Oh, là, là, wir sprechen uns wieder, wenn du ein wenig Berufserfahrung hast. Bis dahin versuche ich aber trotzdem in Kürze auf deine Bemerkungen einzugehen.
"Für was braucht es bei der USt einen extra Kurs?"
-> Das wirst du schon sehen, wenn du dich auf den Steuerberater vorbereitest.
"Viel gibt es da aus Sicht der betrieblichen Steuerlehre nicht zu behandeln"
-> Eventuell nicht aus Sicht der professoralen betrieblichen Steuerlehre, aus Sicht der praktischen betrieblichen Steuerlehre schon.
"Interessant ist die USt nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, was in den Modulen wie internationalen Besteuerung aber eher behandelt wird."
-> Wäre mir neu, dass in Kursen zum IStR USt behandelt wird. Wo ist das so?
"Die USt wird idR. selbst bei großen mittelständischen Unternehmen lediglich als Aufwand Ertrag verbucht. Das war es in der Praxis."
-> Ganz so trivial ist es ja dann insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen doch nicht. Zu allererst muss nämlich erstmal die Frage geklärt werden, was denn überhaupt wo steuerbar und/oder steuerpflichtig ist, welche Deklarationspflichten bis wann bestehen, wie der Rechnungsausweis zu erfolgen hat, wie man das Ganze technisch umsetzt etc.
"Mich würde da wirklich interessieren, was der Schlaumeier zuvor da gestalten will, zumal der Träger der Konsument und nicht das Unternehmen ist. Das Unternehmen leitet lediglich die vom Konsumenten (Endkunden) gezahlte Steuer an das Finanzamt weiter. Klar, wenn der laden insolvent ist und die MwSt nicht mehr abführen kann, wird die USt relevant... Aber sonst."
-> 1. Die Gestaltungsberatung ist nur der allerkleinste Teil der steuerlichen Realität. An erster Stelle steht die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, die sich aus den Steuergesetzen ergeben. Danach kommt die Abwehrberatung und dann die Gestaltungsberatung.
- Ja, theoretisch ist die USt eine Steuer des Konsumenten. Die Steuer wird aber faktisch auch von den Unternehmen wirtschaftlich getragen. Wenn die Konsumenten den Kaufpreis nach USt so akzeptieren, dann hätten sie das vielleicht auch ohne USt in der gleichen Höhe (oder zu einem Preis, der vielleicht nur 5 und nicht 19 % darunter liegt) getan. Das Unternehmen hätte in diesem Fall also mehr Gewinn machen können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Unternehmen mit USt einen Teil seines Gewinns als USt an das Finanzamt abführen muss - es wird also durch die Steuer wirtschaftlich belastet. Davon sprach ich bereits oben, als ich die nicht vollständige Überwälzung der USt auf den Konsumenten erwähnte. Dazu kommen die bereits genannten Deklarations- und Abführungspflichten der Unternehmen.
"Mich würde wirklich interessieren, wo du dein Wissen erworben hast!"
Ich arbeite bei FGS (nicht in der USt). Und du?
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