Sehen wir es mal ganz pragmatisch an und nehmen die drei Titel unter die Lupe in zwei wesentlichen Bereichen "Fachkenntnisse" und "Exklusivität":
Als RA hast du einen einzigen Vorteil bzw. eine Erlaubnis die du nur als RA hast und die ein StB/WP nicht hat: Du darfst an bestimmten Gerichten vertreten (manche Gerichte sind nur für Rechtsanwälte als Vertretung zugelassen, bei anderen brauchst du keinen Titel zur Vertretung). Das ist eben ziemlich exklusiv (angenommen man will kein Richter/Staatsanwalt werden natürlich, das wäre auch nur mit dem 2. Staatsexamen aktuell möglich und exklusiv).
Vom Fachwissen her hat man mit einem 2. Staatsexamen grds. nichts. Man hat im ersten Examen das materielle Recht in sehr vielen Bereichen gelernt wobei sich an jeder Uni die Kombinationen unterscheiden. Für das zweite Examen lernt man nicht mehr materielles Recht sondern bereitet sich auf die praktische Arbeit vor als Richter, Staatsanwalt, REchtsanwalt. Materielle Rechtkenntnisse lernt man grds. weniger dazu.
Natürlich hat man im Studium noch Schwerpunkte aber ganz ehrlich wer kann darauf noch nach dem 2. Examen zurückgreifen und das als "Fachkenntnis" ansehen?
Die Fachkenntnis kommt erst später durch den Berufseinstieg, tägliche Arbeit und der Facharbeit (inkl. Vorbereitung Fachanwalt). Das Examen dient dazu in alle möglichen Bereiche eine GRundlage zu geben damit man sich selbst Gedanken machen kann wo man hin will oder eben für den "Wald und Wiesen Anwalt" vorbereitet zu sein wo man am Ende zu (schätzungsweise) 75 % landet weil die Noten zu schlecht sind und die Konkurrenz zu hoch.
Ansonsten darf er das gleiche wie ein Steuerberater (auch ohne wirkliche Kenntnisse im Steuerrecht).
Beim Steuerberater hat man grds. ein abgeschlossenes Grundstudium und in der Examensvorbereitung nicht nur praktische Kenntnisse erlangt sondern auch extreme fachliche Kenntnisse. Der Steuerberater darf ebenfalls Rechtsberatungen vornehmen (und muss diese vornehmen), natürlich nur in etwaigen Gebieten die er beherrscht und bei denen eine Aufklärung notwendig ist (z.B. Umwandlungsrecht, Steuerrecht, ggfs. Handelsrecht).
Also ist bis dahin der RA und StB grds. gleichgestellt mit dem was sie dürfen (Ausnahme Exklusivität der Vertretung vorm OLG durch einen RA z.B.). Bis dahin würde man mit dem RA Titel also einen Vorteil haben (wenn man nichts auf Fachkenntnis gibt).
Jetzt kommt aus meiner Sicht der Trumpf:
Der Wirtschaftsprüfer darf das gleiche wie ein Steuerberater, somit gleichgestellt (aber ohne Titel "Steuerberater"). Im Rahmen der Vorbereitung ist das Modul Steuerrecht vom Umfang 1:1 wie im Steuerberater -> Fachkenntnis erlangt, wenn auch oft nicht in der Praxis angewandt).
Weiterhin darf der WP rechtsberatend tätig sein soweit es sich mit den Berufsgrundsätzen vereinbaren lässt. Im Rahmen der Vorbereitung sind insbesondere extreme Fachkenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, usw. angefallen. Gebiete die grds. auch Geld bringen.
Er darf eben nur nicht vertreten vor einem OLG z.B.; Das ist ja dem RA vorbehalten! (Aber ganz ehrlich; Großkanzlei Anwälte gehen auch niemals vor Gericht, das wird alles vorher geklärt).
Bisher kann man also sagen dass der WP vom Grundsatz die Möglichkeiten vom StB+RA hat. Nun reden wir aber von der Explusivität: Er darf zusätzlich Vorbehaltsaufgaben erledigen die kein StB und kein RA darf (z.B. gesetzliche Abschlussprüfungen). Andere Berufsgruppen wie z.B. der vereidigte Buchprüfer darf auch nicht alle Vorbehaltsaufgaben machen, das lasse ich außer Acht in der ganzen Sache!)
Und genau hier ist der knackende Punkt weshalb dieser Titel 1. abartig schwer zu erreichen ist bzw. hohe Anforderungen hat und 2. so attraktiv ist. Du kannst damit viel machen und hast ein sehr hohes Fachwissen im Bereich Wirtschaft, Recht und Steuern. Du bist also insgesamt als Rechtsberater, Steuerberater, Unternehmensberater interessant und kannst (nebenbei natürlich) die unprofitablen Jahresabschlussprüfungen noch machen.
Das sind nur zwei Punkte die ich aufgreife im Unterschied und die sollten schon die Aussage enthebelt haben dass ein RA gleichwertig wie ein WP sein soll. Ganz gewiss nicht!
Vielleicht darf ein RA auch als Unternehmensberater tätig sein (dafür gibts immerhin keine Zulassungsvoraussetzung, siehe Politiker) und die Steuererklärungen einreichen, aber ihm fehlt es einfach an der absoluten Fachkenntnis die man aus meiner Sicht nur durch die Examensvorbereitung und kontinuirliche Weiterbildung erreicht.
Dagegen hat der RA natürlich fundamentale Kenntnisse die schon über die Kenntnisse eines gewöhnlichen WPs hinausgehen (z.B. Strafrecht und öffentliches Recht) aber das sind eben Gebiete die nichts im wiwi-Forum zu suchen haben und wohin wir auch grds. nicht hinwollen im Forum.
WiWi Gast schrieb am 16.03.2022:
Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP
Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar
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