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BerufslebenScheinstudium

Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das nicht sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist das nicht deine fünfte Zusammenfassung in den letzten 10 Tagen?
Vergiss bitte nicht, dich gleich selbst zu zitieren und dich für deine top-kompetente Zusammenfassung selbst zu loben. Am besten noch weitere 12-27 mal. Wie wäre es denn aus der Sicht eines Fachanwaltes diesmal, der dich für deinen Sachverstand lobt. "Er" könnte bei dieser Gelegenheit noch erklären, wie es bei einer Immatrikulation bei laufender Vollzeittätigkeit noch zu einer Erfüllung des obj. Tatbestandes des Betruges kommt. Das hat bisher nämlich noch keiner hinbekommen.

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das nicht
sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

Im ersten Fall geht es um Bafög, im zweiten Fall um Bezüge (Rente).

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss
zu erhalten

ok

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

sinnlos, sorry

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus.

sinnlos, sorry

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht

explizit verneint

Wo?

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger.Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Ok, kein Bafög Bezug (oder Rente). Das ist allerdings nicht der Titel des Threads..

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das nicht
sein darf.

Ich glaube weder, dass es eine einzige Person ist, noch eine Mindermeinung, wenn es darum geht, sich parallel zum Job fortbilden zu dürfen.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

Immatrikulation für Leistungsbezug iSv Bafög, Rente, etc, sicher nicht in Ordnung! Immatrikulation für Fortbildung neben dem Job, null problemo!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vollzeitarbeiten und sich daneben als Student einschreiben, um Bafög, Krankenkassenvergünstigung oder Semestertickets abzukassieren ist nicht schlau, sondern Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Meines Erachtens ist der Erwerb des Semestertickets auch mit
Job kein Verbrechen. Gibt dazu auch mehrere Urteile, die Du
möglicherweise bewusst ignorierst.

Lounge Gast schrieb:

Wenn du nichts beizutragen hast, dann freu dich doch
noch an
deinem ergaunerten Semesterticket. Kann ja nichts
passieren,
laut deiner unbelegten Laienmeinung.

Hoffentlich hat die Mehrheit, einschließlich der zitierten
Richter, Professoren und Anwälte, nicht Recht und du
stehst
bald vor dem Kadi ;)

Lounge Gast schrieb:

Beziehst du eigentlich selbst Leistungen und lebst
auf
Staatskosten während du offenbar die Zeit hast dich
8mal
selbst zu loben für eine nicht erbrachte Leistung?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es gab dazu Urteile mit Freispruch.

Lounge Gast schrieb:

Wenn es Urteile, das ist ja ein Plural, geben würde, dann
hätte es auch eine Anklage gegeben und eine Strafverfolgung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine Mehrzahl der Poster hier und das vollkommen zu Recht. Du wurdest mit einschlägigen Urteilen widerlegt.

Ich habe aber mittlerweile ein wenig den Überblick verloren. Kann vielleicht noch jemand eine Zusammenfassung erstellen?

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich würde mich auch gerne für die Klarstellung bedanken. Hier treibt doch jemand Schindluder mit falschen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes. Unter den Aktenzeichen ist nichts zu finden. Es handelt sich also abschließend betrachtet mitnichten um Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Danke. Du hast vollkommen recht.

Lounge Gast schrieb:

Meines Erachtens ist der Erwerb des Semestertickets auch
mit
Job kein Verbrechen. Gibt dazu auch mehrere Urteile, die
Du
möglicherweise bewusst ignorierst.

Lounge Gast schrieb:

Wenn du nichts beizutragen hast, dann freu dich doch
noch an
deinem ergaunerten Semesterticket. Kann ja nichts
passieren,
laut deiner unbelegten Laienmeinung.

Hoffentlich hat die Mehrheit, einschließlich der
zitierten
Richter, Professoren und Anwälte, nicht Recht und du
stehst
bald vor dem Kadi ;)

Lounge Gast schrieb:

Beziehst du eigentlich selbst Leistungen und
lebst
auf
Staatskosten während du offenbar die Zeit hast
dich
8mal
selbst zu loben für eine nicht erbrachte
Leistung?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir sind nicht in den USA und auch nicht im Fernsehen. In Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle, sondern Definitionen und Grundsatzentscheidungen, die für andere Fälle herangezogen werden.

Die Definition ist für jede Konstellation bindend, egal, wie oft du als Einzelperson noch dagegen postest. Es wird nicht neu verhandelt, was "Grundrechte" sind oder wie man "Betrug" oder "Scheinstudent" definiert, sondern das muss nur einmal von einer höchsten Instanz geschehen. Das war hier so durch das Bundesverwaltungsgericht. Der Rest ist eine Analogie, also die anderen Gerichte müssen sich bei ihren Urteilen an diese Bausteine halten.

Zudem wurden hier 6 Juristen verlinkt, darunter ein Professor, der das Scheinstudium selbst bereits als Betrug ansieht, ohne Leistungen zu beziehen.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

Im ersten Fall geht es um Bafög, im zweiten Fall um Bezüge
(Rente).

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

ok

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

sinnlos, sorry

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus.

sinnlos, sorry

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht

explizit verneint

Wo?

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger.Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Ok, kein Bafög Bezug (oder Rente). Das ist allerdings nicht
der Titel des Threads..

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Ich glaube weder, dass es eine einzige Person ist, noch eine
Mindermeinung, wenn es darum geht, sich parallel zum Job
fortbilden zu dürfen.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

Immatrikulation für Leistungsbezug iSv Bafög, Rente, etc,
sicher nicht in Ordnung! Immatrikulation für Fortbildung
neben dem Job, null problemo!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Scheinsstudium wurde definiert und das ist für alle unteren Instanzen bindet. Damit müssen wir leben, was wir glauben wollen, oder nicht.

Vielleicht liest du dir erst einmal die Definition durch? Ein Scheinstudium will sich doch gerade nicht bilden..

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

Im ersten Fall geht es um Bafög, im zweiten Fall um Bezüge
(Rente).

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

ok

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

sinnlos, sorry

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus.

sinnlos, sorry

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht

explizit verneint

Wo?

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger.Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Ok, kein Bafög Bezug (oder Rente). Das ist allerdings nicht
der Titel des Threads..

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Ich glaube weder, dass es eine einzige Person ist, noch eine
Mindermeinung, wenn es darum geht, sich parallel zum Job
fortbilden zu dürfen.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

Immatrikulation für Leistungsbezug iSv Bafög, Rente, etc,
sicher nicht in Ordnung! Immatrikulation für Fortbildung
neben dem Job, null problemo!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Leider hast du den Post nicht verstanden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Scheinstudium definiert. Jemand, der sich fortbilden will und aktiv dafür etwas tut, fällt nicht unter diese Definition. Daher macht dein Einwand keinen Sinn.

Beim Rest liegst du aber richtig. Vollzeitarbeit, studieren und Leistungen abgreifen, geht nicht. Das hat aber auch nur ein einzelner hier behauptet, der stetig, gegen die kluge Mehrheit anschreibt.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

Im ersten Fall geht es um Bafög, im zweiten Fall um Bezüge
(Rente).

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

ok

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

sinnlos, sorry

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus.

sinnlos, sorry

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht

explizit verneint

Wo?

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger.Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Ok, kein Bafög Bezug (oder Rente). Das ist allerdings nicht
der Titel des Threads..

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Ich glaube weder, dass es eine einzige Person ist, noch eine
Mindermeinung, wenn es darum geht, sich parallel zum Job
fortbilden zu dürfen.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

Immatrikulation für Leistungsbezug iSv Bafög, Rente, etc,
sicher nicht in Ordnung! Immatrikulation für Fortbildung
neben dem Job, null problemo!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

1) Jemand, der sich aktiv fortbildet, ist kein Scheinstudent

2) Er ist zurecht eingeschrieben und kein Betrüger

3) Trotzdem hat er bei Vollzeitarbeit kein Anrecht auf Leistungen wie Semesterticket, Bafög und so weiteer

4) Nutzt er es trotzdem, ist er ein Betrüger

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

Im ersten Fall geht es um Bafög, im zweiten Fall um Bezüge
(Rente).

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

ok

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

sinnlos, sorry

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus.

sinnlos, sorry

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht

explizit verneint

Wo?

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger.Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Ok, kein Bafög Bezug (oder Rente). Das ist allerdings nicht
der Titel des Threads..

