Ich verstehe folgende Dinge nicht:
1) Wenn du bereits was neues hast, musst du doch einen groben Termin vereinbart haben wann du da antrittst? Zwischen 01.Juli (Kündigung in Probezeit) und 01.Januar 2013 liegen schließlich 6 Monate.
2) Wenn du schon etwas neues hast, warum machst du dir Gedanken über ALG ?
3) M.E. kannst du bei Abgabe der Kündigung bis 30.06. auch zum 30.09. kündigen.
4) Warum ist "keine Abfindung" ein Nachteil der Probezeit-Lösung? Auch nach der Probezeit wirst du keine Abfindung bekommen, wenn du selbst kündigst. Was ganz anderes ist der Anspruch auf anteiligen Bonus, welcher dir abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit aber auch in der Probezeit bereits zusteht.
Und noch eine Anmerkung:
Wenn du nach der Probezeit fristgerecht kündigst, wird m.E. auch kein Aufhebungsvertrag aufgesetzt. Einen solchen gibt es m.W. nur bei Kündigung wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
Meine Meinung - wenn du bereits wirklich was neues und keine Lust mehr auf die Arbeit bei EY hast, dann lieber eher als später kündigen, also in der Probezeit.
Lounge Gast schrieb:
Hallo, kurze Frage: Bin seit Jan in der Prüfung bei EY als
Senior und habe die Entscheidung gefasst, das Unternehmen zu
verlassen. Was würdet ihr sagen - noch besser in der
Probezeit kündigen oder danach, also mit Aufhebungsvertrag ?
Etwas neues hab ich schon. Die Frage ist auch, ob sie mir
einen Aufhebungsvertrag anbieten und wann ich wechseln kann.
Wenn ich am 1. Juli kündige, könnte ich regulär erst im Jan
wechseln.
Probezeit:
(+) Im Zeugnis steht drinnen, dass ich selber gekündigt hab.
Überstunden werden mir (hoffentlich) ausbezahlt.
(-) Keine Abfindung, kein ALG
Aufhebungsvertrag:
(+) Evtl. Arbeitslosengeld - hab aber unterschiedliches
gehört, ob das Arbeitsamt das anerkennt. Mein Kollege der
mich geworben hat, bekommt die Headhunterprämie.
(-) Wirkt schlecht bei neuen Bewerbungen, da evtl. aus
anderen Gründen gegangen ist (z.B. Verhalten), evtl.
schlechtes Zeugnis
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