"Es hat immer der Recht, dem man gerade glauben will. Niemand hier kann überprüfen, ob die Angaben, die hier gemacht werden stimmen."
Das ist hier doch keine Glaubensfrage! Googelt einfach ERA Tabelle NRW, dann seht ihr schön aufgelistet das Brutto Monatsgehalt 100/110%, sowie den jeweiligen Stundenlohn! In dem Thread mit der Promotion und den 80k scheinen wieder die obskuren Berater und "High Potentials" ihr Unding zu treiben ohne Sachverstand zu HR-Themen von Industrieunternehmen.
"Also bei uns kann man NICHT interne Stellenanzeigen an Freunde und Bekannte weitergeben."
Regelt dann wohl jedes Unternehmen anders.
"Da ich in 13 nicht mehr austeigen kann, bleibt doch nur der Sprung auf 14 oder nicht? Ich verstehe deinen Text allerdings so, dass sich zuerst mein Tätigkeitsfeld andern muss."
Glückwunsch zum Direkteinstieg in EG 13/(36). Du musst dein Tätigkeitsfeld nicht unbedingt radikal ändern. Das Tätigkeitsfeld kann auch einfach erweitert werden, dass es rechtfertigt in eine höhere Entgeltstufe zu kommen. So etwas solltest du entsprechend mit deinem Abteilungsleiter besprechen und - sofern so etwas gehandhabt wird bei euch - über einen persönlichen Entwicklungsplan vereinbaren in den kommenden x Jahren die und die Gehaltsentwicklung anzusteuern, indem die und die Kriterien seitens dir erfüllt werden.
Bezüglich AT. AT kannst du auch als normaler Angesteller werden, sofern dein Tätigkeitsfeld und die Anforderungen an deine Stelle das in Form der Vergütung erfordern. Sprich, dein Gehalt höher liegt als EG 14/(36). Den Schritt in einen AT-Vertrag obliegt dann natürlich dir. Bleibst du bei deinem Tarifvertrag wirst du aber höchstwahrscheinlich keine Führungsposition einnehmen. Dann wäre bei EG 14 für dich tatsächlich erst einmal Schluss.
AT1/AT2: Der kleine aber feine Unterschied von Gehalt in Relation zur eingetragenen Wochenarbeitszeit. AT1 Verträge sind meistens 35h-37,5h Verträge mit einer entsprechend monatlichen Vergütung und Stundenlohn. Da aber bei AT-Verträgen Mehrarbeit abgegolten ist, bedeutet das für dich, dass jede Stunde mehr im Büro nicht bezahlt wird. Ein AT2-Vertrag sieht hingegen oftmals eine 40h-42,5h vor. Stundenlohn ist höher und der Unterschied zur Wochenarbeitszeit kann daher je nach Unternehmen bis zu 7,5h pro Woche betragen! Der Weg zur ersten Überstunde ist damit länger! Eine Menge Geld, welches dem Konzern geschenkt wird, wenn man also nicht aufpasst. Das Problem bei der ganzen Sache ist aber, dass viele Konzerne jungen engagierten Leuten immer einen AT-Vertrag vorlegen, diesen aber gar nicht die unterschiedlichen Möglichkeiten darlegen. Solltest du also wirklich einmal damit liebäugeln, würde ich einen Termin bei eurem Betriebsrat machen.
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