WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:
Ich kenne Car Allowance nur nach diesem Modell: der AG zahlt den Allowance Betrag X EUR brutto. Der wird dann normal versteuert. Dafür kann man sich dann ein Auto leasen,
Versteuert werden muss es natürlich, aber die Steuer bemisst sich nicht anhand des durch den AG gezahlten Betrages (für Leasingrate etc.). Stattdessen muss der AN den geldwerten Vorteil (des Sachbezugs) versteuern. Bei einem Dienstwagen erfolgt die Bemessung dieses Vorteils i.d.R. anhand der pauschalen 1% Regelung.
D.h. der geldwerte Vorteil beträgt pro Monat 1% Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs und zusätzlich 0,03% pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte. Entsprechend des individuellen Steuersatzes wird dann die darauf zu entrichtende Steuer ermittelt. Bei einem Dienstwagen mit einem BLP von 50.000 EUR und einer Entfernung von 20 km ergibt sich nach der Formel ein geldwerter Vorteil von (1% + 20 x 0,03%) x 60.000 EUR = 1,6% x 50.000 EUR = 800 EUR. Bei einem Steuersatz von 42% muss man auf den Wagen als zusätzlich Einkommensteuer i.H.v. 336 EUR (zzgl. SoliZ, ggf. KSt) zahlen.
Auch wenn Leasingrate des Wagens und BLP natürlich meist korrelieren, so sind doch die Leasingrate bzw. die durch den AG getragenen Kosten des Dienstwagens für die Ermittlung der Steuer erstmal nicht relevant.
finanzieren, kaufen. Oder man fährt Bahn (Allowance heißt ja nicht, dass man sich ein Auto nehmen muss!). Sämtliche Kfz-Kosten (Raten, Steuern, Versicherung, Wartung, Reparaturen) laufen auf den Mitarbeiter privat. Dafür kann man dann jeden Kilometer mit 0,30 EUR bei der Steuererklärung ansetzen.
Wenn die Versteuerung so wie von dir oben beschrieben erfolgt und der AN alle Kosten selbst trägt, was unterscheidet dann dieses Modell noch von Privatleasing? Bzw. wo ist das Fahrzeug dann noch ein Dienstwagen?
Ich kenne Allowance (oder Dienstwagenbudget oder wie auch immer das in jeder Firma heißt) nur nach dem folgenden Schema:
AG stellt Budget. Der AN sucht sich ein Fahrzeug aus. Leasingrate und alle Kosten laufen gegen dieses Budet. Wenn das Budget überschritten ist, zahlt der AN den überschreitenden Betrag aus eigener Tasche (=Umwandlung von Bruttogehalt). Besteuerung des geldwerten Vorteils mittels 1% Regel.
In manchem Firmen, so wie auch in unserer, ist das Budget zudem nur für Sachleistungen einsetzbar. Die Option auf Auszahlung als Bruttogehalt besteht nicht. Sachleistungen können alternativ auch sein: ÖPNV- oder Bahnticket (100), Einzahlung in die bAV, Jobrad :-)
Die steuerliche Ansetzbarkeit der Pendlerpauschale ist korrekt. (sofer du mit "jeder Kilometer" jeden Entfernungskilometer meinst :-)).
Das Modell kann sich lohnen, wenn man einen weiten Anfahrtsweg zum Büro hat. Birgt dann allerdings das Risiko, dass man das Auto an der Backe hat, wenn sich die Wege trennen.
Ein weiter Anfahrtsweg zum Büro bedingt allerdings auch einen höhen geldwerten Vorteil, d.h. mehr Steuer = weniger Netto. Lohnt sich meist trotzdem, zumindest im Vergleich mit einem gleichwertigen auf eigene Kosten betriebenen und privat angeschafften Fahrzeug.
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