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Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Hey, ich möchte mich gerne nebenberuflich selbständig machen. Mein Business würde inhaltlich schon einiges mit meinem Hauptjob zu tun haben... Was gilt es da zu beachten? ich weiß, dass ich das von meinem Chef genehmigen lassen muß mit der Nebentätigkeit. Es geht da wahrscheinlich um die Frage, ob mir dann seiner Meinung nach noch genug Zeit bleibt für meine eigentliche Arbeit, oder? Aber was ist mit dem Thema Geschäftsgeheimnisse, Kundenliste, ...? Wie kriege ich das alles möglichst smooth hin?

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Ich bin auch freiberuflich tätig und eigentlich genau in dem, was ich auch in meinem Beruf mache. Habe es dem HR gemeldet und habe dafür eine Bescheinigung bzgl der Wochenstunden bekommen.

Natürlich kannst du nicht gegen deinen AG handeln und ihm Aufträge klauen. Ich habe jedoch schon andersrum meinen Kunden mal einen Auftrag meines AG zugeschanzt.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Ich würde es nicht meinem Chef erzählen

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Sec_tech

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 01.01.2021:

Hey, ich möchte mich gerne nebenberuflich selbständig machen. Mein Business würde inhaltlich schon einiges mit meinem Hauptjob zu tun haben... Was gilt es da zu beachten? ich weiß, dass ich das von meinem Chef genehmigen lassen muß mit der Nebentätigkeit. Es geht da wahrscheinlich um die Frage, ob mir dann seiner Meinung nach noch genug Zeit bleibt für meine eigentliche Arbeit, oder? Aber was ist mit dem Thema Geschäftsgeheimnisse, Kundenliste, ...? Wie kriege ich das alles möglichst smooth hin?

In dem du deine beiden Tätigkeiten nicht vermischst.
Ist dein Chef clever untersagt er es dir...

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Sec_tech

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Ich würde es nicht meinem Chef erzählen

Wenn es raus kommt und der TE sollte Firmenassets genutzt haben (da reichen auch Kontakte) ist das ein super Kündigungsgrund, bei dem einem auch das sehr Arbeitnehmer-feundliche Arbeitsgericht nicht retten wird...

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Meine Güte - nimm etwas Geld in die Hand und lass dich von einem Anwalt beraten. Wie kommt man auf die Idee, hier so etwas zu fragen und sich auf die Antworten zu verlassen? Alles, was hier bisher gesagt wurde, stimmt entweder nur zur Hälfte oder ist schlicht und einfach gefährlich.

Wenn ich hier so manches lese, bin ich mir ob der Qualität eines Studiums nicht mehr ganz so sicher..

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Das bekommst du gar nicht hin. Wenn deine beiden Tätigkeiten sich vermischen, dann wird es nicht genehmigt und du darfst es nur machen, wenn du gehst und kündigst. Erzählst du es nicht und sie erfahren es, dann hast du das Problem auch nicht mehr, weil du fliegst und anschließend ggf. auch noch verklagt wirst. Suche dir einen Nebenjob, der nicht mit deiner Haupttätigkeit konkurriert.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Ich würde es nicht meinem Chef erzählen

Dümmster Vorschlag überhaupt. Wenn man nur sowas beizutragen hat, bitte lieber gar nichts schreiben.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Sec_tech schrieb am 02.01.2021:

Ich würde es nicht meinem Chef erzählen

Wenn es raus kommt und der TE sollte Firmenassets genutzt haben (da reichen auch Kontakte) ist das ein super Kündigungsgrund, bei dem einem auch das sehr Arbeitnehmer-feundliche Arbeitsgericht nicht retten wird...

Sorry aber das ist BS. Zudem man doch nicht Sklave seines Chef ist sondern der froh sein kann, wenn er überhaupt eine halbwegs kompetente Arbeitskraft hat. Ich für meinen Teil befürworte das Vorhaben auf jeden Fall.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Keine gute Idee. Wenn sich die Aufgaben überschneiden, gibt es einen Interessenskonflikt. Bei mir würdest du keine Genehmigung erhalten oder fliegen, wenn du es nicht machst.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Also wenn es das Wettbewerbsverbot betrifft, musst du es genehmigen lassen, ansonsten gilt Arbeitsfreiheit in DE und daher geht das auch ohne Genehmigung

WiWi Gast schrieb am 01.01.2021:

Hey, ich möchte mich gerne nebenberuflich selbständig machen. Mein Business würde inhaltlich schon einiges mit meinem Hauptjob zu tun haben... Was gilt es da zu beachten? ich weiß, dass ich das von meinem Chef genehmigen lassen muß mit der Nebentätigkeit. Es geht da wahrscheinlich um die Frage, ob mir dann seiner Meinung nach noch genug Zeit bleibt für meine eigentliche Arbeit, oder? Aber was ist mit dem Thema Geschäftsgeheimnisse, Kundenliste, ...? Wie kriege ich das alles möglichst smooth hin?

