Lounge Gast schrieb:
- Nee, 100 Euro darf der Finanzbeamte ohne Beleg als Spende
akzeptieren. Machen sie meistens auch.
Werbungskosten:
- Pauschal: 110? Arbeitsmittel und 16? Kontoführungsgebühren
- Pendlerpauschale (30cent pro einfacher Km zur ersten
Tätigkeitsstätte)
- bist du oft am Reisen und bekommst die Kosten nicht
erstattet, kannst du Reisekosten (0,30? pro KM,
Übernachtungskosten ohne Verpflegung) und
Verpflegungsmehraufwand ansetzen.
- Fortbildungen lassen sich inkl Teilnahmegebühr und
Reisekosten ansetzen (wieder ohne Verpflegungskosten ->
nur VPMA)
- Bewerbungskosten inkl. Porto auch ansetzbar
- 20% der Telefonkosten (max. 20%) ansetzbar, falls du oft
beruflich telefoniert
Mehr fällt mir spontan für dich nicht ein. Bist du unter den
1000? Werbungskosten, kannst du dir die Sucherei auch sparen,
weil die bekommst du sowieso von vornherein.
Mir fällt noch ein und wird oft akzeptiert:
1) Pauschale für Reinigung Berufskleidung (ich setze immer um die 100 EUR an)
2) Sofern eine dienstliche Nutzung plausibel ist, kann man auch die Anschaffungskosten des privaten Rechners als Kosten für Arbeitsmittel ansetzen. Sofern diese jenseits von 4xx EUR liegen, erfolgt die Abschreibung über 3 Jahre (ggf. anteilige private Nutzung sollte abgezogen werden) .
3) Wenn man dienstlich mit dem eigenen PKW unterwegs ist, und die nachzuweisenden Ist-Kosten des Fahrzeugs mehr als 0,3 EUR/km betragen, kann man auch die tatsächlichen Kosten pro km x dienstlich gefahrene Kilometer als Reisekosten ansetzen. Abzuziehen vom anzusetzenden Betrag sind jedoch die steuerfrei erhaltenen Erstattungen vom Arbeitgeber. Beispiel: Kosten des eigenen PKW = 0,5 EUR/km. Erstattung vom Arbeitgeber = 0,4 EUR/km, davon sind 0,3 EUR/km steuerfrei. >> 0,2 EUR/km kann man dann noch als Reisekosten ansetzen.
4) Versicherungen (Haftpflicht, BUV) als Vorsorgeaufwand eintragen. Allerdings gibt es hier einen Höchstbetrag (1900 EUR für Singles) und dieser wird - bei gesetzlicher Krankenversicherung - bereits durch die KV-Beiträge meist voll ausgereizt.
5) Riester / sonstige geförderte Altersvorsorgebeiträge nicht vergessen.
6) Kapitalerträge/Zinsen/Dividenden/ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer thesaurierender Fonds angeben.
7) Im Hinblick auf die Anerkennung der Kosten für das heimische Arbeitszimmer als Werbungskosten sind die Hürden so hoch, dass ich mich damit nicht beschäftigt habe. Das kann aber u.U. auch noch relevant sein.
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