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Ich glaube weder, dass es eine einzige Person ist, noch eine
Mindermeinung, wenn es darum geht, sich parallel zum Job
fortbilden zu dürfen.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

Immatrikulation für Leistungsbezug iSv Bafög, Rente, etc,
sicher nicht in Ordnung! Immatrikulation für Fortbildung
neben dem Job, null problemo!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Als, wenn du nicht wüsstest, dass das auf den vorherigen Seiten schon mehrfach geschehen ist und mehrere Anwälte und Professoren dort genau das sagen. Ein Scheinstudent ist ein Betrüger, was auch sonst? ;)

P.S. Wo sind denn die Links zu deinen Urteilen? Die hast du doch vor ein paar Posts erfunden, um dein Abkassieren zu rechtfertigen

Lounge Gast schrieb:

Ist das nicht deine fünfte Zusammenfassung in den letzten 10
Tagen?
Vergiss bitte nicht, dich gleich selbst zu zitieren und dich
für deine top-kompetente Zusammenfassung selbst zu loben. Am
besten noch weitere 12-27 mal. Wie wäre es denn aus der Sicht
eines Fachanwaltes diesmal, der dich für deinen Sachverstand
lobt. "Er" könnte bei dieser Gelegenheit noch
erklären, wie es bei einer Immatrikulation bei laufender
Vollzeittätigkeit noch zu einer Erfüllung des obj.
Tatbestandes des Betruges kommt. Das hat bisher nämlich noch
keiner hinbekommen.

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei dir frage ich mich ernsthaft, ob du stolz darauf bist, eine moralisch-asoziale Haltung zu propagieren

Lounge Gast schrieb:

Ist das nicht deine fünfte Zusammenfassung in den letzten 10
Tagen?
Vergiss bitte nicht, dich gleich selbst zu zitieren und dich
für deine top-kompetente Zusammenfassung selbst zu loben. Am
besten noch weitere 12-27 mal. Wie wäre es denn aus der Sicht
eines Fachanwaltes diesmal, der dich für deinen Sachverstand
lobt. "Er" könnte bei dieser Gelegenheit noch
erklären, wie es bei einer Immatrikulation bei laufender
Vollzeittätigkeit noch zu einer Erfüllung des obj.
Tatbestandes des Betruges kommt. Das hat bisher nämlich noch
keiner hinbekommen.

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vorsicht! Hier muss man knallhart unterscheiden:

Eingeschrieben sein um Bafög zu bekommen, während man tatsächlich arbeiten geht, ist nicht richtig, da es sich bei Bafög um eine Ausbildungsförderung handelt, welche ein Arbeitnehmer nicht beziehen darf. Er ist ja eben kein Auszubildender mehr.

Bei der Krankenkasse sehe ich keine Probleme, denn diese meldet ja den Arbeitnehmer und die Krankenkasse bekommt ihre Beiträge. Natürlich darf man bei der Krankenkasse keineswegs als Student gemeldet sein, während man Vollzeit arbeitet. Aber wie gesagt, normalerweise regelt sich das von selbst über den AG.

Was die Immatrikulation anbetrifft, darf sich jeder weiterbilden. Ja, dann bekommt man eben ein Semesterticket. Dieses stellt aber keine Leistung dar. Jeder immatrikulierte bekommt es eben, ohne darauf einen Antrag zu stellen.

Würde es dem Staat darum gehen das Semesterticket nur an Erststudierende zu verteilen, würde sich der Staat bzw. die Uni vorab schon darum kümmern und Zweithörern nicht oder nur unter Bedingungen ein solches ausstellen.

Müsste eigentlich logisch sein!? ;--)

Lounge Gast schrieb:

Vollzeitarbeiten und sich daneben als Student einschreiben,
um Bafög, Krankenkassenvergünstigung oder Semestertickets
abzukassieren ist nicht schlau, sondern Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte lies die Definition des Bundesverwaltungsgerichtes noch einmal durch. Ein Vollzeitarbeitnehmer, der sich um den Abschluss bemüht und die Bemühungen nachweist, ist kein Scheinstudent. Eine Einschreibung wäre daher kein Betrug. Hat auch nie jemand hier behauptet.

Er wird erst dann zum Betrüger, wenn er Leistungen in Anspruch nimmt, die nur ein Vollzeitstudent (= weniger als 20 Stunden Arbeit) nutzt. Ist aber eigentlich logisch, oder?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

Im ersten Fall geht es um Bafög, im zweiten Fall um Bezüge
(Rente).

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

ok

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

sinnlos, sorry

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus.

sinnlos, sorry

Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht

explizit verneint

Wo?

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger.Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Ok, kein Bafög Bezug (oder Rente). Das ist allerdings nicht
der Titel des Threads..

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Ich glaube weder, dass es eine einzige Person ist, noch eine
Mindermeinung, wenn es darum geht, sich parallel zum Job
fortbilden zu dürfen.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

Immatrikulation für Leistungsbezug iSv Bafög, Rente, etc,
sicher nicht in Ordnung! Immatrikulation für Fortbildung
neben dem Job, null problemo!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Jedes deiner Argumente wurde bereits x-fach widerlegt. Mit juristischen Zitaten und Urteilen. Bitte lesen!

Lounge Gast schrieb:

Vorsicht! Hier muss man knallhart unterscheiden:

Eingeschrieben sein um Bafög zu bekommen, während man
tatsächlich arbeiten geht, ist nicht richtig, da es sich bei
Bafög um eine Ausbildungsförderung handelt, welche ein
Arbeitnehmer nicht beziehen darf. Er ist ja eben kein
Auszubildender mehr.

Bei der Krankenkasse sehe ich keine Probleme, denn diese
meldet ja den Arbeitnehmer und die Krankenkasse bekommt ihre
Beiträge. Natürlich darf man bei der Krankenkasse keineswegs
als Student gemeldet sein, während man Vollzeit arbeitet.
Aber wie gesagt, normalerweise regelt sich das von selbst
über den AG.

Was die Immatrikulation anbetrifft, darf sich jeder
weiterbilden. Ja, dann bekommt man eben ein Semesterticket.
Dieses stellt aber keine Leistung dar. Jeder immatrikulierte
bekommt es eben, ohne darauf einen Antrag zu stellen.

Würde es dem Staat darum gehen das Semesterticket nur an
Erststudierende zu verteilen, würde sich der Staat bzw. die
Uni vorab schon darum kümmern und Zweithörern nicht oder nur
unter Bedingungen ein solches ausstellen.

Müsste eigentlich logisch sein!? ;--)

Lounge Gast schrieb:

Vollzeitarbeiten und sich daneben als Student
einschreiben,
um Bafög, Krankenkassenvergünstigung oder Semestertickets
abzukassieren ist nicht schlau, sondern Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Argumente wurden bereits ausführlich in dem Thread behandelt und widerlegt. Es lohnt sich kaum, das Zeug noch mal zu wiederholen.

Ich rate dir daher, ein wenig zurückzublättern. Da findest du z.B. auch Bedingungen, die Zweit- und Gasthörer ausdrücklich vom Semesterticket ausschließen. Dass das in der Praxis bei der Ausgabe des Tickets nicht kontrolliert wird, heißt nicht, dass es weniger schlimm oder gar gesetzlich wäre. Es ist und bleibt Betrug, wird aber nicht konsequent verfolgt. Heute. Was Morgen ist, weiß keiner.

Aber auch das wurde hier ausführlich diskutiert und mit Quellen belegt.

Lounge Gast schrieb:

Vorsicht! Hier muss man knallhart unterscheiden:

Eingeschrieben sein um Bafög zu bekommen, während man
tatsächlich arbeiten geht, ist nicht richtig, da es sich bei
Bafög um eine Ausbildungsförderung handelt, welche ein
Arbeitnehmer nicht beziehen darf. Er ist ja eben kein
Auszubildender mehr.

Bei der Krankenkasse sehe ich keine Probleme, denn diese
meldet ja den Arbeitnehmer und die Krankenkasse bekommt ihre
Beiträge. Natürlich darf man bei der Krankenkasse keineswegs
als Student gemeldet sein, während man Vollzeit arbeitet.
Aber wie gesagt, normalerweise regelt sich das von selbst
über den AG.

Was die Immatrikulation anbetrifft, darf sich jeder
weiterbilden. Ja, dann bekommt man eben ein Semesterticket.
Dieses stellt aber keine Leistung dar. Jeder immatrikulierte
bekommt es eben, ohne darauf einen Antrag zu stellen.

Würde es dem Staat darum gehen das Semesterticket nur an
Erststudierende zu verteilen, würde sich der Staat bzw. die
Uni vorab schon darum kümmern und Zweithörern nicht oder nur
unter Bedingungen ein solches ausstellen.

Müsste eigentlich logisch sein!? ;--)

Lounge Gast schrieb:

Vollzeitarbeiten und sich daneben als Student
einschreiben,
um Bafög, Krankenkassenvergünstigung oder Semestertickets
abzukassieren ist nicht schlau, sondern Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aktenzeichen? ;)

Lounge Gast schrieb:

Es gab dazu Urteile mit Freispruch.

Lounge Gast schrieb:

Wenn es Urteile, das ist ja ein Plural, geben würde, dann
hätte es auch eine Anklage gegeben und eine
Strafverfolgung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn es Urteile gibt, muss es auch eine Anklage gegeben haben, die von einem strafrechtlichen Tatbestand ausgegangen ist, der im Einzelfall nicht erfüllt wurde.

Damit hast du indirekt die Strafbarkeit bewiesen. Die Verlinkung zu diesen angeblichen Fällen bist du dem Forum allerdings seit 2 Seiten schuldig.

