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Firmenwagen für "umsonst"

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WiWi Gast

Firmenwagen für "umsonst"

Hallo zusammen,

da ich beim Vorstellungsgespräch nicht zufrieden war mit dem Gehalt, hat mir der Geschäftsführer einen Firmenwagen für "umsonst" angeboten, weil dieser einem früheren Mitarbeiter gehörte, der gekündigt wurde und das wohl noch über diesen läuft.

Ich hab das Angebot angenommen und mir nichts weiter dabei gedacht. Jetzt möchte ich aber zeitnah das Unternehmen verlassen, weil ich ein anderes Angebot erhalten habe.

Könnte es für mich steuerliche Konsequenzen geben, wenn mir mein jetziger Arbeitgeber eine "reinwürgen" will und z. B. dies dem Finanzamt meldet und ich dann nachträglich den geldwerten Vorteil berappen muss?

Oder bekommt nur er ein Problem, weil er mir den Firmenwagen schwarz überlassen hat?

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

in diesem Forum findet keine Beratung für vermeindlichen Steuerbetrug statt. Selbstverständlich kann es Konsequenzen geben du hast schließlich keine Abgaben geleistet....

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Was hat dies mit Steuerbetrug zu tun. Der Firmenwagen stand nur rum und wurde für Fahrten auf Messen genutzt. Für die Restlaufzeit hat mir der Chef diesen überlassen. Bei der Annahme des Angebots hatte ich keine Ahnung, dass ich dann überhaupt einen geldwerten Vorteil erhalte und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen.

Nach 1-2 Wochen hab ich dann natürlich recherchiert und gemerkt, dass ich den eigentlich versteuern muss. Aber dies obliegt doch beim Arbeitgeber dies anzumelden. Also hat er doch den "Steuerbetrug" begangen?

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Nur weil man es nicht wusste, ist es nicht straffrei.
Denke jedoch nicht, dass er dir eine reinwürgen wollen würde. Schließlich würde er sich dabei auch selbst ans Bein pinkeln.

Lounge Gast schrieb:

Was hat dies mit Steuerbetrug zu tun. Der Firmenwagen stand
nur rum und wurde für Fahrten auf Messen genutzt. Für die
Restlaufzeit hat mir der Chef diesen überlassen. Bei der
Annahme des Angebots hatte ich keine Ahnung, dass ich dann
überhaupt einen geldwerten Vorteil erhalte und ich wurde auch
nicht darauf hingewiesen.

Nach 1-2 Wochen hab ich dann natürlich recherchiert und
gemerkt, dass ich den eigentlich versteuern muss. Aber dies
obliegt doch beim Arbeitgeber dies anzumelden. Also hat er
doch den "Steuerbetrug" begangen?

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Es müssen ganz normal Sozialabgaben für den geldwerten Vorteil geleistet werden, was nicht erfolgt ist. Solange kein Fahrtenbuch geführt wurde, wird die 1%-Regelung angewendet. Und auch wenn der Wagen ?kaum benutzt wurde?, müssen eben dann 1% monatlich auf das Einkommen angerechnet werden.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Du hast ihn privat genutzt, mit Zustimmung deines Arbeitsgebers. Nach 1-2 Wochen hast du gewusst, dass es ein geldwerter Vorteil ist. Also Steuerbetrug von deiner Seite. Ob und wie dein AG auch Steuerbetrug begangen hat bzw. Beihilfe, ist wohl nur in Hinblick auf die Erpressbarkeit relevant.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Relax. Bestimmt hast Du doch ein Fahrtenbuch geführt, gell? Und das wolltest Du eh in Deiner Steuererklärung angeben, gell?

Also: Kein Problem für Dich.

Dein Arbeitgeber wird sich im Zweifelsfall auch darauf berufen, dass es die mündliche Absprache gegeben hat, ein Fahrtenbuch zu führen.

