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Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

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WiWi Gast

Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Moinmoin,

Muss man in Vorzahlung treten oder gibt es da spezielle Unternehmenskreditkarten? Was ist, wenn man unter der Spesenpauschale/Tag bleibt - hat man das dann zur freien privaten Verfügung? Wird man oft eingeladen bzw. zahlt man überhaupt für das Essen beim Kunden in der Kantine? Kann man Spesen steuerlich verwertbar machen? Gibt es Tricks?
Viele Fragen.. Hoffe auf viele Antworten

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Ein KPMGler

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Du gehst in Vorzahlung mit der Corporate Kreditkarte. Die bucht nämlich von DEINEM Konto ab. Entweder Du hast bis dahin die Reisekosten eingereicht, oder halt nicht!

Wenn Du unter der Pauschale bleibst, ist das Geld für Dich!

Wird man oft eingeladen? Geht so... ich als Berater lade eher Leute vom Kunden ein und reiche die Kosten dann ein.
Ja, im Normalfall zahlt man in der Kantine des Kunden und das meistens sogar mit einem derben Aufschlag gegenüber internen Mitarbeitern (bis zu 200% bei einigen Banken die ich kenne)

Steuerlich verwertbar ist da nix.

Gibts da Tricks? Nichts legales.

P.S.. Antworten beziehen sich auf KPMG

Lounge Gast schrieb:

Moinmoin,

Muss man in Vorzahlung treten oder gibt es da spezielle
Unternehmenskreditkarten? Was ist, wenn man unter der
Spesenpauschale/Tag bleibt - hat man das dann zur freien
privaten Verfügung? Wird man oft eingeladen bzw. zahlt man
überhaupt für das Essen beim Kunden in der Kantine? Kann man
Spesen steuerlich verwertbar machen? Gibt es Tricks?
Viele Fragen.. Hoffe auf viele Antworten

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WiWi Gast

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Ist überall anders. Bei uns zahlt jeder mit seiner privaten Kreditkarte. Die Spesen werden Mitte des Monats nach der Spesenabrechnung erstattet. Die Spesenpauschale pro Tag ist - wie es der Name schon sagt - eine Pauschale. Sie wird also "relativ" pauschal gezahlt. Nur relativ, weil sich von der Firma bezahltes Essen negativ auf den Spesensatz auswirkt.

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WiWi Gast

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Muss man in Vorzahlung treten oder gibt es da spezielle
Unternehmenskreditkarten?

Hängt vom Beratungshaus ab. Viele Firmen geben dir eine Corporate-Card und versuchen dir das sogar als Benefit zu verkaufen, weil längeres Zahlungsziel als bei einer privaten - ist aber bullshit, weil du in Vorleistung trittst. Im Insolvenzfall bist du Gläubiger und kannst schön Masseforderung anmelden. Andere Beratungshäuser lassen Buchungen die zentral gebucht (Hotel, Flug, Zug) über eine echte Firmkreditkarte laufen, die hinterlegt ist, oder aber schicken bei Hotels eine Reisekostenübernahme. Da unterschreibst du die Rechnung beim Check-Out und fertig. Kleinst-Beträge wie Taxi müssen aus eigener Tasche bezahlt werden und eingereicht werden. Geg.falls zahlt die Firma dir einen Reisekostenvorschuss (z.B. 3000-5000?).

VMA (Verpflegungsmehraufwand) ist gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland 24 ?, der AG kann diesen bis zu verdoppeln, (muss aber die Mehrbeiträge pauschal versteuern 25% - geldwerter Vorteil). Davon gehen bei Einnahme eines Frühstücks 4,80 ? ab. Falls du Essen spendiert bekommst Mittagessen bzw. Abendessen bist DU gesetzlich gehalten 9,60? jeweils vom VMA abzuziehen (prüft aber keine Sau).

Was ist, wenn man unter der
Spesenpauschale/Tag bleibt - hat man das dann zur freien
privaten Verfügung? Wird man oft eingeladen bzw. zahlt man
überhaupt für das Essen beim Kunden in der Kantine? Kann man
Spesen steuerlich verwertbar machen? Gibt es Tricks?
Viele Fragen.. Hoffe auf viele Antworten

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WiWi Gast

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Reiche alles ordnungsgemäß ein. Die paar Kröten die man eventuell rausholen kann durch Maggeln bringen nichts außer potenziellen Ärger.