Ich bitte darum, denn dann könnten wir aus dem Urteil die Anklage entnehmen und genau sehen, wessen der Student angeklagt war und warum er nicht verurteilt wurde. Ich bitte daher um Verlinkung.

Lounge Gast schrieb:

Es gab dazu Urteile mit Freispruch.

Lounge Gast schrieb:

Wenn es Urteile, das ist ja ein Plural, geben würde, dann
hätte es auch eine Anklage gegeben und eine
Strafverfolgung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mahlzeit!
Greife das Thema gerne nochmal auf.
Wie war das denn mit dem maximal eingenommenen Betrag im Jahr ?
Über 8000? wird man doch nicht mehr als student eingestuft oder sehe ich das falsch?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Da verwechselst du was. Das ist der Steuerfreibetrag, bis zu dem du keine Steuern auf dein Einkommen zahlst. Für den Studentenstatus bei der Krankenversicherung gibt es eine ganze Reihe Sachen zu beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Für Krankenversicherung (KV): Unter 25 und unter ~6000Euro im Jahr verdienen und als Student gelten (s.u.) = musst keine KV zahlen wenn du über die Eltern versichert bist. Sonst halt ~90Euro/Monat

Für Studentenstatus: "muss deine Hauptbeschäftigung sein", sprich du darfst unter dem Semester nicht regelmäßig über 20h arbeiten (Ausnahme: Semesterferien) und musst natürlich irgendwo eingeschrieben sein. Ob du in deinen 20h 100Euro oder 10.000Euro verdienst, ist dabei vollkommen wurst. Und du musst natürlich die Studienordnung der jeweiligen Uni/FH/Studienfach beachten.

Ich selbst bin seit 2J Wirtschaftsjurist. Ich sehe das Scheinstudium (also nur eingeschrieben zu sein, um irgendwelche Art von Vorteilen zu haben) als Betrug - aber nur in den wenigsten Fällen lässt sich der Betrug tatsächlich nachweisen. Betrug ist es DEFINITIV nicht (entgegen so mancher Meinung hier), wenn das Studium berufsbegleitend / "tatsächlich gewolltes" Zweitstudium ist. Die zu beziehenden Leistungen (z.B. Semesterticket) sind von Hochschule zu Hochschule anders geregelt. In Berlin z.B. erhält man meines Wissens das Semesterticket mit dem Semesterbeitrag und hätte gar keine Möglichkeit, darauf zu verzichten. Der Unterschied zwischen Erhalt und Kauf ist ein anderes Kapitel, das juristisch deutlich komplexer ist. Ggf. ist man in der Nachweispflicht, wenn denn ein Scheinstudium zu einem Zeitpunkt vermutet wird. Das sollte in diesen Fällen aber dann auch problemlos möglich sein.

Damit ergibt sich folgende Grauzone für folgende Personen (hier Person A):

-Person A arbeitet mehr als 20h
UND
-Person A ist in einem Studiengang aktiv eingeschrieben
UND
-Person A bezieht passiv Leistungen, die sich aus dem Studentenstatus ergeben (z.B. Erhalt, NICHT kauf, eines Semestertickets)
UND
-Person A erbringt keinerlei Leistungen fürs Studium (Vorlesungen, Hausarbeiten, Prüfungen, ECTS..) --> Die Gründe hierfür sind wichtig und müssen nachweisbar sein.
UND (das ist the tricky part)
-Person A hat die Absicht zu studieren (Absicht messbar mit den im vorherigen Punkt aufgezählten Leistungen)

Wenn all diese Punkte zutreffen, dann ist es prinzipiell eine Grauzone und würde garantiert nicht weiter verfolgt werden.

Problem: Die letzten zwei Punkte würden einen unter Generalverdacht stellen und eine genauere Prüfung nach sich ziehen (wenn Mittel verfügbar). Daher sollte man gewappnet sein, sich auch in 5Jahren erklären zu können. Wenn man das nicht kann, dann lieber Finger weg von solchen Lösungen.

Beispiel aus meinem Umfeld: Studienabbrecherin wurde vor einem Jahr des Betrugs verdächtigt (Bafög). Wurde fallen gelassen weil sie nachweisen konnte, dass ihre Eltern während der Studienzeit krank wurden, sie hat in 3Jahren immerhin 30ects geleistet (besser als 0), ein Professor kannte sie aus den Sprechstunden (und hat das schriftlich bestätigt) und ihr Arbeitgeber (400euro-Basis) hat auch ausgesagt, dass sie dort keine langfristigen Beschäftigungspläne hatte (war befristet).

Ähnlich wäre es dann wohl bei Semesterticket usw.

Hoffe, ich konnte etwas Klarheit reinbringen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hier wurde schon lange nicht mehr zusammengefasst.
Kann das nochmal jemand übernehmen?

Habe Angst, dass wir hier die Übersicht verlieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich denke mal, das ist sowas ähnliches wie "Steuervermeidung" oder? Das finden hier ja sicherlich auch die meisten in Ordnung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das kann ja sein, allerdings ist "Steuervermeidung" genauso wie "Semesterticket trotzt Job" oder "Scheinstudium" alles das gleiche, nämlich Betrug ;)

Lounge Gast schrieb:

Ich denke mal, das ist sowas ähnliches wie
"Steuervermeidung" oder? Das finden hier ja
sicherlich auch die meisten in Ordnung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ein Scheinstudium Betrug ist, da darf es keine zwei Meinungen geben, aber ist ein berufsbegleitendes Studium denn ein Scheinstudium, wenn es aktiv betrieben wird? Nein, es ist ein echtes Studium.

Lounge Gast schrieb:

Für Krankenversicherung (KV): Unter 25 und unter ~6000Euro im
Jahr verdienen und als Student gelten (s.u.) = musst keine KV
zahlen wenn du über die Eltern versichert bist. Sonst halt
~90Euro/Monat

Für Studentenstatus: "muss deine Hauptbeschäftigung
sein", sprich du darfst unter dem Semester nicht
regelmäßig über 20h arbeiten (Ausnahme: Semesterferien) und
musst natürlich irgendwo eingeschrieben sein. Ob du in deinen
20h 100Euro oder 10.000Euro verdienst, ist dabei vollkommen
wurst. Und du musst natürlich die Studienordnung der
jeweiligen Uni/FH/Studienfach beachten.

Ich selbst bin seit 2J Wirtschaftsjurist. Ich sehe das
Scheinstudium (also nur eingeschrieben zu sein, um
irgendwelche Art von Vorteilen zu haben) als Betrug - aber
nur in den wenigsten Fällen lässt sich der Betrug tatsächlich
nachweisen. Betrug ist es DEFINITIV nicht (entgegen so
mancher Meinung hier), wenn das Studium berufsbegleitend /
"tatsächlich gewolltes" Zweitstudium ist. Die zu
beziehenden Leistungen (z.B. Semesterticket) sind von
Hochschule zu Hochschule anders geregelt. In Berlin z.B.
erhält man meines Wissens das Semesterticket mit dem
Semesterbeitrag und hätte gar keine Möglichkeit, darauf zu
verzichten. Der Unterschied zwischen Erhalt und Kauf ist ein
anderes Kapitel, das juristisch deutlich komplexer ist. Ggf.
ist man in der Nachweispflicht, wenn denn ein Scheinstudium
zu einem Zeitpunkt vermutet wird. Das sollte in diesen Fällen
aber dann auch problemlos möglich sein.

Damit ergibt sich folgende Grauzone für folgende Personen
(hier Person A):

-Person A arbeitet mehr als 20h
UND
-Person A ist in einem Studiengang aktiv eingeschrieben
UND
-Person A bezieht passiv Leistungen, die sich aus dem
Studentenstatus ergeben (z.B. Erhalt, NICHT kauf, eines
Semestertickets)
UND
-Person A erbringt keinerlei Leistungen fürs Studium
(Vorlesungen, Hausarbeiten, Prüfungen, ECTS..) --> Die
Gründe hierfür sind wichtig und müssen nachweisbar sein.
UND (das ist the tricky part)
-Person A hat die Absicht zu studieren (Absicht messbar mit
den im vorherigen Punkt aufgezählten Leistungen)

Wenn all diese Punkte zutreffen, dann ist es prinzipiell eine
Grauzone und würde garantiert nicht weiter verfolgt werden.

Problem: Die letzten zwei Punkte würden einen unter
Generalverdacht stellen und eine genauere Prüfung nach sich
ziehen (wenn Mittel verfügbar). Daher sollte man gewappnet
sein, sich auch in 5Jahren erklären zu können. Wenn man das
nicht kann, dann lieber Finger weg von solchen Lösungen.

Beispiel aus meinem Umfeld: Studienabbrecherin wurde vor
einem Jahr des Betrugs verdächtigt (Bafög). Wurde fallen
gelassen weil sie nachweisen konnte, dass ihre Eltern während
der Studienzeit krank wurden, sie hat in 3Jahren immerhin
30ects geleistet (besser als 0), ein Professor kannte sie aus
den Sprechstunden (und hat das schriftlich bestätigt) und ihr
Arbeitgeber (400euro-Basis) hat auch ausgesagt, dass sie dort
keine langfristigen Beschäftigungspläne hatte (war befristet).

