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BerufslebenScheinstudium

Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

  1. Die Frage hast du dir selbst gestellt ;)

  2. Inhaltlich ist sie sinnlos, da du von dem Foristen nach deiner Adresse gefragt wurdest und es um dich und dein Verhalten geht

  3. Eine Anzeige gegen unbekannt ist sinnlos. Allerdings nicht, weil kein Straftatbestand vorliegt, sondern weil Verallgemeinerungen der Kategorie "Ich zeige alle Mörder an" für Polizei und Staatsanwaltschaft vermutlich zu wenig Anhaltspunkte haben dürfte, um irgendwas ermitteln zu können

Lounge Gast schrieb:

Nö, wieso? Er hat dir eine Frage gestellt, was du konkret
bewiesen haben willst und du hast keine Antwort darauf.

Du glaubst scheinbar allen Ernstes, dass die StA nicht
kompetent ist, es nicht schafft Offizialdelikte zu verfolgen
und auf deine Hinweise und Hilfe angewiesen ist. Anzeige
willst du aber trotzdem nicht erstatten, obwohl du deiner
Meinung nach einschlägige Urteile und Juristenmeinungen hast.

Lounge Gast schrieb:

Ja, da wird er ganz kleinlaut :D

Generell checke ich auch nicht so ganz, was er will?
Trollen?
Dafür ist das Thema zu fad und klar. Sich selbst
rechtfertigen? Wen interessiert es, wenn die Rechtslage
eindeutig ist und nur er eine abweichende Meinung
vertritt.

Davon abgesehen, dass ein Scheinstudium Betrug ist,
finde ich
es traurig und verstörend, dass nur über die
strafrechtliche
Dimension gesprochen wird und nicht über die moralische.
Sind
wir echt so verkommen? Ich hoffe doch nur der eine hier
und
der Rest nicht.

Lounge Gast schrieb:

Wie wäre es, wenn du, als großer Einzelkämpfer für
den
Betrug, den Rechtsweg mal an deiner Person
austestest?

Ich meine, da natürlich nur du Recht hast und sich
alle
hier,
einschließlich Gerichte und Juristen, irren, hast
du ja
nichts zu befürchten?

Wäre das nicht ein ganz großer Triumph für dich?
Also, nur
Mut! Oder glaubst du etwa deine eigenen Märchen
selbst
nicht
so ganz?

Lounge Gast schrieb:

Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt...
steht dir
komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"-
Nutzer,
auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch
deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der
Praxis dann
selbst
erfahren.

Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG
mitzunehmen,
deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine
Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de
Webseite.

Lounge Gast schrieb:

Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand
unter
gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen
kann, nur
studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher
kann er
gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die
Diskussion
ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.

Was dein Studium betrifft. Kannst du mir
mal
deine
Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für
Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das
gerne mal
bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft
melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja
immer
nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die
Strafe.

Für die Wissenschaft und das Forum :D

Lounge Gast schrieb:

Als Doktorant Semesterticket wäre ja
auch
unmoralisch.

Da lobe ich mir mein
Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job, hat sich eingeschrieben und dann ein Semesterticket abgegriffen. Daneben hat er auch versucht die Versicherung billiger zu beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber noch kein Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job, hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die Versicherung billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber noch kein Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin nicht sicher, mein Bruder hat den Schrieb von der Staatsanwaltschaft(?) von ihm gekriegt und waren sehr sauer.
Wollte das auch lesen, bin aber nicht weit gekommen, weil er es mir aus der Hand gerissen hat.

Was ich überfliegen konnte, wurde das Ticket genannt, aber hauptsächlich scheint's um die Krankenkasse und das Bafög zu gehen. Mit Amtsdeutsch und Paragraphen kenne ich mich gar nicht aus. So wie ich's sehe wird das mit dem Ticket aber sein kleinestes Problem, wenn's überhaupt so wichtig ist.

Egal, meine Eltern haben ihm jetzt einen Anwalt besorgt, um erstmal Akteneinsicht zu kriegen. Die sind richtig sauer. Meine Mutter hat sogar geweint. Vielleicht kriegt mein Bruder eine Vorstrafe. Dabei war er doch immer ihr Liebling und ich nur der, der sowieso alles alleine hinbekommt. Egal! Werde weiter berichten.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job, hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die Versicherung billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu besitzen, ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job, hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die Versicherung billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein Scheinstudium ist immer Betrug. Der Bezug eines Semestertickets als Scheinstudent ist auch immer Betrug. Was erzählst du da für Märchen?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016 ist ein das Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20 Stunden. Damit hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht diskutieren, das hat die Rechtssprechung klar definiert und alle Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist der Bezug Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier auf die Füße. Was ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt nicht, sich nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ein Scheinstudium ist immer Betrug, wird nur noch nicht so verfolgt, wie man es könnte. Aber das kann sich bekanntlich sehr schnell ändern.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist das hier eine Zeitschleife, wo sich die Beiträge immer wieder wiederholen?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100 Mal. Wenn jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse, Bafögstelle und Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man es ihm halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016 ist ein das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20 Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier auf die Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt nicht, sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum, ob man trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein darf und das Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt sollte ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob man in diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren schreibt, steht dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100 Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse, Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016 ist ein das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20 Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt. Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wir hatten in Deutschland bereits mehrere Urteile, in dem die Anforderungen an einen Studenten klar festgelegt sind:

Nur Einschreiben ist nicht genug für den Studentenstatus, sondern der Eingeschriebene muss aktiv seinen Willen demonstrieren, den Studiengang auch abzuschließen. Tut er das nicht ist rechtlich gesehen kein Student.

Bezieht er z.B. ein Semesterticket handelt es sich um Betrug. Wenn man es genau nimmt ist, laut dieser Definition, das Scheinstudium selbst schon Betrug.

Die ursprüngliche Entscheidung findet sich in BVerwG 5 B 151/87. Es gab in den folgenden 30 Jahren noch mehrere Urteile, die sich exakt auf diese Leitdefinition beziehen und in denen Studenten nachweisen mussten, dass sie kein Scheinstudium betreiben.

Wie das geschah? Studenten mussten nachweisen, dass sie Vorlesungen besucht und Prüfungen geschrieben haben. Trotzdem hat auch das nicht immer gelangt. In einem konkreten Fall hat eine Studentin fast alle Studienleistungen erbracht, aber Dank aller möglichen Tricks das Studium über 34(!) Semester gezogen, um immer weiter Vorteile abkassieren zu können. Bei ihr wurde auf Scheinstudium entschieden (Az: S 6 R 2323/07)

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum, ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein darf und das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren schreibt, steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100 Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016 ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Machst du dir es zu einfach. Die Mär, dass eine Einschreibung alleine für einen Studentenstatus genügt, ist falsch.

Ich würde daher eher sagen, im Moment wird das Scheinstudium nur teilweise konsequent strafrechtlich verfolgt (-> Beispiel Bafög) und daher kommt der Gedanke an eine mögliche Strafbarkeit gar nicht auf.

Rechtlich gesehen war das Scheinstudium aber schon immer verboten, aber wo kein Kläger...da kein Richter..

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum, ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein darf und das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren schreibt, steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100 Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016 ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es gibt inzwischen bereits mehrere Urteile und juristisch relevante Kommentare, die den Themenkomplex Vollzeitjob und Studium konkret aufgreifen:

[..] Auch in der Literatur (Bering/ Friedenberger NWB 2012, 278, 281) wird argumentiert, dass das Kind seiner Berufsausbildung nicht mehr ernsthaft und hinreichend nachgehen könne, wenn es regelmäßig in Vollzeit arbeite; ebenso sollten Fälle der ?Pro-forma-Immatrikulation? eines Vollzeitbeschäftigten aus [..] ausgeschlossen werden."

Ganz konkrete Stelle und eine klare Stellungnahme, an die sich Richter halten müssen. Hier zu behaupten, es wäre eine Grauzone, ist amüsant. Ist es eben nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ok ,das ist jetzt natürlich eindeutig:

Vollzeitjob + Studium = kein Studentenstatus = kein Semesterticket

Lounge Gast schrieb:

Es gibt inzwischen bereits mehrere Urteile und juristisch
relevante Kommentare, die den Themenkomplex Vollzeitjob und
Studium konkret aufgreifen:

[..] Auch in der Literatur (Bering/ Friedenberger NWB 2012,
278, 281) wird argumentiert, dass das Kind seiner
Berufsausbildung nicht mehr ernsthaft und hinreichend
nachgehen könne, wenn es regelmäßig in Vollzeit arbeite;
ebenso sollten Fälle der ?Pro-forma-Immatrikulation? eines
Vollzeitbeschäftigten aus [..] ausgeschlossen werden."

Ganz konkrete Stelle und eine klare Stellungnahme, an die
sich Richter halten müssen. Hier zu behaupten, es wäre eine
Grauzone, ist amüsant. Ist es eben nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich kenne keinen Fall, in dem ein Student auch nur irgendwas nachweisen musste. Von den Leistungen innerhalb der Studienzeit zum erfolgreichen absolvieren einen Studiengangs abgesehen.

Kann es sein, dass du dir da Urteile, die den Sachverhalt tangieren, herausgesucht hast und einfach nur mit deiner persönlichen, voreingenommenen, Denkweise zu etwas anderem interpretiert hast, als der Sachverhalt tatsächlich hergibt? Diesen Eindruck habe ich nämlich. Und das sehr stark.

Lounge Gast schrieb:

Wir hatten in Deutschland bereits mehrere Urteile, in dem die
Anforderungen an einen Studenten klar festgelegt sind:

Nur Einschreiben ist nicht genug für den Studentenstatus,
sondern der Eingeschriebene muss aktiv seinen Willen
demonstrieren, den Studiengang auch abzuschließen. Tut er das
nicht ist rechtlich gesehen kein Student.

Bezieht er z.B. ein Semesterticket handelt es sich um Betrug.
Wenn man es genau nimmt ist, laut dieser Definition, das
Scheinstudium selbst schon Betrug.

Die ursprüngliche Entscheidung findet sich in BVerwG 5 B
151/87. Es gab in den folgenden 30 Jahren noch mehrere
Urteile, die sich exakt auf diese Leitdefinition beziehen und
in denen Studenten nachweisen mussten, dass sie kein
Scheinstudium betreiben.

Wie das geschah? Studenten mussten nachweisen, dass sie
Vorlesungen besucht und Prüfungen geschrieben haben. Trotzdem
hat auch das nicht immer gelangt. In einem konkreten Fall hat
eine Studentin fast alle Studienleistungen erbracht, aber
Dank aller möglichen Tricks das Studium über 34(!) Semester
gezogen, um immer weiter Vorteile abkassieren zu können. Bei
ihr wurde auf Scheinstudium entschieden (Az: S 6 R 2323/07)

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum, ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein darf und
das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren schreibt,
steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100
Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man
es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016
ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und
alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier
auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier
ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein
Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er
hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Aktenzeichen liegen doch vor. Kann doch jeder selbst nachlesen, was das Gericht von dem Studenten gewollt hat..normalerweise sollte auch der Volltext für jeden aufrufbar sein...daher verstehe ich deine Argumentation nicht so ganz..

Lounge Gast schrieb:

Ich kenne keinen Fall, in dem ein Student auch nur irgendwas
nachweisen musste. Von den Leistungen innerhalb der
Studienzeit zum erfolgreichen absolvieren einen Studiengangs
abgesehen.

Kann es sein, dass du dir da Urteile, die den Sachverhalt
tangieren, herausgesucht hast und einfach nur mit deiner
persönlichen, voreingenommenen, Denkweise zu etwas anderem
interpretiert hast, als der Sachverhalt tatsächlich hergibt?
Diesen Eindruck habe ich nämlich. Und das sehr stark.

Lounge Gast schrieb:

Wir hatten in Deutschland bereits mehrere Urteile, in
dem die
Anforderungen an einen Studenten klar festgelegt sind:

Nur Einschreiben ist nicht genug für den Studentenstatus,
sondern der Eingeschriebene muss aktiv seinen Willen
demonstrieren, den Studiengang auch abzuschließen. Tut
er das
nicht ist rechtlich gesehen kein Student.

