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GehälterBahn

Gehalt Deutsche Bahn AG

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:

Die Bezirksleiter kommen auch nur zu Bürozeiten, liegen sonst um 22:00 mit ihrer JAL und ihrer Ehefrau gutbezahlt im Bett mit MBG-ML-Firmenwagen auf dem Grundstück. Raus gehts da nur in Bereitschaft, falls es in der Infrago mal wieder gescheppert hat.

Hier nochmal derjenige, dem Du geantwortet hast (Danke dafür). Das stimmt leider nicht, unser Bezirksleiter hat einen absoluten Kontrollwahn, der taucht gerne mal am Wochenende auf (ja, auch sonntags bei schönem Wetter, da kommt er mit seinem eRadl an) und unter der Woche ist es schon fast "normal" dass er zur Frühschicht zwischen 5 und 6 Uhr aufschlägt - was wir auf dem Turm natürlich sehr mögen, besonders wenn es noch die Nachtschicht trifft und nicht den "frischen" und ausgeschlafenen (LOL) zur Frühschicht. Da hat man super lange Nachtschichten, oft wegen Betras mit Stress ohne Ende, kann kaum noch die Augen aufhalten und dann kommt noch in der letzten halben Stunde der Chef zum Nerven und stört auch noch bei der Dienstübergabe. Nicht schön sowas. Also es ist gelogen dass der nur zu Bürozeiten kommt!

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:

Ganz schön viel Quatsch was wieder geschrieben wird was so allgemein bei der Bahn so möglich ist. Egal.

InfraGO / Netz hat nun auch Einstellungsstopp. Mit anderen Worten es ist offensichtlich dass die Kohle (40 mil) der Bundesregierung nicht kommen. Also anscheinend spart man wo anders mehr co2 oder so ähnlich.

Ja, es kommen nur 27 mil

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Laplace

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:

Ganz schön viel Quatsch was wieder geschrieben wird was so allgemein bei der Bahn so möglich ist. Egal.

InfraGO / Netz hat nun auch Einstellungsstopp. Mit anderen Worten es ist offensichtlich dass die Kohle (40 mil) der Bundesregierung nicht kommen. Also anscheinend spart man wo anders mehr co2 oder so ähnlich.

Ja, es kommen nur 27 mil

Das stimmt nicht. Die 27 Mio sind der Sockelbetrag aus der LuV III den die Regierung und seit Jahren zugesichert hat. Die InfraGo bekommen mind. 27 Mio Tendenz eher höher

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Hallo zusammen,

kann mir jemand bitte die Eingruppierung der folgenden Stelle sagen?

Job-Ref.: 273787

Danke!

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 14.05.2024:

Die Bezirksleiter kommen auch nur zu Bürozeiten, liegen sonst um 22:00 mit ihrer JAL und ihrer Ehefrau gutbezahlt im Bett mit MBG-ML-Firmenwagen auf dem Grundstück. Raus gehts da nur in Bereitschaft, falls es in der Infrago mal wieder gescheppert hat.

Hier nochmal derjenige, dem Du geantwortet hast (Danke dafür). Das stimmt leider nicht, unser Bezirksleiter hat einen absoluten Kontrollwahn, der taucht gerne mal am Wochenende auf (ja, auch sonntags bei schönem Wetter, da kommt er mit seinem eRadl an) und unter der Woche ist es schon fast "normal" dass er zur Frühschicht zwischen 5 und 6 Uhr aufschlägt - was wir auf dem Turm natürlich sehr mögen, besonders wenn es noch die Nachtschicht trifft und nicht den "frischen" und ausgeschlafenen (LOL) zur Frühschicht. Da hat man super lange Nachtschichten, oft wegen Betras mit Stress ohne Ende, kann kaum noch die Augen aufhalten und dann kommt noch in der letzten halben Stunde der Chef zum Nerven und stört auch noch bei der Dienstübergabe. Nicht schön sowas. Also es ist gelogen dass der nur zu Bürozeiten kommt! >

Die Kontrollen sind vom EBL und tlw. vom EBA so vorgeschrieben. Vllt mla mit dem EBL reden.

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WiWi Gast

Austrittsbefragung

Hier sind ja ein paar anwesend die Ahnung haben: Bringt die Austrittsbefragung was? Sollte ich daran teilnehmen? Wollen die echt die Wahrheit wissen die sie eh schon kennen oder ist das wie alles einfach nur sinnlos?

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Jetzt muss ich aber glaube ich doch noch einmal nachfragen.

Also bei meiner Frage ging es mir nicht darum, ob jemand mit 604/104 einmal nach längerer Zeit und Bewerbungen einmal überhaupt die 601/101 erreichen kann.

Sondern ob man sich mit einer jetzigen Eingruppierung im Bereich 604/104 und einer Geldanpassung im Grunde an die 103 angelehnt sofort auf eine ausgeschriebene
Stelle mit 601/101 bewerben kann.

Also mit dem Hintergrund langjähriger Interner, Teamleiter, über die Jahre die Aufgaben der nächsten Führungskraft mit übernommen und diese vertreten und den Master
erworben.

Wird so etwas im Bewerbungsprozess gesehen, auch wenn diese Tätigkeiten für die Führungskraft im Grunde so mitlaufen. Nachfragen bei der Führungskraft wären ja
kein Problem, die kann es ja alles bestätigen.

Oder sehen die nur auf einen Blick 604/104 lachen sich kaputt und die Bewerbung wird
zurückgestellt?

Weil das wäre ja dann die zweite Frage gewesen, ob man sich dann ernsthaft noch auf eine 103er Stelle, dann eine 102er Stelle und irgendwann eine 101er Stelle bewerben muss.

Weil vom Bereich Facharbeiter mit Meister auf eine 103 habe ich jetzt schon öfter gesehen.
Meister jedoch oftmals nur Zertifikat und ohne Stelle um es dann auch ausgeführt zu haben. Die gehen wohl ziemlich zurück mit den Einstellungskriterien.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Jetzt muss ich aber glaube ich doch noch einmal nachfragen.

Also bei meiner Frage ging es mir nicht darum, ob jemand mit 604/104 einmal nach längerer Zeit und Bewerbungen einmal überhaupt die 601/101 erreichen kann.

Sondern ob man sich mit einer jetzigen Eingruppierung im Bereich 604/104 und einer Geldanpassung im Grunde an die 103 angelehnt sofort auf eine ausgeschriebene
Stelle mit 601/101 bewerben kann.

Also mit dem Hintergrund langjähriger Interner, Teamleiter, über die Jahre die Aufgaben der nächsten Führungskraft mit übernommen und diese vertreten und den Master
erworben.

Wird so etwas im Bewerbungsprozess gesehen, auch wenn diese Tätigkeiten für die Führungskraft im Grunde so mitlaufen. Nachfragen bei der Führungskraft wären ja
kein Problem, die kann es ja alles bestätigen.

Oder sehen die nur auf einen Blick 604/104 lachen sich kaputt und die Bewerbung wird
zurückgestellt?

Weil das wäre ja dann die zweite Frage gewesen, ob man sich dann ernsthaft noch auf eine 103er Stelle, dann eine 102er Stelle und irgendwann eine 101er Stelle bewerben muss.

Weil vom Bereich Facharbeiter mit Meister auf eine 103 habe ich jetzt schon öfter gesehen.
Meister jedoch oftmals nur Zertifikat und ohne Stelle um es dann auch ausgeführt zu haben. Die gehen wohl ziemlich zurück mit den Einstellungskriterien.

Long story short: Wer sich von der x04 auf eine x01 bewirbt, bekommt mit 99%er-Wahrscheinlichkeit eine Entwicklungsvereinbarung. D.h. man startet in der x02 und landet nach ca. 12-18 Monaten dann am Bandanfang der x01.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Jetzt muss ich aber glaube ich doch noch einmal nachfragen.

Also bei meiner Frage ging es mir nicht darum, ob jemand mit 604/104 einmal nach längerer Zeit und Bewerbungen einmal überhaupt die 601/101 erreichen kann.

Sondern ob man sich mit einer jetzigen Eingruppierung im Bereich 604/104 und einer Geldanpassung im Grunde an die 103 angelehnt sofort auf eine ausgeschriebene
Stelle mit 601/101 bewerben kann.

Also mit dem Hintergrund langjähriger Interner, Teamleiter, über die Jahre die Aufgaben der nächsten Führungskraft mit übernommen und diese vertreten und den Master
erworben.

Wird so etwas im Bewerbungsprozess gesehen, auch wenn diese Tätigkeiten für die Führungskraft im Grunde so mitlaufen. Nachfragen bei der Führungskraft wären ja
kein Problem, die kann es ja alles bestätigen.

Oder sehen die nur auf einen Blick 604/104 lachen sich kaputt und die Bewerbung wird
zurückgestellt?

Weil das wäre ja dann die zweite Frage gewesen, ob man sich dann ernsthaft noch auf eine 103er Stelle, dann eine 102er Stelle und irgendwann eine 101er Stelle bewerben muss.

Weil vom Bereich Facharbeiter mit Meister auf eine 103 habe ich jetzt schon öfter gesehen.
Meister jedoch oftmals nur Zertifikat und ohne Stelle um es dann auch ausgeführt zu haben. Die gehen wohl ziemlich zurück mit den Einstellungskriterien.

Ich kann nur für meinen Bereich sprechen: deine aktuelle Eingruppierung ist uns vollkommen egal.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Danke euch zwei, für eure Antworten.

Das hört sich echt gut an. Entwicklungsvereinbarung und der Zwischenschritt mit dem Gehalt wäre kein Problem.