Ähnlich wäre es dann wohl bei Semesterticket usw.

Hoffe, ich konnte etwas Klarheit reinbringen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Zusammenfassend darf man sagen, dass das Scheinstudium zwar Betrug ist, aber die Hochschulen im Moment noch keinen Bock haben, es in allen Fällen konsequent zu verfolgen.

Wer weiß, vielleicht ändert sich das ja mal und dann sind alle dran, die betrogen haben. Mit Recht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nö. Betrug setzt Rechtswidrigkeit voraus. Sich in ein Studium einzuschreiben und nicht zur Uni zu gehen und keine Klausuren zu schreiben ist mitnichten strafbar. Unabhängig ob man ein Semesterticket hat oder nicht. Habe ein Semesterticket gehabt als Angestellter und jetzt auch als Selbständiger. Habe es also schon immer so gemacht und werde es auch weiterhin so machen. Und die Hochschulen prüfen das nicht nur nicht in _allen_ Fällen, sondern in gar keinem Fall. Wieso auch, wenn Sie dadurch Geld verdienen..

Lounge Gast schrieb:

Zusammenfassend darf man sagen, dass das Scheinstudium zwar
Betrug ist, aber die Hochschulen im Moment noch keinen Bock
haben, es in allen Fällen konsequent zu verfolgen.

Wer weiß, vielleicht ändert sich das ja mal und dann sind
alle dran, die betrogen haben. Mit Recht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du kannst dir sicher sein, dass du verfolgt wirst, wenn du Vollzeit arbeitest und Bafög kassierst oder eine verbilligte Krankenversicherung ;)

Lounge Gast schrieb:

Zusammenfassend darf man sagen, dass das Scheinstudium zwar
Betrug ist, aber die Hochschulen im Moment noch keinen Bock
haben, es in allen Fällen konsequent zu verfolgen.

Wer weiß, vielleicht ändert sich das ja mal und dann sind
alle dran, die betrogen haben. Mit Recht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug ohne Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und eine rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf verschiedenen Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen imaginären Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht genauer nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wieso? Genau deshalb wurde es doch Steuervermeidung genannt (nicht zu verwechseln mit Steuerhinterziehung).
Dabei wird das was noch erlaubt ist ausgereizt aber nicht die Grenze zum Illegalen überschritten.

Bin für die Anwesenheitspflicht im Studium, sowie für mündliche Mitarbeit und Brief an die Eltern bei nicht Erscheinen! ;)

Lounge Gast schrieb:

Das kann ja sein, allerdings ist "Steuervermeidung"
genauso wie "Semesterticket trotzt Job" oder
"Scheinstudium" alles das gleiche, nämlich Betrug ;)

Lounge Gast schrieb:

Ich denke mal, das ist sowas ähnliches wie
"Steuervermeidung" oder? Das finden hier ja
sicherlich auch die meisten in Ordnung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Inhaltlich richtig, auch wenn es umschweifend und komplexer als nötig geschrieben wurde.

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

was für ein Quatsch ;)

Lounge Gast schrieb:

Das kann ja sein, allerdings ist "Steuervermeidung"
genauso wie "Semesterticket trotzt Job" oder
"Scheinstudium" alles das gleiche, nämlich Betrug ;)

Lounge Gast schrieb:

Ich denke mal, das ist sowas ähnliches wie
"Steuervermeidung" oder? Das finden hier ja
sicherlich auch die meisten in Ordnung.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder juristischen Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an sich als Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und wen interessiert diese juristische Meinung, die lediglich von Dir hier propagiert wird? Genau! Nur Dich.

Lounge Gast schrieb:

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder juristischen
Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an sich als
Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen
imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht
genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du bist der Eine, der dagegen argumentiert? Ja, auf jeden guten Kommentar in der Diskussion folgt deine Selbstrechtfertigung ohne Quelle und Beleg. Finde ich aber ganz belustigend.

Ich muss dich leider enttäuschen. Weder bin ich dein imaginärer Feind, noch trete ich in unterschiedlichen Körpern als Richter oder Rechtsanwälte auf und lasse mich zitieren oder verlinken.

Allerdings verstehe ich dich nicht. Wenn zig Juristen und Urteile von Betrug sprechen, liegt es doch nahe, dass es auch Betrug ist, oder? ;)

Lounge Gast schrieb:

Und wen interessiert diese juristische Meinung, die lediglich
von Dir hier propagiert wird? Genau! Nur Dich.

Lounge Gast schrieb:

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder juristischen
Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an sich
als
Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug
ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und
eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen
werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf
verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen
imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht
genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Google mal das Wort "propagiert" und seine Bedeutung. Oder willst du sagen, dass die Meinung von Juristen, Richtern, Staatsanwälten und die Urteile nur Propaganda sind? Kann es sein, dass du gerade in Hamburg zeltest? So bei der G20?

Lounge Gast schrieb:

Und wen interessiert diese juristische Meinung, die lediglich
von Dir hier propagiert wird? Genau! Nur Dich.

Lounge Gast schrieb:

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder juristischen
Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an sich
als
Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug
ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und
eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen
werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf
verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen
imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht
genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

...nein, natürlich sind echte Urteile und Statements, die namentlich genannte Juristen in öffentlichen Quellen abgeben nur Propaganda..

Lounge Gast schrieb:

Und wen interessiert diese juristische Meinung, die lediglich
von Dir hier propagiert wird? Genau! Nur Dich.

Lounge Gast schrieb:

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder juristischen
Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an sich
als
Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug
ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und
eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen
werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf
verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen
imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht
genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Komisch, dass das hier diskutiert wird. Bei uns an der Uni erhalten die Neuankömmlingen am ersten Tag einen genauen Hinweis darauf, dass ein Scheinstudium verboten ist und die Abzocke von Bafög & co vor dem Richter endet.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, kann ich mir richtig vorstellen, wie der User seine Parolen brüllt:

"Semesterticket für alle"
"Kein Mensch ist illegaler Scheinstudent"

Lounge Gast schrieb:

Google mal das Wort "propagiert" und seine
Bedeutung. Oder willst du sagen, dass die Meinung von
Juristen, Richtern, Staatsanwälten und die Urteile nur
Propaganda sind? Kann es sein, dass du gerade in Hamburg
zeltest? So bei der G20?

Lounge Gast schrieb:

Und wen interessiert diese juristische Meinung, die
lediglich
von Dir hier propagiert wird? Genau! Nur Dich.

Lounge Gast schrieb:

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder
juristischen
Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an
sich
als
Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein
formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein
Betrug
ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben
und
eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des
damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen
werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf
verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem
solchen
imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der
Studienabsicht
genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Träum weiter von deinem sozialistischen Paradies. Die DDR gibt es nicht mehr und in der BRD ist ein Scheinstudium Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Und wen interessiert diese juristische Meinung, die lediglich
von Dir hier propagiert wird? Genau! Nur Dich.

Lounge Gast schrieb:

Dein Beitrag widerspricht allerdings jeder juristischen
Meinung hier, die alle bereits das Scheinstudium an sich
als
Betrug befinden ;)

Lounge Gast schrieb:

Fazit: Das Semesterticket ist nur an rein formelle
Voaussetzungen geknüpft. Es ist derzeit kein Betrug
ohne
Studienabsicht ein Semesterticket zu erwerben und
eine
rückwirkende Strafverfolgung kann aufgrund des damit
verbundenen Aufwandes zuverlässig ausgeschlossen
werden.

Sollte sich diese Praxis ändern, wird es auf
verschiedenen
Kanälen dazu Informationen geben. Ab einem solchen
imaginären
Zeitpunkt sollte man es dann mit der Studienabsicht
genauer
nehmen.

Kann dann zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eingeschrieben sein trotz Job ist legal.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Semesterticket trotz Job ist legal.

Ich habe hier bisher noch keine valide, juristische Gegendarstellung gelesen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es wird scheinbar kaum oder gar nicht verfolgt. Daher muss wohl das Gewissen richten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Außer die von den Juristen, die du als "Propaganda" bezeichnest?

Lounge Gast schrieb:

Eingeschrieben sein trotz Job ist legal.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Weil du die Quellen oben nicht gelesen hast

Lounge Gast schrieb:

Semesterticket trotz Job ist legal.

Ich habe hier bisher noch keine valide, juristische
Gegendarstellung gelesen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich wiederhole: Ich habe hier bisher noch keine valide, juristische Gegendarstellung gelesen.

Damit hätten wir das Thema ja dann geklärt (nachdem eine nachweislich falsche Einzelmeinung hier durch eine Person gefühlt 80mal wiederholt wurde).

Womöglich die selbe Person, die hier so gerne zusammenfasst. Keine Ahnung von Jura, geschweige denn den Hörsaal von innen gesehen, aber großspurig rumsubsumieren...

Lounge Gast schrieb:

Weil du die Quellen oben nicht gelesen hast

Lounge Gast schrieb:

Semesterticket trotz Job ist legal.