Bezieht er z.B. ein Semesterticket handelt es sich um
Betrug.
Wenn man es genau nimmt ist, laut dieser Definition, das
Scheinstudium selbst schon Betrug.

Die ursprüngliche Entscheidung findet sich in BVerwG 5 B
151/87. Es gab in den folgenden 30 Jahren noch mehrere
Urteile, die sich exakt auf diese Leitdefinition
beziehen und
in denen Studenten nachweisen mussten, dass sie kein
Scheinstudium betreiben.

Wie das geschah? Studenten mussten nachweisen, dass sie
Vorlesungen besucht und Prüfungen geschrieben haben.
Trotzdem
hat auch das nicht immer gelangt. In einem konkreten
Fall hat
eine Studentin fast alle Studienleistungen erbracht, aber
Dank aller möglichen Tricks das Studium über 34(!)
Semester
gezogen, um immer weiter Vorteile abkassieren zu können.
Bei
ihr wurde auf Scheinstudium entschieden (Az: S 6 R
2323/07)

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum,
ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein
darf und
das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt
sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob
man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren
schreibt,
steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100
Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann
sollte man
es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016
ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn
kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir
nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar
definiert und
alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch
auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen.
Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier
auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls
genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es
langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne
Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier
ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein
Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem
Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das
gemacht. Er
hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch
versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn
erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bin jetzt nicht der, den du ansprichst, aber die Kombination aus der Definition des Bundesverwaltungsgerichtes, den Urteilen und dem juristischen Kommentar, auf den oben verwiesen wurde, ist doch so klar, dass es auf das, was du mal gehört hast, nicht mehr ankommt.

Vor allem, weil es in 5 Seiten Diskussion keine einzige relevante Gegenstimme oder rechtlich abweichende Meinung gibt. Vielleicht sollte man am Ende doch akzeptieren, dass man eigentlich einen Betrug begeht, der aber nicht konsequent (ja, ja, ich weiß...in Teilen...) verfolgt wird?

Lounge Gast schrieb:

Ich kenne keinen Fall, in dem ein Student auch nur irgendwas
nachweisen musste. Von den Leistungen innerhalb der
Studienzeit zum erfolgreichen absolvieren einen Studiengangs
abgesehen.

Kann es sein, dass du dir da Urteile, die den Sachverhalt
tangieren, herausgesucht hast und einfach nur mit deiner
persönlichen, voreingenommenen, Denkweise zu etwas anderem
interpretiert hast, als der Sachverhalt tatsächlich hergibt?
Diesen Eindruck habe ich nämlich. Und das sehr stark.

Lounge Gast schrieb:

Wir hatten in Deutschland bereits mehrere Urteile, in
dem die
Anforderungen an einen Studenten klar festgelegt sind:

Nur Einschreiben ist nicht genug für den Studentenstatus,
sondern der Eingeschriebene muss aktiv seinen Willen
demonstrieren, den Studiengang auch abzuschließen. Tut
er das
nicht ist rechtlich gesehen kein Student.

Bezieht er z.B. ein Semesterticket handelt es sich um
Betrug.
Wenn man es genau nimmt ist, laut dieser Definition, das
Scheinstudium selbst schon Betrug.

Die ursprüngliche Entscheidung findet sich in BVerwG 5 B
151/87. Es gab in den folgenden 30 Jahren noch mehrere
Urteile, die sich exakt auf diese Leitdefinition
beziehen und
in denen Studenten nachweisen mussten, dass sie kein
Scheinstudium betreiben.

Wie das geschah? Studenten mussten nachweisen, dass sie
Vorlesungen besucht und Prüfungen geschrieben haben.
Trotzdem
hat auch das nicht immer gelangt. In einem konkreten
Fall hat
eine Studentin fast alle Studienleistungen erbracht, aber
Dank aller möglichen Tricks das Studium über 34(!)
Semester
gezogen, um immer weiter Vorteile abkassieren zu können.
Bei
ihr wurde auf Scheinstudium entschieden (Az: S 6 R
2323/07)

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum,
ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein
darf und
das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt
sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob
man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren
schreibt,
steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100
Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann
sollte man
es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016
ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn
kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir
nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar
definiert und
alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch
auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen.
Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier
auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls
genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es
langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne
Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier
ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein
Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem
Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das
gemacht. Er
hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch
versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn
erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich bin selbst der Verfasser dieses letztzitierten Posts und hätte, wie gesagt, geglaubt, dass zu Unrecht erhaltene Leistungen durch Kassen, Ämter und Bafög -im Gegensatz zum Semesterticket da es keine Vermögensleistungsleistung ist- wirklich knallhart bestraft werden und was ich so auch richtig finden würde.

Was mich jetz allerdings wundert, ist dieser Thread:

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?7,87897

Die kommen fast alle mit Ordnungwidrigkeiten und kleinen Strafen davon. Kann das noch sein!?

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum, ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein darf und das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren schreibt, steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100 Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016 ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also wer den Vollpreis beim RMV zahlt, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Aber heult bloß weiter und füllt eure Verspätungsformulare aus :D

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Thread ist größtenteils aus dem Jahr 2005. Das Grundsatzurteil, dass Bafög-Vergehen künftig als Betrug zu betrachten sind stammt aus dem Dezember 2004 (AZ: 1 St RR 129/04). Das dauerte seine Zeit, bis es entsprechend implementiert wurde.

Neben der Rückzahlung des kompletten Bafögs, einschließlich Zinsen, kam es lange Zeit einerseits auf die Umstände (Alter bei Betrug, Höhe, Dauer, kriminelle Energie) und auf das Glück an. Glück, weil beim gleichen Vergehen mit den gleichen Rahmenbedingungen oft unterschiedliche Strafen gegeben wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/riskanter-bafoeg-betrug-mal-milde-mal-drakonisch-1.564432

Man darf hier auch nicht vergessen, dass nach der Etablierung des elektronischen Abgleichs erst einmal gut 100.000 Alt-Fälle aufgearbeitet werden mussten. Da wurde auch schon mal ein Auge zugedrückt und nur ein Strafbefehl erlassen, der unter den 90 Tagessätzen liegt. Als Vorstrafe gilt es erst ab 90 Tagessätze.

Unabhängig davon, ist bei einem Bafög-Betrug der Weg in den öffentlichen Dienst immer zu. Wegen fehlender Eignung. Auch ohne die 90 Tagessätze.

Inzwischen sind die Strafen deutlich höher und die Fälle seltener, weil die Studenten in der Regel wissen, dass sie dem verbesserten elektronischen Datenabgleich nicht entkommen können.

Trotzdem muss es nicht zwangsläufig mit einer Vorstrafe enden., es ist aber wahrscheinlich:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafoeg-betrug-rechtsanwalt-dr-baumhoefener-ueber-den-ablauf-des-verfahrens_023314.html

Das Problem dabei bleibt aber: Auch, wenn es keine Vorstrafe gibt, ist das Verfahren und die Verteidigung teuer und aufwendig. Es schließt Türen und die Rückzahlung steht natürlich auch im Raum.

Ganz neutral betrachtet, hat der elektronische Datenabgleich aber natürlich gewirkt: Die reale Zahl der Bafög-Betrüger hat sich deutlich reduziert und es erfordert mittlerweile eine deutlich größeren Aufwand, um nicht erwischt zu werden.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin selbst der Verfasser dieses letztzitierten Posts und
hätte, wie gesagt, geglaubt, dass zu Unrecht erhaltene
Leistungen durch Kassen, Ämter und Bafög -im Gegensatz zum
Semesterticket da es keine Vermögensleistungsleistung ist-
wirklich knallhart bestraft werden und was ich so auch
richtig finden würde.

Was mich jetz allerdings wundert, ist dieser Thread:

studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?7,87897

Die kommen fast alle mit Ordnungwidrigkeiten und kleinen
Strafen davon. Kann das noch sein!?

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum, ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein darf und
das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren schreibt,
steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100
Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann sollte man
es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016
ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar definiert und
alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen. Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier
auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier
ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein
Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das gemacht. Er
hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Vielen Dank für deinen ausführlichen Überblick. Wenn ich es deinen Links richtig entnehme, wurde der elektronische Datenabgleich 2002 eingeführt und 2006 dann optimiert. Zumindest für das Bafög. Warum? Weil der Missbrauch überhand genommen hatte.

Die Altfälle von denen du sprichst, sind dann natürlich die, die bis 2006 angefallen sind oder vor 2002 lagen und nicht verjährt waren? Gibt es da überhaupt eine Verjährung?

Im Grunde genommen ist der Betrug mit Scheinstudium, Bafög, Krankenkasse & Co. immer eine Wette auf Zeit und zwar auf die, wann Kontrollmethoden wirksam eingeführt werden. Technisch wäre es jederzeit möglich, ein Verfahren einzuführen, dass wirksam Täuschende enttarnt. Aber, wie gesagt ist es ein Spiel.

Eine Wette, ob man die Verjährung erreicht oder doch noch dran ist.

Lounge Gast schrieb:

Der Thread ist größtenteils aus dem Jahr 2005. Das
Grundsatzurteil, dass Bafög-Vergehen künftig als Betrug zu
betrachten sind stammt aus dem Dezember 2004 (AZ: 1 St RR
129/04). Das dauerte seine Zeit, bis es entsprechend
implementiert wurde.

Neben der Rückzahlung des kompletten Bafögs, einschließlich
Zinsen, kam es lange Zeit einerseits auf die Umstände (Alter
bei Betrug, Höhe, Dauer, kriminelle Energie) und auf das
Glück an. Glück, weil beim gleichen Vergehen mit den gleichen
Rahmenbedingungen oft unterschiedliche Strafen gegeben wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/riskanter-bafoeg-betrug-mal-milde-mal-drakonisch-1.564432

Man darf hier auch nicht vergessen, dass nach der Etablierung
des elektronischen Abgleichs erst einmal gut 100.000
Alt-Fälle aufgearbeitet werden mussten. Da wurde auch schon
mal ein Auge zugedrückt und nur ein Strafbefehl erlassen, der
unter den 90 Tagessätzen liegt. Als Vorstrafe gilt es erst ab
90 Tagessätze.

Unabhängig davon, ist bei einem Bafög-Betrug der Weg in den
öffentlichen Dienst immer zu. Wegen fehlender Eignung. Auch
ohne die 90 Tagessätze.

Inzwischen sind die Strafen deutlich höher und die Fälle
seltener, weil die Studenten in der Regel wissen, dass sie
dem verbesserten elektronischen Datenabgleich nicht entkommen
können.

Trotzdem muss es nicht zwangsläufig mit einer Vorstrafe
enden., es ist aber wahrscheinlich:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafoeg-betrug-rechtsanwalt-dr-baumhoefener-ueber-den-ablauf-des-verfahrens_023314.html

Das Problem dabei bleibt aber: Auch, wenn es keine Vorstrafe
gibt, ist das Verfahren und die Verteidigung teuer und
aufwendig. Es schließt Türen und die Rückzahlung steht
natürlich auch im Raum.

Ganz neutral betrachtet, hat der elektronische Datenabgleich
aber natürlich gewirkt: Die reale Zahl der Bafög-Betrüger hat
sich deutlich reduziert und es erfordert mittlerweile eine
deutlich größeren Aufwand, um nicht erwischt zu werden.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin selbst der Verfasser dieses letztzitierten Posts
und
hätte, wie gesagt, geglaubt, dass zu Unrecht erhaltene
Leistungen durch Kassen, Ämter und Bafög -im Gegensatz zum
Semesterticket da es keine Vermögensleistungsleistung ist-
wirklich knallhart bestraft werden und was ich so auch
richtig finden würde.

Was mich jetz allerdings wundert, ist dieser Thread:

studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?7,87897

Die kommen fast alle mit Ordnungwidrigkeiten und kleinen
Strafen davon. Kann das noch sein!?

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion darum,
ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein
darf und
das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte Punkt
sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt und ob
man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren
schreibt,
steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das schon 100
Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann
sollte man
es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom März 2016
ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug, wenn
kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus. Müssen wir
nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar
definiert und
alle
Krankenkassen schreiben die Grenze auch
auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen.
Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem Bruder hier
auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls
genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es
langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne
Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das wird hier
ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein
Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem
Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das
gemacht. Er
hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch
versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn
erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Deine Frage zur Verjährung beim Bafög-Betrug:

Strafrecht: 5 Jahre nach der letzten Leistung
Jeder Bewilligungszeitraum verjährt extra, ist aber dafür auch eine separate Straftat. Wenn man Unterbrechungen hatte und mehrmals bewilligt bekommen hat, ist man plötzlich wegen mehrfachen Betrugs dran.

