WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:
Welche Firma / Industrie ist das?
Weicht komplett vor der gängigen Praxis ab.
WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:
Eine aktuelle Ausnahme die ich kenne:
Experte in der Finanzbuchhaltung mit fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde gekickt, Gerichtsprozess hat ewig gedauert (eine zwischenzeitige Einigung wurde wieder aufgelöst), im Endeffekt wurden ihm nun 9 Monatsgehälter vom Gericht zugesprochen.
Spielen wir das ganze doch einmal anhand der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtssprechung durch, um das Thema ein für alle mal zu beenden.
Du wirst von deinem Betrieb fristgrecht gekündigt. Grund ist erstmal egal. Du reichst eine Kündigungsschutzklage ein. Ab dem Zeitpunkt wo die Kündigung wirksam werden könnte (unabhängig des anhängigen Urteils), hat das Unternehmen hier 2 Optionen:
- a) Es zahlt dir erstmal weiter dein Gehalt und kann dies nach einem positiven Urteil zurückfordern.
- b) Es stellt die Gehaltszahlungen ein und muss diese im Falle eines negativen Urteils nachzahlen.
Unabhängig von der Gehaltszahlung entscheidet das Gericht, ob die Kündigung gerechtfertigt war. Wird die Kündigung als gerechtfertigt angesehen, steht dem gekündigten Mitarbeiter gar keine Abfindung zu.
Ist die Kündigung ungerechtfertigt, steht dem Mitarbeiter das Recht auf Wiedereinstellung zu. Ist dies jedoch unzumutbar (was in der Regel leicht über das zerstörte Vertrauensverhältnis zu argumentieren ist) steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Die gängige Praxis sind 0,5 * Bruttomonatsgehalt * Beschäftigungsjahr. Es gibt hier in Sonderfällen Abweichungen, letztendlich legt das Gericht diese fest.
Es gibt jetzt 2 Gründe warum Unternehmen freiwillig mehr anbieten:
Erstens kann z.B. ein Betriebsrat ein Faktor sein. Ein starker Betriebsrat wird darauf pochen, dass eine Stellenabbau z.B. sozialverträglich abläuft, daher einerseits auf Freiwilligkeit setzt als auch z.B. höhere Abfindungen anbietet. Oft ist es eine Verhandlung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat wie ein Stellenabbau umgesetzt wird.
Zweitens wollen Unternehmen gerne den Overhead eines Prozesses vermeiden. Klagen am Arbeitsgericht dauern im Schnitt lange und solange das Urteil nicht gesprochen ist, hängt das Arbeitsverhältnis in der Schwebe. Will ich bis Ende des Jahres 1000 Leute loswerden und am Ende hängen davon 500 Verfahren beim Arbeitsgericht, sieht das als Manager nicht besonders gut aus.
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