Ich habe hier bisher noch keine valide, juristische
Gegendarstellung gelesen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Strafbarkeit steht außer Frage. Was das erwischen betrifft. Das kann man nicht pauschal sagen:

Definitiv verfolgt wird im Moment:

  • Scheinstudium und Bafögbezug
  • Scheinstudium und Steuerbetrug
  • Scheinstudium und Kindergeldbezug
  • Scheinstudium und Krankenkassenbezug
  • Fälschen und Frisieren von Semestertickets
  • Scheinstudium und Nutzen von Vorteilen wie GEZ-Befreiung

Teilweise verflogt wird:

  • Scheinstudium und Mietberechtigungen
  • Scheinstudium und Waisen/BU oder Invaliditätsrenten

Nur ganz selten verfolgt:

  • Scheinstudium an sich (Ausnahme: Es ist Teil eines anderen Verfahrens; siehe hier das hier verlinkte Verfahren um die Waisenrente)
  • Nutzen von kleineren Vorteilen wie z.B. verbilligten Eintritt

Was man merkt: Von oben nach unten sind die Sachen immer schwieriger nachzuweisen bzw. ist es schwieriger denjenigen zu erwischen.

Allerdings und darauf haben ja schon viele hier verwiesen, war das bei den Dingen, die aktiv verfolgt werden, früher auch so:

Beispielsweise war es vor 2006 problemlos möglich, Bafög zu erschleichen. Dann wurden die Kontrollverfahren verändert und es gab reihenweise Anklagen und Verurteilungen wegen Betrugs.

Im Moment scheint es kein Interesse zu geben, dass Scheinstudium an sich rechtlich zu verfolgen.

Wenn das aber 2018 anders ist, sind natürlich alle Scheinstudenten auch rückwirkend dran.

Darum ist es nicht nur das Gewissen, sondern immer auch Spekulation, ob der Gesetzgeber noch vor den Verjährungsfristen zuschlägt oder nicht.

Lounge Gast schrieb:

Es wird scheinbar kaum oder gar nicht verfolgt. Daher muss
wohl das Gewissen richten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das nicht sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Quellen sind obj. absolut egal, da diese nur MEINUNGEN wiedergeben.

Die Kette ist: (verschiedene) Meinungen -> Rechtsstreit -> Urteil

Da die Leute, welche die Meinungen vertreten, dass immatrikuliert zu sein bzw. "Semesterticket trotz Job" zu nutzen ihre Meinungen nie zu einem Urteil durchgesetzt haben, bleibt es unproblematisch.

Dann sind weitere Quellen oben mit Urteilen, diese beziehen sich aber auf die Sozialleistungen und es dürfte mittlerweile dem letzten Deppen eingeleuchtet sein, dass man keine Fördergelder kassieren darf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind.

Und ja, es ist peinlich für akademische WiWis diesen Unterschied einfach nicht zu verstehen.

Lounge Gast schrieb:

Weil du die Quellen oben nicht gelesen hast

Lounge Gast schrieb:

Semesterticket trotz Job ist legal.

Ich habe hier bisher noch keine valide, juristische
Gegendarstellung gelesen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das mit den Zusammenfassungen sollten wir denjenigen zugestehen, die von der Thematik Ahnung haben. Du gehörst obv. nicht dazu.

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das nicht
sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Genau, es ist unproblematisch. Hoffe Mr. 80 Posts sieht seine Engstirnigkeit vor seinem Studienabschluss ein.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du verstehst das deutsche Recht nicht. Die Definitionen und Richtungsentscheidungen werden in Grundsatzurteilen von höchsten Gerichtsbarkeiten festgelegt. Die sind bindend, egal, zu welchem Rechtsbereich sie gehört. Alle niederen Instanzen greifen auf sie zurück.

Hier hatten wir mehrere solcher Urteile. In einem wurde das Scheinstudium definiert. Die Definition ist allgemein gültig und wird auch nicht wieder neu verhandelt, sondern immer herangezogen, wenn irgendwas das Thema tangiert.

Das ist das deutsche Recht und deswegen sind die zitierten Urteile auch so wichtig. Auch für die Strafbarkeit, denn da wird festgelegt, wer ein echter Student ist, also Studentenstatus hat und wer nicht.

In der Definition steht eindeutig, dass das reine Einschreiben keinen Studentenstatus gibt, sondern der aktive Wille demonstriert werden muss, das Studium auch abzuschließen.

Wie genau dieser Wille nachgewiesen werden kann, steht bei den einzelnen Urteilen auf gefühlten 1000 Seiten aufgeführt. Mal konnte der Student es nachweisen, mal ist der Student gescheitert. Ist ganz interessant. Die Links sind hier ja zu finden.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Oh Gott, das ist exakt die gleiche Argumentation von vor 3 Monaten wenn man hochscrollt. Der gleiche Spamposting-Spezi hat wirklich nichts Besseres zu tun als monatelang hier rumzuhängen und den gleichen Blödsinn 70-120fach zu verzapfen. Wer weiss, was für einen Schwachsinn er in anderen Threads postet, etwas anderes hat er scheinbar wirklich nicht zu tun.

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das nicht
sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

In den Quellen werden Urteile genannt. In denen für alle Instanzen und für alle deutschen Gerichte festgelegt wird, was ein Scheinstudium is und wie sich der Studentenstatus definiert.

Die Festlegung ist klar und eindeutig. Da brauchen wir nicht alle zwei Posts zu hinterfragen. ob wir die gutfinden. Es gibt sie bereits.

Scheinstudent ist derjenige, der nicht aktiv das Ausbildungsziel anstrebt. Wer sich also nur einschreibt, ist Scheinstudent und hat damit kein Anrecht auf Vorteile des Studentenstatus. Er erschleicht sie und damit ist es Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Die Quellen sind obj. absolut egal, da diese nur MEINUNGEN
wiedergeben.

Die Kette ist: (verschiedene) Meinungen -> Rechtsstreit
-> Urteil

Da die Leute, welche die Meinungen vertreten, dass
immatrikuliert zu sein bzw. "Semesterticket trotz
Job" zu nutzen ihre Meinungen nie zu einem Urteil
durchgesetzt haben, bleibt es unproblematisch.

Dann sind weitere Quellen oben mit Urteilen, diese beziehen
sich aber auf die Sozialleistungen und es dürfte mittlerweile
dem letzten Deppen eingeleuchtet sein, dass man keine
Fördergelder kassieren darf, wenn die Voraussetzungen dafür
nicht vorhanden sind.

Und ja, es ist peinlich für akademische WiWis diesen
Unterschied einfach nicht zu verstehen.

Lounge Gast schrieb:

Weil du die Quellen oben nicht gelesen hast

Lounge Gast schrieb:

Semesterticket trotz Job ist legal.

Ich habe hier bisher noch keine valide, juristische
Gegendarstellung gelesen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn ich schon den Ausdruck "niedere Instanzen" lese, wird mir schon absolut klar, dass genau du überhaupt gar keine Ahnung hast, wie das deutsche Recht funktioniert. Und da "niedere Instanzen" (so ein Schwachsinnsausdruck) am 18.05.2017 (Suchfunktion olé) genauso geschrieben wurde, ist es offensichtlich, dass du eine einzige Person bist, die seit Monaten nixx besseres zu tun hat, als hier unsinnige Beiträge zu schreiben. Why dont you get a life? Or at least a job?

Lounge Gast schrieb:

Du verstehst das deutsche Recht nicht. Die Definitionen und
Richtungsentscheidungen werden in Grundsatzurteilen von
höchsten Gerichtsbarkeiten festgelegt. Die sind bindend,
egal, zu welchem Rechtsbereich sie gehört. Alle niederen
Instanzen greifen auf sie zurück.

Hier hatten wir mehrere solcher Urteile. In einem wurde das
Scheinstudium definiert. Die Definition ist allgemein gültig
und wird auch nicht wieder neu verhandelt, sondern immer
herangezogen, wenn irgendwas das Thema tangiert.

Das ist das deutsche Recht und deswegen sind die zitierten
Urteile auch so wichtig. Auch für die Strafbarkeit, denn da
wird festgelegt, wer ein echter Student ist, also
Studentenstatus hat und wer nicht.

In der Definition steht eindeutig, dass das reine
Einschreiben keinen Studentenstatus gibt, sondern der aktive
Wille demonstriert werden muss, das Studium auch abzuschließen.

Wie genau dieser Wille nachgewiesen werden kann, steht bei
den einzelnen Urteilen auf gefühlten 1000 Seiten aufgeführt.
Mal konnte der Student es nachweisen, mal ist der Student
gescheitert. Ist ganz interessant. Die Links sind hier ja zu
finden.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich sehe da nur einen Post, der seine Argumentation mit Quellen belegt. Ich habe eher den Eindruck, dass du seit 4 Seiten gegen diese Quellen postest, ohne sie widerlegen zu können oder eine einzelne eigene Quelle zu präsentieren.

