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Jurist -> StB/WP

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WiWi Gast

Jurist -> StB/WP

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich möchte sehr gerne Jura studieren, aber später
StB/WP werden und bei den Big 4 einsteigen. Nun meine Frage, habe ich da als ein Jurist eine Chance? Reicht es dann wenn ich nur mein 1. Staatsexamen mache oder wollen die das 2.? Kann ich mein Referenderiat auch bei den Big 4 absolvieren? Wer hat Insiderwissen? Wie schauen die Chancen als Jurist in der Branhce aus?

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Natürlich kannst du dort als Jurist einsteigen, aber rechne dir nicht allzu große Chancen aus, die Examen zu bestehen! Juristen sind eine ganz kleine Minderheit unter den StB/WP und das aus gutem Grund! Es wird alles immer mathematischer, geh BWL an der UNi
studieren, da hast du gute Chancen oder am besten Dipl. Finanzwirtin!

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Auch als Jurist kann man WP/ StB werden. Allerdings ist der Anteil insbesondere bei den Wirtschaftsprüfern sehr gering. Liegt meines Wissens bei etwa 6%. Wobei ich sogar davon ausgehe, dass dieser Anteil durch die Umstellung auf internationale Rechnungslegung noch weiter sinken wird.

Außerdem ist das doch extrem schwer, da du für das WP-Examen das ganze BWL-Studium und noch mehr können musst. Besser sieht es auf jeden Fall im Bereich Steuerberatung aus. Hier sind oft
auch Juristen gefragt, wie man aus vielen Stelleanzeigen entnehmen kann.

Auch gibt es hervoragende StB-Gesellschaften, die viel Wert auf
interdisziplinäre Arbeit legen. Die Juristen dort sind dann allerdings auch immer zugleich Rechtsanwälte. Wenn dein Ziel aber tatsächlich der Wirtschaftsprüfer ist, dann solltest du
aber meiner Meinung nach BWL studieren.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Wenn eine Tätigkeit als StB geplant, dann sind die Aussichten/Chancen genauso gut/schlecht und alles andere, wie als BWL`er; da ist ein jur. Studium kein Nachteil. Da zählt schlicht, wer sich besser im Steuerrecht besser auskennt.

Wer als WP tätig werden will, der sollte eher ein BWL-Studium wählen. die Möglichkeit besteht aber auch als Jurist (siehe WPO).

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ein Jurist mit nur dem 1. Examen hat sehr schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt; dann lieber Dipl.-Finanzwirt studieren. Diese Absolventen haben allerbeste Chancen in allen Bereichen. Als Jurist mit 2 Examina ist man zum Berufseinstieg schon ziemlich alt und die Berufsexamina zum StB und/oder WP erfordern eine lange Vorbereitung und sind sehr schwer. Da sind dann die vorgesetzten Prüfungsleiter und Manager schon jünger als der Einsteiger. Als "reiner" Jurist in die WP-Prüfung zu gehen ist schon sehr riskant, da der BWL-Teil auf Uniniveau (sehr mathematisch) abläuft und auch der Prüfungswesenteil sehr bwl-lastig und mit IFRS durchzogen ist.
Die Big-4 bieten auch Referendarstellen im audit, regulatory, compliance oder tax an. Da muss aber im Studium oder mit (Bank)Praktika schon ein Bezug hergestellt worden sein.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Stimmt schon, die Juristen, die bei uns im Tax angefangen haben, sind meistens deutlich älter.
Wenn sie diese längere Ausbildungdauer für entsprechende praktische und/oder theoretische steuerrechtliche Vertiefungen (z.B. Ref-Stationen beim FA oder Big4; theoretische Kenntnisse am besten natürlich durch eine Diss.) genutzt haben, ist aber kein so wirklich eklatanter Nachteil. Die brauchen dann auch entsprechend weniger Zeit für die Vorbereitung auf das StB-Examen.
Das geht mir als (überzeugter) BWL`er nicht so leicht über die Lippen, aber wir haben wir bei uns (big4, tax) ein paar ziemlich gute (Steuer-)Juristen, vom Associate bis hin zum Partner :-) .. daher würde ich das ganze etwas optimistischer bewerten als der obige Post.

WP als Jurist ist natürlich wirklich eher unpassend, da komplett andere Inhalte.

Lounge Gast schrieb:

Ein Jurist mit nur dem 1. Examen hat sehr schlechte Chancen
auf dem Arbeitsmarkt; dann lieber Dipl.-Finanzwirt studieren.
Diese Absolventen haben allerbeste Chancen in allen
Bereichen. Als Jurist mit 2 Examina ist man zum
Berufseinstieg schon ziemlich alt und die Berufsexamina zum
StB und/oder WP erfordern eine lange Vorbereitung und sind
sehr schwer. Da sind dann die vorgesetzten Prüfungsleiter und
Manager schon jünger als der Einsteiger. Als
"reiner" Jurist in die WP-Prüfung zu gehen ist
schon sehr riskant, da der BWL-Teil auf Uniniveau (sehr
mathematisch) abläuft und auch der Prüfungswesenteil sehr
bwl-lastig und mit IFRS durchzogen ist.
Die Big-4 bieten auch Referendarstellen im audit, regulatory,
compliance oder tax an. Da muss aber im Studium oder mit
(Bank)Praktika schon ein Bezug hergestellt worden sein.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Also - ohne das Du es gleich werden musst/reelle Chancen hast - hier mal mein Tipp: Schau Dir die Vorstände der Big4 an, da sind so einige WP/StB/RA. Es geht also. Für die WP-Prüfung ist ja nun auch nicht unbedingt das BWL-Studium die Vorbereitung, sondern die Jahre als Prüfungsassistent und die harte Büffelei beim Lehrgangsanbieter.

