Verlustvortrag bei (Mini) Job im Ausland aber unbeschränkter Steuerpflicht im Inland
Hallo zusammen,
Eine sehr spezifische Situation, jedoch wohl für einige Relevant. Vielleicht kann ja jemand, eventuell sogar der hoch geschätzte Ceterum censeo, helfen.
Die Situation:
Ich arbeite auf 450 Euro Basis in Österreich seit dem 01.22. Mein Masterstudium begann am 09.21, auch dort. Jedoch bin ich in Deutschland weiterhin gemeldet und daher auch (meines erachtens nach) dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Gerne würde ich meine in den Jahren 2022 und 2023 entstandenen Kosten als Verlustvortrag anrechnen lassen, wenn ich wieder anfange zu arbeiten. Dazu zwei fragen:
Wird der Verlustvortrag aufgebraucht, wenn weniger oder genau 450 Euro im Monat im Ausland verdient wird?
Wird der Verlustvortrag aufgebraucht, wenn an manchen Monaten mehr als 450 Euro im Monat im Ausland verdient wird, aber im Jahr nicht über 5400 Euro?
Wird der Verlustvortrag aufgebraucht, wenn an manchen Monaten mehr als 450 Euro im Monat im Ausland verdient wird, und im Jahr über 5400 Euro?
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