Artikel zu Jobwechsel
Freiwillige Jobwechsel zahlen sich oft aus. Im Schnitt bringen solche Wechsel in Deutschland ein um 30 Prozent höheres Gehalt, so das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Der Durchschnitt wechselte zwei bis vier Mal in zehn Jahren den Job. Auf alle, auch unfreiwillige Rollen- und Jobwechsel durch Kündigungen bezogen, beträgt die Gehaltssteigerung im Schnitt nur 5 Prozent. Die größten Gehaltssprünge um 30-46 Prozent machten Berufstätige, die den Job öfter – in Deutschland im Durchschnitt fünfmal – gewechselt haben. Die Berufserfahrung trägt zur Hälfte des Lebenseinkommens einer Durchschnittsperson bei.
Nach einer aktuellen Umfrage befürchtet mehr als jeder zweite Bundesbürger, seinen Job zu verlieren. Hingegen ist für die meisten Menschen das Risiko, arbeitslos zu werden, verhältnismäßig niedrig und daran hat sich in letzter Zeit nichts geändert. Allerdings haben sich die Chancen, aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung zu kommen, in den letzten Monaten etwas verschlechtert.
Routine im Job kann das Aus für ein Arbeitsverhältnis bedeuten. Fast zwei Drittel der Finanz- und Personalexperten würden bei der Aussicht auf spannendere Aufgaben ihr Unternehmen verlassen. Dies ist ein Ergebnis der Studie Workplace Survey der Personaldienstleister Robert Half.
Die Personalberater verzeichnen im Jahr 2010 ein Umsatzplus von 18,2 Prozent und erwarten auch 2011 gute Geschäfte. Ingenieure, Konstrukteure, IT-Leiter und IT-Fachkräfte sowie Kontroll- und Aufsichtsratsmitglieder sind besonders gefragt.
62,7 Prozent der Arbeitnehmer geben an, sich mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit nach einer neuen Stelle umzusehen. Das ergab eine Studie von Monster und Centre of Human Resources Information Systems (CHRIS) der Universitäten Bamberg und Frankfurt am Main.
Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern sind die Erwerbskarrieren generell instabiler geworden. So beträgt die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern in Deutschland 10,8 Jahre. 1992 lag sie bei 10,3 Jahren.
Einer Studie des Gelsenkirchener Instituts Arbeit und Technik zufolge sind deutsche Arbeitnehmer trotz zunehmender Beschäftigungsstabilität viel flexibler, als in der aktuellen Standortdebatte angenommen wird.
Der Podcast "Kinderwunschzeit" informiert zu den kleinen und großen Themen rund um den Kinderwunsch. Die Kinderwunschberatung, die Behandlung und finanzielle Förderungen sind Schwerpunkte des Podcasts.
Die kostenlose Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Schwangere und Stillende ausführlich über wesentliche Aspekte zum Mutterschutz. Der kostenlose Leitfaden wurde im Januar 2023 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und lässt sich bestellen oder herunterladen. Die Broschüre umfasst 112 Seiten und enthält eine nützliche Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.
Manager sind es gewohnt, die Dinge im Griff zu haben. Beruf, Gesundheit, Freundschaften, die Entwicklung der Kinder – oft bleibt dabei jedoch eine Beziehung auf der Strecke: die zum Lebenspartner. Viele Ehen von besonders erfolgreichen Unternehmern und Führungskräften sind kaputt.
Die Internetplattform vaeter.de richtet sich an Männer, die Familie und Beruf besser vereinbaren möchten.
Die Voraussetzungen für erwerbstätige Mütter haben sich in Deutschland verbessert. Aus der OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf geht hervor: 70 Prozent der Mütter sind erwerbstätig, davon arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist.
Möchte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Jahr die vereinbarte Elternzeit verlängern, muss dem der Arbeitgeber zustimmen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nach billigem Ermessen entscheiden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Die Vereinbarkeit von Kind und Karriere spielt eine immer größere Rolle auf dem Stellenmarkt. Die Unternehmen reagieren daher verstärkt auf die Ansprüche von Eltern, die ihre Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Wie der Adecco Stellenindex zeigt, werden insbesondere für die Bereiche Office Management und Verwaltung, die Gesundheitsberufe und das Finanz- und Versicherungswesen geeignete Kandidaten zur Elternzeitvertretung gesucht.
Handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit aus, wird diese einvernehmliche Vereinbarung nicht auf den gesetzlichen Anspruch angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit unabhängig vom der beschlossenen Vereinbarung gilt.