Verwaltungsrecht: 5 Jahre, allerdings gibt es einen Sonderparagraphen, (§45 Abs. 1 SGB X) der den Bescheid nachträglich aufheben kann, egal wie viel Zeit vergangen ist. Vor der Rückzahlung ist man daher nie sicher.

Wie aber schon oben geschrieben, die Anzahl der Bafög-Betrügereien ist stark zurückgegangen.Der Datenabgleich hat hier wirklich eine extreme Wirkung gezeigt. Mit Sicherheit kommt er auch irgendwann mal beim Scheinstudium.

Sollte es im September einen Wechsel zu einer Schwarz-Gelben Regierung geben, dann vielleicht viel schneller, als manche es heute ahnen. Bei einer großen Koalition wird das Vergehen vermutlich, wie heute, nur dann verfolgt, wenn sich der Täter ganz dumm anstellt oder mehrere Vergehen auf einmal begeht.

Lounge Gast schrieb:

Vielen Dank für deinen ausführlichen Überblick. Wenn ich es
deinen Links richtig entnehme, wurde der elektronische
Datenabgleich 2002 eingeführt und 2006 dann optimiert.
Zumindest für das Bafög. Warum? Weil der Missbrauch überhand
genommen hatte.

Die Altfälle von denen du sprichst, sind dann natürlich die,
die bis 2006 angefallen sind oder vor 2002 lagen und nicht
verjährt waren? Gibt es da überhaupt eine Verjährung?

Im Grunde genommen ist der Betrug mit Scheinstudium, Bafög,
Krankenkasse & Co. immer eine Wette auf Zeit und zwar auf
die, wann Kontrollmethoden wirksam eingeführt werden.
Technisch wäre es jederzeit möglich, ein Verfahren
einzuführen, dass wirksam Täuschende enttarnt. Aber, wie
gesagt ist es ein Spiel.

Eine Wette, ob man die Verjährung erreicht oder doch noch
dran ist.

Lounge Gast schrieb:

Der Thread ist größtenteils aus dem Jahr 2005. Das
Grundsatzurteil, dass Bafög-Vergehen künftig als Betrug zu
betrachten sind stammt aus dem Dezember 2004 (AZ: 1 St RR
129/04). Das dauerte seine Zeit, bis es entsprechend
implementiert wurde.

Neben der Rückzahlung des kompletten Bafögs,
einschließlich
Zinsen, kam es lange Zeit einerseits auf die Umstände
(Alter
bei Betrug, Höhe, Dauer, kriminelle Energie) und auf das
Glück an. Glück, weil beim gleichen Vergehen mit den
gleichen
Rahmenbedingungen oft unterschiedliche Strafen gegeben
wurden:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/riskanter-bafoeg-betrug-mal-milde-mal-drakonisch-1.564432

Man darf hier auch nicht vergessen, dass nach der
Etablierung
des elektronischen Abgleichs erst einmal gut 100.000
Alt-Fälle aufgearbeitet werden mussten. Da wurde auch
schon
mal ein Auge zugedrückt und nur ein Strafbefehl
erlassen, der
unter den 90 Tagessätzen liegt. Als Vorstrafe gilt es
erst ab
90 Tagessätze.

Unabhängig davon, ist bei einem Bafög-Betrug der Weg in
den
öffentlichen Dienst immer zu. Wegen fehlender Eignung.
Auch
ohne die 90 Tagessätze.

Inzwischen sind die Strafen deutlich höher und die Fälle
seltener, weil die Studenten in der Regel wissen, dass sie
dem verbesserten elektronischen Datenabgleich nicht
entkommen
können.

Trotzdem muss es nicht zwangsläufig mit einer Vorstrafe
enden., es ist aber wahrscheinlich:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafoeg-betrug-rechtsanwalt-dr-baumhoefener-ueber-den-ablauf-des-verfahrens_023314.html

Das Problem dabei bleibt aber: Auch, wenn es keine
Vorstrafe
gibt, ist das Verfahren und die Verteidigung teuer und
aufwendig. Es schließt Türen und die Rückzahlung steht
natürlich auch im Raum.

Ganz neutral betrachtet, hat der elektronische
Datenabgleich
aber natürlich gewirkt: Die reale Zahl der
Bafög-Betrüger hat
sich deutlich reduziert und es erfordert mittlerweile eine
deutlich größeren Aufwand, um nicht erwischt zu werden.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin selbst der Verfasser dieses letztzitierten
Posts
und
hätte, wie gesagt, geglaubt, dass zu Unrecht
erhaltene
Leistungen durch Kassen, Ämter und Bafög -im
Gegensatz zum
Semesterticket da es keine
Vermögensleistungsleistung ist-
wirklich knallhart bestraft werden und was ich so
auch
richtig finden würde.

Was mich jetz allerdings wundert, ist dieser Thread:

studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?7,87897

Die kommen fast alle mit Ordnungwidrigkeiten und
kleinen
Strafen davon. Kann das noch sein!?

Lounge Gast schrieb:

Gebe ich dir auch absolut und vollumfänglich
Recht!

Nur geht es im Thread und in der Diskussion
darum,
ob man
trotz beruflicher Tätigkeit eingeschrieben sein
darf und
das
Semesterticket nutzen kann. Und dieser letzte
Punkt
sollte
ebenso vollumfänglich unproblematisch sein.

Für welchen Studiengang man sich einschreibt
und ob
man in
diesem anwesend sein muss und/oder Klausuren
schreibt,
steht
dann noch einmal auf einem komplett anderen
Blatt.

Einverstanden?

Lounge Gast schrieb:

Ja, alles richtig. Nur hatten wir das
schon 100
Mal. Wenn
jemand wirklich meint, dass man
Krankenkasse,
Bafögstelle und
Finanzamt ungestraft abzocken kann, dann
sollte man
es ihm
halt machen lassen..

Lounge Gast schrieb:

Laut Urteil des Landgerichtes vom
März 2016
ist ein
das
Nutzen eines Semestertickets Betrug,
wenn
kein
Studentenstatus vorliegt.

Jemand mit Vollzeitjob arbeitet mehr
als 20
Stunden. Damit
hat er keinen Studentenstatus.
Müssen wir
nicht
diskutieren,
das hat die Rechtssprechung klar
definiert und
alle
Krankenkassen schreiben die Grenze
auch
auf die
Seite.

Scheinstudenten haben generell keinen.
Damit ist
der Bezug
Betrug. Und genau das fehlt dem
Bruder hier
auf die
Füße. Was
ein Scheinstudent ist, wurde ebenfalls
genau vom
Bundesverwaltungsgericht geregelt. Es
langt halt
nicht,
sich
nur einzuschreiben, ohne
Studienleistungen zu
erbringen.

Was muss da noch diskutiert werden?

Lounge Gast schrieb:

Wegen der Versicherung. Das
wird hier
ständig
durcheinandergeworfen. Nur ein
Semesterticket zu
besitzen,
ist kein Problem.

Lounge Gast schrieb:

wegen was erwischt?
Versicherung oder dem
Semesterticket?

Lounge Gast schrieb:

Mein Bruder hat das
gemacht. Er
hatte
einen Job,
hat sich
eingeschrieben und
dann ein
Semesterticket
abgegriffen.
Daneben hat er auch
versucht die
Versicherung
billiger zu
beziehen. Sie haben ihn
erwischt.
Gibt aber
noch kein
Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich mache das seit Jahren so. Gar kein Problem.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mit Sicherheit kommt nur der Tod.

Lounge Gast schrieb:

Mit Sicherheit kommt er auch irgendwann mal beim Scheinstudium.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine "Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Warum hast du die Beiträge nicht durchgelesen? Ein Scheinstudium ist Betrug, aber in vielen Fällen fehlt dem Staat der Willen, diesen Betrug auch zu verfolgen.

Bei dir ist es einfach eine Wette: Wird der Staat bei der Krankenkasse künftig abgleichen, wie er es plötzlich beim Bafög tat, oder nicht? Tut er es nicht, fliegst du nicht auf. Tut er es die nächsten 5 Jahre, bist du wegen Betruges dran.

Mehr gibt's nicht zu sagen.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Betrug ist ein Scheinstudium, um Vorteile abzugreifen immer. Wenn man sowas macht, muss man das Risiko minimieren:

Meine Tipps:

1) Falls du Bafög kassierst - beende es. Da kriegen sie dich, denn die gleichen die Einkommensarten ab

2) Die Krankenkassen werden früher oder später kontrollieren und ebenfalls abgleichen. Hier aufzufliegen wäre ein Drama. Du musst daher aus dem studentischen Tarif raus, aber immer damit rechnen, dass auch hier irgendwann kontrolliert wird. Es ist nicht auszuschließen, dass es eine Rückmeldung gibt und dann irgendwann wegen Betruges ermittelt wird.

3) Ungefährlicher ist die Sache mit dem Semesterticket. Natürlich ist das auch Betrug, aber wenn du dir schon einen Studentenausweis für das Semester erschlichen hast, fliegst du nur auf, wenn es ganz dumm läuft. Wenn du allerdings erwischt wird, hilft dir nichts mehr, da dein Arbeitsstelle 70 KM weg ist

4) Gefährlich sind auch andere Konstellationen. Wenn du dich z.B. von der GEZ hast befreien lassen als Student und plötzlich woanders wohnst, dann kriegen die das mit und plötzlich ist es ein Buschfeuer. Analog betrachte so Sachen wie Kindergeld

Was soll man am Ende sagen? Es ist ein gefährliches Spiel. Die Welt wird immer digitaler und die Kontrollmechanismen immer mehr. Vielleicht geht es gut, vielleicht zitterst du aber viele Jahre und wirst am Ende verurteilt

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Was du machst ist Betrug. Und zwar nicht nur moralisch, sondern strafrechtlich.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das ist ein WiWi-Forum. Keine Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der Krankenkasse seinen vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann passt es.. sehe da jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht die
Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit zu
kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08, wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das Scheinstudium ist ja an sich schon Betrug, aber, dass er ein paar Leistungen mehr (Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen will, ist ja offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der Krankenkasse seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann passt es.. sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber da es
noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir ist das
ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das ganze
und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin ich
noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum 01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine volle KV und kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von Bafög oder irgendwas "abgreifen" lese ich da nichts. Du etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das Scheinstudium ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein paar Leistungen mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen will, ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der Krankenkasse seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann passt es.. sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt, aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich mal mein Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen
zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine Familie und Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe bin
ich
noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle Rechtssprechung verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus hat er kein Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder sonstige Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht er sich strafbar, mal abgesehen von der moralischen Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich diese Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre, völlig egal, mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment verfolgt, Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur scheinheilig, nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum Betrug der Allgemeinheit, und damit auch an meinen Steuermitteln, leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine volle KV und
kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von Bafög oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da nichts. Du etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein paar Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen will, ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann passt es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich alt,
aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum klar. Dazu brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen
Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester lang
auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen
zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das ändert sich ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus hat er kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre, völlig egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von Bafög oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da nichts. Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen will, ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für einen
Studiengang
eingeschrieben, den ich 2 Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter weg, was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für einen
zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das ändert sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr dankbar :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

...und das nennt sich "berufsbegleitendes Studium"..

Lounge Gast schrieb:

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und
gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle
Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus hat er kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre, völlig
egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur
scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine
volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von Bafög
oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da nichts.
Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen will,
ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann
passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon
ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich
mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für
einen
Studiengang
eingeschrieben, den ich 2
Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen
änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter weg,
was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze
Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für
einen
zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um
zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine
Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne
Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das ändert
sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe
ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr
dankbar :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aber eben nicht als regulärer Vollzeit-Student, der nebenbei noch Bafög, Kindergeld, Semesterticket, Krankenkasse oder GEZ-Befreiung abgreift. Darum geht es hier nämlich und deswegen sollten wir sowas strafrechtlich und moralisch bedenkliches nicht unterstützen.