Ging mir echt um die Frage, ob man bei 604/104 zu 101 (wenn die Stelle wirklich
nahe passt) ausgelacht wird. Obwohl man halt im Hintergrund Master und Co.
dann alles hätte.

Dann denke ich werde ich doch die Augen nach diesen Stellen offenhalten
und nicht erst den Umweg über andere Stellen.

Long story short: Wer sich von der x04 auf eine x01 bewirbt, bekommt mit 99%er-
Wahrscheinlichkeit eine Entwicklungsvereinbarung. D.h. man startet in der x02 und
landet nach ca. 12-18 Monaten dann am Bandanfang der x01.

Ich kann nur für meinen Bereich sprechen: deine aktuelle Eingruppierung ist uns
vollkommen egal.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:

Danke euch zwei, für eure Antworten.

Das hört sich echt gut an. Entwicklungsvereinbarung und der Zwischenschritt mit dem Gehalt wäre kein Problem.

Ging mir echt um die Frage, ob man bei 604/104 zu 101 (wenn die Stelle wirklich
nahe passt) ausgelacht wird. Obwohl man halt im Hintergrund Master und Co.
dann alles hätte.

Dann denke ich werde ich doch die Augen nach diesen Stellen offenhalten
und nicht erst den Umweg über andere Stellen.

Long story short: Wer sich von der x04 auf eine x01 bewirbt, bekommt mit 99%er-
Wahrscheinlichkeit eine Entwicklungsvereinbarung. D.h. man startet in der x02 und
landet nach ca. 12-18 Monaten dann am Bandanfang der x01.

Ich kann nur für meinen Bereich sprechen: deine aktuelle Eingruppierung ist uns
vollkommen egal.

Jeder Mann würde ausgelacht werden. Ich wurde mit 602 (601 war schon unterschrieben) für AT ausgelacht obwohl Master und co vorhanden. Alle Kollegen haben Steine in den Weg bekommen.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:

Danke euch zwei, für eure Antworten.

Das hört sich echt gut an. Entwicklungsvereinbarung und der Zwischenschritt mit dem Gehalt wäre kein Problem.

Ging mir echt um die Frage, ob man bei 604/104 zu 101 (wenn die Stelle wirklich
nahe passt) ausgelacht wird. Obwohl man halt im Hintergrund Master und Co.
dann alles hätte.

Dann denke ich werde ich doch die Augen nach diesen Stellen offenhalten
und nicht erst den Umweg über andere Stellen.

Long story short: Wer sich von der x04 auf eine x01 bewirbt, bekommt mit 99%er-
Wahrscheinlichkeit eine Entwicklungsvereinbarung. D.h. man startet in der x02 und
landet nach ca. 12-18 Monaten dann am Bandanfang der x01.

Ich kann nur für meinen Bereich sprechen: deine aktuelle Eingruppierung ist uns
vollkommen egal.

Es ist natürlich allen bekannt, dass an vielen Stellen mit der Eingruppierung geknausert wird. Das wird den Bewerbern aber nicht zum Nachteil gereicht. Natürlich werden aber auch die gleichen Maßstäbe angelegt, wie an alle anderen 601-Bewerbern. Die sind bei den meisten 604ern nicht erfüllt. Wenn das aber mal im Einzelfall doch passt, ist das keine große Sache.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:

Die Bezirksleiter kommen auch nur zu Bürozeiten, liegen sonst um 22:00 mit ihrer JAL und ihrer Ehefrau gutbezahlt im Bett mit MBG-ML-Firmenwagen auf dem Grundstück. Raus gehts da nur in Bereitschaft, falls es in der Infrago mal wieder gescheppert hat.

Hier nochmal derjenige, dem Du geantwortet hast (Danke dafür). Das stimmt leider nicht, unser Bezirksleiter hat einen absoluten Kontrollwahn, der taucht gerne mal am Wochenende auf (ja, auch sonntags bei schönem Wetter, da kommt er mit seinem eRadl an) und unter der Woche ist es schon fast "normal" dass er zur Frühschicht zwischen 5 und 6 Uhr aufschlägt - was wir auf dem Turm natürlich sehr mögen, besonders wenn es noch die Nachtschicht trifft und nicht den "frischen" und ausgeschlafenen (LOL) zur Frühschicht. Da hat man super lange Nachtschichten, oft wegen Betras mit Stress ohne Ende, kann kaum noch die Augen aufhalten und dann kommt noch in der letzten halben Stunde der Chef zum Nerven und stört auch noch bei der Dienstübergabe. Nicht schön sowas. Also es ist gelogen dass der nur zu Bürozeiten kommt! >

Die Kontrollen sind vom EBL und tlw. vom EBA so vorgeschrieben. Vllt mla mit dem EBL reden.

Es ist eine bestimmte Anzahl an Nachtkontrollen usw. vorgeschrieben, das ist längst bekannt (bin rund 15 Jahre dabei). Aber was der aktuelle Bezirksleiter macht ist nicht mehr normal, das hatten wir weder bei seinem Vorgänger noch hatte ich sowas auf anderen Stellwerken und unsere Nachbarstellwerke mit anderen Chefs erleben das auch nicht in diesem Ausmas. Aber wenn Du die vorgeschriebenen Kontrollen kennst dann wirst Du mir sicherlich zustimmen, dass es nicht stimmt dass die Bezirksleiter nur zu den Bürozeiten kommen (wie ein anderer behauptet hat) und man sonst seine Ruhe hat. Ich kenne jedoch keine Vorschrift wo steht dass der Bezirksleiter wenn er nichts auf dem Zettel hat und wir auch nicht mehrmals die Woche vorbeikommt und oft 5 Stunden oder länger bleibt.

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WiWi Gast

Kündigung

Wisst ihr wie lange es dauert bis die devk sich meldet und Optionen anbietet zur Betriebsrente?

Und wer stellt eigentlich Urlaubsbescheinigungen aus?

antworten
WiWi Gast

Kündigung

Machen die in der Regel einmal im Quartal. Nimm höchstens das 30+23 Modell, alles andere ist schrott bei der DEVK. Genauso wie die ganzen anderen Partnerprogramme bei der DB.

Bespare lieber einen ETF.

WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:

Wisst ihr wie lange es dauert bis die devk sich meldet und Optionen anbietet zur Betriebsrente?

Und wer stellt eigentlich Urlaubsbescheinigungen aus?

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WiWi Gast

Kündigung

WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:

Wisst ihr wie lange es dauert bis die devk sich meldet und Optionen anbietet zur Betriebsrente?

Und wer stellt eigentlich Urlaubsbescheinigungen aus?

Du musst dich selber bei der DEVK melden. Das und das Thema Urlaubsbescheinigung ist im Personalportal erläutert.

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WiWi Gast

Interne Stellenamrkt

Von mir selbst bezeugt (Projektingenieur VA bei InfraGO AG).

Ich suche eine Stelle als Projektleiter im Interner Stellenmarkt mit Tarif 602 und sende meinen Lebenslauf ein.

Bereit zu gehen: wirtschaftliche Anfrage 69.500 Euro ohne JAL und das erste Vorstellungsgespräch verlief sehr gut, weil es dem entsprach, was ich jetzt mache, nur war es eine Stelle bei Leiter
Sie luden mich zu einem zweiten Vorstellungsgespräch vor Ort ein: technische Fragen und frühere Erfahrungen, die ich perfekt beantwortete, aber nach etwa einer Stunde wurde mir gesagt: Da Ihnen ein Zertifikat fehlt, das alle Projektleiter hier haben, können wir Ihnen eine Stelle als Projektingenieur VA in unserem Team bei Tarif 603 anbieten und die Möglichkeit, sobald Sie dieses Zertifikat haben (Zeit 12-24 Monate), eine Stelle als Leiter zu bekommen.

In der Stellenbeschreibung wurde überhaupt nicht nach dieser Zertifizierung gefragt, und sie wurde auch noch nie erwähnt. Skandalös!

FAZIT : Ich bin schon 603... ahahahah

Die Bahn ist wirklich pleite, wenn sie diese Spiele spielt...

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:

Die Bezirksleiter kommen auch nur zu Bürozeiten, liegen sonst um 22:00 mit ihrer JAL und ihrer Ehefrau gutbezahlt im Bett mit MBG-ML-Firmenwagen auf dem Grundstück. Raus gehts da nur in Bereitschaft, falls es in der Infrago mal wieder gescheppert hat.

Hier nochmal derjenige, dem Du geantwortet hast (Danke dafür). Das stimmt leider nicht, unser Bezirksleiter hat einen absoluten Kontrollwahn, der taucht gerne mal am Wochenende auf (ja, auch sonntags bei schönem Wetter, da kommt er mit seinem eRadl an) und unter der Woche ist es schon fast "normal" dass er zur Frühschicht zwischen 5 und 6 Uhr aufschlägt - was wir auf dem Turm natürlich sehr mögen, besonders wenn es noch die Nachtschicht trifft und nicht den "frischen" und ausgeschlafenen (LOL) zur Frühschicht. Da hat man super lange Nachtschichten, oft wegen Betras mit Stress ohne Ende, kann kaum noch die Augen aufhalten und dann kommt noch in der letzten halben Stunde der Chef zum Nerven und stört auch noch bei der Dienstübergabe. Nicht schön sowas. Also es ist gelogen dass der nur zu Bürozeiten kommt! >

Die Kontrollen sind vom EBL und tlw. vom EBA so vorgeschrieben. Vllt mla mit dem EBL reden.