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Also wenn es das Wettbewerbsverbot betrifft, musst du es genehmigen lassen, ansonsten gilt Arbeitsfreiheit in DE und daher geht das auch ohne Genehmigung

Nein, die Genehmigungspflicht kommt aus den Sorgfaltspflichten des Arbeitsvertrages. Es braucht keine gesonderte Regelung.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Meine Güte - nimm etwas Geld in die Hand und lass dich von einem Anwalt beraten. Wie kommt man auf die Idee, hier so etwas zu fragen und sich auf die Antworten zu verlassen? Alles, was hier bisher gesagt wurde, stimmt entweder nur zur Hälfte oder ist schlicht und einfach gefährlich.

Wenn ich hier so manches lese, bin ich mir ob der Qualität eines Studiums nicht mehr ganz so sicher..

natürlich sollte man sich nicht auf die Antworten hier verlassen, aber es gibt doch einige, die erstaunlich viel Ahnung haben - etwa, weil sie schon selber gegründet haben...

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Also wenn es das Wettbewerbsverbot betrifft, musst du es genehmigen lassen, ansonsten gilt Arbeitsfreiheit in DE und daher geht das auch ohne Genehmigung

Hey, ich möchte mich gerne nebenberuflich selbständig machen. Mein Business würde inhaltlich schon einiges mit meinem Hauptjob zu tun haben... Was gilt es da zu beachten? ich weiß, dass ich das von meinem Chef genehmigen lassen muß mit der Nebentätigkeit. Es geht da wahrscheinlich um die Frage, ob mir dann seiner Meinung nach noch genug Zeit bleibt für meine eigentliche Arbeit, oder? Aber was ist mit dem Thema Geschäftsgeheimnisse, Kundenliste, ...? Wie kriege ich das alles möglichst smooth hin?

Da brauch es kein Wettbewerbsverbot, es reicht eine Klausel im Arbeitsvertrag, in der man sich zur Meldung jeglicher Nebenbetätigung verpflichtet - auch wenn man in der Nebenbeschäftigung etwas komplett anderes macht.

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Sec_tech

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Also wenn es das Wettbewerbsverbot betrifft, musst du es genehmigen lassen, ansonsten gilt Arbeitsfreiheit in DE und daher geht das auch ohne Genehmigung

Nein, die Genehmigungspflicht kommt aus den Sorgfaltspflichten des Arbeitsvertrages. Es braucht keine gesonderte Regelung.

Korrekt!

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel drin steht, kannst du außerhalb deiner Arbeit tun und lassen was du willst, sofern du nicht gegen deinen anderen Arbeitgeber handelst bzw. in Konkurrenz trittst.

Wenn eine Klausel drin steht, dann muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen, sofern keine dringenden beruflichen Gründe dem entgegen stehen. Also, wenn keine Konkurrenz, dann muss er es im Prinzip immer genehmigen.

Diese Genehmigung kannst du dann zur Not einklagen.

Hier im Ausgangspost ist die Situation aber vermutlich anders. Eine konkurrierende Tätigkeit ist praktisch ausgeschlossen.

Wenn du bei BMW Buchhalter bist und nebenher die Buchhaltung für eine Bäckerei machst, dann ist das unproblematisch. Ggfs. muss BMW es genehmigen, wenn es im Vertrag steht. Mit Betonung auf muss (!) genehmigen, da hier keine Konkurrenzsituation ist und dein Arbeitsvertrag mit BMW nicht deine Berufsfreiheit einschränken darf (Grundrecht!).

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Also wenn es das Wettbewerbsverbot betrifft, musst du es genehmigen lassen, ansonsten gilt Arbeitsfreiheit in DE und daher geht das auch ohne Genehmigung

Nein, die Genehmigungspflicht kommt aus den Sorgfaltspflichten des Arbeitsvertrages. Es braucht keine gesonderte Regelung.

antworten
WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 03.01.2021:

Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel drin steht, kannst du außerhalb deiner Arbeit tun und lassen was du willst, sofern du nicht gegen deinen anderen Arbeitgeber handelst bzw. in Konkurrenz trittst.

Wenn eine Klausel drin steht, dann muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen, sofern keine dringenden beruflichen Gründe dem entgegen stehen. Also, wenn keine Konkurrenz, dann muss er es im Prinzip immer genehmigen.

Diese Genehmigung kannst du dann zur Not einklagen.

Hier im Ausgangspost ist die Situation aber vermutlich anders. Eine konkurrierende Tätigkeit ist praktisch ausgeschlossen.

