WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:
WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:
Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Ausichtsrats völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit.
Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen.
Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen.
Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?
So lange Unternehmen z.B. für Transaktionen darum bitten von Big 4 geprüfte Unterlagen vorgelegt zu bekommen, scheint das Vertrauen zu bestehen und die von der Richtigkeit der Angaben betroffenen profitieren anscheinend ausreichen.
Unseretwegen kann man aber gerne als Konkurrent den staatlichen Notars-WP einführen. Wir wetten darauf, wo Wahlrechte bestehen, würde weiterhin der freie WP bevorzugt, weil dieser sich über Expertise und erarbeitetes Vertrauen jedes Jahr aufs Neue durchsetzen muss. Das wiegt im Zweifel mehr als das staatliche Versprechen, dass der fix gesetzte WP ganz bestimmt gute Arbeit macht.
Man muss nicht jeder Sau hinterherrennen, die vom Mob durchs Dorf getrieben wird, Herr Berufskollege.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde Ihren Ton arrogant und überheblich und der Situation völlig unangemessen. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich die Zulassung in zwei EU-Staaten, spreche zwei Muttersprachen und darüber hinaus weitere zwei Sprachen fließend. Deutschland ist soviel ich weiß der einzige EU-Staat, der die ISA noch nicht als Prüfungsstandard gesetzlich normiert hat. Ich frage mich warum wir uns nicht, wie alle anderen EU-Staaten an die Regeln halten?
Im Gegensatz zu Ihnen, verweise ich darauf, dass der WP siegelführende auf ihn vom Staat übertragene Aufgaben wahrnimmt, die der Staat auch direkt ausüben könnte. Der WP hat somit ein Amt und kein Gewerbe.
Ihre Argumentationskette auf meine konkreten und nachhaltigen Vorschläge ist nicht stichhaltig. Schauen wir es uns an:
- Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.
Sie schreiben:
"Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Aufsichtsrats (AR) völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit."
Meine Antwort:
Das ist rundweg falsch!
Was hat die feste Bestelldauer mit der Effizienz einer Prüfung zu tun? Rein gar nichts! Der WP hat nicht die Wünsche und Bedürfnisse des AR zu bedienen, sondern seine staatlichen Hoheitsaufgaben wahrzunehmen und hat sicherzustellen, dass sich jeder Dritte (Stakeholder) auf die veröffentlichten Zahlen verlassen kann. Übrigens, auch GmbHs sind prüfungspflichtig, wenn sie die in § 267 HGB angegebenen Größenkriterien überschritten haben. Ein Aufsichtsrat ist laut dem GmbHG nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Warum plädiere ich für eine feste Bestelldauer? Weil ich bei mein langjährigen Tätigkeit bei den Big-Four es erlebt habe, wie WPs bei signifikanten Prüfungsfeststellungen vor dem Mandanten eingeknickt sind um ja nicht das Mandant zu verlieren. Wenn der WP für mehrere Jahre fest bestellt ist, dann geht diese Drohung ins Leere.
- Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.
Sie schreiben:
"Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen."
Meine Antwort:
Das ist schlichtweg unzutreffend. Vielmehr drängen gerade große WP-Gesellschaften durch regelrechte Dumpingpreise die kleinen WPs, die noch anständig arbeiten und den Zeitaufwand richtig kalkulieren, aus dem Markt. Bei den Rechtsanwälten und Steuerberatern funktioniert es doch. Warum soll der WP staatliche Hoheitsaufgaben, wie auf einem Basar anbieten? Können Sie mir das erklären? Eine gesetzliche Honorarordnung kombiniert mit einer festen Bestelldauer schafft Unabhängigkeit. Testate können ohne finanzielle Risiken eingeschränkt oder auch mal versagt werden und die Angst vor einem Mandatsverlust wird dem WP auch genommen. Die Honorare sind höher als heute und angemessen und bitte verzeihen Sie mir diesen Ausdruck: "Diese Hurerei hat ein Ende".
- Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.
Sie schreiben:
"Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen."
Meine Antwort:
Wieso macht das den Beruf unattraktiv? Das ist eine Behauptung von Ihnen ohne Fundament. Das Amt des WP hat nicht attraktiv oder unattraktiv zu sein. Er hat seine, vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Punkt! Wer das nicht möchte, soll in die Unternehmensberatung gehen und die Finger von der Wirtschaftsprüfung lassen.
- Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen
Sie schreiben:
"Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?"
Meine Antwort:
Ich verweise auf meine obigen Ausführungen. EU-Gesetze gelten auch für Deutschland.
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