Lounge Gast schrieb:

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und
gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle
Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus hat er kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre, völlig
egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur
scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine
volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von Bafög
oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da nichts.
Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen will,
ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und dann
passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon
ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich
mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :) gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für
einen
Studiengang
eingeschrieben, den ich 2
Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen
änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter weg,
was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze
Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich für
einen
zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben, um
zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine
Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne
Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen, was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das ändert
sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne, habe
ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr
dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

...ja, aber dann ist man kein Vollzeitstudent und bekommt auch kein Bafög oder Semesterticket...und der Fragesteller will sich ja nur einschreiben lassen, um an die Vorteile zu kommen...er ist damit Scheinstudent..

Lounge Gast schrieb:

...und das nennt sich "berufsbegleitendes Studium"..

Lounge Gast schrieb:

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und
gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle
Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus hat er
kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen
Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre, völlig
egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment
verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur
scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum
Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen
Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine
volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von
Bafög
oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da
nichts.
Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein
paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen
will,
ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und
dann
passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon
ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich
mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :)
gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum
klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für
einen
Studiengang
eingeschrieben, den ich 2
Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen
änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter
weg,
was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze
Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich
für
einen
zulassungsfreien
Studiengang
einzuschreiben, um
zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine
Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne
Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen,
was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich
jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das
ändert
sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne,
habe
ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr
dankbar :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du reimst dir da grundlos Dinge zusammen! Ich lese da weder was von Bafög, noch von Kindergeld, noch von GEZ!

Und jemand, der berufsbegleitend studiert, zahlt seinen Semesterbeitrag und bekommt dafür einen Studierendenausweis.

Lounge Gast schrieb:

Aber eben nicht als regulärer Vollzeit-Student, der nebenbei
noch Bafög, Kindergeld, Semesterticket, Krankenkasse oder
GEZ-Befreiung abgreift. Darum geht es hier nämlich und
deswegen sollten wir sowas strafrechtlich und moralisch
bedenkliches nicht unterstützen.

Lounge Gast schrieb:

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und
gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle
Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus hat er
kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen
Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre, völlig
egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment
verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur
scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum
Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen
Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt seine
volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein. Von
Bafög
oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da
nichts.
Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet. Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er ein
paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..) abgreifen
will,
ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag und
dann
passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum. Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar schon
ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt, versuche ich
mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :)
gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum
klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie folgt.
Seit zwei Jahren bin ich für
einen
Studiengang
eingeschrieben, den ich 2
Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus gesundheitlichen
änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km weiter
weg,
was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne ganze
Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege mich
für
einen
zulassungsfreien
Studiengang
einzuschreiben, um
zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch meine
Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne
Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun Sorgen,
was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich
jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das
ändert
sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung beginne,
habe
ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe sehr
dankbar :)

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Anrecht auf Vergünstigungen hat aber nur ein Vollzeit-Student und der ist mit < 20 Stunden Arbeit/Woche definiert. Siehe Link oben.

Hier wird außerdem nicht studiert, sondern sich nur zum Schein eingeschrieben. Das ist immer ein Betrug. Siehe Urteil oben, dort steht lang und breit, dass jemand, der nicht aktiv an Vorlesungen und Klausuren teilnimmt keinen Studentenstatus hat.

Lounge Gast schrieb:

Du reimst dir da grundlos Dinge zusammen! Ich lese da weder
was von Bafög, noch von Kindergeld, noch von GEZ!

Und jemand, der berufsbegleitend studiert, zahlt seinen
Semesterbeitrag und bekommt dafür einen Studierendenausweis.

Lounge Gast schrieb:

Aber eben nicht als regulärer Vollzeit-Student, der
nebenbei
noch Bafög, Kindergeld, Semesterticket, Krankenkasse oder
GEZ-Befreiung abgreift. Darum geht es hier nämlich und
deswegen sollten wir sowas strafrechtlich und moralisch
bedenkliches nicht unterstützen.

Lounge Gast schrieb:

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und
gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle
Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus
hat er
kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder
sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht
er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen
Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich
diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre,
völlig
egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment
verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur
scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum
Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen
Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt
seine
volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein.
Von
Bafög
oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da
nichts.
Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet.
Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er
ein
paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..)
abgreifen
will,
ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt
bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag
und
dann
passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres
Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum.
Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar
schon
ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt,
versuche ich
mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :)
gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum
klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie
folgt.
Seit zwei Jahren bin
ich für
einen
Studiengang
eingeschrieben, den
ich 2
Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus
gesundheitlichen
änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km
weiter
weg,
was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne
ganze
Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege
mich
für
einen
zulassungsfreien
Studiengang
einzuschreiben, um
zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch
meine
Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne
Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun
Sorgen,
was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich
jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das
ändert
sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung
beginne,
habe
ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe
sehr
dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Semesterticket steht ihm auch nicht zu. Siehe Verlinkungen zu den Urteilen. Er studiert doch gar nicht und ist kein Vollzeitstudent. Es ist ein reines Scheinstudium und das ist per se Betrug. Da die Diskussion aber hier schon geführt wurde, ist es überflüssig sie von vorne zu beginnen.

Lounge Gast schrieb:

Du reimst dir da grundlos Dinge zusammen! Ich lese da weder
was von Bafög, noch von Kindergeld, noch von GEZ!

Und jemand, der berufsbegleitend studiert, zahlt seinen
Semesterbeitrag und bekommt dafür einen Studierendenausweis.

Lounge Gast schrieb:

Aber eben nicht als regulärer Vollzeit-Student, der
nebenbei
noch Bafög, Kindergeld, Semesterticket, Krankenkasse oder
GEZ-Befreiung abgreift. Darum geht es hier nämlich und
deswegen sollten wir sowas strafrechtlich und moralisch
bedenkliches nicht unterstützen.

Lounge Gast schrieb:

Quatsch.. Natürlich kann man Vollzeit arbeiten und
gleichzeitig studieren..

Lounge Gast schrieb:

Es wurde bereits ausführlich auf die aktuelle
Rechtssprechung
verwiesen:

Er hat einen Vollzeitjob. Damit kann er keinen
Studentenstatus haben. Ohne Studentenstatus
hat er
kein
Anrecht auf ein Semesterticket, Bafög oder
sonstige
Vergünstigungen. Bezieht er sich doch, macht
er sich
strafbar, mal abgesehen von der moralischen
Verkommenheit.

Seine Frage zielt ganz klar darauf ab, sich
diese
Vergünstigungen zu erschleichen. Und das wäre,
völlig
egal,
mit welcher Vehemenz der Staat das im Moment
verfolgt,
Betrug. Das weiß er auch und deswegen fragt nur
scheinheilig,
nach Tipps, wie er nicht erwischt wird.

Wir sollten hier doch keine Unterstützung zum
Betrug der
Allgemeinheit, und damit auch an meinen
Steuermitteln,
leisten, oder?

Lounge Gast schrieb:

Verstehe nicht was du meinst. Er bezahlt
seine
volle KV
und
kann dann natürlich eingeschrieben sein.
Von
Bafög
oder
irgendwas "abgreifen" lese ich da
nichts.
Du
etwa?

Lounge Gast schrieb:

Er hat seit Tagen nicht geantwortet.
Das
Scheinstudium
ist ja
an sich schon Betrug, aber, dass er
ein
paar
Leistungen
mehr
(Bafög, Semesterticket usw..)
abgreifen
will,
ist ja
offensichtlich..

Lounge Gast schrieb:

hm, wieso Betrug? Er bezahlt
bei der
Krankenkasse
seinen
vollen ordentlichen KV-Beitrag
und
dann
passt
es..
sehe da
jetzt gerade kein weiteres
Problem..

Lounge Gast schrieb:

Das ist ein WiWi-Forum.
Keine
Betrugsberatung.

Lounge Gast schrieb:

Der Beitrag ist zwar
schon
ziemlich
alt,
aber
da es
noch
antworten gibt,
versuche ich
mal mein
Glück und
hoffe, mir
kann jemand helfen :)
gleich zu
Beginn, mir
ist das
ganze
moralische drum herum
klar. Dazu
brauche
ich
keine
"Hilfe".
Mein Anliegen ist wie
folgt.
Seit zwei Jahren bin
ich für
einen
Studiengang
eingeschrieben, den
ich 2
Semester
lang
auch
richtig
besucht
habe, aus
gesundheitlichen
änderte
sich das
ganze
und ich
blieb trotzdem weiter
eingeschrieben. Nun
ziehe ich
von
zuhause aus, 70 km
weiter
weg,
was
natürlich
nicht
die
Welt
ist, für mich aber ne
ganze
Menge. Ich
werde
eine
Ausbildung
beginnen und überlege
mich
für
einen
zulassungsfreien
Studiengang
einzuschreiben, um
zum
einen
zur
Arbeit
zu
kommen
und zum anderen auch
meine
Familie und
Freunde
besuchen zu
können, das wäre ohne
Semesterticket
während der
Ausbildung
unbezahlbar.
Ich mache mir nun
Sorgen,
was
bezüglich der
Krankenkasse
passiert. Wenn ich mich
jetzt
einschreibe
bin
ich
noch
Familienversichert. Das
ändert
sich
ja zum
01.08,
wenn ich
meine Ausbildung
beginne,
habe
ich da
etwas zu
befürchten
oder zu beachten?
Ich wäre über hilfe
sehr
dankbar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Jetzt mal ganz Weg von der rechtlichen Dimension. Dass die Abzocke von Leistungen Betrug ist, ist ja klar, aber was mich viel mehr beschäftigt:

Sind wir als Generation Y wirklich so? Egoistisch und auf so den eigenen Vorfall bedacht, dass wir abzocken, betrügen und uns dabei nicht einmal schlecht fühlen?

Ich bin nicht so und ich hoffe eine Mehrheit auch nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Können wir das hier jetzt mal ruhen lassen?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist es eigentlich verboten neben einem Vollzeit Job auch Vollzeit Student zu sein? Bei der Immatrikulation muss man die Versicherten Bestätigung ja einreichen. Warum schieben die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Muss man unterscheiden:

1) Wenn es ein Scheinstudium ist, ist es ein Betrug

2) Wenn es ein reguläres Studium als Fremd- oder Gasthörer ist, ist es in Ordnung

Die Sache ist halt die, dass du von Nr. 2 keinen Vorteil hast. Du hast kein Anrecht auf ein Semesterticket, Ermässigungen, Bafög usw..das bekommst du nur als Vollzeitstudent, der weniger als 20 Stunden arbeitet.

Der größte Teil, der sich aber einschreibt will aber nur diese Vorteile und gibt nicht an, dass er kein Anrecht auf einen regulären Studentenstatus hat.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem Vollzeit Job auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der Immatrikulation muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen. Warum schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht zulassungsbeschränkt) neben meinem Volkzeitjob. Ist mit der Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht sein, ein Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag dafür MUSS ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich nicht zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem Vollzeit Job auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der Immatrikulation muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen. Warum schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach Glück, dass es nicht verfolgt wird. Und "abgesprochen". Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem Volkzeitjob. Ist mit der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht sein, ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag dafür MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem Vollzeit Job auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der Immatrikulation muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen. Warum schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Alles richtig, aber man sollte auch ergänzen, dass die Universitäten auch nicht genau hinschauen, warum sich jemand einschreibt und auch nicht kontrollieren, ob er einen mit Steuermittel teuer finanzierten Studienplatz blockiert, obwohl er nie eine Vorlesung besucht oder eine Prüfung schreibt. Kontrolle üben andere Stellen wie das Bafög-Amt aus.

Lounge Gast schrieb:

Muss man unterscheiden:

1) Wenn es ein Scheinstudium ist, ist es ein Betrug

2) Wenn es ein reguläres Studium als Fremd- oder Gasthörer
ist, ist es in Ordnung

Die Sache ist halt die, dass du von Nr. 2 keinen Vorteil
hast. Du hast kein Anrecht auf ein Semesterticket,
Ermässigungen, Bafög usw..das bekommst du nur als
Vollzeitstudent, der weniger als 20 Stunden arbeitet.