Es ist eine bestimmte Anzahl an Nachtkontrollen usw. vorgeschrieben, das ist längst bekannt (bin rund 15 Jahre dabei). Aber was der aktuelle Bezirksleiter macht ist nicht mehr normal, das hatten wir weder bei seinem Vorgänger noch hatte ich sowas auf anderen Stellwerken und unsere Nachbarstellwerke mit anderen Chefs erleben das auch nicht in diesem Ausmas. Aber wenn Du die vorgeschriebenen Kontrollen kennst dann wirst Du mir sicherlich zustimmen, dass es nicht stimmt dass die Bezirksleiter nur zu den Bürozeiten kommen (wie ein anderer behauptet hat) und man sonst seine Ruhe hat. Ich kenne jedoch keine Vorschrift wo steht dass der Bezirksleiter wenn er nichts auf dem Zettel hat und wir auch nicht mehrmals die Woche vorbeikommt und oft 5 Stunden oder länger bleibt. >

Naja "mehr" machen ist nicht explizit verboten..

antworten
WiWi Gast

Interne Stellenamrkt

WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:

Von mir selbst bezeugt (Projektingenieur VA bei InfraGO AG).

Ich suche eine Stelle als Projektleiter im Interner Stellenmarkt mit Tarif 602 und sende meinen Lebenslauf ein.

Bereit zu gehen: wirtschaftliche Anfrage 69.500 Euro ohne JAL und das erste Vorstellungsgespräch verlief sehr gut, weil es dem entsprach, was ich jetzt mache, nur war es eine Stelle bei Leiter
Sie luden mich zu einem zweiten Vorstellungsgespräch vor Ort ein: technische Fragen und frühere Erfahrungen, die ich perfekt beantwortete, aber nach etwa einer Stunde wurde mir gesagt: Da Ihnen ein Zertifikat fehlt, das alle Projektleiter hier haben, können wir Ihnen eine Stelle als Projektingenieur VA in unserem Team bei Tarif 603 anbieten und die Möglichkeit, sobald Sie dieses Zertifikat haben (Zeit 12-24 Monate), eine Stelle als Leiter zu bekommen.

In der Stellenbeschreibung wurde überhaupt nicht nach dieser Zertifizierung gefragt, und sie wurde auch noch nie erwähnt. Skandalös!

FAZIT : Ich bin schon 603... ahahahah

Die Bahn ist wirklich pleite, wenn sie diese Spiele spielt...

ja ist das übliche vorgehen, um die höheren Kosten so weit wie möglich herauszuzögern. ich habe das Spielchen mitgespielt und das fehlende Zertifikat nach 1 Monat geholt... da kamen sie richtig in Erklärungsnöte, warum ich trotzdem noch nicht in 602 darf...

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:

Die Bezirksleiter kommen auch nur zu Bürozeiten, liegen sonst um 22:00 mit ihrer JAL und ihrer Ehefrau gutbezahlt im Bett mit MBG-ML-Firmenwagen auf dem Grundstück. Raus gehts da nur in Bereitschaft, falls es in der Infrago mal wieder gescheppert hat.

Hier nochmal derjenige, dem Du geantwortet hast (Danke dafür). Das stimmt leider nicht, unser Bezirksleiter hat einen absoluten Kontrollwahn, der taucht gerne mal am Wochenende auf (ja, auch sonntags bei schönem Wetter, da kommt er mit seinem eRadl an) und unter der Woche ist es schon fast "normal" dass er zur Frühschicht zwischen 5 und 6 Uhr aufschlägt - was wir auf dem Turm natürlich sehr mögen, besonders wenn es noch die Nachtschicht trifft und nicht den "frischen" und ausgeschlafenen (LOL) zur Frühschicht. Da hat man super lange Nachtschichten, oft wegen Betras mit Stress ohne Ende, kann kaum noch die Augen aufhalten und dann kommt noch in der letzten halben Stunde der Chef zum Nerven und stört auch noch bei der Dienstübergabe. Nicht schön sowas. Also es ist gelogen dass der nur zu Bürozeiten kommt! >

Die Kontrollen sind vom EBL und tlw. vom EBA so vorgeschrieben. Vllt mla mit dem EBL reden.

Es ist eine bestimmte Anzahl an Nachtkontrollen usw. vorgeschrieben, das ist längst bekannt (bin rund 15 Jahre dabei). Aber was der aktuelle Bezirksleiter macht ist nicht mehr normal, das hatten wir weder bei seinem Vorgänger noch hatte ich sowas auf anderen Stellwerken und unsere Nachbarstellwerke mit anderen Chefs erleben das auch nicht in diesem Ausmas. Aber wenn Du die vorgeschriebenen Kontrollen kennst dann wirst Du mir sicherlich zustimmen, dass es nicht stimmt dass die Bezirksleiter nur zu den Bürozeiten kommen (wie ein anderer behauptet hat) und man sonst seine Ruhe hat. Ich kenne jedoch keine Vorschrift wo steht dass der Bezirksleiter wenn er nichts auf dem Zettel hat und wir auch nicht mehrmals die Woche vorbeikommt und oft 5 Stunden oder länger bleibt. >

Naja "mehr" machen ist nicht explizit verboten..

Nee, verboten ist es nicht. Wie schon gesagt ich wollte das nur aus der gelebten Praxis schildern, weil hier tatsächlich einer behauptet hat der Bezirksleiter kommt nur zu den Bürozeiten. Mehr wollte ich dazu gar nicht sagen (wobei natürlich klar ist, dass wir alle mit diesem Exemplar von Chef "not amused" sind und seitdem er da ist hat auf den von ihm betreuten Stellwerken die Fluktuation deutlich zugenommen).

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WiWi Gast

Interne Stellenamrkt

Ja das hätte man in die Stellenbeschreibung aufnehmen sollen.

Aber es spricht doch nichts dagegen es nachzuholen und dann in 12 Monaten in die 602 zu gehen .

WiWi Gast schrieb am 16.05.2024:

Von mir selbst bezeugt (Projektingenieur VA bei InfraGO AG).

Ich suche eine Stelle als Projektleiter im Interner Stellenmarkt mit Tarif 602 und sende meinen Lebenslauf ein.

Bereit zu gehen: wirtschaftliche Anfrage 69.500 Euro ohne JAL und das erste Vorstellungsgespräch verlief sehr gut, weil es dem entsprach, was ich jetzt mache, nur war es eine Stelle bei Leiter
Sie luden mich zu einem zweiten Vorstellungsgespräch vor Ort ein: technische Fragen und frühere Erfahrungen, die ich perfekt beantwortete, aber nach etwa einer Stunde wurde mir gesagt: Da Ihnen ein Zertifikat fehlt, das alle Projektleiter hier haben, können wir Ihnen eine Stelle als Projektingenieur VA in unserem Team bei Tarif 603 anbieten und die Möglichkeit, sobald Sie dieses Zertifikat haben (Zeit 12-24 Monate), eine Stelle als Leiter zu bekommen.

In der Stellenbeschreibung wurde überhaupt nicht nach dieser Zertifizierung gefragt, und sie wurde auch noch nie erwähnt. Skandalös!

FAZIT : Ich bin schon 603... ahahahah

Die Bahn ist wirklich pleite, wenn sie diese Spiele spielt...

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 17.05.2024:

Nee, verboten ist es nicht. Wie schon gesagt ich wollte das nur aus der gelebten Praxis schildern, weil hier tatsächlich einer behauptet hat der Bezirksleiter kommt nur zu den Bürozeiten. Mehr wollte ich dazu gar nicht sagen (wobei natürlich klar ist, dass wir alle mit diesem Exemplar von Chef "not amused" sind und seitdem er da ist hat auf den von ihm betreuten Stellwerken die Fluktuation deutlich zugenommen).

Vielleicht will er einfach seinen Posten und seine JAL (für sich) rechtfertigen. Kommen kleine Leute in solche Positionen, werden sie oft komisch. Wenn er genug Leute vergrault hat, soll InFrago ihn einfach wieder selbst regelmäßig "auf den Türmen" in seinem Bezirk offene Schichten kloppen lassen.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

antworten
WiWi Gast

Gehaltsentwicklung

Hallo erfahrene Bahner,

ich bräuchte mal eure Meinung.

Ich arbeite seit über 3 Jahren jetzt bei der InfraGO, früher Netz im Overhead und habe eine 602 Stelle. Vorher von extern gewechselt. Ich habe in der Zeit diverse zusätzliche Aufgaben übernommen, nun sollte ich nach Rücksprache mit meinen Vorgesetzten meine erste Gehaltserhöhung bekommen, die nun wegen der Ausgabensteuerung wegfällt.

Die Situation frustriert mich, ich tendiere deshalb nun dazu nur noch das absolute Minimum zu machen.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
Intern auf 601 und AT-Stellen bewerben?

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Nee, verboten ist es nicht. Wie schon gesagt ich wollte das nur aus der gelebten Praxis schildern, weil hier tatsächlich einer behauptet hat der Bezirksleiter kommt nur zu den Bürozeiten. Mehr wollte ich dazu gar nicht sagen (wobei natürlich klar ist, dass wir alle mit diesem Exemplar von Chef "not amused" sind und seitdem er da ist hat auf den von ihm betreuten Stellwerken die Fluktuation deutlich zugenommen).

