Das sind einfach drei Begriffe, die dasselbe bedeuten, aber in unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht werden.
Das Nominalkapital stellt den Kernbestandteil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft dar und kann dieser nicht ohne Weiteres entzogen werden. Der Begriff "Nominal-" kommt daher, dass die "Nenn"beträge (nennen, Name = latein 'nomen') aller ausgegebenen Aktien (bei der AG) oder Geschäftsanteile (das gleiche bei der GmbH) zusammen das Nominalkapital ergeben. Daneben gibt es noch weiteres Eigenkapital inform der Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage kann grundsätzlich einfacher an die Gesellschafter zurückgezahlt werden als das Nominalkapital. Werden die Aktien bzw. Geschäftsanteile zu einem Wert über dem Nennbetrag ausgegeben, dann kommt die Differenz in die Kapitalrücklage.
"Gezeichnetes Kapital" ist die Bezeichnung für das Nominalkapital in der Bilanzierung.
"Stammkapital" nennt man das Nominalkapital einer GmbH, "Grundkapital" das Nominalkapital einer AG.
Alles klar?
antworten