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WiWi Gast

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

"VMA (Verpflegungsmehraufwand) ist gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland 24 ?, der AG kann diesen bis zu verdoppeln, (muss aber die Mehrbeiträge pauschal versteuern 25% - geldwerter Vorteil). Davon gehen bei Einnahme eines Frühstücks 4,80 ? ab. Falls du Essen spendiert bekommst Mittagessen bzw. Abendessen bist DU gesetzlich gehalten 9,60? jeweils vom VMA abzuziehen (prüft aber keine Sau). "

Hier ist ziemlich viel falsch - man sollte die Reisekostenrichtlinie mit den Werbungskosten des EStG auseinanderhalten. Geprüft wird das übrigens auch und wenn es nicht stimmt, kommt entweder die Firma oder das Finanzamt und stellt unangenehme Fragen.

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WiWi Gast

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Hier ist ziemlich viel falsch - man sollte die
Reisekostenrichtlinie mit den Werbungskosten des EStG
auseinanderhalten. Geprüft wird das übrigens auch und wenn es
nicht stimmt, kommt entweder die Firma oder das Finanzamt und
stellt unangenehme Fragen.

Was soll falsch sein? Geprüft wird wann von wem? Die Firma - kenne keine die das tut.Wozu? Das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung, das setzt voraus, dass die wissen, dass der jew. Berater beim Kunden ein Essen spendiert bekommen hat. Das setzt voraus, dass der Kunde das namentlich abzeichnet und dass die beiden Prüfer soetwas geg. abprüfen würden, wie soll das gehen?

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WiWi Gast

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

UNd die paar Euro sind den Stress wert? Ich arbeite lieber an der Optimierung meines Einkommens.

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know-it-all

Re: Spesen bei Unternehmensberatern, Steuern, Tricks?

Lounge Gast schrieb:

Was soll falsch sein? Geprüft wird wann von wem? Die Firma -
kenne keine die das tut.Wozu? Das Finanzamt bei einer
Betriebsprüfung, das setzt voraus, dass die wissen, dass der
jew. Berater beim Kunden ein Essen spendiert bekommen hat.
Das setzt voraus, dass der Kunde das namentlich abzeichnet
und dass die beiden Prüfer soetwas geg. abprüfen würden, wie
soll das gehen?

Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es tatsächlich eine gesetzliche Regelung, aber nur bezüglich der zulässigen Höchstbeträge. 24 EUR ist der Maximalbetrag, die ein AG einem AN pro vollem Dienstreisetag in Deutschland steuerfrei und ohne Belege erstatten darf. Der AG darf aber natürlich weniger oder auch gar nichts zahlen. Den Differenzbetrag, den der AG nicht zahlt, kann man dann nur über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Die meisten Firmen, die ich kenne, haben aber die steuerfreien Höchstbeträge in ihre eigenen Reisekostenrichtlinien als erstattbare Beträge übernommen. Einige, wie z.B. Big4 erstatten auch Verpflegungsmehraufwand oberhalb der gesetzlichen Maximalbeträge, diese dann mit pauschaler Versteuerung 25%.

Hinsichtlich der Prüfbarkeit der korrekten Abzüge für Frühstücke, Mittag- und Abendessen sollte man unterscheiden. Anhand der ebenfalls eingereichten Hotelrechnungen lässt sich der Abzug für die Hotel-Frühstücke recht leicht prüfen und man sollte es auch korrekt abrechnen.
Ob eine Einladung zum Essen durch einen Kunden tatsächlich abzuziehen ist, und mit welchem Wert ist fraglich. Die steuerliche Regelung besagt:
"Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale...[..]".

Meiner Meinung nach stellt eine Einladung durch den Kunden definitiv keine Gestellung der Mahlzeit durch den AG dar. Sie geschieht aber in der Regel auch nicht auf Veranlassung dessen.
Abziehen muss man zwingend zunächst nur solche Mahlzeiten, die direkt durch den AG gestellt werden oder durch diesen gezahlt werden - bspw. kostenfreie Mahlzeiten während eines Trainings/Lehrgangs oder aber auch - seit letztem Jahr - die Mahlzeiten während eines Langstreckenfluges, wenn das Flugticket vom AG gezahlt worden ist.

Wenn man sich nicht genau entscheiden kann, besteht noch die Möglichkeit für die Essenseinladung durch den Kunden nur den amtlichen Sachbezugswert für ein Essen zum Abzug zu bringen. Der beträgt in diesem Jahr 3,10 EUR, ist also günstiger als 40% der Tagespauschale.

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