Vielleicht will er einfach seinen Posten und seine JAL (für sich) rechtfertigen. Kommen kleine Leute in solche Positionen, werden sie oft komisch. Wenn er genug Leute vergrault hat, soll InFrago ihn einfach wieder selbst regelmäßig "auf den Türmen" in seinem Bezirk offene Schichten kloppen lassen. >

Den Posten braucht er nicht rechtfertigen den braucht es wegen der SiGe, SMS usw.
Machen kann man da nicht viel, wenn jemand mehr macht, da sind die Ril zu schwammig. (Doch gehen)

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist? >

Am besten selbst im Personalportal - Tarifwerk nachschauen oder beim BR / HR-Partner fragen, das ist das sicherste.

Bei uns ist das Thema Ausgabensperre nun auch angekommen. Sämtliche Stellenauschreibungen wurden auf intern umgestellt, obwohl es immer hieß wir wären "wichtig".

Nun beginnt das große Stühlerücken. Kollege geht - MA von "unten" bewirbt sich wird genommen, also ist den seine Stelle vakant, da kommt jemand vom DL usw. Irgendwo sind dann Löcher die man nicht mehr stopfen kann wenn man extern nicht mehr einstellen darf.

Nein, wir sind kein Overhead/Verwaltung.

antworten
WiWi Gast

Gehaltsentwicklung

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Hallo erfahrene Bahner,

ich bräuchte mal eure Meinung.

Ich arbeite seit über 3 Jahren jetzt bei der InfraGO, früher Netz im Overhead und habe eine 602 Stelle. Vorher von extern gewechselt. Ich habe in der Zeit diverse zusätzliche Aufgaben übernommen, nun sollte ich nach Rücksprache mit meinen Vorgesetzten meine erste Gehaltserhöhung bekommen, die nun wegen der Ausgabensteuerung wegfällt.

Die Situation frustriert mich, ich tendiere deshalb nun dazu nur noch das absolute Minimum zu machen.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
Intern auf 601 und AT-Stellen bewerben?

Einfach bis Anfang nächsten Jahres warten. Ich gehe davon aus, dass die ausgabensperre Ende des Jahres beendet ist.
Viele haben aktuell das Problem. Wobei ich mich frage, ob Gehaltserhöhungen nicht trotzdem drinne sind. Zumindestens stand im Rundschreiben darüber nichts.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Den Posten braucht er nicht rechtfertigen den braucht es wegen der SiGe, SMS usw.
Machen kann man da nicht viel, wenn jemand mehr macht, da sind die Ril zu schwammig.

Meinte da eher vor sich selber (im Spiegel) . Gerade wenn er die klassische Karriere als Fdl mit dem kärglichen Gehalt, hartem Schichtalltag plus hohe Arveitsintensität durchlaufen hat und jetzt den Posten als "Bezirksaufseher" inne hat mit viel mehr Grundgehalt plus JAL plus Firmenwagen aus dem Premiumsegment und dazu viel weniger Schichtarbeit und weniger Stress, dann kommt bei einigen (unbewusst) das schlechte Gewissen und sie versuchen es überzukompensieren. Da haben aber die DB und die EVG schuld, die bezahlen ihre Ameisenindianer viel zu schlecht, während sie ihren Häuptlingen eine Wohlfühlatmosphäre bieten, die seinesgleichen sucht.

antworten
WiWi Gast

Gehaltsentwicklung

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Hallo erfahrene Bahner,

ich bräuchte mal eure Meinung.

Ich arbeite seit über 3 Jahren jetzt bei der InfraGO, früher Netz im Overhead und habe eine 602 Stelle. Vorher von extern gewechselt. Ich habe in der Zeit diverse zusätzliche Aufgaben übernommen, nun sollte ich nach Rücksprache mit meinen Vorgesetzten meine erste Gehaltserhöhung bekommen, die nun wegen der Ausgabensteuerung wegfällt.

Die Situation frustriert mich, ich tendiere deshalb nun dazu nur noch das absolute Minimum zu machen.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
Intern auf 601 und AT-Stellen bewerben?

So wie alle. Nein du wirst nicht genommen werden auf AT stellen. Ja es gibt Ausnahmen. Meistens bei Frauen. Ich verlasse gerade den Konzern weil ich eine Arroganz erlebt habe von „Führungskräften“ auf LFK Bewerbungen dass es mir recht egal ist was eventuell noch gekommen wäre… da versuche ich lieber mein Glück in der Wirtschaft, wobei da natürlich nicht 90% der Kollegen schlechter sind als ich. Eher besser…

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Nee, verboten ist es nicht. Wie schon gesagt ich wollte das nur aus der gelebten Praxis schildern, weil hier tatsächlich einer behauptet hat der Bezirksleiter kommt nur zu den Bürozeiten. Mehr wollte ich dazu gar nicht sagen (wobei natürlich klar ist, dass wir alle mit diesem Exemplar von Chef "not amused" sind und seitdem er da ist hat auf den von ihm betreuten Stellwerken die Fluktuation deutlich zugenommen).

Vielleicht will er einfach seinen Posten und seine JAL (für sich) rechtfertigen. Kommen kleine Leute in solche Positionen, werden sie oft komisch. Wenn er genug Leute vergrault hat, soll InFrago ihn einfach wieder selbst regelmäßig "auf den Türmen" in seinem Bezirk offene Schichten kloppen lassen. >

Den Posten braucht er nicht rechtfertigen den braucht es wegen der SiGe, SMS usw.
Machen kann man da nicht viel, wenn jemand mehr macht, da sind die Ril zu schwammig. (Doch gehen)

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist? >

Am besten selbst im Personalportal - Tarifwerk nachschauen oder beim BR / HR-Partner fragen, das ist das sicherste.

Bei uns ist das Thema Ausgabensperre nun auch angekommen. Sämtliche Stellenauschreibungen wurden auf intern umgestellt, obwohl es immer hieß wir wären "wichtig".

Nun beginnt das große Stühlerücken. Kollege geht - MA von "unten" bewirbt sich wird genommen, also ist den seine Stelle vakant, da kommt jemand vom DL usw. Irgendwo sind dann Löcher die man nicht mehr stopfen kann wenn man extern nicht mehr einstellen darf.

Nein, wir sind kein Overhead/Verwaltung.

Genau so ist es. Für interne eine große Chance nach oben zu kommen, weil weniger Konkurrenz durch externe vorhanden ist. Am Ende bleiben die niedrigen Stufen unbesetzt, weil dort niemand mehr gefunden wird. Aber vom Konzern aus kam ja auch die Vorgabe, die VZP zu reduzieren. 10% weniger VZP sollen es sein und u.a durch Digitalisierung aufgefangen werden.

Zum 1.8 kommt ja auch noch die PSU und die KKT in die InfraGO rein. PSU soll dann nachdem Stuttgart fertig ist, weil es so überragend lief, mit ihrem Know-How bei andern Großprojekten helfen z.b. 2.Strammstrecke München.
Aus den 45 Milliarden zusätzliche Mittel sind erst 29 geworden und jetzt sind es nur noch 27. Die 27 mille werden spätestens im September kommuniziert.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Nee, verboten ist es nicht. Wie schon gesagt ich wollte das nur aus der gelebten Praxis schildern, weil hier tatsächlich einer behauptet hat der Bezirksleiter kommt nur zu den Bürozeiten. Mehr wollte ich dazu gar nicht sagen (wobei natürlich klar ist, dass wir alle mit diesem Exemplar von Chef "not amused" sind und seitdem er da ist hat auf den von ihm betreuten Stellwerken die Fluktuation deutlich zugenommen).

Vielleicht will er einfach seinen Posten und seine JAL (für sich) rechtfertigen. Kommen kleine Leute in solche Positionen, werden sie oft komisch. Wenn er genug Leute vergrault hat, soll InFrago ihn einfach wieder selbst regelmäßig "auf den Türmen" in seinem Bezirk offene Schichten kloppen lassen. >

Den Posten braucht er nicht rechtfertigen den braucht es wegen der SiGe, SMS usw.
Machen kann man da nicht viel, wenn jemand mehr macht, da sind die Ril zu schwammig. (Doch gehen)

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist? >

Am besten selbst im Personalportal - Tarifwerk nachschauen oder beim BR / HR-Partner fragen, das ist das sicherste.

Bei uns ist das Thema Ausgabensperre nun auch angekommen. Sämtliche Stellenauschreibungen wurden auf intern umgestellt, obwohl es immer hieß wir wären "wichtig".

Nun beginnt das große Stühlerücken. Kollege geht - MA von "unten" bewirbt sich wird genommen, also ist den seine Stelle vakant, da kommt jemand vom DL usw. Irgendwo sind dann Löcher die man nicht mehr stopfen kann wenn man extern nicht mehr einstellen darf.

Nein, wir sind kein Overhead/Verwaltung.

Genau so ist es. Für interne eine große Chance nach oben zu kommen, weil weniger Konkurrenz durch externe vorhanden ist. Am Ende bleiben die niedrigen Stufen unbesetzt, weil dort niemand mehr gefunden wird. Aber vom Konzern aus kam ja auch die Vorgabe, die VZP zu reduzieren. 10% weniger VZP sollen es sein und u.a durch Digitalisierung aufgefangen werden.

Zum 1.8 kommt ja auch noch die PSU und die KKT in die InfraGO rein. PSU soll dann nachdem Stuttgart fertig ist, weil es so überragend lief, mit ihrem Know-How bei andern Großprojekten helfen z.b. 2.Strammstrecke München.
Aus den 45 Milliarden zusätzliche Mittel sind erst 29 geworden und jetzt sind es nur noch 27. Die 27 mille werden spätestens im September kommuniziert.

Das sollte doch erst der Poltik vorgeschlagen werden. E&C soll ja auch noch rein was man hört, wahrscheinlich um eigene Abnahme und Planprüfer zu gewinnen, E&C hat war ja fast wie externer.