Ich kenne bei KPMG auch Manager im Prüfungsbereich, die (Voll-)Juristen sind. Sicherlich die Ausnahme, ist aber definitiv möglich. In der Regulatory Service Group (Audit FS) sind fast nur Juristen...

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Viele bedeutende Partner in größeren WPs sind Juristen und StB/WP. Viele von ihnen haben beides studiert. Der ein oder andere hat dann nur das erste Staatsexamen gemacht und anschließend in Jura promoviert, in BWL aber das Diplom.

Ohne BWL solltest du bei einer Big4 in die Rechtsabteilung gehen, beispielsweise PwC Legal (ist eine eigene Tochter). StB kann man meiner Mienung nach auch ohne BWL schaffen, man sollte aber ein gewisses Zahlenverständnis/-interesse haben und auch wissen, wie eine Bilanz aufgebaut ist. WP ohne BWL halte ich heute für eher unrealistisch.

Mein Tipp: kombinier einen Bachelor in BWL mit einem Jura-Studium mit dem Ziel des Volljuristen. Ich würde allerdigns mit BWL anfangen. In Jura sind die Veränderungen problematischer. Vielleicht willst du ja auch den BWL-Bachelor im Ausland und in D dann das Jura-Studium machen ;)

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Hallo,

ich hatte gestern ein Gespräch mit jmd. von der Hong Konger Finanzmarktaufsicht, der zuvor als WP bei Coopers Lybrand in London gearbeitet hat.

Ganz interessant was er erzählt hat: Wer mit 18 sich dazu entscheidet, unbedingt Accounting zu studieren um bei PwC, etc. anzufangen, ist seines Erachtens ein Langweiler. Zumindest auf BA-Level sollte man sich "austoben" (er selbst hat Ancient History studiert und ist damit kein Exot in seiner Firma gewesen).

So ganz unrecht hat er m.E. damit nicht. Wir in Deutschland tendieren sehr stark dazu, Absolventen nach ihren Fächern zu kategorisieren, anstatt die Peron dahinter zu beurteilen. WP kann man nicht studieren, sondern man lernt es in der Praxis. Ich war selbst ein paar Jahre bei einer Big4, hatte dies nicht im Studium geplant (schon gar nicht vor dem Studium) und das Prüfungs-know-how kam in der Praxis.

Daher mein Rat an den Threadsteller: Studiere, was Dir persönlich passt! Wenn Du am Ende des Studiums (oder während eines Praktikums) feststellst, dass eine Big4 unbedingt Dein Arbeitgeber sein soll, so würde ich das nur begrüßenswert finden. Von anfang an sein Studium allerdings auf einen Big4-Einstieg auszurichten, halte ich jedoch für die falsche Herangehensweise.

Lounge Gast schrieb:

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich möchte sehr gerne Jura
studieren, aber später
StB/WP werden und bei den Big 4 einsteigen. Nun meine Frage,
habe ich da als ein Jurist eine Chance? Reicht es dann wenn
ich nur mein 1. Staatsexamen mache oder wollen die das 2.?
Kann ich mein Referenderiat auch bei den Big 4 absolvieren?
Wer hat Insiderwissen? Wie schauen die Chancen als Jurist in
der Branhce aus?

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Juristen gibt es bei den Big4 und das nicht zu knapp. Aber machen wir uns nichts vor: Die Creme de la Creme ist das nicht grad. In 2006/2007 kam man sogar mit einem ausreichend+ bei Tax rein. Im Vgl. zu den Kanzleien (und netto dem öD) verdienen die bei den Big4 auch eher wenig (=Einstiegsgehalt wie BWLer nach einem längeren/härteren Studium).

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Das mit Ancient History ist doch Quatsch. Wenn du das studiert hast, kannst du nach der deutschen Gesetzeslage gar nicht Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden. Du erfüllst schlichtweg nur mit einem BWL oder Jura Studium die gesetzlichen!!!!! Vorgaben (daneben gibt es noch ein paar Exotenfächer, die zugelassen werden, aber die müssen mind. 25% BWL beinhalten, was ein typischen Orchideenfach einfach nicht tut). Daher kann ich diesen Quatsch mit dem studier, was dich interessiert, nicht mehr hören. Das verbaut einem sämtliche Chancen später.

Das mag vielleicht im Ausland funktionieren. Man muss aber auch dazu sagen, dass der Bachelor im Ausland mehr wie ein Abitur gesehen wird, also als Allgemeinbildung und die eigentliche Ausbidung danach beginnt. Bei uns könnte man vergleichbar sagen, dass man die Leistungskurse in der Oberstufe nach Interesse aussuchen sollte.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Schon richtig. Man sollte m.E. auch nicht völlig am Markt vorbei studieren. Was ich vielmehr meinte: Der Threadsteller sollte sich fragen, was ihm heute besser liegt (WiWi oder Jura) und erst später entscheiden, ob er überhaupt noch in eine Big4 möchte. Ich finde das "Karriereziel" Big4 zum Studienbeginn einfach zu früh.

By the way: Die 25% brauchst Du für den StB, aber nicht für den WP. Theoretisch (!) könntest Du auch in D mit nem Ancient History-Abschluss WP werden. Zudem habe ich auch vom BA gesprochen. M.E. spricht nichts dagegen, nach nem BA in History noch einen MA in einem WiWi-Fach zu machen (zumindest im Ausland geht das - hier kenne ich mich nicht allzu gut aus, da ich noch auf Dipl. studiert habe).