Der größte Teil, der sich aber einschreibt will aber nur
diese Vorteile und gibt nicht an, dass er kein Anrecht auf
einen regulären Studentenstatus hat.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem Vollzeit Job auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der Immatrikulation muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen. Warum schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es sicher kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und "abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem Volkzeitjob. Ist mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht sein, ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen. Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Bitte die vorherigen Seiten lesen. Laut Definition des Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist bereits ein Studium, bei dem weder dauerhaft Vorlesungen besucht, noch Klausuren geschrieben werden, Betrug. Ist ja auch logisch, schließlich blockiert man einen Studienplatz und schädigt damit indirekt den subventionierenden Steuerzahler.

Mit der typischen Bafög-, Krankenkasse- oder Semesterticketabgreife hat man dann halt mehrfach betrogen und die Strafe wird höher, wenn man erwischt wird.

Und was du genau abgesprochen haben willst, interessiert keinen Menschen, denn es gibt keine derartigen Absprachen, die vor einer Rechtsverfolgung schützen. Genauso gut könntest du mit deinem Müllmann absprechen, dass dein nächster Bankraub doch in Ordnung wäre.

Für eine Rechtsberatung, wende dich an einen Fachanwalt und verweise auf die in diesem Thread vorhandenen Aktenzeichen zu den einzelnen Urteilen. Und selbst da kann es dir passieren, dass er dich falsch berät. Haftbar kannst du ihn nicht machen, wenn es doch anders kommt.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und "abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Mit wem willst du das denn abgesprochen haben? Ein Jurist war das sicher nicht und was die Vorzimmersekretärin beim Studentenamt erzählt, interessiert nicht wirklich.

Nicht vergessen: Die Urteile stehen oben. Die Juristen und die Autoren der juristischen Beiträge lassen sich alle mit Namen nennen. Sie alle widersprechen dir.

Bitte also deine Quelle nennen. Wenn das nicht geht, bitte schweigen und die Leute hier nicht in die potentielle Strafbarkeit führen.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und "abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du schon wieder....und immer wieder die gleiche Masche:

Hier wird umfangreich mit Urteilen, Kommentaren und Aussagen nachgewiesen, dass ein Scheinstudium Betrug ist und du behauptest zum 70 Mal, dass das nicht so ist, weil du ein Scheinstudent bist und bislang nicht aufgedeckt wurdest.

Fragt man nach deiner Quelle, dann kommt nichts, weil du keine hast.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und "abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dir muss schon sehr langweilig sein.. Was machst du beruflich?

Lounge Gast schrieb:

Bitte die vorherigen Seiten lesen. Laut Definition des Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes ist bereits ein Studium, bei
dem weder dauerhaft Vorlesungen besucht, noch Klausuren
geschrieben werden, Betrug. Ist ja auch logisch, schließlich
blockiert man einen Studienplatz und schädigt damit indirekt
den subventionierenden Steuerzahler.

Mit der typischen Bafög-, Krankenkasse- oder
Semesterticketabgreife hat man dann halt mehrfach betrogen
und die Strafe wird höher, wenn man erwischt wird.

Und was du genau abgesprochen haben willst, interessiert
keinen Menschen, denn es gibt keine derartigen Absprachen,
die vor einer Rechtsverfolgung schützen. Genauso gut könntest
du mit deinem Müllmann absprechen, dass dein nächster
Bankraub doch in Ordnung wäre.

Für eine Rechtsberatung, wende dich an einen Fachanwalt und
verweise auf die in diesem Thread vorhandenen Aktenzeichen zu
den einzelnen Urteilen. Und selbst da kann es dir passieren,
dass er dich falsch berät. Haftbar kannst du ihn nicht
machen, wenn es doch anders kommt.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es
sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach
Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und
"abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem
Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht
sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich
nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Klar, neuerdings sind Juristen in Kontakt mit Studieninteressierten.. Du bist schon eine lustige Nummer ;)

Lounge Gast schrieb:

Mit wem willst du das denn abgesprochen haben? Ein Jurist war
das sicher nicht und was die Vorzimmersekretärin beim
Studentenamt erzählt, interessiert nicht wirklich.

Nicht vergessen: Die Urteile stehen oben. Die Juristen und
die Autoren der juristischen Beiträge lassen sich alle mit
Namen nennen. Sie alle widersprechen dir.

Bitte also deine Quelle nennen. Wenn das nicht geht, bitte
schweigen und die Leute hier nicht in die potentielle
Strafbarkeit führen.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es
sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach
Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und
"abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem
Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht
sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich
nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du unterstellst Leuten, die du nicht kennst, sie seinen "Scheinstudenten, die noch nicht aufgedeckt wurden".

Überleg doch einfach mal selbst, ob das, was du schreibst, Sinn macht.

Lounge Gast schrieb:

Du schon wieder....und immer wieder die gleiche Masche:

Hier wird umfangreich mit Urteilen, Kommentaren und Aussagen
nachgewiesen, dass ein Scheinstudium Betrug ist und du
behauptest zum 70 Mal, dass das nicht so ist, weil du ein
Scheinstudent bist und bislang nicht aufgedeckt wurdest.

Fragt man nach deiner Quelle, dann kommt nichts, weil du
keine hast.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es
sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach
Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und
"abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem
Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht
sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich
nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ok, alles klar. Vielen Dank für deine Gratis-Online-Beratung, die pauschal und ausnahmslos auf alle Fälle zutrifft.

Vergiss bitte nicht deine Meinung, gerne mit deinen Quellen auszudrucken und an den Universitäten auszuhängenen. Gerne kannst du dazu schreiben: "Geht ihr nicht zu Uni, seid ihr Betrüger!" Wäre eine bessere und effektivere Methode deine Meinung, die du für absolut verbindlich hälst, duchzusetzen als ein anonymes Forum vollzuspammen.

Lounge Gast schrieb:

Du schon wieder....und immer wieder die gleiche Masche:

Hier wird umfangreich mit Urteilen, Kommentaren und Aussagen
nachgewiesen, dass ein Scheinstudium Betrug ist und du
behauptest zum 70 Mal, dass das nicht so ist, weil du ein
Scheinstudent bist und bislang nicht aufgedeckt wurdest.

Fragt man nach deiner Quelle, dann kommt nichts, weil du
keine hast.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es
sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast einfach
Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und
"abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem
Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich nicht
sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir natürlich
nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Kannst Du nach Deinem Triplepost nochmal zusammenfassen bitte?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beitrag macht wenig Sinn. In diesem Thread geht es um das Thema "Semesterticket trotz Job" und das ist Betrug. Zu genau dem Thema wurde dir geantwortet.

Lounge Gast schrieb:

Ok, alles klar. Vielen Dank für deine Gratis-Online-Beratung,
die pauschal und ausnahmslos auf alle Fälle zutrifft.

Vergiss bitte nicht deine Meinung, gerne mit deinen Quellen
auszudrucken und an den Universitäten auszuhängenen. Gerne
kannst du dazu schreiben: "Geht ihr nicht zu Uni, seid
ihr Betrüger!" Wäre eine bessere und effektivere Methode
deine Meinung, die du für absolut verbindlich hälst,
duchzusetzen als ein anonymes Forum vollzuspammen.

Lounge Gast schrieb:

Du schon wieder....und immer wieder die gleiche Masche:

Hier wird umfangreich mit Urteilen, Kommentaren und
Aussagen
nachgewiesen, dass ein Scheinstudium Betrug ist und du
behauptest zum 70 Mal, dass das nicht so ist, weil du ein
Scheinstudent bist und bislang nicht aufgedeckt wurdest.

Fragt man nach deiner Quelle, dann kommt nichts, weil du
keine hast.

Lounge Gast schrieb:

Doch doch... das glaube ich schon. Und formal ist es
sicher
kein "Betrug".

Lounge Gast schrieb:

Formal ist es allerdings Betrug und du hast
einfach
Glück,
dass es nicht verfolgt wird. Und
"abgesprochen".
Glaubst du ja selbst nicht..

Lounge Gast schrieb:

Also ich mache ein Vollzeitstudium (nicht
zulassungsbeschränkt) neben meinem
Volkzeitjob. Ist
mit
der
Uni so abgesprochen. Anwesend muss ich
nicht
sein,
ein
Semesterticket bekomme ich trotzdem (den
Beitrag
dafür
MUSS
ich sogar zahlen). Da werde ich mir
natürlich
nicht
zusätzlich eine Monatskarte kaufen.

Lounge Gast schrieb:

Ist es eigentlich verboten neben einem
Vollzeit Job
auch
Vollzeit Student zu sein? Bei der
Immatrikulation
muss man
die Versicherten Bestätigung ja
einreichen.
Warum
schieben
die Vs. da nicht einfach einen
Riegel vor?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Studieren und gleichzeitig arbeiten ist mit absoluter Sicherheit keine Straftat!

Lounge Gast schrieb:

In diesem Thread geht es um das Thema "Semesterticket trotz Job" und das ist Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es geht hier auch nicht um das generelle Studieren. Natürlich ist ein nebenberufliches Studium keine Straftat.

Hier geht es aber um das Einschreiben als Vollzeitstudent einschließlich des Nutzens aller Vorteile daraus, bei gleichzeitiger Vollzeitbeschäftigung.

Und das ist nach geltendem Recht Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Studieren und gleichzeitig arbeiten ist mit absoluter
Sicherheit keine Straftat!

Lounge Gast schrieb:

In diesem Thread geht es um das Thema
"Semesterticket trotz Job" und das ist Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

In diesem Thread geht es darum, sich als Vollzeitstudent einzuschreiben, Bafög, Semesterticket, GEZ-Befreiung oder eine billiger Krankenkasse zu beziehen und in Wirklichkeit doch schon längst Vollzeit zu arbeiten.

Dass du jederzeit neben deinem Job studieren kannst, bestreitet keiner, aber eben nicht als Vollzeitstudent und ohne sämtliche Vorteile, die oben genannt wurden. Nutzt du die doch, dann ist es Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Studieren und gleichzeitig arbeiten ist mit absoluter
Sicherheit keine Straftat!

Lounge Gast schrieb:

In diesem Thread geht es um das Thema
"Semesterticket trotz Job" und das ist Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Man kann auch neben dem Beruf in Vollzeit studieren, das ist absolut möglich und legal.

Lounge Gast schrieb:

Es geht hier auch nicht um das generelle Studieren. Natürlich
ist ein nebenberufliches Studium keine Straftat.

Hier geht es aber um das Einschreiben als Vollzeitstudent
einschließlich des Nutzens aller Vorteile daraus, bei
gleichzeitiger Vollzeitbeschäftigung.

Und das ist nach geltendem Recht Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Studieren und gleichzeitig arbeiten ist mit absoluter
Sicherheit keine Straftat!

Lounge Gast schrieb:

In diesem Thread geht es um das Thema
"Semesterticket trotz Job" und das ist Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

In diesem Thread geht es um "Semesterticket trotz Job" und nicht um Bafög, GEZ-Befreiung oder eine Krankenkasse billiger zu beziehen.

Und ein Semesterticket bekommt man unweigerlich, wenn man eingeschrieben ist. Und eingeschrieben sein, auch neben dem Vollzeitberuf, nach Wahl im Vollzeit- oder Teilzeitstudium, darf jeder.

Lounge Gast schrieb:

In diesem Thread geht es darum, sich als Vollzeitstudent
einzuschreiben, Bafög, Semesterticket, GEZ-Befreiung oder
eine billiger Krankenkasse zu beziehen und in Wirklichkeit
doch schon längst Vollzeit zu arbeiten.

Dass du jederzeit neben deinem Job studieren kannst,
bestreitet keiner, aber eben nicht als Vollzeitstudent und
ohne sämtliche Vorteile, die oben genannt wurden. Nutzt du
die doch, dann ist es Betrug.

Lounge Gast schrieb:

Studieren und gleichzeitig arbeiten ist mit absoluter
Sicherheit keine Straftat!