Also: Für ihn auch kein Problem.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

ok, das glaube ich nämlich auch. Ansonsten wird die Strafe wegen 2 Monaten hoffentlich nicht so immens sein. Sonst zahl ich die 400? halt nach.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Das ist ne sehr gute Idee, danke! :) Ich denke es wird alles gut gehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Klasse, Danke! Dann bin ich ja fein raus und muss mir keine Gedanken machen :)

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Haftung und Schuldner sind zwei paar Stiefel.

im §42d (3) S. 4 steht übrigens was anderes wie oben gesagt wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Für den Arbeitgeber könnte es schlimmer werden; aber weniger wegen der Steuer, sondern wegen der Sozialabgaben. Da macht man sich nämlich direkt strafbar, wenn man die nicht ordnungsgemäß abführt.

antworten
know-it-all

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Mir ist nicht ganz klar wie das Gesetz auszulegen und zu verstehen ist. Das Finanzamt selbst wird natürlich den Arbeitgeber zur Nachzahlung in Anspruch nehmen und haftbar machen, denn der ist für die Abführung der Einkommensteuer an das Finanzamt verantwortlich.
Die Frage ist aber darüberhinaus, ob nicht der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer letztendlich auch einen "internen" Erstattungsanspruch hat v.a. wenn belegbar ist, dass der Arbeitnehmer schuldhaft gehandelt hat. Bspw. wenn die Notwendigkeit, auf den geldwerten Vorteil Lohnsteuer zu entrichten, dem Arbeitnehmer bewusst war und dieser vorsätzlich nicht darauf hingewiesen hat.
Ein Arbeitnehmer muss natürlich zwar kein Experte für Einkommenssteuer sein, aber eine gewisse Sorgfaltspflicht ist auch von einem Lohnempfänger zu erwarten.

Siehe Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf gegen die Lehrerin, das vor ein paar Tagen durch die Medien ging. Diese Lehrerin hatte jahrelang - obwohl in Teilzeit arbeitend - vollen Lohn erhalten, will aber nie ihre Gehaltsabrechnungen angeschaut haben oder bemerkt haben, dass sie eigentlich hätte viel weniger Lohn erhalten müssen. Diesen Lohn muss sie aufgrund des Gerichtsurteiles nun zurückzahlen.

Außerdem zu beachten: in der Lohnabrechnung lassen sich viele Sachverhalte auch nachträglich/rückwirkend abrechnen. Dann erhält man einen Nachbescheid für Vormonate, der dann auf das Netto der aktuellen Lohnabrechnung übertragen wird.
Der Arbeitgeber könnte also durchaus, solange die letzte Lohnabrechnung noch offen ist, die Steuer auf den Dienstwagen nachträglich für die Vormonate einbehalten.

Lounge Gast schrieb:

Davon abgesehen....

Bei Fehlern der Lohnsteuer, usw. kann im Nachhinein nur der
Arbeitgeber zur Nachzahlung gebeten werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42d.html

antworten
know-it-all

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Theoretisch könnte der TE natürlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdienen. Dann hätte der Dienstwagen keine Auswirkungen auf die SV-Beiträge. Aber mangels entsprechender Informationen ist das natürlich nur Spekulation.

Lounge Gast schrieb:

Für den Arbeitgeber könnte es schlimmer werden; aber weniger
wegen der Steuer, sondern wegen der Sozialabgaben. Da macht
man sich nämlich direkt strafbar, wenn man die nicht
ordnungsgemäß abführt.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Hier der TE:

Ok, jedenfalls wären sowohl ich, als auch der Arbeitgeber dran. Deshalb gehe ich schwer davon aus, dass er nichts dergleichen unternehmen wird, weil er dann wahrscheinlich mehr Probleme bekommt als ich.

Nein über der Beitragsbemessungsgrenze bin ich nicht (ca. 50k)

Das Beispiel mit der Lehrerin kam mir auch in den Sinn und ich sehe hier tatsächlich auch parallelen. Jetzt drückt mir einfach mal die Daumen, dass es da keinerlei Komplikationen geben wird.

Auf jeden Fall Danke für die hilfreichen Beiträge :)

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Ich hoffe du hälst uns trotzdem auf dem Laufenden und schreibst in ein paar Monaten einen Beitrag was rausgekommen ist, wie er reagiert hat etc. Fänd ich toll.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Warum sollte dir der Arbeitgeber einen reinwürgen?

Immerhin hat ER die Sozialabgaben und Steuern nicht abgeführt.... so würde er sich ins eigene Fleisch schneiden.

Und der Tipp mit dem Farhtenbuch ist gut - damit bist du fein raus und das ist auch völlig korrekt dann.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmenwagen für "umsonst"

Ich warte das Ergebnis meines Vorstellungsgespräches ab, kann also noch 2-3 Wochen gehen, bevor über haupt das Kündigungsgespräch stattfindet, falls ich eben eine Zusage bekomme.

Sollte ich eine Absage erhalten, kann es noch ein paar Monate gehen^^

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