Wenn du bei BMW Buchhalter bist und nebenher die Buchhaltung für eine Bäckerei machst, dann ist das unproblematisch. Ggfs. muss BMW es genehmigen, wenn es im Vertrag steht. Mit Betonung auf muss (!) genehmigen, da hier keine Konkurrenzsituation ist und dein Arbeitsvertrag mit BMW nicht deine Berufsfreiheit einschränken darf (Grundrecht!).

Achtung! Ein fehlerhafter Post.
BItte lieber TE hör auf den besten Tipp oben: Nimm dir einen Anwalt bzw. deine örtliche IHK kann dich auch beraten.
Es geht um viel mehr als nur die Zustimmung vom AG.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

natürlich sollte man sich nicht auf die Antworten hier verlassen, aber es gibt doch einige, die erstaunlich viel Ahnung haben - etwa, weil sie schon selber gegründet haben...

Nein, sollte man nicht. Die "erstaunlich viel Ahnung" oder "schon selbst gegründet" haben, können das vor Jahren mit anderen Gesetzen gemacht haben - oder selbst nur nach besten Wissen und Gewissen. Wie willst du denn identifizieren, wer wirklich Ahnung hat?

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 03.01.2021:

Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel drin steht, kannst du außerhalb deiner Arbeit tun und lassen was du willst, sofern du nicht gegen deinen anderen Arbeitgeber handelst bzw. in Konkurrenz trittst.

Wenn eine Klausel drin steht, dann muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen, sofern keine dringenden beruflichen Gründe dem entgegen stehen. Also, wenn keine Konkurrenz, dann muss er es im Prinzip immer genehmigen.

Diese Genehmigung kannst du dann zur Not einklagen.

Hier im Ausgangspost ist die Situation aber vermutlich anders. Eine konkurrierende Tätigkeit ist praktisch ausgeschlossen.

Wenn du bei BMW Buchhalter bist und nebenher die Buchhaltung für eine Bäckerei machst, dann ist das unproblematisch. Ggfs. muss BMW es genehmigen, wenn es im Vertrag steht. Mit Betonung auf muss (!) genehmigen, da hier keine Konkurrenzsituation ist und dein Arbeitsvertrag mit BMW nicht deine Berufsfreiheit einschränken darf (Grundrecht!).

Perfekt vorgetragen, denn genau so ist es.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Kann mich dem Vorredner so weit anschließen bzw. würde ich es nicht mal genehmigen lassen. Ich habe mich selber nebenbei selbstständig gemacht und da Berufsfreiheit gilt, ist das auch kein Problem. Mein Tipp wäre deinem AG nichts zu erzählen und wenn du ihm Kunden abluchst, ist es halt so. Mein Gott, das ist ganz normaler Wettbewerb und der Stärkere gewinnt nun mal.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 03.01.2021:

Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel drin steht, kannst du außerhalb deiner Arbeit tun und lassen was du willst, sofern du nicht gegen deinen anderen Arbeitgeber handelst bzw. in Konkurrenz trittst.

Wenn eine Klausel drin steht, dann muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen, sofern keine dringenden beruflichen Gründe dem entgegen stehen. Also, wenn keine Konkurrenz, dann muss er es im Prinzip immer genehmigen.

Diese Genehmigung kannst du dann zur Not einklagen.

Hier im Ausgangspost ist die Situation aber vermutlich anders. Eine konkurrierende Tätigkeit ist praktisch ausgeschlossen.

Wenn du bei BMW Buchhalter bist und nebenher die Buchhaltung für eine Bäckerei machst, dann ist das unproblematisch. Ggfs. muss BMW es genehmigen, wenn es im Vertrag steht. Mit Betonung auf muss (!) genehmigen, da hier keine Konkurrenzsituation ist und dein Arbeitsvertrag mit BMW nicht deine Berufsfreiheit einschränken darf (Grundrecht!).

Perfekt vorgetragen, denn genau so ist es.

Stimme ebenfalls voll zu. Genau so ist es.

Ein Aspekt vielleicht noch ergänzend: im Sinne der Sorgfaltspflicht muss dein AG sicherstellen, dass du die gesetzliche maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden (regelmäßig) nicht überschreitest. Deswegen fragt er dich (wenn du es "meldest") i.d.R. wieviel Stunden du dort arbeitest.

antworten
WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Also wenn es das Wettbewerbsverbot betrifft, musst du es genehmigen lassen, ansonsten gilt Arbeitsfreiheit in DE und daher geht das auch ohne Genehmigung

Nein, die Genehmigungspflicht kommt aus den Sorgfaltspflichten des Arbeitsvertrages. Es braucht keine gesonderte Regelung.

Das stimmt natürlich nicht. Die Pflichten und Grenzen für den Arbeitgeber sind hier sehr eng. Sofern du deinem AG keine Konkurrenz machst, ist selbst eine Genehmigungspflicht im Arbeitsvertrag rechtswidrig. Eine Anzeigepflicht kann im Arbeitsvertrag stehen. Wenn nicht, dann gibt es diese auch nicht.