Lounge Gast schrieb:

In diesem Thread geht es um das Thema
"Semesterticket trotz Job" und das ist Betrug.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Während ihr seit sechs Jahren diskutiert, nutz ich das Ticket schon seit sieben Jahren. Aber irgendwann stell ich mal aufs jobticket um denk ich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich gehe davon aus, dass deine Behauptung reine Provokation ist und nichts mit der Wahrheit zu tun hat, werde aber trotzdem das wiederholen, was hier schon viele richtig vorgebracht haben:

Formal ist das natürlich Betrug, allerdings wird es noch nicht konsequent kontrolliert und bestraft. Ändern sich die Regeln, dann bist du auch noch 5 Jahre nach dem letzten Nutzten des Semestertickets dran. Ist halt Zockerei.

Vor 2002 haben viele beim Bafög auch so argumentiert. Dann war es vorbei und es wurde so richtig teuer.

Lounge Gast schrieb:

Während ihr seit sechs Jahren diskutiert, nutz ich das Ticket
schon seit sieben Jahren. Aber irgendwann stell ich mal aufs
jobticket um denk ich.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wenn es "rechtlich Betrug" sein sollte, welche "Regeln müssen sich denn ändern", damit es "rückwirkend bestraft" wird?

Ist doof, merkste selbst, ne? ;-)

Lounge Gast schrieb:

Formal ist das natürlich Betrug, allerdings wird es noch
nicht konsequent kontrolliert und bestraft. Ändern sich die
Regeln, dann bist du auch noch 5 Jahre nach dem letzten
Nutzten des Semestertickets dran. Ist halt Zockerei.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Provokation mag sein, aber die Wahrheit. Und hey, ich hab sogar einen Bachelor in diesem Semester abgeschlossen! Kann von der Arbeit zur Uni laufen und setz mich häufiger mal um vier oder um sechs in ein Seminar. Halt so ein bis zwei Scheine im Semester als Hobby.
Jetzt überleg ich halt aufs jobticket zu wechseln, aber ich glaub die Uni würde mir einfach fehlen. Vielleicht doch noch n Master oder noch einen weiteren Bachelor.
Hab die semestergebühren letztes Jahr sogar von der Steuer abgesetzt, weil ich argumentiert habe dass ich an der Uni Seminare und Sprachkurse besucht habe die mit einem berufsrelevanten (längeren) Auslandsaufenthalt zu tun haben. Hat geklappt und tatsächlich hab ich auch solche Seminare besucht. Halt ohne da einen Schein zu machen.
Und ansonsten, ich zahl auch seit Jahren keine GEZ, wenn das raus kommt wirds definitiv teurer.
Soll jeder handhaben wie er will. Wollte ja nur drauf aufmerksam machen dass es faktisch funktioniert.

Ich seh auch ein problem bei dem Nachweis der Nutzung des Tickets. Man bekommt es ja ob man will oder nicht. Korrekt wäre also sich an der Uni einzuschreiben- nicht verboten - und das semesterticket zwar zu bekommen, aber nicht zu nutzen. Wäre ja machbar. Wer will mir aber nachweisen dass ich es genutzt habe. Im Zweifel bin ich halt mit dem Auto gefahren oder mit nem monatsticket, das ich aber leider nicht mehr habe.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Abenteuerlicher Beitrag, der zeigt, dass du nicht einmal im Ansatz kapiert hast, warum es geht:

Strafbar ist das bereits. Aktiv verfolgt wird das Scheinstudium aber selten. Es gelten die gleichen Regeln der Verjährung, wie bei anderen Straftaten.

Wenn sich der Staat irgendwann entschließt, die Scheinstudentenbetrüger zu belangen, müssen sie noch zittern, bis die Verjährung rum ist.

So schwer ist das doch gar nicht zu kapieren.

Lounge Gast schrieb:

Wenn es "rechtlich Betrug" sein sollte, welche
"Regeln müssen sich denn ändern", damit es
"rückwirkend bestraft" wird?

Ist doof, merkste selbst, ne? ;-)

Lounge Gast schrieb:

Formal ist das natürlich Betrug, allerdings wird es noch
nicht konsequent kontrolliert und bestraft. Ändern sich
die
Regeln, dann bist du auch noch 5 Jahre nach dem letzten
Nutzten des Semestertickets dran. Ist halt Zockerei.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die Kontrollregeln und Mechanismen. Strafbar ist es. Nur, gibt es eine flächendeckende Kontrolle nur bei Teilbereichen, wie z.B. Bafög.

Lounge Gast schrieb:

Wenn es "rechtlich Betrug" sein sollte, welche
"Regeln müssen sich denn ändern", damit es
"rückwirkend bestraft" wird?

Ist doof, merkste selbst, ne? ;-)

Lounge Gast schrieb:

Formal ist das natürlich Betrug, allerdings wird es noch
nicht konsequent kontrolliert und bestraft. Ändern sich
die
Regeln, dann bist du auch noch 5 Jahre nach dem letzten
Nutzten des Semestertickets dran. Ist halt Zockerei.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Aus dem Grund steht ja oben, dass man bei Teilen des Betruges nur schwer bis gar nicht erwischt wird. Nur: Das war beim Bafög bis 2002 auch so. Wenn man nicht gewunken hatte, konnte man fast nicht erwischt werden. Bis der elektronische Datenabgleich kam

Ändern sich allerdings auch mal die Kontrollmechanismen bei den anderen Sachen, dann bist du halt doch dran. Bis 5 Jahre nach dem letzten möglichen Nutzen (=Verjährung).

P.S: Das mit der GEZ wundert mich. Die sind normalerweise wie die Schießhunde hinter einem her. Da hast du echt Glück gehabt, dass du scheinbar durch das Raster gefallen bist

Lounge Gast schrieb:

Provokation mag sein, aber die Wahrheit. Und hey, ich hab
sogar einen Bachelor in diesem Semester abgeschlossen! Kann
von der Arbeit zur Uni laufen und setz mich häufiger mal um
vier oder um sechs in ein Seminar. Halt so ein bis zwei
Scheine im Semester als Hobby.
Jetzt überleg ich halt aufs jobticket zu wechseln, aber ich
glaub die Uni würde mir einfach fehlen. Vielleicht doch noch
n Master oder noch einen weiteren Bachelor.
Hab die semestergebühren letztes Jahr sogar von der Steuer
abgesetzt, weil ich argumentiert habe dass ich an der Uni
Seminare und Sprachkurse besucht habe die mit einem
berufsrelevanten (längeren) Auslandsaufenthalt zu tun haben.
Hat geklappt und tatsächlich hab ich auch solche Seminare
besucht. Halt ohne da einen Schein zu machen.
Und ansonsten, ich zahl auch seit Jahren keine GEZ, wenn das
raus kommt wirds definitiv teurer.
Soll jeder handhaben wie er will. Wollte ja nur drauf
aufmerksam machen dass es faktisch funktioniert.

Ich seh auch ein problem bei dem Nachweis der Nutzung des
Tickets. Man bekommt es ja ob man will oder nicht. Korrekt
wäre also sich an der Uni einzuschreiben- nicht verboten -
und das semesterticket zwar zu bekommen, aber nicht zu
nutzen. Wäre ja machbar. Wer will mir aber nachweisen dass
ich es genutzt habe. Im Zweifel bin ich halt mit dem Auto
gefahren oder mit nem monatsticket, das ich aber leider nicht
mehr habe.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Seit Jahren keine GEZ?

Das kann doch nur gehen, wenn Du nicht gemeldet bist oder noch bei Mama oder in einer WG wohnst.

Ansonsten diskreditiert sich Dein gesamter Beitrag (leider)...

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Semesterticket trotz Job ist was für Low-Performer.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eher für Betrüger, die halt dann noch 5 Jahre bis zur Verjährung zittern. Ich bin mir sicher, dass irgendwann ein digitales Kontrollsystem kommt, dass den Betrug beenden wird.

Lounge Gast schrieb:

Semesterticket trotz Job ist was für Low-Performer.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ist das gleiche Spiel wie bei Vollzeitjob und Semesterticket:

Es ist keine Frage OB, sonder nur Wann ;)

Lounge Gast schrieb:

Seit Jahren keine GEZ?

Das kann doch nur gehen, wenn Du nicht gemeldet bist oder
noch bei Mama oder in einer WG wohnst.

Ansonsten diskreditiert sich Dein gesamter Beitrag (leider)...

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Halte deinen Post für unglaubwürdig. Lassen wir mal deine Betrügereien beim Semesterticket außen vor, aber, dass du uns ernsthaft erzählen willst, dass du der GEZ entkommst, ist extrem unglaubwürdig.

Lounge Gast schrieb:

Provokation mag sein, aber die Wahrheit. Und hey, ich hab
sogar einen Bachelor in diesem Semester abgeschlossen! Kann
von der Arbeit zur Uni laufen und setz mich häufiger mal um
vier oder um sechs in ein Seminar. Halt so ein bis zwei
Scheine im Semester als Hobby.
Jetzt überleg ich halt aufs jobticket zu wechseln, aber ich
glaub die Uni würde mir einfach fehlen. Vielleicht doch noch
n Master oder noch einen weiteren Bachelor.
Hab die semestergebühren letztes Jahr sogar von der Steuer
abgesetzt, weil ich argumentiert habe dass ich an der Uni
Seminare und Sprachkurse besucht habe die mit einem
berufsrelevanten (längeren) Auslandsaufenthalt zu tun haben.
Hat geklappt und tatsächlich hab ich auch solche Seminare
besucht. Halt ohne da einen Schein zu machen.
Und ansonsten, ich zahl auch seit Jahren keine GEZ, wenn das
raus kommt wirds definitiv teurer.
Soll jeder handhaben wie er will. Wollte ja nur drauf
aufmerksam machen dass es faktisch funktioniert.

Ich seh auch ein problem bei dem Nachweis der Nutzung des
Tickets. Man bekommt es ja ob man will oder nicht. Korrekt
wäre also sich an der Uni einzuschreiben- nicht verboten -
und das semesterticket zwar zu bekommen, aber nicht zu
nutzen. Wäre ja machbar. Wer will mir aber nachweisen dass
ich es genutzt habe. Im Zweifel bin ich halt mit dem Auto
gefahren oder mit nem monatsticket, das ich aber leider nicht
mehr habe.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Die GEZ hatte bei mir mal angefragt als ich tatsächlich noch bei meinem Vater gewohnt habe mit 18. Dann ist mein Vater allerdings ausgezogen (neue Beziehung etc) und er hat mir die Wohnung vermietet. Das ist schon über ewig her. Mittlerweile hat er mir die Wohnung geschenkt, also überschrieben und ich zahle zwar weiterhin Miete, weil er Nießbrauch hat, aber diese Vorgänge sind wohl unter dem Radar der GEZ. Im Ergebnis wohne ich alleine in einer Wohnung zur Miete seit ich 19 bin und zahle keine GEZ.
Wenn ich zwischendurch länger im Ausland war, habe ich mich nie ab und angemeldet.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Gut, es klang so, als ob du dich eingeschrieben und den Scheinstudentenstatus dafür benutzen hättest, um dich befreien zu lassen. Das wäre natürlich eine Straftat.

In einem Fall wie deinem (ich meine die GEZ-Sache) droht dir bestenfalls eine kleine Ordnungswidrigkeit Aber auch nur, wenn sie dich per Post auffordern.. Ist sowieso fraglich, ob GEZ-Gebühren überhaupt verfassungsgemäß sind, aber die Richter verhandeln den Fall einfach nicht.

Lounge Gast schrieb:

Die GEZ hatte bei mir mal angefragt als ich tatsächlich noch
bei meinem Vater gewohnt habe mit 18. Dann ist mein Vater
allerdings ausgezogen (neue Beziehung etc) und er hat mir die
Wohnung vermietet. Das ist schon über ewig her. Mittlerweile
hat er mir die Wohnung geschenkt, also überschrieben und ich
zahle zwar weiterhin Miete, weil er Nießbrauch hat, aber
diese Vorgänge sind wohl unter dem Radar der GEZ. Im Ergebnis
wohne ich alleine in einer Wohnung zur Miete seit ich 19 bin
und zahle keine GEZ.
Wenn ich zwischendurch länger im Ausland war, habe ich mich
nie ab und angemeldet.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich halte das Studieren während einer Vollzeittätigkeit nicht für strafbar und soweit ich gelesen habe, ist das auch die herrschende Meinung. Natürlich gibt es immer eine Mindermeinung, die du auch gerne weiter vertreten darfst.

In jedem Fall gibt es auch Abwägungen.

