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Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

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WiWi Gast

Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

Hallo zusammen, ich hatte einen Job, wo ich aber weg wollte, hab dann ein Angebot mit interessanter Tätigkeit und mehr Gehalt angeboten bekommen und unterschrieben. Aber im Vertrag steht, dass die Kündigungszeit 3 Monate zum Quartalsende beträgt und bestimmte Termine sind auch noch ausgeschlossen. Z.B. es ist der 5. Januar, 3 Monate zu Quartalsende bedeutet also früheste Kündigung zum 30.06, der ist aber ausgeschlossen, also geht erst der 30.09 De facto hab ich also bis zu 9 Monate Kündigungszeit.

Nur was bedeutet das wirklich?
a) Wie komme ich da früher raus, wenn ich es früher will? (beim Jobwechsel wartet doch keine Firma 9 Monate auf mich)
b) Kann die Firma mich irgendwie früher loswerden? Es ist eine junge Firma, der Umsatz steigt nach wie vor, aber Gewinne werden noch keine gemacht, mit Gehälter auszahlen wars letztes Jahr schon mal knapp und eine (teilweise) Standortverlegung wird grad auch geplant.

(die Probezeit ist vorbei.)

Hat da jemand Erfahrungen oder Kenntnisse? Danke

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know-it-all

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

Es heißt Kündigungsfrist, nicht Kündigungszeit. Aber egal.
"3 Monate zum Quartalsende" dürfte die Standardregelung sein, die in vielen Arbeitsverträgen (von Akademikern) steht.
Das hat logischerweise zur Folge, dass wenn du kurz nach Quartalsende kündigst, das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich noch fast 6 Monate besteht.
Der AG braucht ja auch seinerseits Zeit um einen Nachfolger zu suchen.
Warum jetzt bei dir ausgerechnet der 30.06. als Kündigungstermin ausgeschlossen sein soll, verstehe ich nicht. Welche Termine sind denn noch ausgeschlossen? Soviele Quartalsenden gibt es ja nicht pro Jahr...

Bei den Big4 ist es oft üblich, dass der 31.12. als Kündigungstermin ausgeschlossen ist, um zu verhindern, dass der große Mitarbeiterschwund vor der jeweils anstehenden Prüfungssaison einsetzt.

So weit ich mich erinnere, sind derartige Regelungen ungültig, im Zweifel müsste man aber sein Recht einklagen; einen Weg den sicher nicht alle Betroffenen gehen wollen. Darauf spekulierend schreiben das einige AG dann trotzdem in die Arbeitsverträge hinein. Die genaue rechtliche Regelung solltest du aber mit einem Anwalt diskutieren. Dieses Forum ist der falsche Ort mit viel zu viel Halbwissen...

Letztlich sollte aber auch deinem AG daran gelegen sein, dass du nicht unmotiviert noch 8 Monate absitzt, bevor der 30.09. erreicht ist.
In der Praxis kommt es deswegen oft zu Aufhebungsverträgen, in denen beide Seiten die Bereitschaft erklären, das Arbeitsverhältnis vorzeitig (im Hinblick auf die Regelung im Arbeitsvertrag) aufzulösen.

Wenn du denn wirklich eine Wechselabsicht hast, würde ich an deiner Stelle natürlich Gas geben und zusehen, dass du deinen neuen Arbeitsvertrag vor Quartalsende in der Hand hast und somit noch vorher die Kündigung einreichen kannst. Wenn es auf wenige Tage ankommt, dann Kündigung persönlich abgeben und Empfangsquittung/Stempel ausstellen lassen. Ansonsten per Einschreiben.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen, ich hatte einen Job, wo ich aber weg wollte,
hab dann ein Angebot mit interessanter Tätigkeit und mehr
Gehalt angeboten bekommen und unterschrieben. Aber im Vertrag
steht, dass die Kündigungszeit 3 Monate zum Quartalsende
beträgt und bestimmte Termine sind auch noch ausgeschlossen.
Z.B. es ist der 5. Januar, 3 Monate zu Quartalsende bedeutet
also früheste Kündigung zum 30.06, der ist aber
ausgeschlossen, also geht erst der 30.09 De facto hab ich
also bis zu 9 Monate Kündigungszeit.

Nur was bedeutet das wirklich?
a) Wie komme ich da früher raus, wenn ich es früher will?
(beim Jobwechsel wartet doch keine Firma 9 Monate auf mich)
b) Kann die Firma mich irgendwie früher loswerden? Es ist
eine junge Firma, der Umsatz steigt nach wie vor, aber
Gewinne werden noch keine gemacht, mit Gehälter auszahlen
wars letztes Jahr schon mal knapp und eine (teilweise)
Standortverlegung wird grad auch geplant.

(die Probezeit ist vorbei.)

Hat da jemand Erfahrungen oder Kenntnisse? Danke

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WiWi Gast

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

Schließ ne Rechtsschutzversicherung ab und geh im Zweifel einfach früher.

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WiWi Gast

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

"Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?"

Prinzipiell so wie es im Vertrag steht. Ich verstehe nicht ganz, was der Ausschluß des 05. Januars bringt. 3 Monate zum Quartalsende sind eindeutig. Also kündige gegen Ende eines Quartals, dann musst du das nächste noch dortbleiben.

Die Firma kann dich früher loswerden, wenn es einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt oder wenn der Laden pleite geht.