Ich vermute ein psychologisches Problem: Entweder bist du selbst Scheinstudent und versucht dein eigenes betrügerisches Verhalten zu rechtfertigen oder, und das fände ich noch verwerflicher, du willst andere bewusst in die Pfanne hauen.

Wenn das zweite dein Ansinnen ist, würde ich dich hier sperren, denn du animierst junge Menschen ohne große Ahnung zum Betrug. Vielleicht machen sich dann junge Menschen unglücklich, weil sie deinem Quatsch geglaubt haben.

Und dann noch eine persönliche Anmerkung: Neben der rechtlichen Frage, ist das Abzocken des Staates, um sich selbst zu bereichern auch asozial.

Lounge Gast schrieb:

Oh Gott, das ist exakt die gleiche Argumentation von vor 3
Monaten wenn man hochscrollt. Der gleiche Spamposting-Spezi
hat wirklich nichts Besseres zu tun als monatelang hier
rumzuhängen und den gleichen Blödsinn 70-120fach zu
verzapfen. Wer weiss, was für einen Schwachsinn er in anderen
Threads postet, etwas anderes hat er scheinbar wirklich nicht
zu tun.

Lounge Gast schrieb:

Fassen wir das noch einmal zusammen:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

f) Zur Vollständigung: Eine Mindermeinung vertritt eine
Einzelperson in diesem Forum mit dem Argument, dass das
nicht
sein darf.

Fazit: Wer glaubt ernsthaft immer noch, dass kein Betrug
vorliegt?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Jetzt zur Abwechslung mal wieder was Hilfreiches für alle, die noch eingeschrieben sind:

SEMESTERGEBÜHREN SIND FÄLLIG!!!

Nicht vergessen zu bezahlen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich bin nicht die Person auf die dich beziehst, aber die Begriffe "höhere" und "niedere" Instanzen bzw. Gerichtsbarkeit ist historische Juristensprache und wird heute im juristischen Umfeld mehr umgangssprachlich verwendet. Das immer noch sehr häufig, auch wenn der Begriff obsolet ist und aus einer Zeit stammen, in der die Unterteilung der Gerichtsbarkeiten eine von heute abweicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Niedere_Gerichtsbarkeit

Ich würde den Begriff nicht nutzten und die moderne Unterscheidung wählen. Aufgrund des Begriffes auf die Urheberschaft zu schließen, halte ich aber für dumm. Die Unterteilung in höherer Gerichtsbarkeit und niedere Gerichtsbarkeit wird im Süden immer noch häufig verwendet, um auf die Hierarchie der Gerichtsbarkeiten hinzuweisen.

Nach diesem Exkurs aber zurück zum Thema. Inhaltlich ist ein Scheinsstudium gemaß des zitierten Urteils Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Wenn ich schon den Ausdruck "niedere Instanzen"
lese, wird mir schon absolut klar, dass genau du überhaupt
gar keine Ahnung hast, wie das deutsche Recht funktioniert.
Und da "niedere Instanzen" (so ein
Schwachsinnsausdruck) am 18.05.2017 (Suchfunktion olé)
genauso geschrieben wurde, ist es offensichtlich, dass du
eine einzige Person bist, die seit Monaten nixx besseres zu
tun hat, als hier unsinnige Beiträge zu schreiben. Why dont
you get a life? Or at least a job?

Lounge Gast schrieb:

Du verstehst das deutsche Recht nicht. Die Definitionen
und
Richtungsentscheidungen werden in Grundsatzurteilen von
höchsten Gerichtsbarkeiten festgelegt. Die sind bindend,
egal, zu welchem Rechtsbereich sie gehört. Alle niederen
Instanzen greifen auf sie zurück.

Hier hatten wir mehrere solcher Urteile. In einem wurde
das
Scheinstudium definiert. Die Definition ist allgemein
gültig
und wird auch nicht wieder neu verhandelt, sondern immer
herangezogen, wenn irgendwas das Thema tangiert.

Das ist das deutsche Recht und deswegen sind die zitierten
Urteile auch so wichtig. Auch für die Strafbarkeit, denn
da
wird festgelegt, wer ein echter Student ist, also
Studentenstatus hat und wer nicht.

In der Definition steht eindeutig, dass das reine
Einschreiben keinen Studentenstatus gibt, sondern der
aktive
Wille demonstriert werden muss, das Studium auch
abzuschließen.

Wie genau dieser Wille nachgewiesen werden kann, steht bei
den einzelnen Urteilen auf gefühlten 1000 Seiten
aufgeführt.
Mal konnte der Student es nachweisen, mal ist der Student
gescheitert. Ist ganz interessant. Die Links sind hier
ja zu
finden.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was genau soll daran hilfreich sein? Hier ging es darum, ob ein Scheinstudium und Vorteile wie Kindergeld, Semesterticket oder Bafög abzogen, nicht nur asozial ist, sondern auch illega istl. Das haben wir geklärt.

Es ist Betrug. Scheinstudenten*innen sind Betrüger*innen.

Lounge Gast schrieb:

Jetzt zur Abwechslung mal wieder was Hilfreiches für alle,
die noch eingeschrieben sind:

SEMESTERGEBÜHREN SIND FÄLLIG!!!

Nicht vergessen zu bezahlen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Urheberschaft".. :D
Nein, natürlich bist du nicht die ganze Zeit schon die gleiche Person ;)
und wir sind alle dumm--- ;)
Und eingeschrieben zu sein ist strafbar, wenn man nicht zur Vorlesung geht ;)
Und Semesterticket zu besitzen ist sowieso der Höchstbetrug... ;)

Lounge Gast schrieb:

Ich bin nicht die Person auf die dich beziehst, aber die
Begriffe "höhere" und "niedere" Instanzen
bzw. Gerichtsbarkeit ist historische Juristensprache und wird
heute im juristischen Umfeld mehr umgangssprachlich
verwendet. Das immer noch sehr häufig, auch wenn der Begriff
obsolet ist und aus einer Zeit stammen, in der die
Unterteilung der Gerichtsbarkeiten eine von heute abweicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Niedere_Gerichtsbarkeit

Ich würde den Begriff nicht nutzten und die moderne
Unterscheidung wählen. Aufgrund des Begriffes auf die
Urheberschaft zu schließen, halte ich aber für dumm. Die
Unterteilung in höherer Gerichtsbarkeit und niedere
Gerichtsbarkeit wird im Süden immer noch häufig verwendet, um
auf die Hierarchie der Gerichtsbarkeiten hinzuweisen.

Nach diesem Exkurs aber zurück zum Thema. Inhaltlich ist ein
Scheinsstudium gemaß des zitierten Urteils Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Wenn ich schon den Ausdruck "niedere Instanzen"
lese, wird mir schon absolut klar, dass genau du überhaupt
gar keine Ahnung hast, wie das deutsche Recht
funktioniert.
Und da "niedere Instanzen" (so ein
Schwachsinnsausdruck) am 18.05.2017 (Suchfunktion olé)
genauso geschrieben wurde, ist es offensichtlich, dass du
eine einzige Person bist, die seit Monaten nixx besseres
zu
tun hat, als hier unsinnige Beiträge zu schreiben. Why
dont
you get a life? Or at least a job?

Lounge Gast schrieb:

Du verstehst das deutsche Recht nicht. Die
Definitionen
und
Richtungsentscheidungen werden in Grundsatzurteilen
von
höchsten Gerichtsbarkeiten festgelegt. Die sind
bindend,
egal, zu welchem Rechtsbereich sie gehört. Alle
niederen
Instanzen greifen auf sie zurück.

Hier hatten wir mehrere solcher Urteile. In einem
wurde
das
Scheinstudium definiert. Die Definition ist allgemein
gültig
und wird auch nicht wieder neu verhandelt, sondern
immer
herangezogen, wenn irgendwas das Thema tangiert.

Das ist das deutsche Recht und deswegen sind die
zitierten
Urteile auch so wichtig. Auch für die Strafbarkeit,
denn
da
wird festgelegt, wer ein echter Student ist, also
Studentenstatus hat und wer nicht.

In der Definition steht eindeutig, dass das reine
Einschreiben keinen Studentenstatus gibt, sondern der
aktive
Wille demonstriert werden muss, das Studium auch
abzuschließen.

Wie genau dieser Wille nachgewiesen werden kann,
steht bei
den einzelnen Urteilen auf gefühlten 1000 Seiten
aufgeführt.
Mal konnte der Student es nachweisen, mal ist der
Student
gescheitert. Ist ganz interessant. Die Links sind
hier
ja zu
finden.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lounge Gast schrieb:

Jetzt zur Abwechslung mal wieder was Hilfreiches für alle,
die noch eingeschrieben sind:

SEMESTERGEBÜHREN SIND FÄLLIG!!!

Nicht vergessen zu bezahlen.

puh danke. heute direkt überwiesen.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du kannst überhaupt gar nichts klären, da du selbst absolut im Unklaren bist. ;)

Lounge Gast schrieb:

Was genau soll daran hilfreich sein? Hier ging es darum, ob
ein Scheinstudium und Vorteile wie Kindergeld, Semesterticket
oder Bafög abzogen, nicht nur asozial ist, sondern auch
illega istl. Das haben wir geklärt.

