Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis darf nicht vom Zwischenzeugnis abweichen
Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er an den Inhalt aus dem Zwischenzeugnis grundsätzlich gebunden. Erteilt er dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, wenn dieser das Unternehmen verlässt, darf dieses vor allem in der Beurteilung nicht erheblich vom Zwischenzeugnis abweichen. Dies gilt auch, wenn das Zwischenzeugnis für den Leiter Gesamtinkasso vor einem Betriebsübergang erteilt wurde und das Endzeugnis vom neuen Firmeninhaber verfasst wird.
Muster Arbeitszeugnis Leiter Gesamtinkasso
Letztlich wurde die Beklagte verurteilt, ein Arbeitszeugnis folgenden Inhalts zu erteilen:
Herr H. S., geboren am 27.9.1966 in O, war vom 1.7.2000 bis zum 31.8.2002 in unserem Unternehmen als Leiter Gesamtinkasso für die Niederlassung W tätig.
Sein Aufgabengebiet umfasste zunächst nur die IT-Entwicklung sowie die Betreuung der gesamten IT-Infrastruktur. Im Rahmen dieses Tätigkeitsgebietes arbeitete Herr S. mit großem Engagement an der Entwicklung neuer Lösungen zur Automatisierung und Optimierung IT-gestützter Geschäftsprozesse im Inkassobereich. Er analysierte in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung interne Abläufe und erarbeitete neue Lösungsansätze, die er eigenverantwortlich auf Basis der bei uns eingesetzten Forderungsmanagement-Software implementierte. In kürzester Zeit eignete er sich eigenständig die notwendigen Software-Kenntnisse an und vertiefte diese im Rahmen diverser Programmierlehrgänge, die er erfolgreich absolvierte. Darüber hinaus verantwortete er den Betrieb der gesamten, in unserem Hause eingesetzten Hard- und Software, darunter das Netzwerkmanagement unter Einsatz von Windows NT 4.0.
- Im November 2000 übertrugen wir Herrn S. die Leitung Gesamtinkasso. Das bis dato von ihm verantwortete IT-Management integrierten wir aufgrund der strategischen Relevanz für das Inkasso in seinen neuen Aufgabenbereich. Zeitgleich wurde ihm Handlungsvollmacht nach § 54 HGB erteilt.
- Als Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung umfasste sein Verantwortungsgebiet seitdem die strategische Weiterentwicklung des Inkassobereichs in Nahtstelle zum Rechnungswesen sowie unseren Key Accounts und die Steuerung des Inkasso-Teams. Seit dem 18. Juni 2001 ist Herr S. eingesetzt als Inkasso-Ausübungsberechtigter gemäß § 3 der 1. AVO RBerG.
- Besonders hervorzuheben ist sein Erfolg bei der konzeptionellen Entwicklung und Implementierung der komplexen Schnittstelle zwischen der Inkasso- und der Finanzbuchhaltungssoftware, die in unserem Fall mit einer umfangreichen Restrukturierung des Rechnungswesens verbunden war.
- In Bezug auf seine Personalverantwortung pflegte Herr S. einen kooperativen, teamorientierten Führungsstil, der das notwendige Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen nicht vermissen lässt. Das von Herrn S. geführte Team umfasste im Kern 10 Mitarbeiter. Obwohl er direkt aus den Reihen seiner ehemaligen Kollegen heraus zu deren Vorgesetztem befördert wurde, meisterte er diese schwierige Führungsaufgabe mit psychologischem Geschick in vorbildlicher Weise.
- Herr S. besitzt neben seinen ausgeprägten sozialen Kompetenzen fundierte juristische Kenntnisse und ein herausragendes Fachwissen im IT-Bereich.
- Er war eine Vertrauensperson und überzeugte durch seine außerordentliche Einsatzbereitschaft sowie sein überlegtes Handeln. Herr S. verfügt über ein ausgezeichnetes konzeptionelles und strategisches Denkvermögen, verbunden mit einem sicheren Sinn für das Machbare. Er denkt zugleich innovativ und rational.
- Herr S. hat seine profunden Kenntnisse im Inkasso- und IT-Bereich in Eigeninitiative stets weiterentwickelt und setzte auf dieser Basis immer wieder neue Impulse, die zu Verbesserungen führten. Seine Arbeitsweise war durch eine differenzierte Betrachtungsweise geprägt. Bei seinen Vorschlägen bedachte er vorab mögliche Konsequenzen, so dass sich seine Lösungen in der Praxis stets sehr gut bewährten. Kennzeichnend sind darüber hinaus seine Fähigkeit, Kollegen und Mitarbeiter zu motivieren, und seine Bereitschaft, sich jederzeit deutlich über das zu erwartende Maß hinaus loyal für das Unternehmen einzusetzen.
- Herr S. hat alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit ausgeführt und war durch seine kooperative Wesensart bei Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern gleichermaßen anerkannt und geschätzt.
- Herr S. verlässt uns auf eigenen Wunsch, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Wir wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
-
Seite 1:
BAG-Urteil: Arbeitszeugnis nach Zwischenzeugnis
-
Seite 2:
Arbeitszeugnis Leiter Gesamtinkasso
-
Seite 3:
Musterzeugnis Leiter Gesamtinkasso
-
Seite 4:
Urteilsbegründung: Arbeitszeugnis nach Zwischenzeugnis
Weiteres zum Thema Arbeitsleben & HR-News
Das Portal KOFA.de hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, ihre Personalarbeit zu verbessern. Ziel des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) ist es, zentraler Ansprechpartner zur Personalarbeit und Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu sein. KOFA bietet Hilfe bei der Auswahl, Planung und Umsetzung von Maßnahmen in der Personalarbeit.
