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Wann Beteiligungsertrag erfassen?

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WiWi Gast

Wann Beteiligungsertrag erfassen?

Folgendes Szenario bei der JAP:
Im Abschluss meines zu prüfenden Unternehmen ist momentan kein Beteiligungsertrag für das Jahr 2020 erfasst.
Am 06.02.2019 wurde jedoch beschlossen, aus einer Beteiligung eine Dividende an meine Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten.

Meines Erachtens muss die Dividende in meinem Abschluss erfasst werden, weil das Jahr 2020 angesprochen ist. (periodengerechte Gewinnermittlung)
Der GF möchte die Dividende jedoch erst im 21er Abschluss haben.

Was ist richtig?

antworten
Ceterum censeo

Wann Beteiligungsertrag erfassen?

Ich vermute, du meinst 2021 statt 2019? In dem Fall hat der Mandant bzw. der Geschäftsführer Recht, der Beteiligungsertrag ist - sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft als Tochter handelt, wovon ich ausgehe - grundsätzlich erst mit Beschlussfassung realisiert. Unter Umständen ist auch eine phasengleiche Gewinnvereinnahmung denkbar, siehe hierzu grundlegend das Tomberger-Urteil (EuGH), faktisch besteht hier jedoch ein Wahlrecht der Gesellschaft.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wann Beteiligungsertrag erfassen?

WiWi Gast schrieb am 17.02.2021:

Folgendes Szenario bei der JAP:
Im Abschluss meines zu prüfenden Unternehmen ist momentan kein Beteiligungsertrag für das Jahr 2020 erfasst.
Am 06.02.2019 wurde jedoch beschlossen, aus einer Beteiligung eine Dividende an meine Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten.

Meines Erachtens muss die Dividende in meinem Abschluss erfasst werden, weil das Jahr 2020 angesprochen ist. (periodengerechte Gewinnermittlung)
Der GF möchte die Dividende jedoch erst im 21er Abschluss haben.

Was ist richtig?

Fachlich kann ich CC nur zustimmen. Dir möchte ich jedoch sagen, bitte kläre solche Sachverhalte immer intern mit dem dir zuständigen Manager oder WP ab. Das hat m.E. hier nichts verloren...

antworten
Ceterum censeo

Wann Beteiligungsertrag erfassen?

WiWi Gast schrieb am 18.02.2021:

Fachlich kann ich CC nur zustimmen. Dir möchte ich jedoch sagen, bitte kläre solche Sachverhalte immer intern mit dem dir zuständigen Manager oder WP ab. Das hat m.E. hier nichts verloren...

D

antworten
Ceterum censeo

Wann Beteiligungsertrag erfassen?

WiWi Gast schrieb am 18.02.2021:

Fachlich kann ich CC nur zustimmen. Dir möchte ich jedoch sagen, bitte kläre solche Sachverhalte immer intern mit dem dir zuständigen Manager oder WP ab. Das hat m.E. hier nichts verloren...

Das war auch mein Gedanke, aber der Fall muss sich ob seiner plumpen Plakativität nicht tatsächlich ereignet haben, sondern wirkt auf mich eher wie ein Übungsfall in der akademischen oder beruflichen Ausbildung.
Liebe Grüße

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