know-it-all schrieb am 16.10.2021:
Schon wieder der Versuch irgendwas zu konstruieren, um die bAV per se schlecht zu reden?
Oh, wusste nicht, dass dein Herzblut an der bAV hängt, sondern ich dachte, dass man hier sachlich diskutieren kann.
<Also richtig ist, dass eine Portabilität der angesparten Guthaben/eingezahlten Beiträge zwischen Anbietern meist nicht funktioniert. Falsch ist, dass das "ein Riesennachteil" ist. Worin besteht denn der Nachteil?
Das beschreibst du doch gerade selbst, was der Nachteil ist. Warum also diese sinnlose, rhetorische Frage?
Ist ja nicht, so dass bei einem AG-Wechsel die bAV-Ansprüche beim alten AG verfallen
Von verfallen hat niemand geredet.
oder so, sofern man die Bedingungen für die Unverfallbarkeit erfüllt. Zu dem Guthaben kommen dann halt keine Einzahlungen mehr dazu; die Verzinsung läuft aber weiter. Führt dazu, dass man halt dann später nicht eine große bAV-Rente bezieht, sondern mehrere mittelgroße. In Summe macht das keinen Unterschied, wenn man mal unterstellt, dass die verschiedenen bAV-Anbieter alle eine ähnlich hohe Rendite erwirtschaften.
Genau das was man gerne will: im schlimmsten Fall eine bAV pro (ehemaligem) AG. Das ist einfach Murks, da gibt es nichts zu rütteln, aber natürlich hat man die "tolle" Option, immer wieder aufs neue eine bAV abzuschließen, nur eben zu (oftmals) schlechteren Konditionen (Garantiezins).
Aber das ist für dich bestimmt auch kein Nachteil, oder? :-)
"von vielen" ist auch ein bisschen dick aufgeschmiert. Ja es gibt ein paar problematische Anbieter, aber es gibt genauso gut viele solide aufgestellte Pensionskassen.
Dick aufgetragen?
"Jede vierte Pensionskasse hat finanzielle Probleme. Einige nehmen keine neuen Kunden mehr. Versicherte und Rentner sind verunsichert."
https://www.test.de/Probleme-bei-Pensionskassen-Wie-sicher-ist-die-Betriebsrente-5737484-0/
Wer weiss, wie das in ein paar Jahren aussieht, wenn die Auszahlungen aufgrund der Demographie, neue Höchststände erreicht.
Du hast (noch immer) nicht begriffen, dass die Option einer Auszahlung in den überwiegenden Fällen nicht besteht!? Denn es handelt sich hier um betriebliche Einheitsregelungen, von der mit Sicherheit nicht für einzelne Angestellte, die stattdessen um Auszahlung der Beträge bitten, abgewichen wird. Dabei kann man auch noch so eindringlich auf die Empfehlung von "WiWi Gast" vom 16.Okober 2021 verweisen - das wird in der Regel daran nichts ändern ;-)
Es ist ganz einfach: keine bAV abschließen und sich sein Gehalt ganz normal auszahlen lassen und dann in ETFs oder Immos anlegen. Die Geschichte von der rein AG-finanzierten bAV trifft auf so gut wie keinen hier im Forum zu. Daher ist der Nutzen eher bescheiden.
Die goldene Zeit der Betriebsrenten war einmal.
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