Artikel zu Schwangerschaft
Eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierteStudie informiert über Lebens- und Studiensituation der rund 123.000 Studierenden mit Kind.
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, stehen Frauen vor vielen Herausforderungen: Nicht nur, dass der Körper sich im Laufe der Schwangerschaft verändert und das Baby nach der Geburt das bisherige Leben auf den Kopf stellt – auch der Job kann nicht wie bisher ausgeübt werden. Damit die Schwangerschaft nicht zum Karrierekiller wird, machen werdende Mütter sich frühzeitig über die Elternzeit Gedanken und planen ihren Wiedereinstieg.
Schwangerschaft, Kindererziehung und obendrauf noch Studieren? Was viele als unnötige Doppelbelastung verstehen, liegt bei immer mehr Studenten voll im Trend: Junge Paare entscheiden sich heute ganz bewusst für das Doppelleben „Uni und Kind". Doch welche Vorteile hast das Kinderkriegen während der Uni und wie lassen sich mögliche Probleme abwenden?
Der Podcast "Kinderwunschzeit" informiert zu den kleinen und großen Themen rund um den Kinderwunsch. Die Kinderwunschberatung, die Behandlung und finanzielle Förderungen sind Schwerpunkte des Podcasts.
Die kostenlose Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Schwangere und Stillende ausführlich über wesentliche Aspekte zum Mutterschutz. Der kostenlose Leitfaden wurde im Januar 2023 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und lässt sich bestellen oder herunterladen. Die Broschüre umfasst 112 Seiten und enthält eine nützliche Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.
Manager sind es gewohnt, die Dinge im Griff zu haben. Beruf, Gesundheit, Freundschaften, die Entwicklung der Kinder – oft bleibt dabei jedoch eine Beziehung auf der Strecke: die zum Lebenspartner. Viele Ehen von besonders erfolgreichen Unternehmern und Führungskräften sind kaputt.
Die Internetplattform vaeter.de richtet sich an Männer, die Familie und Beruf besser vereinbaren möchten.
Die Voraussetzungen für erwerbstätige Mütter haben sich in Deutschland verbessert. Aus der OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf geht hervor: 70 Prozent der Mütter sind erwerbstätig, davon arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist.
Möchte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Jahr die vereinbarte Elternzeit verlängern, muss dem der Arbeitgeber zustimmen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nach billigem Ermessen entscheiden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Die Vereinbarkeit von Kind und Karriere spielt eine immer größere Rolle auf dem Stellenmarkt. Die Unternehmen reagieren daher verstärkt auf die Ansprüche von Eltern, die ihre Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Wie der Adecco Stellenindex zeigt, werden insbesondere für die Bereiche Office Management und Verwaltung, die Gesundheitsberufe und das Finanz- und Versicherungswesen geeignete Kandidaten zur Elternzeitvertretung gesucht.
Handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit aus, wird diese einvernehmliche Vereinbarung nicht auf den gesetzlichen Anspruch angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit unabhängig vom der beschlossenen Vereinbarung gilt.
Allein die Tatsache, dass eine Frau schwanger ist, genügt nicht der geschlechtsspezifischen Benachteiligung beklagt zu werden. Darüber hinaus müssen weitere geschlechtsbezogene Benachteiligung bei einer Beförderung dargelegt werden.
Ob und wie der Anspruch auf Elternzeit genutzt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Einkommenssituation der Familie ab. Mit dem Elternzeitrechner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet jede Familie für sich die beste Lösung in der Elternzeit.
Während des Mutterschutzes oder Elternzeit müssen Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass verbleibende Urlaubsansprüche mitgenommen und nach der Elternzeit abgegolten werden dürfen. Der Anspruch auf Erholungsurlaub darf lediglich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat gekürzt werden.
Die Aufstiegschancen sind für Männer in Deutschland weiterhin deutlich besser. Obwohl fast die Hälfte der abhängig Beschäftigten Frauen sind, beträgt ihr Anteil in hohen Führungspositionen nur 31 Prozent. Der Gender Leadership Gap variiert jedoch nach Branchen stark. Fast gleichwertige Karrierechancen haben Frauen im Bereich Information und Kommunikation. Die Finanzbranche bietet dagegen zwar viele hohe Führungspositionen – davon profitieren allerdings überwiegend Männer. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.