KPMG Consulting Financial Services, Interviewfrage Basel III
Hallo,
habe bald Interview bei KPMG FS. Ich habe deshalb eine Verständnisfrage zu Basel III und zwar:
Angenommen eine Bank hat nur einen Kredit iHv 200 Mrd. EUR an einen Kunden als Aktiva vergeben; dieser ist in zwei Kredite je 100 Mrd. EUR gestückelt. Diese Bank weist ein Eigenkapital iHv 21 Mrd auf. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals soll vernachlässigt werden. Dieser Bank wird im Rahmen des Ratingprozesses mit einem Risikofaktor von 100 Prozent eingestuft. (i) Wer macht das Rating (Ratingagentur, Bank intern)? Also muss das Kreditinstitut nach Basel III (ohne antizyklischen Kapitalpuffer) diesen Kredit mit dem folgenden Eigenkapital unterlegen:
200 Mrd. EUR * 10,5 % * 100% = 21 Mrd. EUR
Nun tritt eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung iHv 15 Mrd. EUR ein. Es erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung der Forderung iHv 1 Mrd. EUR. (ii) Ist hier IFRS oder HGB Grundlage für die Berechnung nach Basel III?
Die Mindest-Eigenkapitalanforderung nach Basel III ist nicht erfüllt. Daher veräußert die Bank einen Kredit iHv 100 Mrd. EUR.
Die Mindesteigenkapitalanforderung nach Basel III wäre nun:
100 Mrd. EUR * 10,5%*100% = ca. 9 Mrd. EUR
Das Eigenkapital beträgt aber nur 6 Mrd. EUR. Daher führt die Bank eine Kapitalerhöhung iHv 4 Mrd. EUR durch. Dadurch werden die EK-Anforderungen erfüllt.
Stimmt das so?
BG und Danke!
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