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Besteuerung von Firmenwagen

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WiWi Gast

Besteuerung von Firmenwagen

Guten Tag zusammen,

ich habe folgende Situation:

Bruttolistenpreis Firmenwagen: 48.235€
Leasingrate: 680€
Firma übernimmt von Leasingrate: 400€

Ich werde also 280€ der Leasingrate übernehmen.
0,5% Regelung ergibt: 241€

Das Auto ist ein Hybridfahrzeug.

Liege ich richtig der Annahmen, dass der Anteil an der Leasingrate meinen brutto reduziert?

Ich habe ja den Fall, dass der Anteil an der Rate größer ist, als mein geldwerter Vorteil.

Irgendwie machen alle Firmenwagenrechner im Internet etwas anderes damit.

Reduziert sich durch die Beteiligung an der Rate mein geldwerter Vorteil auf 0, sodass nur die 280€ vom brutto runtergehen?

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WiWi Gast

Besteuerung von Firmenwagen

Hätte ich auch so verstanden, ja.

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know-it-all

Besteuerung von Firmenwagen

WiWi Gast schrieb am 08.09.2023:

Guten Tag zusammen,

ich habe folgende Situation:

Bruttolistenpreis Firmenwagen: 48.235€
Leasingrate: 680€
Firma übernimmt von Leasingrate: 400€

Ich werde also 280€ der Leasingrate übernehmen.
0,5% Regelung ergibt: 241€

Das Auto ist ein Hybridfahrzeug.

Liege ich richtig der Annahmen, dass der Anteil an der Leasingrate meinen brutto reduziert?

Das musst du deinen AG fragen, aber typischerweise löuft das über Umwandlung von Bruttogehalt.

Ich habe ja den Fall, dass der Anteil an der Rate größer ist, als mein geldwerter Vorteil.

Das mag zwar betragsmäßig stimmen, aber sind zwei komplett voneinander unabhängige Sachverhalte.

Irgendwie machen alle Firmenwagenrechner im Internet etwas anderes damit.

Reduziert sich durch die Beteiligung an der Rate mein geldwerter Vorteil auf 0, sodass nur die 280€ vom brutto runtergehen?

Nein, tut sie nicht. Der geldwerte Vorteil wird ja aus dem BLP des Fahrzeugs errechnet (und nicht aus den monatlichen Kosten inkl. Leasingrate).
Ein völlig anderer Aspekt sind die Kosten. Wenn du einen Teil der Kosten aus dem Bruttogehalt mitbezahlst, dann hat das keine Auswirkungen auf die Höhe des GWV.
Es ist auch einfach zu sehen, dass - wenn es nicht so wäre - der GWV leicht umgangen werden kann/könnte
Vergleich mal die beiden Optionen:
1) AG stellt dem AN direkt in einen Dienstwagen zur Verfügung (AN trägt GWV entsprechend 1% Regel)
2) AG legt die Kosten des Dienstwagen zunächst fiktiv auf das Bruttogehalt um, AN wandelt das Bruttogehalt wieder in Dienstwagen zurück

Nach deiner Interpretation würde der AN in Fall 2 ja einen geringeren oder gar keinen GWV zu tragen haben, obwohl der Sachverhalt im Grunde unverändert ist.

Sofern für einen Dienstwagen Bruttoumwandlung stattfindet, hat der AN also im Wesentlichen noch einen Steuervorteil:
Das um den Umwandlungsbetrag verminderte Bruttogehalt reduziert die Steuerlast. Gleichzeitig erhöht sich das Steuerbrutto wieder um den GWV. Dieser ist bei 1% Regel (oder bei E-Fahrzeugen noch weniger) aber typischerweiser geringer als der Umwandlungsbetrag. Das heißt das resultierende Steuerbrutto ist geringer als ohne Dienstwagen. Deswegen sparst du effektiv einige Steuern. Hast aber natürlich trotzdem ein deutlich niedrigeres Nettogehalt, weil das normale Bruttogehalt ja um die Umwandung verringert ist.

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