Lounge Gast schrieb:

Das mit Ancient History ist doch Quatsch. Wenn du das
studiert hast, kannst du nach der deutschen Gesetzeslage gar
nicht Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden. Du
erfüllst schlichtweg nur mit einem BWL oder Jura Studium die
gesetzlichen!!!!! Vorgaben (daneben gibt es noch ein paar
Exotenfächer, die zugelassen werden, aber die müssen mind.
25% BWL beinhalten, was ein typischen Orchideenfach einfach
nicht tut). Daher kann ich diesen Quatsch mit dem studier,
was dich interessiert, nicht mehr hören. Das verbaut einem
sämtliche Chancen später.

Das mag vielleicht im Ausland funktionieren. Man muss aber
auch dazu sagen, dass der Bachelor im Ausland mehr wie ein
Abitur gesehen wird, also als Allgemeinbildung und die
eigentliche Ausbidung danach beginnt. Bei uns könnte man
vergleichbar sagen, dass man die Leistungskurse in der
Oberstufe nach Interesse aussuchen sollte.

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Hans101

Re: Jurist -> StB/WP

Kann man sich doch eigentlich kaum vorstellen wie Juristen mit ausreichend da reingekommen sein sollen. Die hatten doch dann aber bestimmt schon im Studium eine steuerrechtliche Vorbildung.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ich würde dir auch empfehlen BWL zu studieren. Warum willst du dich durch ein längeres und schwereres Studium quälen und dann am Ende doch das selbe für das gleiche Geld machen? Des Weiteren bist du schon deutlich älter und hängst ziemlich zurück. Dann fehlt dir noch das Grundlagenwissen das man für den WP nunmal brauchen kann.

Des Weiteren stehst du gerade noch ganz am Anfang. Ich glaube, während der ersten 3 Semester hatte ich etwa 10 Vorstellungen was ich später mal machen will. Stell dir vor du fängst an und merkst nach einiger Zeit das dich der ganze Paragraphen Kram doch nicht interessiert. Dann stehst du dumm da. BWL ist glaube ich eins der flexibelsten Sachen die man studieren kann.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Immer wieder der gleiche Nonsens. Beim Jurastudium lernt man sehr wenig Steuerrecht (Steuerberater) und schon gar kein BWL oder Wirtschaftsprüfung (Wirtschaftsprüfer). Wieso also Jura studieren???

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Um später mal umfassender beraten zu dürfen als nur ob man jetzt 400 Euro oder 500 Euro Freibetrag kriegt :=)))))

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

"Kann man sich doch eigentlich kaum vorstellen wie Juristen mit ausreichend da reingekommen sein sollen. Die hatten doch dann aber bestimmt schon im Studium eine steuerrechtliche Vorbildung."

Man muss sich eben vor Augen halten, dass mittlerweile alle Big4 eigene reine Rechtsanwaltsgesellschaften haben wie z.Bsp pwc-legal oder kpmg-law. Die stellen ab zwei befriedigenden Examina ein. Fürs Tax liegt die Latte dann naturgemäß noch niedriger.

Wobei das im Tax wirklich mehr danach geht, wieviel Steuerrechtskenntnisse man aus dem Studium mitbringt.
Als Jurist kann man eben Steuerrechtsschwerpunkt wählen, dann die Stationen im Referendariat auf Steuern ausrichten, also Finanzverwaltung, Big4, Steuerechtskanzlei. Und wenn man dann noch richtig bock hat, dann kann man im Anschluss als Assessor noch den theoretischen Teil des Fachanwalts für Steuerrecht machen.

Aber wenns halt hier nicht nur ums Tax, sondern auch um Wirtschaftsprüfung geht, dann würd ich von Jura die Finger lassen und BWL studieren. Man kann sich ja auch vor dem Studium eigentlich gar nicht sicher sein, ob man wegen mir Steuern wirklich mag. Wer sich eben beide Möglichkeiten offenhalten will, ob er jetzt im Steuernbereich oder in der Prüfung arbeiten will, der ist mit BWL einfach besser bedient.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Wobei man neben einem Jura Studium ein BWL-Studium in Teilzeit oder als Fernstudium studieren kann. Umgekehrt ist das glaube ich nicht realisierbar.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Juristen gibt es bei Big4, und Sie sind auch gefragt, allerdings in der Rechtsberatung bei BIG4. Ich würde aber als Juris kein StB oder WP anstreben; das ist zum einen an anderer Beruf und zum anderen auch sehr schwierig und zeitraubend egal ob mit BWL- oder Rechtskenntnissen. Allerdings würde ich schon als Volljurist (nach 2. Stattsexamen) anfangen. Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP; tendenziell eher höher. Gehaltsmäßig sollte ein Einsteiger mit 2. Stattsexamen auch nicht unter einem Manager mit StB und WP liegen.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ein Jurist mit entsprechender Vertiefung/Wahlschwerpunkt o.Ä. im Steuerrecht kann genau "so viel" im Steuerrecht wie ein BWL-Absolvent mit Schwerpunkt/Vertiefung "Steuerlehre"; häufig haben beide sogar die identischen Vorlesungen gehört (so wie es an einigen Univ. ist).

Die StB-Prüfung ist mit entsprechendem Engagement auch für Juristen gut zu machen ... der "mathematische" Anteil ( *lol) ist im Steuer-Bereich nun wirklich für jeden machbar, der Mathe im Abi hatte. Da sollte man den dem Gerede einiger Einsteiger folgen.