Wenn KT reinkommt, dann kann man auch noch DBS und DBE reinholen. Dann fehlt nur noch Systel und FZI und schon hat man einen vollintegrierten Konzern.. Wie hiße das noch mal ? Ja Bundesbahn.

Die Zersplittung ist schon ärgerlich weil jedes andere KU für jeden Handgriff einen Auftrag braucht.

Ansonsten ist die Trennung von Fahrweg und Bahnhöfen durchaus noch vorhanden.

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WiWi Gast

wg. Stühlerücken

Bezüglich dem Stühlerücken. Ich weiß ja nicht, welche Stellen ihr meint.

Aber ja das wäre ja dann endlich wieder eine Chance für Interne, welche jetzt
über Jahre abgespeist wurden und zusehen mussten, wie ahnungslose Externe
an ihnen vorbeizogen, weil bevorzugt.

Auch bei Sacharbeiterstellen war es früher ja immer so, dass z.B. aus der Instandhaltung
Gesellen mit Meister dann die Chance hatten.
Und es war ja auch gut, weil diese mit ihrem Wissen von den Anlagen und den Abläufen
dann auch wussten, was sie taten.

Und für diese rückte dann ein ausgelernter, interner Azubi wieder nach

Aber so die große Chance wird es auch nicht sein. Werden ja aktuell wohl auch nur noch Stellen ausgeschrieben, welche wegen Abwanderung, oder Rente dann zufällig frei werden.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 18.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben.

Falsch. Es gilt der Tarifvertrag zum Zeitpunkt des Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Klausel in unseren Verträgen ist unwirksam. Es haben bereits einige geklagt. Bei AT sind es 6 Monate. Da rennen regelmäßig Leute zum Anwalt und dann haben die Business Partner eine entsprechende Vorgehensweise. Man lässt die Person gehen um kein Präzedenzfall zu schaffen. In jedem Gerichtsfall gibt es jeweils zwei Parteien und zwei Anwälte die ihren Mandanten das Gegenteil bestätigt und geraten haben. Was du hier schreibst lässt folgern das du keinerlei praktische juristische Kenntnisse hast.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

Aber gilt nicht immer das Günstigerprinzip?

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

Aber gilt nicht immer das Günstigerprinzip?

Es gilt das was wirksam vereinbart ist. Hier ist die Normenkontrolle nach BGB maßgeblich. Man kann natürlich nicht jeden Blödsinn vereinbaren oder einseitig eine Partei benachteiligen. Wenn etwas unwirksam ist, fällt man auf BGB zurück. Das ist ja dann recht Arbeitnehmerfreundlich in diesem Punkt.

Die EVG ist doch der Übeltäter des aktuellen Abschluss. Wieso ist man EVG Schaf wenn man die Frist nicht akzeptiert?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben.

Falsch. Es gilt der Tarifvertrag zum Zeitpunkt des Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Klausel in unseren Verträgen ist unwirksam. Es haben bereits einige geklagt. Bei AT sind es 6 Monate. Da rennen regelmäßig Leute zum Anwalt und dann haben die Business Partner eine entsprechende Vorgehensweise. Man lässt die Person gehen um kein Präzedenzfall zu schaffen. In jedem Gerichtsfall gibt es jeweils zwei Parteien und zwei Anwälte die ihren Mandanten das Gegenteil bestätigt und geraten haben. Was du hier schreibst lässt folgern das du keinerlei praktische juristische Kenntnisse hast.

Klar und niemand kennt davon die ganze BAG- und LAG-Rechtsprechung zur dynamische Verweisung. Einfach das Labern lassen, wenn man keine Ahnung hat.

Allein die Tatsache, dass du jetzt hier AT-Themen reinziehst, spricht jetzt nicht gerade dafür, dass du die Materie durchblickt hast.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

Aber gilt nicht immer das Günstigerprinzip?

Nein, wegen § 622 Abs. 4 S. 2 BGB.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

Aber gilt nicht immer das Günstigerprinzip?

Es gilt das was wirksam vereinbart ist. Hier ist die Normenkontrolle nach BGB maßgeblich. Man kann natürlich nicht jeden Blödsinn vereinbaren oder einseitig eine Partei benachteiligen. Wenn etwas unwirksam ist, fällt man auf BGB zurück. Das ist ja dann recht Arbeitnehmerfreundlich in diesem Punkt.

Die EVG ist doch der Übeltäter des aktuellen Abschluss. Wieso ist man EVG Schaf wenn man die Frist nicht akzeptiert? >

Doch das kann man. Die EVG war nicht der Übeltäter sondern die Schafe die einfach Blind den Vorschlag angenommen haben für ein paar Euro ohne das ganze durchzulesen.

Aber das ist wieder typisch deutsch. Wenn eine Gewerkschaft was beschließt was gut für den AN und besser als das Gesetz wird das wohlwollend hingenommen.

Geht es mal in die andere Richtung, was uach zum Verhandeln gehört ist das auf einmal böse.

Willkomen in der Realität.

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

Aber gilt nicht immer das Günstigerprinzip?

Es gilt das was wirksam vereinbart ist. Hier ist die Normenkontrolle nach BGB maßgeblich. Man kann natürlich nicht jeden Blödsinn vereinbaren oder einseitig eine Partei benachteiligen. Wenn etwas unwirksam ist, fällt man auf BGB zurück. Das ist ja dann recht Arbeitnehmerfreundlich in diesem Punkt.

Die EVG ist doch der Übeltäter des aktuellen Abschluss. Wieso ist man EVG Schaf wenn man die Frist nicht akzeptiert? >

Doch das kann man. Die EVG war nicht der Übeltäter sondern die Schafe die einfach Blind den Vorschlag angenommen haben für ein paar Euro ohne das ganze durchzulesen.

Aber das ist wieder typisch deutsch. Wenn eine Gewerkschaft was beschließt was gut für den AN und besser als das Gesetz wird das wohlwollend hingenommen.

Geht es mal in die andere Richtung, was uach zum Verhandeln gehört ist das auf einmal böse.

Willkomen in der Realität.

Bin gespannt wie die Gewerkschaft die Lohngruppen 2&6 nachverhandeln will.
Zusätzlich noch eine 6% Lohnerhöhung erreichen will. Zusätzlich noch die 35 Stunden Woche die die gdl erreicht hat bis 2029 auch abschließen will. ( Quelle: Bilder aus dem evg Büro)

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben.

Falsch. Es gilt der Tarifvertrag zum Zeitpunkt des Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Klausel in unseren Verträgen ist unwirksam. Es haben bereits einige geklagt. Bei AT sind es 6 Monate. Da rennen regelmäßig Leute zum Anwalt und dann haben die Business Partner eine entsprechende Vorgehensweise. Man lässt die Person gehen um kein Präzedenzfall zu schaffen. In jedem Gerichtsfall gibt es jeweils zwei Parteien und zwei Anwälte die ihren Mandanten das Gegenteil bestätigt und geraten haben. Was du hier schreibst lässt folgern das du keinerlei praktische juristische Kenntnisse hast.

Klar und niemand kennt davon die ganze BAG- und LAG-Rechtsprechung zur dynamische Verweisung. Einfach das Labern lassen, wenn man keine Ahnung hat.

Allein die Tatsache, dass du jetzt hier AT-Themen reinziehst, spricht jetzt nicht gerade dafür, dass du die Materie durchblickt hast.

Als Arbeitsrechtler finde ich diese Diskussion sehr amüsant.

Gemeinhin werden längere beidseitige Kündigungsfristen als *positiv* für den Arbeitnehmer angesehen. Ob man das individuell auch so sieht, interessiert die Arbeitsgerichte nicht.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben. >

Tja das sind die EVG Schafe. Nie was von Tarifautonomie gehört. Die mehr Urlaubstage usw. nimmt man gerne mit obwohl das ja auch nicht so im Gesetz steht, aber wenn das ganze umgekehrt funktioniert ist es wieder bubu.

Aber gilt nicht immer das Günstigerprinzip?

Es gilt das was wirksam vereinbart ist. Hier ist die Normenkontrolle nach BGB maßgeblich. Man kann natürlich nicht jeden Blödsinn vereinbaren oder einseitig eine Partei benachteiligen. Wenn etwas unwirksam ist, fällt man auf BGB zurück. Das ist ja dann recht Arbeitnehmerfreundlich in diesem Punkt.

Die EVG ist doch der Übeltäter des aktuellen Abschluss. Wieso ist man EVG Schaf wenn man die Frist nicht akzeptiert? >

Doch das kann man. Die EVG war nicht der Übeltäter sondern die Schafe die einfach Blind den Vorschlag angenommen haben für ein paar Euro ohne das ganze durchzulesen.

Aber das ist wieder typisch deutsch. Wenn eine Gewerkschaft was beschließt was gut für den AN und besser als das Gesetz wird das wohlwollend hingenommen.

Geht es mal in die andere Richtung, was uach zum Verhandeln gehört ist das auf einmal böse.

Willkomen in der Realität.

Bin gespannt wie die Gewerkschaft die Lohngruppen 2&6 nachverhandeln will.
Zusätzlich noch eine 6% Lohnerhöhung erreichen will. Zusätzlich noch die 35 Stunden Woche die die gdl erreicht hat bis 2029 auch abschließen will. ( Quelle: Bilder aus dem evg Büro) >

Naja 37h sind ja mit dem Wahlmodell schon möglich. Ggf. lässt sich der Konzern auf 38h ein (wie es ganz früher mal war) und dann fallen die 12 T Weg und man kann die AZ um 3h reduzieren..