Es ist Betrug. Scheinstudenten*innen sind Betrüger*innen.

Lounge Gast schrieb:

Jetzt zur Abwechslung mal wieder was Hilfreiches für alle,
die noch eingeschrieben sind:

SEMESTERGEBÜHREN SIND FÄLLIG!!!

Nicht vergessen zu bezahlen.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin Jurastudent im 2. Semester. Habe die Urteile dem Professor gezeigt. Der meint, das Scheinstudium wäre zwar Betrug, aber man müsste sich schon saublöd anstellen, wenn man erwischt werden will oder wer müsste jemanden denunzieren. Die Unis melden niemanden von alleine.

Anders sieht es aus, wenn man Bafög, das Finanzamt oder die Krankenkasse oder sowas abzockt. Das verfolgen die knallhart. Sollte man echt bleibenlassen.

Also! Betrug ja, aber wenn ihr keine großen Dinger dreht, dann ist die Chance groß, dass ihr nie erwischt werdet!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mit dem Semesterticket bin ich mal ganz übel reingefallen. Aber der Reihe nach:

Eine Freundin von mir war gerade mit dem Soziologiestudium fertig, hatte keinen Job, war nicht mehr eingeschrieben und wollte trotzdem das Semesterticket nutzen.

An unserer Uni wird das jedes Semester auf Chipkarten aufgedruckt. Mir war zu Ohren gekommen, dass es funktioniert, wenn man zwei Studienausweise mit einem Tesafilm übereinander klebt, sodass mein gültiger Ausweis gelesen wird, aber der ungültige Ausweis bedruckt wird.

Leider blieb uns die Kartenkonstruktion im Drucker stecken.

Natürlich ist die Universität dem direkt nachgegangen. Wir bekamen eine Anzeige. Im Nachhinein kann ich gut darüber lachen, denn die Anklage hieß: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Computerbetrugs.

Als ich den Brief bekam, klang der aber erst mal so harmlos. Die Uni hat uns auch angedroht, die angebliche Reparatur des Automaten im vierstelligen Bereich übernehmen zu müssen.

Am Ende mussten wir nichts zahlen, wurden aber zu 60 Tagessätzen a 30 Eure verknackt. War damals viel Asche, aber zumindest waren wir nicht vorbestraft. Meinen Anteil haben sowieso meine Eltern bezahlt. Da hat es mich nicht gekümmert. Meine Freundin hatte es nicht so gut. Sie war ja fertig, hatte keinen Job und lebte vom Hartz. Da waren 1800 Euro schon eine Strafe. Hat dann einen riesigen Aufstand gemacht und mir die Freundschaft gekündigt.

Was mich aber echt mir genervt hat: Die Uni hat sich unverschämterweise während der Ermittlungen und danach geweigert, mir einen neuen Studienausweis auszustellen, was das Studieren erheblich erschwert hat. Allerdings war das reine Schikane, denn eine Rechtsgrundlage gab es nicht. Meine Eltern haben dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Natürlich habe ich ihnen nicht erzählt, warum es mir verweigert wurde, aber am Ende hat es fast 1,5 Jahre gedauert, bis ich das Semesterticket wieder in der Hand hatte.

Ein schlechtes Gewissen hatte ich trotzdem nicht. Ich hatte nicht das Gefühl, jemandem damit zu schaden. Fand sogar den Nervenkitzel richtig cool.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ahja, wenn frag-deinen-anwalt.de die Rechtssprechung repräsentiert, sind die Bildzeitung und RTL auch Bildungsquellen und dann, aber auch nur dann, könntest du im Recht sein. Achne, selbst dann nicht.

Lounge Gast schrieb:

Die Frage wurde im Internet schon gefühlte 100 Mal gestellt
und beantwortet. Hier ein Beispiel:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Es ist Betrug, bleibt Betrug und wird auch immer Betrug sein.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Lounge Gast schrieb:

Meinen Anteil haben
sowieso meine Eltern bezahlt. Da hat es mich nicht gekümmert.
Meine Freundin hatte es nicht so gut. Sie war ja fertig,
hatte keinen Job und lebte vom Hartz. Da waren 1800 Euro
schon eine Strafe. Hat dann einen riesigen Aufstand gemacht
und mir die Freundschaft gekündigt. [...]

Ein schlechtes Gewissen hatte ich trotzdem nicht. Ich hatte
nicht das Gefühl, jemandem damit zu schaden. Fand sogar den
Nervenkitzel richtig cool.

Tja, wer solche "Freunde" wie Dich hat, der braucht echt keine Feinde mehr.

Wobei ich hoffe, dass Du nur ein Troll bist ....allerdings sind wir in einem Wiwi-Forum...könnt also schon so gewesen sein.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir haben hier ja noch ein gutes Dutzend weiterer Juristenmeinungen und mehrere Urteile verlinkt ;)

Lounge Gast schrieb:

Ahja, wenn frag-deinen-anwalt.de die Rechtssprechung
repräsentiert, sind die Bildzeitung und RTL auch
Bildungsquellen und dann, aber auch nur dann, könntest du im
Recht sein. Achne, selbst dann nicht.

Lounge Gast schrieb:

Die Frage wurde im Internet schon gefühlte 100 Mal
gestellt
und beantwortet. Hier ein Beispiel:

frag-einen-anwalt.de/Scheinstudium-rechtliche-Konsequenzen--f237160.html

Es ist Betrug, bleibt Betrug und wird auch immer Betrug
sein.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket.. Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doktoranden haben keinen Studentenstatus.

http://www.deutschlandfunk.de/ein-doktorand-ist-kein-student.680.de.html?dram:article_id=35480

Sie haben einen Sonderstatus. Hier wird aber nach dem Studentenstatus gefragt.

Damit ist auch dein nächster Beitrag fahrlässiger Unsinn, mit dem du lediglich die Leute hier verwirrst.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und?

a) Promovierende Dozenten haben keinen Studentenstatus

b) Wenn sie eines haben, dann vielleicht in ihrer Eigenschaft als Dozenten und nicht als Doktoranden?

Und was hat das mit dem Thema zu tun?

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein Troll ist wohl eher der, der nicht weiß, dass Doktoranden keinen Studentenstatus haben und für sie ganz andere Regeln gelten ;D

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich gebe dir jetzt einmal einen Tipp: Bevor du solche Behauptungen aufstellst, überprüfe doch erst einmal ob einer der promoviert, überhaupt ein Student ist. Nimm dir dafür ein paar Stunden und lies dann den Rest ;)

Und, hast du nachgesehen? Ja, ein Doktorand ist ja gar kein Student! Also war dein Beitrag vollkommener Quatsch.

Und jetzt noch einmal für die Allgemeinheit: Ein Scheinstudim ist und bleibt Betrug. Das wurde hier in Urteilen und durch juristischen Stimmen unwiderlegbar bewiesen.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich bin Doktorand und habe laut Promotionsordnung kein Anrecht auf ein Semesterticket. Ich habe aber ein Anrecht auf ein Jobticket für Angestellte.

Im übrigen ist das auch egal, denn als Doktorand bin ich kein Student. Ich muss mich z.B. selbst versichern und andere Dinge.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel. Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die haben, wie an allen Unis, ein Jobticket, kein Semesterticket

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was hat das mit dem Thema Scheinstudium zu tun? Und damit, dass ein Scheinstudium Betrug ist?

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Angestellte der Universität erhalten ein rabattiertes Ticket. Hatte ich auch als Hiwi. Hat mit dem Semesterticket nichts zu tun.

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Wissenslücke hast du. Diese Leute erhalten ein Mitarbeiterticket. Bei uns an der Universität Heidelberg nennt sich das Jobticket. Das hat mit einem Semesterticket nichts zu tun.

Ich verstehe generell nicht, warum jetzt irgendwelche Mitarbeiterrabatte als Gegenargument zu Urteilen und juristischen Gutachten herhalten sollen.

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Drei Bemerkungen:

1) Inhaltlich falsch. Die Dozenten erhalten kein Semesterticket sondern ein rabattiertes Ticket als Mitarbeiter der Hochschule

2) Für die Debatte untauglich. Was haben Nachlässe für Angestellte mit dem Thema zu tun? Sollen wir jetzt auch darüber diskutieren, dass die Angestellten der Stadt ein verbilligtes Ticket bekommen? Oder dass Beamte bei Versicherungen einen Sonderrabatt genießen und das irgendwie mit dem Thema verknoten?

3) Wenn hier das Scheinstudium diskutiert wird, sollten wir auch das Scheinstudium diskutieren. Da das nachgewiesenermaßen Betrug ist, gibt es nichts mehr zu diskutieren

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wissenslücke :D

Und das von einem, der nicht weiß, dass Dozenten kein Semesterticket, sondern ein Jobticket erhalten?

http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Personaldienstleistungen/JobTicket/jobticket-node.html

Aber schon klar. Dein Unsinn wurde wieder einmal widerlegt und du suchst dir den nächsten. Kennen wir schon :D

Natürlich hat das auch nichts mit dem Thema Scheinstudium und dem erschleichen von Leistungen wie Bafög oder dem Semesterticket zu tun. Das ist und bleibt natürlich, wie hier von allen verlinkten Urteilen und juristischen Meinungen zu lesen ist, Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Erkläre mir bitte, was ein Mitarbeiterrabatt auf ein Ticket mit dem Semesterticket zu tun hat? Oder wolltest du nur wieder irgendwas dagegen schreiben?