Ansonsten zählt halt, wer sich im Steuerrech gut auskennt; da wird man im Laufe der Zeit auf in etwa gleich viele Juristen wie Betriebswirte treffen.

Ich bin nun im 6. Jahr bei einer Big4 im "Tax" und mir fallen Beispiele für beide Gruppen vom Einstieger bis zum Partner ein.

Aufgrund der häufigen Gesetzesänderungen muss man sich ohnehin häufiger neu "reindenken".

Lounge Gast schrieb:

Juristen gibt es bei Big4, und Sie sind auch gefragt,
allerdings in der Rechtsberatung bei BIG4. Ich würde aber als
Juris kein StB oder WP anstreben; das ist zum einen an
anderer Beruf und zum anderen auch sehr schwierig und
zeitraubend egal ob mit BWL- oder Rechtskenntnissen.
Allerdings würde ich schon als Volljurist (nach 2.
Stattsexamen) anfangen. Ein Volljurist ist eine mindestens
gleichwertige Qualifikation wie WP; tendenziell eher höher.
Gehaltsmäßig sollte ein Einsteiger mit 2. Stattsexamen auch
nicht unter einem Manager mit StB und WP liegen.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

"Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP; tendenziell eher höher."

ja, ne is klar. Besonders die extreme Praxiserfahrung die ein Jurist vorweisen kann und die Lösungsorientierung ....

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Im Audit sollte man als Jurist nicht unterwegs sein. Im Tax-Bereich hat man genauso gut/schlechte Chancen wie alle anderen.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

push

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Schön wärs, auch mit 2. StEX fängt man auf Consultant Ebene an. Auch wenn man von Anfang an Gutachten mit unterschreiben soll, da man es förmlich im Gegensatz zum BWLer Consultant darf. Also im normalen Bereich von Tax würde ich als Jurist nicht anfangen, wenn dann bei den Legal-Ablegern. Die setzen aber auch bessere Noten voraus, während das bei Tax egal ist. Und irgendwer muss ja mal was ordentlich recherchieren oder mit dem BP auf Augenhöhe schreiben können, das können BWLer von der Uni sicherlich nicht von Anfang an. Da ist das höhere Alter auch sicher kein Nachteil, um beim Mandanten ernst genommen zu werden.

WiWi Gast schrieb am 26.01.2014:

Juristen gibt es bei Big4, und Sie sind auch gefragt, allerdings in der Rechtsberatung bei BIG4. Ich würde aber als Juris kein StB oder WP anstreben; das ist zum einen an anderer Beruf und zum anderen auch sehr schwierig und zeitraubend egal ob mit BWL- oder Rechtskenntnissen. Allerdings würde ich schon als Volljurist (nach 2. Stattsexamen) anfangen. Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP; tendenziell eher höher. Gehaltsmäßig sollte ein Einsteiger mit 2. Stattsexamen auch nicht unter einem Manager mit StB und WP liegen.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ihr wißt hoffentlich : ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich zur Steuerberatung befugt, aber in der Regel aufgrund seiner juristischen Ausbildung dazu nicht befähigt – auch ohne Zusatzqualifikation etwa als Fachanwalt für Steuerrecht. Das regelt § 3 das Steuerberatungsgesetzes so. Beim WP ist es allerdings nicht so einfach, hier muß tatsächlich das WP-Examen abgelegt werden.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ferner hat der BGH entschieden dass ein Rechtsanwalt mit der Angabe „Steuerbüro“ werben darf wenn er den überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit mit Rechtsberatung und -vertretung in Steuersachen verbringt und zwar auch dann wenn er selbst nicht Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht ist: BGH - Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 137/11.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Das ist in Dt. so und historisch bei uns so gewachsen, gerade in UK ist das Studienfach aber eher nebensächlich, ich kenn dort bei Big4 und auch bei Banken viele mit vollkommen fachfremden Studienabschlüssen, dort geht es eher um die richtige Uni - was jetzt besser ist sei mal dahingestellt

WiWi Gast schrieb am 16.03.2011:

Das mit Ancient History ist doch Quatsch. Wenn du das studiert hast, kannst du nach der deutschen Gesetzeslage gar nicht Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden. Du erfüllst schlichtweg nur mit einem BWL oder Jura Studium die gesetzlichen!!!!! Vorgaben (daneben gibt es noch ein paar Exotenfächer, die zugelassen werden, aber die müssen mind. 25% BWL beinhalten, was ein typischen Orchideenfach einfach nicht tut). Daher kann ich diesen Quatsch mit dem studier, was dich interessiert, nicht mehr hören. Das verbaut einem sämtliche Chancen später.

Das mag vielleicht im Ausland funktionieren. Man muss aber auch dazu sagen, dass der Bachelor im Ausland mehr wie ein Abitur gesehen wird, also als Allgemeinbildung und die eigentliche Ausbidung danach beginnt. Bei uns könnte man vergleichbar sagen, dass man die Leistungskurse in der Oberstufe nach Interesse aussuchen sollte.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 15.03.2022:

Und irgendwer muss ja mal was ordentlich recherchieren oder mit dem BP auf Augenhöhe schreiben können, das können BWLer von der Uni sicherlich nicht von Anfang an.

Dafür können BWLer rechnen :)

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP

Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 16.03.2022:

Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP

Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar

Naja ist halt ein anderes Berufsbild.
Und als Kind weiß man schon eher dass man "Anwalt" werden möchte. Kenne kein Kind das sagt, ich will "Wirtschaftsprüfer" werden.

