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Firmenwagen auszahlen

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WiWi Gast

Firmenwagen auszahlen

Ich habe hier im Forum gelesen, dass bei einigen Firmen man kann sich das Car Bonus/Allowance auzahlen lassen. Verstehe ich das richtig, dass die entsprechende Summe normal zu versteuern ist und das eigentlich wie einen normalen Bonus anzusehen ist, der eigentlich nichts mit dem Auto zu tun hat? Entstehen irgendwelche Verpflichtungen für den Arbeitnehmer in dem Fall einer Auszahlung, z.B. dass man aus eigener Tasche die dienstlichen Fahrtkosten (Taxifahrten, Zugfahrten, etc.) tragen muss?

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WiWi Gast

Firmenwagen auszahlen

Ein Dienstwagen macht doch nur Sinn (im steuerlichen Sinne), wenn man den kaum für den Beruf braucht. Es ist einfach ein Teil des Gehalts, den man sich natürlich auch auszahlen lassen kann. Wer den Firmenwagen viel betrieblich benötigt, wird den kaum eintauschen können, denn betriebliche Fahrten müssen vom AG vergütet werden.

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WiWi Gast

Firmenwagen auszahlen

WiWi Gast schrieb am 28.09.2019:

Ich habe hier im Forum gelesen, dass bei einigen Firmen man kann sich das Car Bonus/Allowance auzahlen lassen. Verstehe ich das richtig, dass die entsprechende Summe normal zu versteuern ist und das eigentlich wie einen normalen Bonus anzusehen ist, der eigentlich nichts mit dem Auto zu tun hat? Entstehen irgendwelche Verpflichtungen für den Arbeitnehmer in dem Fall einer Auszahlung, z.B. dass man aus eigener Tasche die dienstlichen Fahrtkosten (Taxifahrten, Zugfahrten, etc.) tragen muss?

Meine Firma bieten das Arbeitnehmern an, die aufgrund ihrer Position (Leitung oder hohe paygrades) firmenwagenberechtigt sind, sie erhalten ihre volle Firmenwagenpauschale als zusätzliches Gehalt. Dürfen im Gegenzug Dienstreisen bis 250km nicht abrechnen.

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WiWi Gast

Firmenwagen auszahlen

Ich kenne Car Allowance nur nach diesem Modell: der AG zahlt den Allowance Betrag X EUR brutto. Der wird dann normal versteuert. Dafür kann man sich dann ein Auto leasen, finanzieren, kaufen. Oder man fährt Bahn (Allowance heißt ja nicht, dass man sich ein Auto nehmen muss!). Sämtliche Kfz-Kosten (Raten, Steuern, Versicherung, Wartung, Reparaturen) laufen auf den Mitarbeiter privat. Dafür kann man dann jeden Kilometer mit 0,30 EUR bei der Steuererklärung ansetzen.

Das Modell kann sich lohnen, wenn man einen weiten Anfahrtsweg zum Büro hat. Birgt dann allerdings das Risiko, dass man das Auto an der Backe hat, wenn sich die Wege trennen.

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know-it-all

Firmenwagen auszahlen

WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:

Ich kenne Car Allowance nur nach diesem Modell: der AG zahlt den Allowance Betrag X EUR brutto. Der wird dann normal versteuert. Dafür kann man sich dann ein Auto leasen,

Versteuert werden muss es natürlich, aber die Steuer bemisst sich nicht anhand des durch den AG gezahlten Betrages (für Leasingrate etc.). Stattdessen muss der AN den geldwerten Vorteil (des Sachbezugs) versteuern. Bei einem Dienstwagen erfolgt die Bemessung dieses Vorteils i.d.R. anhand der pauschalen 1% Regelung.
D.h. der geldwerte Vorteil beträgt pro Monat 1% Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs und zusätzlich 0,03% pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte. Entsprechend des individuellen Steuersatzes wird dann die darauf zu entrichtende Steuer ermittelt. Bei einem Dienstwagen mit einem BLP von 50.000 EUR und einer Entfernung von 20 km ergibt sich nach der Formel ein geldwerter Vorteil von (1% + 20 x 0,03%) x 60.000 EUR = 1,6% x 50.000 EUR = 800 EUR. Bei einem Steuersatz von 42% muss man auf den Wagen als zusätzlich Einkommensteuer i.H.v. 336 EUR (zzgl. SoliZ, ggf. KSt) zahlen.
Auch wenn Leasingrate des Wagens und BLP natürlich meist korrelieren, so sind doch die Leasingrate bzw. die durch den AG getragenen Kosten des Dienstwagens für die Ermittlung der Steuer erstmal nicht relevant.

finanzieren, kaufen. Oder man fährt Bahn (Allowance heißt ja nicht, dass man sich ein Auto nehmen muss!). Sämtliche Kfz-Kosten (Raten, Steuern, Versicherung, Wartung, Reparaturen) laufen auf den Mitarbeiter privat. Dafür kann man dann jeden Kilometer mit 0,30 EUR bei der Steuererklärung ansetzen.

Wenn die Versteuerung so wie von dir oben beschrieben erfolgt und der AN alle Kosten selbst trägt, was unterscheidet dann dieses Modell noch von Privatleasing? Bzw. wo ist das Fahrzeug dann noch ein Dienstwagen?
Ich kenne Allowance (oder Dienstwagenbudget oder wie auch immer das in jeder Firma heißt) nur nach dem folgenden Schema:
AG stellt Budget. Der AN sucht sich ein Fahrzeug aus. Leasingrate und alle Kosten laufen gegen dieses Budet. Wenn das Budget überschritten ist, zahlt der AN den überschreitenden Betrag aus eigener Tasche (=Umwandlung von Bruttogehalt). Besteuerung des geldwerten Vorteils mittels 1% Regel.
In manchem Firmen, so wie auch in unserer, ist das Budget zudem nur für Sachleistungen einsetzbar. Die Option auf Auszahlung als Bruttogehalt besteht nicht. Sachleistungen können alternativ auch sein: ÖPNV- oder Bahnticket (100), Einzahlung in die bAV, Jobrad :-)

Die steuerliche Ansetzbarkeit der Pendlerpauschale ist korrekt. (sofer du mit "jeder Kilometer" jeden Entfernungskilometer meinst :-)).

Das Modell kann sich lohnen, wenn man einen weiten Anfahrtsweg zum Büro hat. Birgt dann allerdings das Risiko, dass man das Auto an der Backe hat, wenn sich die Wege trennen.

Ein weiter Anfahrtsweg zum Büro bedingt allerdings auch einen höhen geldwerten Vorteil, d.h. mehr Steuer = weniger Netto. Lohnt sich meist trotzdem, zumindest im Vergleich mit einem gleichwertigen auf eigene Kosten betriebenen und privat angeschafften Fahrzeug.

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