Das Online-Portal »perso-net.de« bietet umfassendes Wissen zum Personalmanagement und ist speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten.
Existenzgründer und Selbstständige als Arbeitgeber haben Fragen über Fragen, wenn es um die Einstellung von Arbeitnehmern geht. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein? Was muss bei einer Einstellung beachtet werden? Was passiert, wenn sich die Umstände ändern? Das neue Online-Angebot „Informationsportal“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt zukünftige und erfahrene Arbeitgeber in allen relevanten Fragen zum Thema Sozialversicherung.
In der neuen posturbanen Ökonomie werden sich Menschen und ihre Arbeitsstätten zunehmend voneinander entfernen. Der Technologiewandel verändert, durch extrem gesunkene Kosten der räumlichen Distanz (Spatial Economics), die Lage von Produktionsstandorten und Beschäftigungsschwerpunkten. Das wird auch die Arbeitswelt beeinflussen. Mehr Mitarbeiter werden dadurch aus Vorstädten in ländlichere Gebiete ziehen, so lautet das Ergebnis der
Studie "Spatial Economics: The Declining Cost of Distance" der Strategieberatung Bain.
Die Digitalisierung und permanente Erreichbarkeit für E-Mails und Anrufe per Smartphone belastet die Gesundheit und schadet dem Familienleben. Das Risiko an Burnout zu erkranken steigt und knapp ein Viertel der Beschäftigten fühlen sich durch die Arbeit emotional erschöpft. Dies sind Ergebnisse der Studie „Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeit auf die Gesundheit von Beschäftigten“.
Die Mehrheit der Teilnehmer einer Monster-Jobumfrage in Deutschland und Österreich meint, zu Hause adäquat arbeiten zu können. Jedoch nur drei von zehn der deutschen Großunternehmen glauben, Mitarbeiter seien im Home-Office produktiver als im Büro. Monster gibt Tipps für den richtigen Umgang mit der Home-Office Regelung.
Das Home Office und externe Spezialisten gewinnen gegenüber den klassischen Büroarbeitsplätzen an Bedeutung. Deutlich wichtiger werden auch virtuelle Meetings, vor allem mit Hilfe von Videokonferenzen. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter 1.500 Geschäftsführern und Personalleitern im Auftrag des Digitalverbands BITKOM.
Beliebtes zum Thema News
Die Porsche AG übernimmt bis Januar 2024 schrittweise alle Anteile der MHP GmbH. Damit möchte die bisherige Mehrheitseignerin das Wachstumspotenzial der Management- und IT-Beratung MHP konsequent nutzen.
Mizuho übernimmt die Investmentbank Greenhill zu einem Kaufpreis von 15 US-Dollar pro Aktie für etwa 550 Millionen US-Dollar. Greenhill fungiert als M&A- und Restrukturierungsberatungsunternehmen für Mizuho. Die Marke, das globales Netzwerk, die Führung und das Team von Greenhill bleiben bestehen. Die Übernahme soll Mizuhos Wachstumsstrategie im Investmentbanking beschleunigen. Die Mizuho Financial Group ist mit einer Bilanzsumme von etwa 2 Billionen US-Dollar die 15. größte Bank der Welt.
Die Deutsche Bahn bietet 10 Prozent Lohnerhöhung für untere und mittlere Lohngruppen, 8 Prozent für obere und zusätzlich 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie. Nach eigenen Aussagen liegt das durchschnittliche Tarifgehalt bei der Bahn über alle Berufsgruppen aktuell bei 4.000 Euro im Monat. In den letzten zehn Jahren sind die Gehälter bei der DB um 26,5 Prozent gestiegen, und damit mehr als im Öffentlichen Dienst mit 26,1 Prozent.
Die Schweizerische Nationalbank UBS hat die Akquisition der Credit Suisse bekannt gegeben. Durch die Fusion entsteht eine Bank mit einem verwalteten Vermögen von über 5 Billionen US-Dollar, davon 1,5 Billionen in Europa. Der Bundesrat der Schweiz begrüsst die geplante Übernahme. Aktionäre der Credit Suisse erhalten für die Fusion 1 Aktie der UBS für 22,48 Aktien der Credit Suisse. Das entspricht einem Übernahmepreis von 3 Milliarden Schweizer Franken. Der Zusammenschluss soll bis Ende 2023 vollzogen werden.
Ein Fakeshop ist – wie der Name bereits andeutet – ein gefälschter Online-Shop. Es wird immer schwieriger, Fakeshops von seriösen Online-Shops zu unterscheiden. Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Online-Tool an, um die Webseiten (URLs) von Online-Shop zu überprüfen. Die Website zeigt zudem, wie sich Fakeshops erkennen lassen. Ein Fakeshop-Glossar, eine Liste häufiger Fragen zu Fakeshops und ein Fakeshop-Kalender mit saisonalen Fakeshop-Listen runden das Angebot ab.
Das Europäische Parlament hat am 18. April 2023 die politische Einigung zur AStV-Reform des EU-Emissionshandels bestätigt. Damit die Reform in Kraft treten kann, fehlt nun noch eine formale Befassung im Rat. Der Europäische Emissionshandel wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Etwa 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen sind damit zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele.
Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung ist mit 20 Maßnahmen sehr umfangreich. Die auf den ersten Blick gewaltig erscheinende Summe von 65 Milliarden Euro ist jedoch eine Mogelpackung, meint das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Mindestens 25 Milliarden Euro davon beziehen sich auf Vorhaben, die auch ohne Energiekrise angestanden hätten. Was bedeutet das Paket für Singles, Familien und vor allem für Studierende? Studierende erhalten eine Energiepreispauschale von 200 Euro.