WP ist für mich persönlich aber der steinigere Weg. Was am Ende "schwerer" ist, können vielleicht die beurteilen, welche beide Abschlüsse haben. Ich kann das nicht.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 16.03.2022:

Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP

Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar

judex non calculat:

Zum 1. Januar 2021 waren bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Deutschland rund 165.700 zugelassene Rechtsanwälte registriert. Damit ist die Anzahl der Rechtsanwälte erstmals wieder leicht gesunken. Seit dem Jahr 1990 hat sich die Anzahl etwa verdreifacht. Die Anzahl der Wirtschaftsprüfer in Deutschland lag zum 1. Januar 2022 laut der Mitgliederstatistik der Wirtschaftsprüferkammer bei insgesamt rund 14.600.

Also Verhältnis 1 zu 10 ...

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Ach Freunde, am Ende des Tages ist man doch nur als Dreibänder was (WP/StB/RA), alles andere ist Vorgeplänkel.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 16.03.2022:

Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP

Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar

so kann man das nicht sagen - der WP darf beurteilen ob ein Abschluß bei dem es um Milliarden geht, im Einklang mit dem Gesetz steht und der RA ?

Der RA hat eine homogene Ausbildung im Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, öffentlichem Recht, Strafrecht und in Bayern auch im 2. Examen etwas Steuerrecht, aber das ist alles homogen.

Der WP hat Ausbildung in Steuerrecht (tiefgehend) BWL, Recht, Abschlußprüfung, Unternehmensberatung, HGB und IFRS, da ist so gut wie nix homogen und die Bezüge sind da etwa zwischen IFRS und BWL, AP und Recht (rechtliche Sachverhalte sind zu würdigen und zu bilanzieren), HGB und Steuerbilanz, HGB ist Rechtsanwendung, IFRS basiert auf den Gedanken der BWL - und so weiter, daher ist da NIX homogen und der Abschluß als WP hat einen deutlich höheren Stellenwert

Viele WPs ? Rare Juristen ? ich seh es eher umgekehrt.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 16.03.2022:

Zum 1. Januar 2021 waren bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Deutschland rund 165.700 zugelassene Rechtsanwälte registriert. Damit ist die Anzahl der Rechtsanwälte erstmals wieder leicht gesunken. Seit dem Jahr 1990 hat sich die Anzahl etwa verdreifacht. Die Anzahl der Wirtschaftsprüfer in Deutschland lag zum 1. Januar 2022 laut der Mitgliederstatistik der Wirtschaftsprüferkammer bei insgesamt rund 14.600.

Also Verhältnis 1 zu 10 ...

Man kann nicht die Zahl der Berufsträger vergleichen ohne den Umfang der jeweiligen Arbeit der Berufsträger zu vergleichen.

Wie hoch war im übrigen die Zahl der WP anno 1990 wenn man schon vergleicht ?

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Schau doch einfach mal in die WPK Gehaltsreport aus 04/2020. Rechtsanwälte verdienen am Anfang im Schnitt 60k, WPs ca. 80k, damit ist doch alles gesagt. Auch mit BE dreht sich das Verhältnis nicht mehr.

Klar gibt's auch die Magic Circle Anwälte, die 150k+ beim Einstieg verdienen, die breite Masse an RA verdient aber nicht überdurchschnittlich und erbringt auch keine High-End Beratung. Da würde ich im Schnitt das WP-Examen schon höher einschätzen als die zwei juristische Examen.

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 18.03.2022:

Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP

Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar

so kann man das nicht sagen - der WP darf beurteilen ob ein Abschluß bei dem es um Milliarden geht, im Einklang mit dem Gesetz steht und der RA ?

Der RA hat eine homogene Ausbildung im Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, öffentlichem Recht, Strafrecht und in Bayern auch im 2. Examen etwas Steuerrecht, aber das ist alles homogen.

Der WP hat Ausbildung in Steuerrecht (tiefgehend) BWL, Recht, Abschlußprüfung, Unternehmensberatung, HGB und IFRS, da ist so gut wie nix homogen und die Bezüge sind da etwa zwischen IFRS und BWL, AP und Recht (rechtliche Sachverhalte sind zu würdigen und zu bilanzieren), HGB und Steuerbilanz, HGB ist Rechtsanwendung, IFRS basiert auf den Gedanken der BWL - und so weiter, daher ist da NIX homogen und der Abschluß als WP hat einen deutlich höheren Stellenwert

Viele WPs ? Rare Juristen ? ich seh es eher umgekehrt.

Ich habe den Vorposter ironisch aufgefasst. Ich denke er sieht es wie du, was die Anzahl angeht.

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WiWi Gast

Jurist -> StB/WP

Ich lese mir das ganze nicht durch und schreibe direkt meine persönliche Erfahrung (1. juristisches Staatsexamen, LL.M Steuerrecht, StB und gerade im WP Examen, letztes Modul BWL/VWL; beschäftigt bei einer Big 4):

Zum WP:
Als Jurist hat man in dieser Branche einen sehr harten Einstieg weil viele Kollegen klassische BWLer sind. Am Anfang wird dir auch viel eingeredet dass dieser Beruf nur für BWLer ist, man müsse Buchungssätze können, wirtschaftliches Fachwissen haben etc.... Der Start war die Hölle und ich wollte auch schnell wieder weg... Man wird zwar auf der einen Seite angesehen wie ein Gott dass man Jura studiert hat, auf der anderen Seite aber auch verpottet weil man keinen Buchungssatz kann. Bei einer Big4 kommt erschwerend hinzu, dass niemand sich Zeit nimmt dir etwas beizubringen und du einfach arbeiten sollst ab Tag 1. Großkanzlei eben (bzw. "Big4"). Dann legt man halt im Alleingang los.

