WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:
Kannst du paar Sätze mehr zu dem Optimieren des Elterngeldes sagen? Ich rechne auch gerade 5/4 vs 4/4 durch und würde zwar über 900€ an Solidaritätszuschlag zahlen, dafür aber 1500€ mehr Elterngeld erhalten. Theoretisch mit bisschen hin und her wechseln 600€ mehr im Jahr oder übersehe ich etwas? Unser Gehaltsverhältnis ist 70/30
Auch hier ist es recht einfach. Selbst wenn du aufgrund des Steuerklassenwechsels erst einmal Solizuschlag zahlen musst, bekommst du den im Rahmen der Steuererklärung zurück, sofern euer gemeinsames zu versteuerndes (Jahres)Einkommen dann unter der Freigrenze liegt (~125k € im Splittingtarif) bzw. eure darauf zu zahlende Lohnsteuer geringer ist als ~34.000€.
Es kann also passieren, dass der AG von deinem Lohn nach dem Wechsel von Steuerklasse IV nach V erstmal Solizuschlag einbehält und das reduziert natürlich das laufend zur verfügend stehende Nettoeinkommen (=Liquditätseffekt), aber sofern ihr damit bis zur Steuererstattung über die Runden kommt, hat das keine schädlichen Nachteile.
Anders verhält es sich mit dem Elterngeld - wie du bereits richtig erkannt hast. Das gleicht sich später nicht aus, d.h. sofern das zur Berechnung des Elterngeld verwendete fiktive Nettoeinkommen (berechnet mit Verwendung der tatsächlichen Steuerklasse) unterhalb von etwa 2.700€ liegt (=ab diesem Wert erhält man den vollen Elterngeldsatz von 1.800€) kann oder sollte man für sie über einen Steuerklassenwechsel nachdenken (von V nach IV oder III, bzw. von IV nach III).
Ein höheres Elterngeld hat übrigens einen gewissen schädlichen Einfluss auf die Einkommensteuer - Stichwort Progressionsvorbehalt.
Vereinfacht gesagt wird hierfür das Elterngeld fiktiv eurem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, hierfür eine neue fiktive Steuerlast berrechnet und für diese der fiktive Durchschnittssteuersatz berechnet. Dieser ist aufgrund des progressiven Verlaufs des Steuertarifs in der Regel höher als der Durchschnittssteuersatz eures "normalen" zu versteuernden Einkommens. Der fiktive Durchschnittssteuersatz wird dann auf euer tatsächlich zu versteuerndes Einkommen angewendet.
Beispiel (illustrativ, Zahlen entsprechen nicht exakt dem Tarif):
zu versteuerndes Einkommen regulär 100.000 €. Darauf zu entrichtende Einkommensteuer laut Tarif = 20.000 €, entsprechend einem Durchschnittsteuersatz von 20%.
fiktives zu versteuerndes Einkommen (mit Elterngeld) 120.000 €. Darauf zu entrichtende fiktive Einkommenssteuer laut Ist-Tarif = 26.000 €, entsprechend einem Durchschnittssteuersatz von 21,67%.
Dieser Durchschnittsteuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet:
100.000 € x 21,67% = 21.666 €.
Das heißt aufgrund des Einkommens mit Progressionsvorbehalt käme es zu einer Steuermehrbelastung von 1.666€.
Der tatsächliche Effekt ist individuell zu berechnen und abhängig vom zu versteuernden Einkommen bzw. der individuellen Grenz- und Durchschnittsteuersätze.
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