WiWi Gast schrieb am 11.02.2021:
Der Grund ist recht simpel - als Beamter darfst du nur einen geringen Betrag nebenbei verdienen und musst das genehmigen lassen. Beamter und selbständig (so dass es sich lohnt) ist nicht. Wenn dann angestellter Lehrer und selbständig.
Der Grund ist noch simpler. Als Beamter A13 hast du mehr Geld netto als 95% der Menschen überhaupt brauchen. Wenn man mal außerhalb der WiWi-Blase denkt.
Ein Haus, aber natürlich nicht in FFM oder München, sondern irgendwo in Deutschland, am besten am eigenen Heimatort. Dazu ein normales Auto (Octavia Combi oder so) als Gebrauchtwagen und 2x Urlaub im Jahr. Wenn das erfüllt ist, dann bringt für 95% der Bevölkerung zusätzliches Einkommen keinen Nutzen.
Zuverdienstgrenze ist gewöhnlicherweise 40% vom Bruttogehalt. In Bayern A13 Einstiegsamt wären das mindestens 23.500 Euro brutto. Die müssen versteuert werden, aber keine SV-Beiträge. Würde sich monetär schon lohnen. Aber eben nur für die 5% extrem geldfixierten.
Genehmigung muss erteilt werden, wenn der Beruf in keinem Widerspruch zum Beamtenjob steht. Du darfst als Finanzbeamter nicht nebenbei in der Steuerberatung tätig sein oder darfst als Lehrer keinen Job ausüben, der dem Ansehen Schaden würde usw. - wenn das erfüllt ist, muss genehmigt werden und die Genehmigung ist zur Not einklagbar.
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