Statt irgendwelche Rechnungen abzuhaken habe ich am Anfang immer geprüft ob hier überhaupt vertragliche Ansprüche vorlagen... Dann bekommt man halt hin und wieder einen rüffel und macht dann genau das was verlangt wird bzw. die Kollegen machen, nämlich alles wie im Vorjahr ausfüllen mit neuen Zahlen...

In jedem Fall musst du dir alles selbst beibringen und hier der klare Vorteil von Juristen: Man kann sich abends nach 10 Stunden Arbeit nochmal hinsetzen und ein Fachbuch lesen. So hab ich mir dann die ganzen Bilanz und GuV Strukturen, Zusammenhänge und Prüfungstechniken selbst beigebracht. Ziemlich schnell konnte ich dann feststellen, dass ich die meißten Kollegen schon fachlich überholt habe. Es geht nämlich in der Wirtschaftsprüfung nicht darum einfach nur abzuhaken sondern Strategien zu entwickeln, Risiken zu sehen und Gesetze/Standards auszulegen. Rechnungslegung und Prüfung sind grds. kodifiziert und die entsprechenden Grundlagen sind kompliziert und vielseitig. Oftmals ist es auch nicht eindeutig und man muss seinen Ansatz fundamental begründen. Ich sehe bei den Kollegen oftmals keine wirklichen Prüfungsansätze oder Begründungen und das führt zu enormen Qualitätsrisiken weil die Risiken einfach nicht gesehen wurden oder nicht ausreichend geprüft wurden. Es wird dann einfach so gemacht wie immer ohne jemals die gesetzliche Grundlage gelesen oder gar verstanden zu haben.... Daneben ist im Examen das Fach Prüfungswesen enorm mit juristischen Kenntnissen gefüllt, dann kommt noch das Fach Steuerrecht und Wirtschaftsrecht.... Insgesamt wird für (uns) Juristen das Fach BWL am schwierigsten, seit der Modularisierung ist es auch noch schwieriger geworden zu bestehen weil nicht mehr der Schnitt aller Klausuren zählt sondern die Einzelnoten der Module, du musst also BWL bestehen und kannst dich nicht mehr durch gute Noten in anderen Fächern durchschlängeln...
Der Vorteil an der Modularisierung: Du kannst wirklich in Ruhe jedes Jahr ein Modul schreiben oder eben alles zusammen. Wenn du durchfällst in einem Modul dann schreibst du nur das nochmal. Das geht beim StB nicht.

Soviel zu WP.

StB:
Aus meiner Sicht das viel schwierigere Examen selbst mit Vorkenntnissen. Aber in der Regel geht man ohne jegliche Vorkenntnisse rein. Selbst mit meinem LL.M. Steuerrecht muss ich sagen, dass die Anforderungen beim StB nochmal eine Schippe höhere waren und ich vieles überhaupt nicht kannte. Von den Big4 bekommt man auch nicht wirklich Unterstützung. Klar du hast deine Freistellung die du mit Urlaub, Überstunden und unbezahlte, Urlaub opferst aber das ist eben deine eigentliche Freizeit. Arbeitst du in der Prüfung (so wie ich) dann bekommt man ein kleines Budget für den StB Titel das nicht wirklich für einen Vorbereitungskurs reicht.... Aber dafür bekommt man für den WP etwas mehr... (Andersrum wenn man in der Steuer-Abteilung arbeitet. Dann bekommt man natürlich mehr Budget!).

Beim StB Examen bereitet man sich eben grds. drei Monate vor dem Examen vor in einem Intensiv-Marsch. Wie das Rep für das Staatsexamen, nur nochmal intensiver. Täglich 8 Stunden oder mehr, vollgehauen mit Vorbereitungskursen und Klausuren. Mir hatte mal jemand gesagt dass man mindestens 50 Klausuren schreiben muss um eine Chance zu haben. Ich würde sagen das reicht nicht! Die Themen sind so vielseitig und man kann hier nicht gut argumentieren und bekommt trotzdem einen Punkt. Beim Steuerrecht gibt es eine Musterlösung auf jeden Fall und wenn du die nicht hast bekommst du keinen Punkt, weil irgendwo steht immer genau das was gefragt ist... Und das muss man wissen, zum Blättern und suchen hat man im Examen keine Zeit. Darum muss man soviele Klausuren schreiben wie geht damit man im Examen nicht Zeit verschwendet mit dem Blättern...

Daneben kommt das große Problem, dass du aus allen drei Examensklausuren auf eine 4,5 kommen musst was aus meiner Sicht extrem schwer ist wenn man kein Buchhaltungs-Genie ist (3. Tag). Die meisten Kollegen bestehen durch den 3. Tag weil sie als BWLer einen klaren Vorteil haben. Juristen sollen am 1. Tag besser sein aber der 1. Tag ist einfach zeitlich gesehen eine Bombe. Die Klausur ist für 6 Stunden ausgelegt aber am 1. Tag braucht man für einen Aufgabenteil alleine schon 6 Stunden (3 Aufgabenteile in der Regel)...
Aber auch das StB Examen ist insgesamt juristisch aufgebaut und Juristen haben da grds. einen Vorteil beim bewältigen solcher Lernmassen und mit dem Gesetz zu arbeiten.... Man darf halt nur nicht anfangen zu argumentieren weil es leider wirklich zu allem eine Richtlinie gibt oder einen Erlass.