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WiWi Gast

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

Kündigungsfristen zum Quartalsende sind nicht so spektakulär, allerdings auch nicht so üblich wie die Standard 2-3 Monatsfrist. Dass der 30.06. allerdings ausgeschlossen ist und somit auf 9 Monate ausgeweitet werden kann, ist schon sehr lang.

Es gibt 2 Wege, früher aus dem Vertrag zu kommen:

  1. Selbst kündigen und anbieten, den Vertrag früher aufzuheben (Argumente: Kostenersparnis für die Firma, eigene Motivation nicht mehr auf 100% etc). Abhängig von Deiner Position, Auftragslage, Arbeitsaufkommen kann sicher eine gute Lösung gefunden werden.
  2. Du wirst gekündigt (betriebsbedingt): eröffnet auch die Möglichkeit, der Firma das Angebot zu machen, früher aufzuhören. Hierbei könntest Du sogar noch eine Abfindung aushandeln. Dafür müsstest Du die Kündigung allerdings auch erstmal herausfordern, wenn Du im Moment nicht akut gefährdet bist.

Egal wie: ich empfehle auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Chef vorzubereiten und gute Argumente für einen Aufhebungsvertrag vorzubringen. Gerade die Kostensituation bietet sich bei kleinen Unternehmen oft als Aufhänger an.

Ansonsten würde ich bei Bewerbungsgesprächen die aktuelle Kündigungsfrist angeben und anmerken, dass Du mit Deinem jetzigen Arbeitgeber nach einer Lösung suchen wirst, um diese bei Bedarf zu verkürzen. Ist ja auch eine Sache des Timings. Würdest Du in den nächsten 7 Tage kündigen, wärst Du ja zum 01.01.15 frei (falls der 31.12. nicht als Termin ausgeschlossen ist). Diese 3 Monate sind ganz normal.

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WiWi Gast

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

Ich versuche das mal zu lösen:
Mit dem Vertrag habt ihr euch gegenseitig verpflichtet, dass ihr eine so lange Kündigungsfrist einhält.

Die Klausel könnte aber nichtig sein. Dies wäre der Fall, wenn du als AN einseitig benachteiligt wird. Die Kündigungsfrist gilt sowohl für den AN als auch für den AG. Du wirst hier also nicht einseitig benachteiligt.

Außerdem könnte die Klausel nichtig sein, wenn sie dich schlechter stellt, als es Arbeitsgesetze oder Tarifvereinbarungen vorschreiben. Die regulären Kündigungsfristen des BGB sind deutlich kürzer als die hier vereinbarten. Du siehst die lange Kündigungsfrist eher als Nachteil (wohl weil du noch Berufsanfänger bist und sowieso nicht damit rechnest, bei einem AG sehr lange zu bleiben). Die Rechtsprechung geht bei verlängerten Kündigungsfristen aber regelmäßig davon aus, sie den AN besser stellen.

Im Endergebnis ist die Klausel in deinem Arbeitsvertrag also wirksam.

Solche Klauseln können aber in gegenseitigem Einvernehmen ignoriert werden (Stichwort Vertragsfreiheit).Wenn dein AG aber nicht zustimmt, was unwahrscheinlich ist, da ein unzufriedener AN, der sowieso gehen will, nicht sehr produktiv sein wird, dann begehst du eine Vertragsverletzung.

In dem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung, die eine Vertragsstrafe vorsieht (Annahme). Also kann der AG nur Schadenersatz verlangen. Die Frage ist, ob er in signifikantem Umfang einen Schaden nachweisen kann, der dadurch verursacht wurde, dass du früher gegangen bist. Das wird sehr schwer, da er zusätzlich noch die Pflicht hat, möglichen Schaden abzuwenden (sich also einen Ersatz für dich so schnell wie möglich zu suchen, Aufgaben auf andere AN zu verteilen etc.).

Ich würde mal darauf tippen, dass der AG gar keinen Schaden nachweisen kann. Würde er den nachweisen können, dann wärst du praktisch (erst mal) unverzichtbar für das UN und das bist du als Berufsanfänger sicher nicht.

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WiWi Gast

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

Kündigungsfristen sind ein Fluch und ein Segen. Auf der einen Seite geben sie Sicherheit, auf der anderen Seite knebelt man sich ggf. Die in deinem Vertrag geschilderten Fristen sind erst einmal bindend. D.h. ggf. hast du in einem ungünstigen Moment tatsächlich 6 oder 9 Monate Kündigungsfrist. Du kannst den Vertrag von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen, ohne die genaue Formulierung ist es erst einmal schwierig eine Einschätzung abzugeben.

Mit Berufserfahrung in einer passenden Position sind die meisten Unternehmen, die ich kennen gelernt habe, immer bereit 6 Monate zu warten. Wichtig ist, dass du dem Unternehmen klar kommunizierst ab wann du zur Verfügung stehst und welche Fristen gelten. U.a. damit nachher die Zusage nicht 1 Tag zu spät kommt und du weitere 3 Monate gebunden bist.

Wenn es ein Unternehmen eilig hat, kann man auch absprechen, dass man gegen eine entsprechende schriftliche Zusage versuchen wird das Arbeitsverhältniss früher zu lösen. Wenn du freundlich mit deinem jetzigen Unternehmen redest, besteht in der Regel eine gute Chance, dass man dich früher aus dem Vertrag entlässt. Im Nachhinein will man als Chef auch keinen Mitarbeiter da sitzen haben, der im Prinzip nicht mehr da sein möchte.

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WiWi Gast

Re: Was bedeutet Kündigungszeit wirklich?

3 Monate zum Quartalsende. Das ist echt hart....

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