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WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Hier steht manches wahres drin, aber noch mehr Unfug. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, und erst recht wenn es Überschneidungen mit der Haupttätigkeit gibt, kommen so viele verschiedene Aspekte zum tragen, dass man jedem nur den Gang zum Fachanwalt empfehlen kann.

Prinzipiell wird alles schwierig, was deinen Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber beeinträchtigt. Und da bist du bei so einem Thema sehr schnell. Ein einseitiges Berufen auf die Berufsfreiheit o. Ä. geht hier komplett an der Realität vorbei.

antworten
WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Nein hier stimmt sehr wenig! Bitte lasse dich richtig beraten und nicht von einem Teilzeitselbstständigen mit Jura-Internetwissen.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.01.2021:

Wenn im Arbeitsvertrag keine Klausel drin steht, kannst du außerhalb deiner Arbeit tun und lassen was du willst, sofern du nicht gegen deinen anderen Arbeitgeber handelst bzw. in Konkurrenz trittst.

Wenn eine Klausel drin steht, dann muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen, sofern keine dringenden beruflichen Gründe dem entgegen stehen. Also, wenn keine Konkurrenz, dann muss er es im Prinzip immer genehmigen.

Diese Genehmigung kannst du dann zur Not einklagen.

Hier im Ausgangspost ist die Situation aber vermutlich anders. Eine konkurrierende Tätigkeit ist praktisch ausgeschlossen.

Wenn du bei BMW Buchhalter bist und nebenher die Buchhaltung für eine Bäckerei machst, dann ist das unproblematisch. Ggfs. muss BMW es genehmigen, wenn es im Vertrag steht. Mit Betonung auf muss (!) genehmigen, da hier keine Konkurrenzsituation ist und dein Arbeitsvertrag mit BMW nicht deine Berufsfreiheit einschränken darf (Grundrecht!).

Perfekt vorgetragen, denn genau so ist es.

Stimme ebenfalls voll zu. Genau so ist es.

Ein Aspekt vielleicht noch ergänzend: im Sinne der Sorgfaltspflicht muss dein AG sicherstellen, dass du die gesetzliche maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden (regelmäßig) nicht überschreitest. Deswegen fragt er dich (wenn du es "meldest") i.d.R. wieviel Stunden du dort arbeitest.

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Voice of Reason

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

Wie bereits gesagt wurde - bitte nimm Geld in die Hand und frag einen Anwalt.
Dieser Post hier unter mir ist das beste Beispiel warum Du dich bitte NICHT auf die Aussagen im wiwi-treff verlassen solltest.
Ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass jemand wirklich gar keine Ahnung hat, aber etwas "befürwortet" - für wen auch immer das relevant sein sollte.

Es muss dem AG angezeigt werden und er wird garantiert etwas dagegen haben, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass Du Firmenassets (und ja, dazu gehört auch deine Arbeitskraft während der vertraglich gemeinsam festgelegten 37/40hrs Wochenarbeitszeit) oder Kontakte oder sogar Produktknowhow benutzt.

Nimm Dir einen Anwalt, aber stell dich darauf ein, dass das nicht klappen wird.
Oder Du gehst halt ein sehr großes Risiko für eine fristlose Kündigung ein.

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

Sec_tech schrieb am 02.01.2021:

Ich würde es nicht meinem Chef erzählen

Wenn es raus kommt und der TE sollte Firmenassets genutzt haben (da reichen auch Kontakte) ist das ein super Kündigungsgrund, bei dem einem auch das sehr Arbeitnehmer-feundliche Arbeitsgericht nicht retten wird...

Sorry aber das ist BS. Zudem man doch nicht Sklave seines Chef ist sondern der froh sein kann, wenn er überhaupt eine halbwegs kompetente Arbeitskraft hat. Ich für meinen Teil befürworte das Vorhaben auf jeden Fall.

antworten
WiWi Gast

Nebenberufliche Selbständigkeit und Genehmigung vom Chef

WiWi Gast schrieb am 03.01.2021:

Kann mich dem Vorredner so weit anschließen bzw. würde ich es nicht mal genehmigen lassen. Ich habe mich selber nebenbei selbstständig gemacht und da Berufsfreiheit gilt, ist das auch kein Problem. Mein Tipp wäre deinem AG nichts zu erzählen und wenn du ihm Kunden abluchst, ist es halt so. Mein Gott, das ist ganz normaler Wettbewerb und der Stärkere gewinnt nun mal.

Viel Spaß vor Gericht, wenn das rauskommt. Unfassbar, was hier für ein gefährlicher Unfug verbreitet wird. §242 BGB und §60 HGB lesen und sich schämen.

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