Also alles in Allem sehe ich Juristen für diese beiden Titel eigentlich klar im Vorteil weil man schon durch die Strapazen im 1. und/oder 2. jur. StEx extreme Willenskraft gezeigt hat und man mit diesen Massen klar kommt. Andererseits sehe ich da aber auch extreme Burn-out Gefahr wenn man sich nochmal so zwei Examen geben will (die definitiv schwerer sind als das juristische Staatsexamen), zumindest wenn es nur um das Bestehen geht (von guten Noten spreche ich erst garnicht beim StB und WP).

WiWi Gast schrieb am 25.02.2007:

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich möchte sehr gerne Jura studieren, aber später
StB/WP werden und bei den Big 4 einsteigen. Nun meine Frage, habe ich da als ein Jurist eine Chance? Reicht es dann wenn ich nur mein 1. Staatsexamen mache oder wollen die das 2.? Kann ich mein Referenderiat auch bei den Big 4 absolvieren? Wer hat Insiderwissen? Wie schauen die Chancen als Jurist in der Branhce aus?

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WiWi Gast

Re: Jurist -> StB/WP

Sehen wir es mal ganz pragmatisch an und nehmen die drei Titel unter die Lupe in zwei wesentlichen Bereichen "Fachkenntnisse" und "Exklusivität":

Als RA hast du einen einzigen Vorteil bzw. eine Erlaubnis die du nur als RA hast und die ein StB/WP nicht hat: Du darfst an bestimmten Gerichten vertreten (manche Gerichte sind nur für Rechtsanwälte als Vertretung zugelassen, bei anderen brauchst du keinen Titel zur Vertretung). Das ist eben ziemlich exklusiv (angenommen man will kein Richter/Staatsanwalt werden natürlich, das wäre auch nur mit dem 2. Staatsexamen aktuell möglich und exklusiv).
Vom Fachwissen her hat man mit einem 2. Staatsexamen grds. nichts. Man hat im ersten Examen das materielle Recht in sehr vielen Bereichen gelernt wobei sich an jeder Uni die Kombinationen unterscheiden. Für das zweite Examen lernt man nicht mehr materielles Recht sondern bereitet sich auf die praktische Arbeit vor als Richter, Staatsanwalt, REchtsanwalt. Materielle Rechtkenntnisse lernt man grds. weniger dazu.

Natürlich hat man im Studium noch Schwerpunkte aber ganz ehrlich wer kann darauf noch nach dem 2. Examen zurückgreifen und das als "Fachkenntnis" ansehen?

Die Fachkenntnis kommt erst später durch den Berufseinstieg, tägliche Arbeit und der Facharbeit (inkl. Vorbereitung Fachanwalt). Das Examen dient dazu in alle möglichen Bereiche eine GRundlage zu geben damit man sich selbst Gedanken machen kann wo man hin will oder eben für den "Wald und Wiesen Anwalt" vorbereitet zu sein wo man am Ende zu (schätzungsweise) 75 % landet weil die Noten zu schlecht sind und die Konkurrenz zu hoch.

Ansonsten darf er das gleiche wie ein Steuerberater (auch ohne wirkliche Kenntnisse im Steuerrecht).

Beim Steuerberater hat man grds. ein abgeschlossenes Grundstudium und in der Examensvorbereitung nicht nur praktische Kenntnisse erlangt sondern auch extreme fachliche Kenntnisse. Der Steuerberater darf ebenfalls Rechtsberatungen vornehmen (und muss diese vornehmen), natürlich nur in etwaigen Gebieten die er beherrscht und bei denen eine Aufklärung notwendig ist (z.B. Umwandlungsrecht, Steuerrecht, ggfs. Handelsrecht).

Also ist bis dahin der RA und StB grds. gleichgestellt mit dem was sie dürfen (Ausnahme Exklusivität der Vertretung vorm OLG durch einen RA z.B.). Bis dahin würde man mit dem RA Titel also einen Vorteil haben (wenn man nichts auf Fachkenntnis gibt).

Jetzt kommt aus meiner Sicht der Trumpf:
Der Wirtschaftsprüfer darf das gleiche wie ein Steuerberater, somit gleichgestellt (aber ohne Titel "Steuerberater"). Im Rahmen der Vorbereitung ist das Modul Steuerrecht vom Umfang 1:1 wie im Steuerberater -> Fachkenntnis erlangt, wenn auch oft nicht in der Praxis angewandt).
Weiterhin darf der WP rechtsberatend tätig sein soweit es sich mit den Berufsgrundsätzen vereinbaren lässt. Im Rahmen der Vorbereitung sind insbesondere extreme Fachkenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht, usw. angefallen. Gebiete die grds. auch Geld bringen.

Er darf eben nur nicht vertreten vor einem OLG z.B.; Das ist ja dem RA vorbehalten! (Aber ganz ehrlich; Großkanzlei Anwälte gehen auch niemals vor Gericht, das wird alles vorher geklärt).

Bisher kann man also sagen dass der WP vom Grundsatz die Möglichkeiten vom StB+RA hat. Nun reden wir aber von der Explusivität: Er darf zusätzlich Vorbehaltsaufgaben erledigen die kein StB und kein RA darf (z.B. gesetzliche Abschlussprüfungen). Andere Berufsgruppen wie z.B. der vereidigte Buchprüfer darf auch nicht alle Vorbehaltsaufgaben machen, das lasse ich außer Acht in der ganzen Sache!)

