WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:
Wie realistisch es ist dass der Arbeitgeber private Handyrechnung sehen will weiß ich nicht. Mit dem Diensthandy sieht es aber schon anders aus, da landet die Rechnung sowieso beim Arbeitgeber.
Trick 17: Das Diensthandy nicht im Ausland benutzen oder gleich zuhause lassen, wenn man so einen "Alleingang" macht. Wer so leichtsinnig ist, ist selbst schuld.
Wenn der AG private Handyrechnungen sehen will lehnt man das ab. Privat ist schließlich Privat.
WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:
Ähnlich bein Dienstlaptop, da werden bei uns auch alle IP-Adressen von denen sich ins Firmennetzwerk eingewählt wird aufgezeichnet.
Dann benutzt du halt angeblich einen VPN, der deinem Heimnetzwerk vorgeschaltet ist. Das machen nicht nur böse H*cker, die vor der Regierung flüchten, sondern viele Leute, die ein wenig Ahnung von IT-Security haben und wert darauf legen, im Netz anonym unterwegs zu sein. Durch den hat man halt nun mal eine Schweizer / Spanische / whatever IP. Das ist dann absolut kein "Angriffspunkt"
WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:
Und noch ein Problem: Mittlerweile muss eine Tätigkeit im Ausland unabhängig von der Dauer an die Sozialversicherung gemeldet werden.
Dann bin ich mal gespannt, wie die deutsche SV mir im Ausland nachweisen will, dass ich einer Erwerbstätigkeit nachgegangen bin. Wo kein Kläger da kein Richter. Dass man sich bei solchen Vorhaben bedeckt halten und das auch im Bekanntenkreis nicht an die große Glocke hängen sollte, sollte selbstverständlich sein.
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