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

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WiWi Gast

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Hallo Leute,

kann mir jemand die Eingruppierung für folgende Stelle mitteilen:

Job-Ref.: 325423

Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben.

Falsch. Es gilt der Tarifvertrag zum Zeitpunkt des Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Klausel in unseren Verträgen ist unwirksam. Es haben bereits einige geklagt. Bei AT sind es 6 Monate. Da rennen regelmäßig Leute zum Anwalt und dann haben die Business Partner eine entsprechende Vorgehensweise. Man lässt die Person gehen um kein Präzedenzfall zu schaffen. In jedem Gerichtsfall gibt es jeweils zwei Parteien und zwei Anwälte die ihren Mandanten das Gegenteil bestätigt und geraten haben. Was du hier schreibst lässt folgern das du keinerlei praktische juristische Kenntnisse hast.

Klar und niemand kennt davon die ganze BAG- und LAG-Rechtsprechung zur dynamische Verweisung. Einfach das Labern lassen, wenn man keine Ahnung hat.

Allein die Tatsache, dass du jetzt hier AT-Themen reinziehst, spricht jetzt nicht gerade dafür, dass du die Materie durchblickt hast.

Als Arbeitsrechtler finde ich diese Diskussion sehr amüsant.

Gemeinhin werden längere beidseitige Kündigungsfristen als *positiv* für den Arbeitnehmer angesehen. Ob man das individuell auch so sieht, interessiert die Arbeitsgerichte nicht.

Selten so einen Blödsinn gelesen. Sei’s drum. Die Fristen wurden unten verlängert und oben verkürzt. Also hat das Arbeitsgericht nach deiner Auffassung ein Problem damit das seniore Kollegen kürzere Fristen bekommen haben?

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Hallo Leute,

kann mir jemand die Eingruppierung für folgende Stelle mitteilen:

Job-Ref.: 325423

Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Bin gespannt wie die Gewerkschaft die Lohngruppen 2&6 nachverhandeln will.
Zusätzlich noch eine 6% Lohnerhöhung erreichen will. Zusätzlich noch die 35 Stunden Woche die die gdl erreicht hat bis 2029 auch abschließen will. ( Quelle: Bilder aus dem evg Büro) >

Naja 37h sind ja mit dem Wahlmodell schon möglich. Ggf. lässt sich der Konzern auf 38h ein (wie es ganz früher mal war) und dann fallen die 12 T Weg und man kann die AZ um 3h reduzieren..

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

6% Lohnerhöhung? Wo ist denn da die Verhandlungsmasse? Dann werden es wieder 24 Monate Laufzeit und zwei mal 1,5 %

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

Ich glaube dem Poster ging es um die 202/01 sowie 602/01. Die 106er bekamen doch eine Lohnerhöhung in drei Schritten. Ich als 602er bekam gerade einmal 7% bei 24% Inflation.

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WiWi Gast

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Guten Morgen zusammen,

könnte mir jemand von Euch hier aushelfen?

Das wäre klasse. Vielen Dank schonmal

WiWi Gast schrieb am 15.05.2024:

Hallo zusammen,

kann mir jemand bitte die Eingruppierung der folgenden Stelle sagen?

Job-Ref.: 273787

Danke!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

Ich glaube dem Poster ging es um die 202/01 sowie 602/01. Die 106er bekamen doch eine Lohnerhöhung in drei Schritten. Ich als 602er bekam gerade einmal 7% bei 24% Inflation.

Den 602 geht es gut genug. Man sollte erstmal den Abstand zwischen 603 und 602 reduzieren.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

Ich glaube dem Poster ging es um die 202/01 sowie 602/01. Die 106er bekamen doch eine Lohnerhöhung in drei Schritten. Ich als 602er bekam gerade einmal 7% bei 24% Inflation.

Wird Zeit für 8% in 2025

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

Bin gespannt wie die Gewerkschaft die Lohngruppen 2&6 nachverhandeln will.
Zusätzlich noch eine 6% Lohnerhöhung erreichen will. Zusätzlich noch die 35 Stunden Woche die die gdl erreicht hat bis 2029 auch abschließen will. ( Quelle: Bilder aus dem evg Büro) >

Naja 37h sind ja mit dem Wahlmodell schon möglich. Ggf. lässt sich der Konzern auf 38h ein (wie es ganz früher mal war) und dann fallen die 12 T Weg und man kann die AZ um 3h reduzieren..

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

6% Lohnerhöhung? Wo ist denn da die Verhandlungsmasse? Dann werden es wieder 24 Monate Laufzeit und zwei mal 1,5 %

Abschlüsse mit Augenmaß halt, die EVG wird nach der Cargo-Misere versuchen, das Management finanziell nicht zu überfordern. Mit 3 % über 24 Monate wären die DBler nocht gut bedient, wird wohl eher ne Laufzeit von 28 Monaten werden.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:

WiWi Gast schrieb am 19.05.2024:

Hallo Bahnfamilie,

ich bin neu bei der Bahn und bräuchte eure Hilfe. Nach meinem Studium habe ich bei der Bahn im Overhead angefangen und habe stand jetzt 1,5 Jahre Berufserfahrung sammeln können.

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Kündigungsfristen durch den neuen ausgehandelten EVG Abschluss verändert wurden sind.

Kann mir jemand sagen, wie die aktuelle Kündigungsfrist für Mitarbeiter mit 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit ist?

Dankeschön für eure Zeit!

Ist im Personalportal hinterlegt.
von mindestens 1 Jahr 2 Monate,

  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,

Da dein Vertrag rückwirkend geändert wurde fällst du auf BGB zurück wenn du mit einem Anwaltsbrief kommst. Aber ist ja fast egal. Kein großer unterschied. Echt frech was die EVG da gemacht hat. 5 Jahre 4 Monate. So lange wartet doch niemand. Und wer will schon im schlechten den Konzern verlassen. Stichwort boomerang recruting.

Wenn der in der Zeit, in der du hier immer die ewig gleiche Mär mit "rückwirkender Änderung" verbreiten würdest, mal selber das BGB gelesen hättest, dann wäre dir ein Satz ins Auge gefallen:

"Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."

Entsprechend wird auch kein Anwalt seinen Namen für so etwas hergeben.

Falsch. Es gilt der Tarifvertrag zum Zeitpunkt des Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Klausel in unseren Verträgen ist unwirksam. Es haben bereits einige geklagt. Bei AT sind es 6 Monate. Da rennen regelmäßig Leute zum Anwalt und dann haben die Business Partner eine entsprechende Vorgehensweise. Man lässt die Person gehen um kein Präzedenzfall zu schaffen. In jedem Gerichtsfall gibt es jeweils zwei Parteien und zwei Anwälte die ihren Mandanten das Gegenteil bestätigt und geraten haben. Was du hier schreibst lässt folgern das du keinerlei praktische juristische Kenntnisse hast.

Klar und niemand kennt davon die ganze BAG- und LAG-Rechtsprechung zur dynamische Verweisung. Einfach das Labern lassen, wenn man keine Ahnung hat.

Allein die Tatsache, dass du jetzt hier AT-Themen reinziehst, spricht jetzt nicht gerade dafür, dass du die Materie durchblickt hast.

Als Arbeitsrechtler finde ich diese Diskussion sehr amüsant.

Gemeinhin werden längere beidseitige Kündigungsfristen als *positiv* für den Arbeitnehmer angesehen. Ob man das individuell auch so sieht, interessiert die Arbeitsgerichte nicht.

Selten so einen Blödsinn gelesen. Sei’s drum. Die Fristen wurden unten verlängert und oben verkürzt. Also hat das Arbeitsgericht nach deiner Auffassung ein Problem damit das seniore Kollegen kürzere Fristen bekommen haben? >

AT ist AT und Tarif ist Tarif.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Bin gespannt wie die Gewerkschaft die Lohngruppen 2&6 nachverhandeln will.
Zusätzlich noch eine 6% Lohnerhöhung erreichen will. Zusätzlich noch die 35 Stunden Woche die die gdl erreicht hat bis 2029 auch abschließen will. ( Quelle: Bilder aus dem evg Büro) >

Naja 37h sind ja mit dem Wahlmodell schon möglich. Ggf. lässt sich der Konzern auf 38h ein (wie es ganz früher mal war) und dann fallen die 12 T Weg und man kann die AZ um 3h reduzieren..

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

6% Lohnerhöhung? Wo ist denn da die Verhandlungsmasse? Dann werden es wieder 24 Monate Laufzeit und zwei mal 1,5 %

Abschlüsse mit Augenmaß halt, die EVG wird nach der Cargo-Misere versuchen, das Management finanziell nicht zu überfordern. Mit 3 % über 24 Monate wären die DBler nocht gut bedient, wird wohl eher ne Laufzeit von 28 Monaten werden.

Jetzt sollen ja die 6er dran sein mit einer ordentlichen Erhöhung, die sollen mal ordentlich Kohle rausrücken. 8% will ich mindestens sehen bei 24 Monate Laufzeit und schrittweise Verkürzung auf 35h für alle auch im Büro. Und natürlich das 40 Urlaubstagemodell erhalten!