Und genau hier ist der knackende Punkt weshalb dieser Titel 1. abartig schwer zu erreichen ist bzw. hohe Anforderungen hat und 2. so attraktiv ist. Du kannst damit viel machen und hast ein sehr hohes Fachwissen im Bereich Wirtschaft, Recht und Steuern. Du bist also insgesamt als Rechtsberater, Steuerberater, Unternehmensberater interessant und kannst (nebenbei natürlich) die unprofitablen Jahresabschlussprüfungen noch machen.

Das sind nur zwei Punkte die ich aufgreife im Unterschied und die sollten schon die Aussage enthebelt haben dass ein RA gleichwertig wie ein WP sein soll. Ganz gewiss nicht!

Vielleicht darf ein RA auch als Unternehmensberater tätig sein (dafür gibts immerhin keine Zulassungsvoraussetzung, siehe Politiker) und die Steuererklärungen einreichen, aber ihm fehlt es einfach an der absoluten Fachkenntnis die man aus meiner Sicht nur durch die Examensvorbereitung und kontinuirliche Weiterbildung erreicht.

Dagegen hat der RA natürlich fundamentale Kenntnisse die schon über die Kenntnisse eines gewöhnlichen WPs hinausgehen (z.B. Strafrecht und öffentliches Recht) aber das sind eben Gebiete die nichts im wiwi-Forum zu suchen haben und wohin wir auch grds. nicht hinwollen im Forum.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2022:

Ein Volljurist ist eine mindestens gleichwertige Qualifikation wie WP

Ähm ja deswegen gibt es ja auch soviele WP`s und die Juristen sind rar

antworten
WiWi Gast

Jurist -> StB/WP

Als dritten Punkt will ich noch anführen dass die Gehaltsstruktur im Verhältnis zur Chance zu vergleichen ist wenn die anderen beiden Punkte nicht ausreichend waren.

Mit einem 2. Jur. Staatsexamen und einem RA Titel landen gefühlt 90 % beim Arbeitsamt und betteln um jeden Job der verfügbar ist und wenigstens mehr als den Mindestlohn gibt. Das ist die traurige Realität! Wie bei Suits geht es im echten Leben nicht ab. Die Noten reichen in der Regel nicht mal zum vollbefriedigenden Examen, also "Prädikat", geschweige denn zwei Mal Prädikat. Erst ab dieser Schwelle kommen die besseren Jobs. Diese Schwelle erreicht nur ein Bruchteil der vielen Examenskandidaten und dann muss man (unverständlicherweise) immer wieder feststellen dass diese guten Kandidaten zum Staat gehen und auch nicht in der obersten Gehaltsklasse landen (Dafür aber "sicher" sind).

Kommen wir zu der Masse zurück: Hier reicht es eben zum bestehen aber nicht viel weiter darüber. Großkanzlei ist raus; Mittelständische in der Regel auch oft. In Zahlen ausgedrückt (aktuell 2022 als Bruttojahresgehalt) liegen wir zwischen 40 und 50 k. Urlaubstage oftmals etwas über Mindestsatz aber weit unter 30 Tage! Überstunden grds. abgegolten und Arbeitszeit über 40 Stunden/Woche.

Alternative: Selbstständigkeit wobei sich jeder selbst Gedanken machen muss inwieweit das Erfolg hat, direkt nach dem Examen und ohne Berufserfahrung.

Steuerberater und WP: Man ist schon in der Regel im festen Arbeitsverhältnis und verdient definitiv über 50k Brutto p.a. in 2022. Durch den Titel hat man nicht nur berufliche Erfahrung sondern auch die Fachkenntnis. Das zahlt sich sofort aus. Du bist direkt für alles attraktiv, sei es in einem Unternehmen, sei es für andere Kanzleien / WPGs, oder für Unternehmensberatungen oder du machst dich einfach Selbstständig (wobei auch hier vorsicht zu wahren ist!).
In jedem Fall bist du mit diesem Titel definitiv über dem durchschnittlichen Einstiegsgehalt als RA und genießt in der Regel 30 Urlaubstage und kannst mit guten Boni nochmal was raushauen. Überstunden in der Regel auch abgeholten aber dafür ist das Fixgehalt höher.

Du gehörst mit WP und StB Titel definitiv zu einer Gattung die es in Deutschland kaum gibt, die Zahlenvergleiche hast du ja gesehen hier. Und das zahlt der Markt! (Das schöne an der Sache: Die Examensnote ist total egal beim StB und WP, das bestehen alleine ist schon so enorm dass alles darüber absolut unnötig ist).

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WiWi Gast

Jurist -> StB/WP

Ich möchte nur deine 3 Beiträge würdigen, da diese sonst unterzugehen drohen. Danke für den Interessanten Einblick.

antworten
Ceterum censeo

Jurist -> StB/WP

WiWi Gast schrieb am 13.07.2022:

Ich möchte nur deine 3 Beiträge würdigen, da diese sonst unterzugehen drohen. Danke für den Interessanten Einblick.

Für die Mühe, die diese Episteln erforderten, kann man dem Verfasser sicherlich danken. In seiner Einschätzung folgen kann ich ihm leider nur in den seltensten Fällen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Jurist -> StB/WP

Ceterum censeo schrieb am 13.07.2022:

Ich möchte nur deine 3 Beiträge würdigen, da diese sonst unterzugehen drohen. Danke für den Interessanten Einblick.

Für die Mühe, die diese Episteln erforderten, kann man dem Verfasser sicherlich danken. In seiner Einschätzung folgen kann ich ihm leider nur in den seltensten Fällen.
Liebe Grüße

Wie lautet denn deine Meinung dazu?

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