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SPRITGELD

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WiWi Gast

SPRITGELD

Gibt es eigentlich Arbeitgeber, die Spritgeld bezahlen? Meine Freundin hat in einer kleinen Steuerberatung gearbeitet und dort 0,30 ? pro Km quasi steuerfrei bekommen

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

Lounge Gast schrieb:

Gibt es eigentlich Arbeitgeber, die Spritgeld bezahlen? Meine
Freundin hat in einer kleinen Steuerberatung gearbeitet und
dort 0,30 ? pro Km quasi steuerfrei bekommen

Das war nicht nur _quasi_ steuerfrei sondern tatsächlich steuerfrei. Denn 0,30 EUR/km darf ein AG dem AN steuerfrei erstatten, so dieser für eine Dienstreise sein eigenes Auto benutzt.
Und so handhaben das die meisten Unternehmen, manche zahlen auch mehr, dann muss der über die 0,30 EUR/km hinausgehende Teil aber versteuert werden (sowie auch ggf. SV-Beiträge abgeführt werden). Da die BIG4 für normale Mitarbeiter keine Dienstwagen zur Verfügung stellen, diese aber jobbedingt (Einsatzwechseltätigkeit) meist auf Dienstreise unterwegs sind, zahlen diese entsprechend auch deutlich mehr als den gesetzlich erlaubten steuerfreien Satz. KPMG und EY zahlen z.B. 0,50 EUR/km.

Spritgeld ist übrigens ein blöder Begriff, denn es handelt sich um eine Erstattung der dem AN entstehenden Unkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des privaten PKW für Dienstreisen. Folglich müssen hiervon nicht nur Kraftstoffkosten sowie auch alles weitere bezahlt werden (Abnutzung, Wertverlust, Reparaturen, Wartung usw.). Unter dem Gesichtspunkt ist 0,30 EUR/km dann nicht mehr wirklich so viel, zumindest wenn man ein neues Auto hat welches gerade am Anfang seines Lebens einen sehr hohen Wertverlust durch jeden gefahrenen KM erleidet.

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

Frage selbst beantwortet? Wenn es deine Freundin bekommen hat, gibt es also Arbeitgeber die sowas zahlen.

Ich geh davon aus, dass du mit Spritgeld den Weg von der Wohnung zur Arbeit meinst. Soweit ich weiß gibt es dafür normal kein Geld. Du kannst den Weg zur Arbeit aber in deiner Steuererklärung angeben. Manche Arbeitgeber haben auch Firmen-Tickets für die Bahn und so kannst du bei deinem Arbeitsweg etwas sparen.

Falls du aber Spritgeld von der Arbeit zum Kunden/Standort meinst, das wird in vielen Fällen als Spesenabrechnung gezahlt. Du fährst ja im Auftrag deines Arbeitgebers während deiner Arbeitszeit zum Kunden. (Vorsicht: ich meine hiermit ganz klar vom AG -> Kunde, von Wohnung -> Kunde sieht es wieder anders aus). Bei mir zahlt der Arbeitgeber in solchen Fällen 0,30 Euro pro Kilometer.

Für den Fall Wohnung -> Kunde gibt es je nach Arbeitgeber verschiedene Regelungen. Oft wird ein pauschaler Sockel oder der Weg von der Wohnung zum Arbeitgeber abgezogen und die restlichen Kilometer bezahlt.

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

wenn du mit deinem privatwagen auf anweisung eine dienstlich veranlasste fahrt unternimmst, erstattet dir dies i.d.R. der arbeitgeber mit 0,3 ?.
diese sind dann auch steuerfrei. ist ja eine kostenerstattung und keine zuwendung.

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

Bekomme von meinen Arbeitgeber einen Firmenwagen inkluive privater Nutzung europaweit plus die Übernhame jeglicher Spritkosten. Also Urlaub, Ausflüge etc. Aber ich sage dir, da musst du schon viel fahren, damit sich das lohnt.

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

Ich meine den Weg von meiner Wohnung zum normalen Arbeitsplatz...

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

nach welcher vorschrift sollen die steuerfrei erstattbar sein?

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WiWi Gast

Re: SPRITGELD

Tja, da musstmdu wohl einen Steuer-Experten fragen. Ich glaube mich zu erinnern, dass der AG 30ct erstatten und das ermässigt versteuern darf. Dafür kannst du dann keine Pendler Pauschale mehr geltend machen , afaik...

Lounge Gast schrieb:

Ich meine den Weg von meiner Wohnung zum normalen
Arbeitsplatz...

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