Aber am Ende bekommt die EVG eh wieder nichts vernünftiges hin. Ist ja immer das gleiche mit der Einkommensvernichtungsgewerkschaft.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Bin gespannt wie die Gewerkschaft die Lohngruppen 2&6 nachverhandeln will.
Zusätzlich noch eine 6% Lohnerhöhung erreichen will. Zusätzlich noch die 35 Stunden Woche die die gdl erreicht hat bis 2029 auch abschließen will. ( Quelle: Bilder aus dem evg Büro) >

Naja 37h sind ja mit dem Wahlmodell schon möglich. Ggf. lässt sich der Konzern auf 38h ein (wie es ganz früher mal war) und dann fallen die 12 T Weg und man kann die AZ um 3h reduzieren..

Die Nachverhandlung für die EG6 könnte einfach werden da hier massiv gespart wird. Bei uns haben schon 40% gekündigt inkl. alle in der Probezeit, a keiner Lust hat ein Stellwerk in Buxtehude zu putzen oder Grashamle in Weichen zu zählen.

6% Lohnerhöhung? Wo ist denn da die Verhandlungsmasse? Dann werden es wieder 24 Monate Laufzeit und zwei mal 1,5 %

Abschlüsse mit Augenmaß halt, die EVG wird nach der Cargo-Misere versuchen, das Management finanziell nicht zu überfordern. Mit 3 % über 24 Monate wären die DBler nocht gut bedient, wird wohl eher ne Laufzeit von 28 Monaten werden.

Jetzt sollen ja die 6er dran sein mit einer ordentlichen Erhöhung, die sollen mal ordentlich Kohle rausrücken. 8% will ich mindestens sehen bei 24 Monate Laufzeit und schrittweise Verkürzung auf 35h für alle auch im Büro. Und natürlich das 40 Urlaubstagemodell erhalten!

Aber am Ende bekommt die EVG eh wieder nichts vernünftiges hin. Ist ja immer das gleiche mit der Einkommensvernichtungsgewerkschaft. >

Am Ende sind es wieder die Schafe die blind für Ja stimmen. Ansonten hindert dich ja nix daran zur GDL zu gehen oder den AG zu bitten den TV der Gewerkschaft nicht anzuwenden.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:

Am Ende sind es wieder die Schafe die blind für Ja stimmen. Ansonten hindert dich ja nix daran zur GDL zu gehen oder den AG zu bitten den TV der Gewerkschaft nicht anzuwenden.

Schon geschehen!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 23.05.2024:

Am Ende sind es wieder die Schafe die blind für Ja stimmen. Ansonten hindert dich ja nix daran zur GDL zu gehen oder den AG zu bitten den TV der Gewerkschaft nicht anzuwenden.

Schon geschehen!

Bringt nur leider nix, wenn man von den Kollegen, die fleißig EVG bei den BR-Wahlen ankreuzen und selber sogar noch bedingungslose Hardccore-EVGler sind, in Sippenhaft genommen wird.
Gerade wenn man mit dem Auto zu DB fahren muss, killen einen langsam die Kostensteigerungen pro Jahr in diesem Segment schon für sich alleine. Die DB-EVG-Abschlüsse all die Jahre sind nicht mehr wert wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Da die meisten EVG-DBler im Home Office hocken oder noch günstige Wohnungen dank Altverträgen haben, können sie sich diese EVG-Kinderspiele noch erlauben. Wer fahren muss, dann in Fahrgemeinschaften Klappt nur nicht bei Zub, Fdl und Tf. Deshalb auch der Mangel dort, die Leute können mit den Kröten nicht mehr 20 Mal im Monat auf die Arbeit fahren, also werden mindestens 2 Tage im Monat mit gelben Scheinen gestreckt. Das ist das einzig Gute im Konzern, Krankheitstage werden sehr lasch gehandhabt. Ein Drittel bei uns hat jedes Jahr das Präventivgespräch, weil über 6 Wochen an Krankheitstagen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:

Am Ende sind es wieder die Schafe die blind für Ja stimmen. Ansonten hindert dich ja nix daran zur GDL zu gehen oder den AG zu bitten den TV der Gewerkschaft nicht anzuwenden.

Schon geschehen!

Bringt nur leider nix, wenn man von den Kollegen, die fleißig EVG bei den BR-Wahlen ankreuzen und selber sogar noch bedingungslose Hardccore-EVGler sind, in Sippenhaft genommen wird.
Gerade wenn man mit dem Auto zu DB fahren muss, killen einen langsam die Kostensteigerungen pro Jahr in diesem Segment schon für sich alleine. Die DB-EVG-Abschlüsse all die Jahre sind nicht mehr wert wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Da die meisten EVG-DBler im Home Office hocken oder noch günstige Wohnungen dank Altverträgen haben, können sie sich diese EVG-Kinderspiele noch erlauben. Wer fahren muss, dann in Fahrgemeinschaften Klappt nur nicht bei Zub, Fdl und Tf. Deshalb auch der Mangel dort, die Leute können mit den Kröten nicht mehr 20 Mal im Monat auf die Arbeit fahren, also werden mindestens 2 Tage im Monat mit gelben Scheinen gestreckt. Das ist das einzig Gute im Konzern, Krankheitstage werden sehr lasch gehandhabt. Ein Drittel bei uns hat jedes Jahr das Präventivgespräch, weil über 6 Wochen an Krankheitstagen.

Die Anzahl an Krankheitstage pro Person sind im DB Konzern niedriger als im Bundesdurchschnitt. Also so viele können bei der DB nicht regelmäßig krank sein.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:

Am Ende sind es wieder die Schafe die blind für Ja stimmen. Ansonten hindert dich ja nix daran zur GDL zu gehen oder den AG zu bitten den TV der Gewerkschaft nicht anzuwenden.

Schon geschehen!

Bringt nur leider nix, wenn man von den Kollegen, die fleißig EVG bei den BR-Wahlen ankreuzen und selber sogar noch bedingungslose Hardccore-EVGler sind, in Sippenhaft genommen wird.
Gerade wenn man mit dem Auto zu DB fahren muss, killen einen langsam die Kostensteigerungen pro Jahr in diesem Segment schon für sich alleine. Die DB-EVG-Abschlüsse all die Jahre sind nicht mehr wert wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Da die meisten EVG-DBler im Home Office hocken oder noch günstige Wohnungen dank Altverträgen haben, können sie sich diese EVG-Kinderspiele noch erlauben. Wer fahren muss, dann in Fahrgemeinschaften Klappt nur nicht bei Zub, Fdl und Tf. Deshalb auch der Mangel dort, die Leute können mit den Kröten nicht mehr 20 Mal im Monat auf die Arbeit fahren, also werden mindestens 2 Tage im Monat mit gelben Scheinen gestreckt. Das ist das einzig Gute im Konzern, Krankheitstage werden sehr lasch gehandhabt. Ein Drittel bei uns hat jedes Jahr das Präventivgespräch, weil über 6 Wochen an Krankheitstagen.

Also was meine Kollegen mehr hassen als Arbeit sind Gespräche. Deshalb sind die immer nur 5 Wochen und 6 Tage krank. Dann Urlaub nachholen und dann wieder krank. Läuft exzellent weil alle zuschauen. Und wenn sie da sind meckern sie dass sie nur ne 603 haben und der neue von der Uni 602.

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WiWi Gast

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Dass die EVG nicht das gelbe vom Ei ist und man merkt, dass diese dem AG hörig sind sei ja mal dahingestellt.

Deswegen laufen ja auch reihenweise die Leute wegen den Gehaltsunterschieden zu anderen Unternehmen, oder gar der Wirtschaft weg.
Klar die aktuelle, zerstörerische Politik wirkt dem jetzt ein wenig entgegen und viele bleiben beim schlechten Gehalt, weil sie Angst haben, dass das andere Unternehmen dann auch bald pleite ist.

Und anders ausgedrückt. Die EVG Zugehörigkeit ist hier fast ein Zwang, weil sie eben neben der Leitung ihr Büro haben. Will man sich intern weiterbewerben und ist jemand nicht in der Gewerkschaft, oder dann in der GDL, könnte man sich das Ergebnis schon ausrechnen.

Aber wieso wird hier immer verbreitet, dass angeblich keine Akademiker und Co, in der EVG sind und so Geschichten.

Also hier in dieser PD sind alle in der EVG, weil die GDL so ziemlich bei allem als Lokführergewerkschaft angesehen wird. Also egal ob Handwerker, oder Ingenieur.

Und das mit den Urlaubstagen, die nimmt man sich ja nicht einfach als Goodie, oder es ist ja kein Geschenk der EVG, oder der Bahn, sondern es ist ja einfach ein Wahlmodell, bei dem man ja für sich auf Lohn verzichtet.
Ist ja auch jedem freigestellt, ob er nur noch Halbtags arbeiten geht.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:

Die Anzahl an Krankheitstage pro Person sind im DB Konzern niedriger als im Bundesdurchschnitt. Also so viele können bei der DB nicht regelmäßig krank sein.

Gilt für den Betriebsdienst. Da wohl mittlerweile ca. 2/3 der DBler im (Home) Office hocken und dort auf breiter Flur gute und attraktive Arbeitsbedingungen herrschen, ist natürlich der Krankenstand dort niedrig. Bei InFrago-Verwaltung beispielsweise 3-4 Tage Home Office, 2-1 Präsenztage. Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, wo viele Hausfrauenpanzer dank Entgeltgruppe 02 plus JAL stehen. So ein Paradies muss man in der freien Wirtschaft erstmal finden. Die Arbeit und die Gratifikationen sind in der DB AG halt extrem
unterschiedlich verteilt.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.05.2024:

Die Anzahl an Krankheitstage pro Person sind im DB Konzern niedriger als im Bundesdurchschnitt. Also so viele können bei der DB nicht regelmäßig krank sein.