Wenn du allerdings schreibst "Semesterticket trotz Job IST Betrug" und das ohne jegliches wenn und aber, dann ist deine Aussage vollumfänglich falsch. Wie gesagt, es wird von Fall zu Fall abgewogen und dieses 100%-ige wovon du schreibst, kann alleine in der Theorie schon gar nicht richtig sein.

Lounge Gast schrieb:

Strafbar ist es.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dann liegt es daran, dass Du dort nicht gemeldet bist. Glückwunsch zu Deiner guten Konstellation!

Gebührenverweigerer wie ich konnten das so nur bis 2013 machen, seitdem gibt es die Haushaltsabgabe (unabhängig davon, welche Geräte Du hast), und wenn man da nicht zahlt, dann fährt die GEZ ganz andere Geschütze auf...

Lounge Gast schrieb:

Die GEZ hatte bei mir mal angefragt als ich tatsächlich noch
bei meinem Vater gewohnt habe mit 18. Dann ist mein Vater
allerdings ausgezogen (neue Beziehung etc) und er hat mir die
Wohnung vermietet. Das ist schon über ewig her. Mittlerweile
hat er mir die Wohnung geschenkt, also überschrieben und ich
zahle zwar weiterhin Miete, weil er Nießbrauch hat, aber
diese Vorgänge sind wohl unter dem Radar der GEZ. Im Ergebnis
wohne ich alleine in einer Wohnung zur Miete seit ich 19 bin
und zahle keine GEZ.
Wenn ich zwischendurch länger im Ausland war, habe ich mich
nie ab und angemeldet.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sehr guter Beitrag!

Wüsste auch nciht,warum es bei so vielen Scheinstudenten dann nicht längst schon zu einer Ahndung hätte kommen müssen.

Die offizielle Diktion zu diesem Vorgang sollte damit lauten:
"immatrikulierter Arbeitnehmer" - warum sollte man auch den Wissensdurst abgraben wollen, gerade in einer Geesellschaft, die sich die Akademisierung auf die Fahnen geschrieben hat?`

Zudem: Quoten und "weggenommene Studienplätze" betrifft nur das erste Semester. Bist Du einige Semester eingeschrieben, dann nimmst Du als immatrikulierter Arbeitnehmer niemandem mehr einen Studienplatz weg.

Oder müssen wir jetzt auch die Anzahl der Brutkästen in den ´Krankenhäusern danach bemessen, wie viele Bürger zwischen 40 und 80 in einer Stadt leben?

Lounge Gast schrieb:
...

Wenn du allerdings schreibst "Semesterticket trotz Job
IST Betrug" und das ohne jegliches wenn und aber, dann
ist deine Aussage vollumfänglich falsch. Wie gesagt, es wird
von Fall zu Fall abgewogen und dieses 100%-ige wovon du
schreibst, kann alleine in der Theorie schon gar nicht
richtig sein.

Lounge Gast schrieb:

Strafbar ist es.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das grundsätzliche Studium ist nicht strafbar.

Strafbar ist ein Scheinstudium. Strafbar ist es, wenn ich einen Vollzeitjob habe und mich als Vollzeitstudent anmelde, um mir die Leistungen (Bafög. Krankenkasse, Semesterticket usw..) erschleiche, die eigentlich für Scheinstudenten oder Nicht-Vollzeitstudenten ausgeschlossen sind.

Und es ist auch keine Mindermeinung, sondern die oberste Gerichtsbarkeit, das Bundesverwaltungsgericht, das ein Scheinstudium definiert hat. Urteil und Aktenzeichen siehe oben.

Lounge Gast schrieb:

Ich halte das Studieren während einer Vollzeittätigkeit nicht
für strafbar und soweit ich gelesen habe, ist das auch die
herrschende Meinung. Natürlich gibt es immer eine
Mindermeinung, die du auch gerne weiter vertreten darfst.

In jedem Fall gibt es auch Abwägungen.

Wenn du allerdings schreibst "Semesterticket trotz Job
IST Betrug" und das ohne jegliches wenn und aber, dann
ist deine Aussage vollumfänglich falsch. Wie gesagt, es wird
von Fall zu Fall abgewogen und dieses 100%-ige wovon du
schreibst, kann alleine in der Theorie schon gar nicht
richtig sein.

Lounge Gast schrieb:

Strafbar ist es.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Blöd nur, dass das die Gerichte, die Kommentare anders sehen. Sind hier ja alle juristischen Quellen verlinkt, die deine Auffassung als reines Wunschdenken enttarnen.

Und warum es bisher keine Ahndung gab? Warum wurden Bafög-Betrüger vor 2002 nicht konsequent verfolgt? Warum bekommt man nicht alle Mörder oder Bankräuber?

Die Antwort wurde hier schon Hundertmal gegeben: Es mangelt noch am Willen und der Umsetzung von technischen Möglichkeiten, Scheinstudenten zu belangen. War beim Bafög bis 2002 auch so, aber dann ging es los.

Lounge Gast schrieb:

Sehr guter Beitrag!

Wüsste auch nciht,warum es bei so vielen Scheinstudenten dann
nicht längst schon zu einer Ahndung hätte kommen müssen.

Die offizielle Diktion zu diesem Vorgang sollte damit lauten:
"immatrikulierter Arbeitnehmer" - warum sollte man
auch den Wissensdurst abgraben wollen, gerade in einer
Geesellschaft, die sich die Akademisierung auf die Fahnen
geschrieben hat?`

Zudem: Quoten und "weggenommene Studienplätze"
betrifft nur das erste Semester. Bist Du einige Semester
eingeschrieben, dann nimmst Du als immatrikulierter
Arbeitnehmer niemandem mehr einen Studienplatz weg.

Oder müssen wir jetzt auch die Anzahl der Brutkästen in den
´Krankenhäusern danach bemessen, wie viele Bürger zwischen 40
und 80 in einer Stadt leben?

Lounge Gast schrieb:
...

Wenn du allerdings schreibst "Semesterticket trotz
Job
IST Betrug" und das ohne jegliches wenn und aber,
dann
ist deine Aussage vollumfänglich falsch. Wie gesagt, es
wird
von Fall zu Fall abgewogen und dieses 100%-ige wovon du
schreibst, kann alleine in der Theorie schon gar nicht
richtig sein.

Lounge Gast schrieb:

Strafbar ist es.

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier zum x-ten mal mit nicht-juristischen Argumenten etwas in Zweifel gezogen wird, was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig geklärt. Viel schlimmer finde ich, die moralische Verkommenheit. Immerhin zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst einen Vorteil zu haben. Sowas geht doch nicht!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Also ist es jetzt erlaubt? Bitte kurze Bestätigung

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

"Juristisch ist die Sache damit eindeutig geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die >eindeutige Klärung< den entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine Zusammenfassung für haltlosen Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier zum x-ten mal mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in Zweifel gezogen wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig geklärt. Viel
schlimmer finde ich, die moralische Verkommenheit. Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst einen Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, ist erlaubt.

Lounge Gast schrieb:

Also ist es jetzt erlaubt? Bitte kurze Bestätigung

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Sind die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die Schreiber von juristischen Kommentaren und die öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen keine Fachleute? Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit eindeutig geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die >eindeutige Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine Zusammenfassung für haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier zum x-ten mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in Zweifel gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987, wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für einen
Studentenstatus. Das wurde vom Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren, die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig geklärt. Viel
schlimmer finde ich, die moralische Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst einen Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket trotz Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf einen anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema nichts zu tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst NICHT "Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu jedem Thema mindestens zwei, meistens noch viel mehr Auffassungen, von dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es allerdings bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass, was du hier versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die natürlich öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer, (ACHTUNG!!), "juristisch eindeutig geklärten Sache" zu machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals geschrieben, du wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen wollen und weiterhin behaupten, dass jeder, der sich einschreibt, während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas "erschleichen" will, was eine haltlose Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der jeweiligen Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer nicht verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel Spaß in deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus "Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur bewiesen, dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da du als Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich als die absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen. Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen keine Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die >eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine Zusammenfassung für haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier zum x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von 1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht, einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die moralische Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hahaha, der beste satirische Beitrag seit langem. Kurz und wirkungsvoll.

Lounge Gast schrieb:

Also ist es jetzt erlaubt? Bitte kurze Bestätigung

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WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Wie soll denn nachgewiesen werden, dass man keine Lust hatte zu studieren? Oder werden bald auch psychisch kranke hinter Gitter gebracht, weil Sie sich Leistungen als Scheinstudenten erschleichen?

Denn ein Studium neben dem Beruf ist ausdrücklich nicht verboten, solange man es ernsthaft betreibt. Der Nachweis dessen oder des nicht Vorhandenseins ist aber unmöglich. Damit öffnet man ein Faß (siehe psychisch Kranke oben), an das sich keiner rantrauen wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Doch, die Kommentare wurden oben verlinkt. Durchgehend alle Juristen stellen das Scheinstudium an sich bereits als Straftatbestand da.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu jedem Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass, was du hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer, (ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die >eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die moralische
Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Steht in den verlinkten Urteilen:

Der Student muss seine Studienbemühungen nachweisen. Kann er das nicht, hat er ein Problem.

Dass er auch Hemmnisse wie Krankheiten vorbringen kann, versteht sich von selbst. Muss er halt nachweisen. Alles gut.

Lounge Gast schrieb:

Wie soll denn nachgewiesen werden, dass man keine Lust hatte
zu studieren? Oder werden bald auch psychisch kranke hinter
Gitter gebracht, weil Sie sich Leistungen als Scheinstudenten
erschleichen?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Hast du dir ein Urteil durchgelesen? Da werden konkrete Nachweise der Studienbemühungen (Klausuren, Studiendauer, Besuche von Vorlesungen usw..) verlangt und zumindest die ersten beiden Dinge kann dir auch die Uni liefern.

Lounge Gast schrieb:

Wie soll denn nachgewiesen werden, dass man keine Lust hatte
zu studieren? Oder werden bald auch psychisch kranke hinter
Gitter gebracht, weil Sie sich Leistungen als Scheinstudenten
erschleichen?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Dein Beispiel ist extrem konstruiert. Ein kranken Mensch kann seine Krankheit erstens nachweisen und zweitens hat er auch keinen Vollzeitjob. Wenn er die nachweisen kann, hat er eine Erklärung, warum er keine Klausuren geschrieben hat. Mit letzteren kann man nämlich sehr wohl nachweisen, ob jemand aktiv studiert oder nicht.

Lounge Gast schrieb:

Wie soll denn nachgewiesen werden, dass man keine Lust hatte
zu studieren? Oder werden bald auch psychisch kranke hinter
Gitter gebracht, weil Sie sich Leistungen als Scheinstudenten
erschleichen?

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Eine psychische Krankheit ist diagnostiziert und damit nachweisbar. Auch vor Gericht. Ist sie das nicht, dann ist der Mensch nicht krank, sonst wäre er zum Arzt. Das ist weder ein Fass, noch ist es unantastbar. Es wird jeden Tag über seelische Krankheiten verhandelt. Gerade bei Arbeitnehmern. Du erfindest Tabus, die es nicht gibt.

Das Bundesverwaltungsgericht schreibt für den Studentenstatus vor, dass der Student von sich aus Studierbemühungen nachweist. Er muss also beweisen, dass er an Vorlesungen teilgenommen, Studienleistungen erbracht und Klausuren geschrieben hat.

Lounge Gast schrieb:

Wie soll denn nachgewiesen werden, dass man keine Lust hatte
zu studieren? Oder werden bald auch psychisch kranke hinter
Gitter gebracht, weil Sie sich Leistungen als Scheinstudenten
erschleichen?

Denn ein Studium neben dem Beruf ist ausdrücklich nicht
verboten, solange man es ernsthaft betreibt. Der Nachweis
dessen oder des nicht Vorhandenseins ist aber unmöglich.
Damit öffnet man ein Faß (siehe psychisch Kranke oben), an
das sich keiner rantrauen wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen sich alle anderen Gerichte und Instanzen halten:

Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in angemessener Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent hat kein Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu kommt eine erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die 20-Stunden-Arbeits-Regel.

Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um daraus die Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle Kommentare und Äußerungen von Juristen bestätigen. Bezeichnenderweise gibt es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht bestätigen, sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.

Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen führst, ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in Deutschland Recht gemacht wird und das Entscheidungen der obersten Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.

Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht konsequent verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht kommt. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim Bafög, hat jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine Straftat ist, sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen. Plötzlich ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab Hunderttausende von Urteilen.

Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht schlimm. Du bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere reinreite, weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser meinen Betrug schön rede.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu jedem Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass, was du hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer, (ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die >eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die moralische
Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Um mal wieder auf die Kausalkette a) - e) von oben zu kommen:

Es dürfte trotzdem verdammt schwer werden, einem Scheinstudenten den tatsächlichen Gebrauch des Semestertickets nachzuweisen.

Du schreibst "Wer Leistungen bezieht, für die man einen Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger." - ich folge Dir also mal in den Punkte a) - e) (ohne damit ihre Richtigkeit anzuerkennen).

Bei BaFög und Krankenkasse ist diese Leistung erbracht, sobald Geld fließt bzw. der Versicherungsschutz genossen wird, und damit folgt aus a) - e), dass der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist.

Aber beim Semesterticket? Hier müsste der Scheinstudent auf "frischer Tat" bzw. "frischer Fahrt" ertappt werden. Nur der Besitz des Semestertickets dürfte wohl kaum ausreichen, den Straftatbestand des Betruges nachzuweisen. Denn wenn der Student das Ticket gar nicht nutzt? Wenn er vielleicht nur aus Nostalgie eingeschrieben ist?

Bitte konstruktiv antworten.

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Du unterstellst also staatlichen Organen, dass Sie nicht in der Lage bzw. nicht interessiert sind, Strafbarkeit konsequent zu verfolgen? Sehr mutig!

Dass du schlicht und einfach im Unwissen Dinge behauptest, sieht man daran, dass du mir einen "Betrug" in deinem letzten Satz unterschieben willst, wobei du ebenso wenig in Kenntnis bist, ob ich eingeschrieben bin oder nicht.

Ich wundere mich lediglich, was du hier versuchst zu erreichen, in dem du dir so viel Mühe gibst und sehr viele sehr lange Beiträge schreibst.

Lounge Gast schrieb:

Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein
Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein
Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen sich alle
anderen Gerichte und Instanzen halten:

Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in angemessener
Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent hat kein
Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu kommt eine
erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die
20-Stunden-Arbeits-Regel.

Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um daraus die
Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle Kommentare und
Äußerungen von Juristen bestätigen. Bezeichnenderweise gibt
es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht bestätigen,
sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.

Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen führst,
ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in Deutschland
Recht gemacht wird und das Entscheidungen der obersten
Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.

Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht konsequent
verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht kommt.
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim Bafög, hat
jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine Straftat ist,
sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen. Plötzlich
ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab
Hunderttausende von Urteilen.

Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht schlimm. Du
bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere reinreite,
weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser meinen Betrug
schön rede.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu jedem
Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass, was du
hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer, (ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu
machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals
geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen
wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur
bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die >eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier
zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in
Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland
hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht
bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen
Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt daher
nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man
einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen verlinkt
sind.

Juristisch ist die Sache damit eindeutig
geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die moralische
Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um selbst
einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Ja, natürlich und das ist in diesem Staat auch keine Besonderheit. Wir müssen aber gar nicht erst zu allgemeinen Themen gehen, wenn wir doch beim Studentenleben bleiben können:

Der Bafögbetrug wurde vor 2002 fast nie verfolgt bzw. war ungewöhnlich schwer zu ermitteln. Nach der Einführung des elektronischen Datenabgleiches war es kein Problem mehr.

Manchmal fehlt einfach nur Technik, manchmal Wille.

Lounge Gast schrieb:

Du unterstellst also staatlichen Organen, dass Sie nicht in
der Lage bzw. nicht interessiert sind, Strafbarkeit
konsequent zu verfolgen? Sehr mutig!

Dass du schlicht und einfach im Unwissen Dinge behauptest,
sieht man daran, dass du mir einen "Betrug" in
deinem letzten Satz unterschieben willst, wobei du ebenso
wenig in Kenntnis bist, ob ich eingeschrieben bin oder nicht.

Ich wundere mich lediglich, was du hier versuchst zu
erreichen, in dem du dir so viel Mühe gibst und sehr viele
sehr lange Beiträge schreibst.

Lounge Gast schrieb:

Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein
Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein
Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen sich alle
anderen Gerichte und Instanzen halten:

Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in angemessener
Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent hat
kein
Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu kommt
eine
erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die
20-Stunden-Arbeits-Regel.

Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um daraus die
Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle Kommentare
und
Äußerungen von Juristen bestätigen. Bezeichnenderweise
gibt
es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht
bestätigen,
sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.

Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen
führst,
ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in Deutschland
Recht gemacht wird und das Entscheidungen der obersten
Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.

Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht konsequent
verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht
kommt.
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim Bafög, hat
jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine Straftat ist,
sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen. Plötzlich
ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab
Hunderttausende von Urteilen.

Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht schlimm. Du
bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere
reinreite,
weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser meinen
Betrug
schön rede.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket
trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf
einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema
nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst
NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu
jedem
Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr
Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es
allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass,
was du
hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die
natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer,
(ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu
machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals
geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen
wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich
einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der
jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer
nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel
Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur
bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da
du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich
als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des
Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen
keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die
eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine
Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum
hier
zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in
Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland
hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition
stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht
bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen
Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt
daher
nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man
einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese
Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen
verlinkt
sind.

Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt.
Viel
schlimmer finde ich, die moralische
Verkommenheit.
Immerhin
zocke ich die Allgemeinheit ab, um
selbst
einen
Vorteil zu
haben. Sowas geht doch nicht!

antworten
WiWi Gast

Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job

Es gibt genug Dinge in dem Land, die strafbar sind und bei deinen halt nicht so genau nachgeforscht wird.

Das fängt bei der Steuererklärung an und hört auf bei den Reisekosten die halt mal so durchgewunken werden, solange es nicht groß auffällt.

Die gleiche Nummer läuft beim Scheinstudium ab. Es kontrolliert halt noch keiner.

Lounge Gast schrieb:

Du unterstellst also staatlichen Organen, dass Sie nicht in
der Lage bzw. nicht interessiert sind, Strafbarkeit
konsequent zu verfolgen? Sehr mutig!

Dass du schlicht und einfach im Unwissen Dinge behauptest,
sieht man daran, dass du mir einen "Betrug" in
deinem letzten Satz unterschieben willst, wobei du ebenso
wenig in Kenntnis bist, ob ich eingeschrieben bin oder nicht.

Ich wundere mich lediglich, was du hier versuchst zu
erreichen, in dem du dir so viel Mühe gibst und sehr viele
sehr lange Beiträge schreibst.

Lounge Gast schrieb:

Das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes ist ein
Grundsatzurteil. Es wird klar definiert, was ein
Studentenstatus ist und was nicht. Daran müssen sich alle
anderen Gerichte und Instanzen halten:

Wer keine Bemühungen zeigt, den Abschluss in angemessener
Zeit anzugehen ist Scheinstudent. Ein Scheinstudent hat
kein
Anrecht auf Vergünsitgungen von Studenten. Hinzu kommt
eine
erweiterte Defintion aus dem Sozialrecht: Die
20-Stunden-Arbeits-Regel.

Mehr braucht man im deutschen Recht nicht, um daraus die
Strafbarkeit abzuleiten, die so gut wie alle Kommentare
und
Äußerungen von Juristen bestätigen. Bezeichnenderweise
gibt
es ja so gut wie keine Meinungen, die deine Sicht
bestätigen,
sonst hättest du die schon tausendmal gepostet.

Deine Kampf, denn du hier alleine gegen alle anderen
führst,
ist sinnlos. Du versteht einfach nicht, wie in Deutschland
Recht gemacht wird und das Entscheidungen der obersten
Gerichtsbarkeiten sich auf alle anderen auswirken.

Selbst wenn die Form von Betrug heute nicht konsequent
verfolgt wird, heißt das nicht, dass das morgen nicht
kommt.
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Auch beim Bafög, hat
jeder behauptet, dass der Bafög-Betrug keine Straftat ist,
sondern nur ein Gentlemen-Vergehen. Pustekuchen. Plötzlich
ist der Staat rigoros dagegen vorgegangen und es gab
Hunderttausende von Urteilen.

Für dich gilt: Ahnungslosigkeit ist auch nicht schlimm. Du
bist ja Wiwi. Schlimm ist es aber, wenn ich andere
reinreite,
weil ich mir mein eigenes Verhalten oder besser meinen
Betrug
schön rede.

Lounge Gast schrieb:

Es gibt kein Urteil, welches "Semesterticket
trotz
Job" als Straftat eingestuft hat.
Die Klärung des BVerwG bezieht sich eindeutig auf
einen
anderen (Bafög-)Fall und hat mit dem Threadthema
nichts zu
tun (zu deiner Information: Der Threadtitel heisst
NICHT
"Bafög trotz Job"). Etwaige Äußerungen von
Fachleuten sind MEINUNGEN. Es gibt so ziemlich zu
jedem
Thema
mindestens zwei, meistens noch viel mehr
Auffassungen, von
dem was richtig sein könnte. Ein Urteil hat es
allerdings
bisher nie gegeben (s. einleitender Satz). Dass,
was du
hier
versuchst zu machen, sind die MEINUNGEN, die
natürlich
öffentlich gemacht werden dürfen, zu einer,
(ACHTUNG!!),
"juristisch eindeutig geklärten Sache" zu
machen.

Dass das Unsinn ist, wurde dir schon mehrmals
geschrieben, du
wirst es aber auf Teufel komm raus nicht verstehen
wollen und
weiterhin behaupten, dass jeder, der sich
einschreibt,
während er Vollzeit tätig ist, sich irgendwas
"erschleichen" will, was eine haltlose
Unterstellung bei vollkommener Unkenntnis der
jeweiligen
Sachlage ist.

Ich weiss, dass du es nach diesem Post noch immer
nicht
verstanden haben wirst und wünsche dir noch viel
Spaß in
deiner Traumwelt, in der die Welt nur so aus
"Betrügern" besteht. Effektiv hast du nur
bewiesen,
dass eine Diskussion mit dir keinen Sinn macht, da
du als
Laie irgendwelche Sachverhalte, von denen du nichts
verstehst, zusammenrechnest und das unumstößlich
als die
absolute rechtmäßige Wahrheit versuchst zu verkaufen.
Inhaltlich ist und bleibt es aber Quatsch.

Lounge Gast schrieb:

Sind die Richter des
Bundesverwaltungsgerichtes, die
Schreiber von juristischen Kommentaren und die
öffentlich-einsehbaren Aussagen von Juristen
keine
Fachleute?
Ich denke schon.

Lounge Gast schrieb:

"Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt."

-> Wie wäre es, wenn du die
eindeutige
Klärung< den
entsprechenden Fachleuten überlässt?
Inhaltlich halte ich deine
Zusammenfassung für
haltlosen
Unsinn.

Lounge Gast schrieb:

Ich kann nicht nachvollziehen, warum
hier
zum
x-ten
mal
mit
nicht-juristischen Argumenten etwas in
Zweifel
gezogen
wird,
was juristisch eindeutig geklärt ist:

a) Eine oberste Instanz in Deutschland
hat das
Scheinstudium
definiert.. Die erste Definition
stammt von
1987,
wurde
vom
Bundesverwaltungsgericht 2007 erneut
aufgegriffen
und bis
heute angewandt:
BVerwG 5 B 151/87
Az: S 6 R 2323/07

b) Scheinstudent ist, wer sich nicht
bemüht,
einen
Abschluss
zu erhalten

c) Ein Scheinstudent hat keinen
Studentenstatus

d) Eine bloße Einschreibung genügt
daher
nicht
für
einen
Studentenstatus. Das wurde vom
Bundesverwaltungsgericht
explizit verneint (Urteil oben)

e) Wer Leistungen bezieht, für die man
einen
Studentenstatus
braucht, ist ein Betrüger. Diese
Meinungen
vertreten alle
verlinkten und befragten Juristen und
Professoren,
die
durchgehend mit ihrem Klarnamen
verlinkt
sind.

Juristisch ist die Sache damit
eindeutig
geklärt.
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