Dass ein Scheinstudium Betrug ist, wurde doch anhand der Urteile und juristischen Links nachgewiesen. Du hast keine einzige Quelle, die das Gegenteil behauptet.

Lounge Gast schrieb:

Einer, der promoviert ist, hat bereits seinen Doktortitel.
Und wenn er Dozent ist, arbeitet er schon. Wie viele
Wissenlücken hast du eigentlich noch so?

Lounge Gast schrieb:

Einer der promoviert, ist kein Student, sondern ein
Doktorand. Gelten andere Regeln da und hat auch nichts mit
einem Scheinstudium zu tun.

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, aber das wurde hier ja
schon ausführlich beschrieben.

Lounge Gast schrieb:

Bei uns haben alle promovierten Dozenten ein
Semesterticket..
Den Troll also einfach nicht weiter beachten.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium parallel zu meiner Beratertätigkeit (80k)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Und wie läuft es so?

Lounge Gast schrieb:

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich hab Afrikanistik, ein Kollege von mir Archäologie. Der reist sogar ab und zu mit auf eine Ausgrabung nach Kreta. Also nicht der Ausgrabung wegen, sondern wegen den Cocktails.

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter gewissen Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur studiert ein Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher kann er gar nicht durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion ist ganz einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal deine Adresse geben? Bitte auch auflisten, was für Leistungen du abgreifst (Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das gerne mal bei deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und schauen, ob du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja immer nur die Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt... steht dir komplett frei alle "Semesterticket trotz Job"- Nutzer, auch wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch deine Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der Praxis dann selbst erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG mitzunehmen, deine Quellen mit Meinungen von Juristen und eine Kopie des Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur studiert ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher kann er gar nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal deine Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für Leistungen du abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das gerne mal bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja immer nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das muss er dann nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von ganz alleine, aber, wenn du dir so sicher bist, warum probieren wir es dann nicht an deinem Fall aus?

Lounge Gast schrieb:

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt... steht dir komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"- Nutzer, auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der Praxis dann selbst
erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG mitzunehmen, deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher kann er gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal deine Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das gerne mal bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja immer nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch
unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie wäre es, wenn du, als großer Einzelkämpfer für den Betrug, den Rechtsweg mal an deiner Person austestest?

Ich meine, da natürlich nur du Recht hast und sich alle hier, einschließlich Gerichte und Juristen, irren, hast du ja nichts zu befürchten?

Wäre das nicht ein ganz großer Triumph für dich? Also, nur Mut! Oder glaubst du etwa deine eigenen Märchen selbst nicht so ganz?

Lounge Gast schrieb:

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt... steht dir komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"- Nutzer, auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der Praxis dann selbst
erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG mitzunehmen, deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher kann er gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal deine Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das gerne mal bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja immer nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch
unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es ist halt ziemlich offensichtlich, wie der selbe Vogel immer zeitgleich zwei Kommentare mit gleichlautender Tendenz platziert.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was willst du denn jetzt konkret bewiesen bekommen? :)

Lounge Gast schrieb:

Wie wäre es, wenn du, als großer Einzelkämpfer für den
Betrug, den Rechtsweg mal an deiner Person austestest?

Ich meine, da natürlich nur du Recht hast und sich alle hier,
einschließlich Gerichte und Juristen, irren, hast du ja
nichts zu befürchten?

Wäre das nicht ein ganz großer Triumph für dich? Also, nur
Mut! Oder glaubst du etwa deine eigenen Märchen selbst nicht
so ganz?

Lounge Gast schrieb:

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt... steht dir
komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"- Nutzer,
auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der Praxis dann
selbst
erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG mitzunehmen,
deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter
gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur
studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher kann er
gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion
ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal deine
Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das gerne mal
bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja immer
nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch
unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, da wird er ganz kleinlaut :D

Generell checke ich auch nicht so ganz, was er will? Trollen? Dafür ist das Thema zu fad und klar. Sich selbst rechtfertigen? Wen interessiert es, wenn die Rechtslage eindeutig ist und nur er eine abweichende Meinung vertritt.

Davon abgesehen, dass ein Scheinstudium Betrug ist, finde ich es traurig und verstörend, dass nur über die strafrechtliche Dimension gesprochen wird und nicht über die moralische. Sind wir echt so verkommen? Ich hoffe doch nur der eine hier und der Rest nicht.

Lounge Gast schrieb:

Wie wäre es, wenn du, als großer Einzelkämpfer für den
Betrug, den Rechtsweg mal an deiner Person austestest?

Ich meine, da natürlich nur du Recht hast und sich alle hier,
einschließlich Gerichte und Juristen, irren, hast du ja
nichts zu befürchten?

Wäre das nicht ein ganz großer Triumph für dich? Also, nur
Mut! Oder glaubst du etwa deine eigenen Märchen selbst nicht
so ganz?

Lounge Gast schrieb:

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt... steht dir
komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"- Nutzer,
auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der Praxis dann
selbst
erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG mitzunehmen,
deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter
gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur
studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher kann er
gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion
ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal deine
Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das gerne mal
bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja immer
nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch
unmoralisch.

Da lobe ich mir mein Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es ist so krass offensichtlich, wie hier EINER gleich 3-4 Mal auf einen Post antwortet. Erkennbar an dem gleichen Schreibstil und inhaltlichen Aufbau. Junge, such dir mal ein Hobby.

Ein Appell an alle: schreibt euch ein, holt euch Semestertickets, nur um den Vogel hier zu ärgern. Wahrscheinlich irgendein Azubi, der sich selbst nicht traut, ein Semesterticket zu holt und hier gegen alle hetzt, die mehr als 1000Netto im Monat haben und damit auch besseres anzufangen haben als den katastrophalen ÖPNV zu fördern.

Peace out

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Schade, dass die Rechtslage so eindeutig ist. Ich habe mit einem Scheinstudium spekuliert, lasse das aber lieber bleiben.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich persönlich finde es sehr schade und traurig, dass wir hier eine reine rechtliche Debatte führen müssen. Natürlich ist es Betrug, aber ich verstehe nicht, warum wir das überhaupt diskutieren müssen? Ist unsere Generation so schlecht und egoistisch, dass sie die Allgemeinheit abzockt, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben? Wenn, dann schäme ich mich für euch!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Laut FDP-Aussagen, soll das Scheinstudium nach der Bundestagswahl verfolgt werden, wenn die FDP an die Macht kommt. Da muss sich gewisses Klientel warm anziehen, aber das wählt bekanntlich sowieso nicht die FDP

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Semesterticket und Job? Ist vor allem eines: Asozial!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Nö, wieso? Er hat dir eine Frage gestellt, was du konkret bewiesen haben willst und du hast keine Antwort darauf.

Du glaubst scheinbar allen Ernstes, dass die StA nicht kompetent ist, es nicht schafft Offizialdelikte zu verfolgen und auf deine Hinweise und Hilfe angewiesen ist. Anzeige willst du aber trotzdem nicht erstatten, obwohl du deiner Meinung nach einschlägige Urteile und Juristenmeinungen hast.

Lounge Gast schrieb:

Ja, da wird er ganz kleinlaut :D

Generell checke ich auch nicht so ganz, was er will? Trollen?
Dafür ist das Thema zu fad und klar. Sich selbst
rechtfertigen? Wen interessiert es, wenn die Rechtslage
eindeutig ist und nur er eine abweichende Meinung vertritt.

Davon abgesehen, dass ein Scheinstudium Betrug ist, finde ich
es traurig und verstörend, dass nur über die strafrechtliche
Dimension gesprochen wird und nicht über die moralische. Sind
wir echt so verkommen? Ich hoffe doch nur der eine hier und
der Rest nicht.

Lounge Gast schrieb:

Wie wäre es, wenn du, als großer Einzelkämpfer für den
Betrug, den Rechtsweg mal an deiner Person austestest?

Ich meine, da natürlich nur du Recht hast und sich alle
hier,
einschließlich Gerichte und Juristen, irren, hast du ja
nichts zu befürchten?

Wäre das nicht ein ganz großer Triumph für dich? Also, nur
Mut! Oder glaubst du etwa deine eigenen Märchen selbst
nicht
so ganz?

Lounge Gast schrieb:

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt... steht dir
komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"-
Nutzer,
auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch
deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der Praxis dann
selbst
erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG
mitzunehmen,
deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand unter
gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen kann, nur
studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher
kann er
gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die Diskussion
ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir mal
deine
Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für
Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das
gerne mal
bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja
immer
nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die
Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja auch
unmoralisch.

Da lobe ich mir mein
Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

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