Frage an Experten der Rechnungslegung
Hallo Zusammen,
folgendes Fallbeispiel:
Unternehmen 1 hat im Jahr 2007 Aufwendungen für ein Werkzeug in Höhe von 100.000 € in die GuV als Aufwand gebucht.
Im Jahr 2008 hat Unternehmen 1 festgestellt, dass es das Werkzeug einer Schwestergessellschaft im Ausland in Rechnung stellen konnte. Diese Schwestergesellschaft könnte es dann als Vermögengsgegenstand aktivieren. Somit hätte der Gesamtkonzern im Jahr 2008 einen ausserordentlichen Ertrag von 100.000 €.
Darf man das so machen oder darf Unternehmen 1 im Jahr 2008 keine REchnung an Schwestgesellschaft für 2007 stellen?
Bilanziert wird nach IFRS.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke!
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