Gilt für den Betriebsdienst. Da wohl mittlerweile ca. 2/3 der DBler im (Home) Office hocken und dort auf breiter Flur gute und attraktive Arbeitsbedingungen herrschen, ist natürlich der Krankenstand dort niedrig. Bei InFrago-Verwaltung beispielsweise 3-4 Tage Home Office, 2-1 Präsenztage. Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, wo viele Hausfrauenpanzer dank Entgeltgruppe 02 plus JAL stehen. So ein Paradies muss man in der freien Wirtschaft erstmal finden. Die Arbeit und die Gratifikationen sind in der DB AG halt extrem
unterschiedlich verteilt.

Ich glaube den meisten ist nicht bewusst, dass eine 602 Stelle anfängt bei 63612€ brutto/ Jahr ab August. Das sind 3300€ netto (stk1).
Ein Disponent mit einer 604 in mit ein wenig Berufserfahrung kommt mit Zuschlägen auf 3200€ netto.

Die 100€ netto mehr bringen einem nicht zu einem Hausfrauenpanzer.

Es sind lediglich die Arbeitsbedingungen die ein großen Vorteil ausmachen.

Der Bonus von 4700€ 1x im Jahr (bei 15%) ist auch variabel.

Also der so große mehr verdienst ist hier nicht gegeben.

antworten
WiWi Gast

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Der unterschied zwischen 604 im schichtdienst
603 ohne schichtdienst und 602 ist 1 urlaub im wert von 6000€ maximal durch die 15%.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.05.2024:

Dass die EVG nicht das gelbe vom Ei ist und man merkt, dass diese dem AG hörig sind sei ja mal dahingestellt.

Deswegen laufen ja auch reihenweise die Leute wegen den Gehaltsunterschieden zu anderen Unternehmen, oder gar der Wirtschaft weg.
Klar die aktuelle, zerstörerische Politik wirkt dem jetzt ein wenig entgegen und viele bleiben beim schlechten Gehalt, weil sie Angst haben, dass das andere Unternehmen dann auch bald pleite ist.

Und anders ausgedrückt. Die EVG Zugehörigkeit ist hier fast ein Zwang, weil sie eben neben der Leitung ihr Büro haben. Will man sich intern weiterbewerben und ist jemand nicht in der Gewerkschaft, oder dann in der GDL, könnte man sich das Ergebnis schon ausrechnen.

Aber wieso wird hier immer verbreitet, dass angeblich keine Akademiker und Co, in der EVG sind und so Geschichten.

Also hier in dieser PD sind alle in der EVG, weil die GDL so ziemlich bei allem als Lokführergewerkschaft angesehen wird. Also egal ob Handwerker, oder Ingenieur.

Und das mit den Urlaubstagen, die nimmt man sich ja nicht einfach als Goodie, oder es ist ja kein Geschenk der EVG, oder der Bahn, sondern es ist ja einfach ein Wahlmodell, bei dem man ja für sich auf Lohn verzichtet.
Ist ja auch jedem freigestellt, ob er nur noch Halbtags arbeiten geht. >

Kein AG erfährt in welcher Gewerkschaft man ist. Die DB schon mal gar nicht weil die eben EVG oder GDL anwendet. Und für den BR muss man auch nicht in der Gewerkschaft sein, zudem ist das bie Abstimmunen nie ein Thema ob man EVG oder GDL oder ohne Gewerkschaft ist..

Die Führungskraft erfährt es in der Regel nie ob man in der Gewerkschaft ist, woher auch?

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.05.2024:

Kein AG erfährt in welcher Gewerkschaft man ist. Die DB schon mal gar nicht weil die eben EVG oder GDL anwendet. Und für den BR muss man auch nicht in der Gewerkschaft sein, zudem ist das bie Abstimmunen nie ein Thema ob man EVG oder GDL oder ohne Gewerkschaft ist..

Die Führungskraft erfährt es in der Regel nie ob man in der Gewerkschaft ist, woher auch?

Wie naiv bist Du, natürlich weiss es offiziell keiner aber der Filz bei der Bahn ist gross genug. Bei uns ist der örtliche Vorturner der EVG der beste Kumpel meiner Führungskraft, klar weiss der welches seine Schäfchen sind und welche nicht. Nur mal als Beispiel, aber so läuft es überall. Alleine die Tatsache dass beide Gewerkschaften manchmal Post an die Kollegen auf den Stellwerken bzw. auf den Meldestellen mit der Hauspost durch den Boten (d.h. Arbeitgeber) überbringen verrät schon die Mitglieder, oder meinst der Bote oft ein betriebsdienstuntauglicher Kollege kennt niemand und spricht mit niemanden. Völlig realitätsfremd deine Einschätzung sorry!

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.05.2024:

Kein AG erfährt in welcher Gewerkschaft man ist. Die DB schon mal gar nicht weil die eben EVG oder GDL anwendet. Und für den BR muss man auch nicht in der Gewerkschaft sein, zudem ist das bie Abstimmunen nie ein Thema ob man EVG oder GDL oder ohne Gewerkschaft ist..

Die Führungskraft erfährt es in der Regel nie ob man in der Gewerkschaft ist, woher auch?

Wie naiv bist Du, natürlich weiss es offiziell keiner aber der Filz bei der Bahn ist gross genug. Bei uns ist der örtliche Vorturner der EVG der beste Kumpel meiner Führungskraft, klar weiss der welches seine Schäfchen sind und welche nicht. Nur mal als Beispiel, aber so läuft es überall. Alleine die Tatsache dass beide Gewerkschaften manchmal Post an die Kollegen auf den Stellwerken bzw. auf den Meldestellen mit der Hauspost durch den Boten (d.h. Arbeitgeber) überbringen verrät schon die Mitglieder, oder meinst der Bote oft ein betriebsdienstuntauglicher Kollege kennt niemand und spricht mit niemanden. Völlig realitätsfremd deine Einschätzung sorry! >

Wer sowas mit sich machen lässt ist selbst. Schuld Gewerkschaftszugehörigkeit geht keinen AG was an, ist genauso geschützt wie Geburtsdatum und Religion. Und als ich noch in der EVG war kam die gesamte Post nach Hause.

Und woher soll der "Vorturner" der EVG das wissen? Wenn ja einfach melden und er turnt zukünfigt bei der Agentur für Arbeit.

Wenn man als EVG Schaf natürlich meint auf BR machen zu wollen und sich auf Listen wählen lässt dann ist man natürlich selbst schuld.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.05.2024:

Wenn man als EVG Schaf natürlich meint auf BR machen zu wollen und sich auf Listen wählen lässt dann ist man natürlich selbst schuld.

Das typische "DB-Schaf" bekommt es ja noch nicht mal bei den anonymen Wahlen hin, alleine aus strategischen Gründen, die GDL-Liste zu wählen.
Angst, EVG-Nibelungentreue oder nur bis zur Tapete denken. Dabei ist es so einfach, wenn die GDL mächtiger wird, muss die EVG aus dem Windschatten des Managements/Bundesregierung raus oder die GDL bestimmt zukünftig, wo es lang geht. In beiden Fällen steigen in absehbarer Zeit die Gehälter/Zulagen und Arbeitsbedingungen deutlich. Die DBler legen sich mit ihrer blinden und bedingungslosen Festlegung auf EVG lieber selber an die Kette und vergleichen sie mit Verdi und IGM. Nur dass dies nicht solch so stark ausgeprägte Hausgewerkschaften wie die EVG sind bzw. die Arbeitgeber nicht diesem Kostendruck wie die DB unterliegen.

Bei der DB muss man sich faire Lohnerhöhungen immer lange erstreiken, weil die Bundesregierung ein zäher Hund ist. Nur wenn der Leidensdruck zu groß wird, lenkt sie ein. Natürlich offiziell das DB-Management, inoffiziell die Bundesregierung, weil sie extra "die Kohle" bewilligt/bereitstellen muss. Eigentlich plausibel und leicht nachzuvollziehen, für einen DBler aber anscheinend ein Buch mit 7 Siegeln oder sie sind einfach zufrieden, so wie es früher und noch aktuell ist.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Bei uns im Office ist niemand in der Gewerkschaft und bei Stellen die vergeben werden hat der BR nichts zu sagen. Man ist nett zu denen (Management) aber sie unterschreiben alles. Selbst illegales Zeug bzw Handlungen der Leitung die eine eigene Abmahnung rechtfertigen im mindesten. Wir teilen dem BR regelmäßig mit das sie das letzte sind und wir wählen den BR auch nicht. Das zeigt sich dann in einer miserablen Wahlbeteiligung. Mittlerweile werden stellen nicht mal mehr ausgeschrieben. Sowohl Tarif als auch AT und LFK / OFK. Der BR interveniert nicht, auch nicht wenn man ihn darauf hinweist. Manchmal denkt man oder BR will das toxische Umfeld. Was auch einige Entscheidungen erklärt was der BR verhindert hat und was sie zugelassen haben.

Wer der Meinung ist er müsse in der EVG sein der versteht so einiges nicht. Ich hatte mal einen Chef bei einem deutschen Unternehmen wo man auf dem Parkplatz nicht mit fremdfabrikat stehen darf. Da wurde man wöchentlich zum BR eingeladen bis man eingeknickt ist. Mein zukünftiger Chef hat mir vor der Einstellung gesagt dass er erwartet ich trete in die IGM ein um da Schutzgeld zu zahlen. Bei der ersten Beförderung wurde gesagt nur wenn du unterschreibst sonst unterschreibe ich nicht. Und dennoch hat der alte Chef sich geweigert ohne jegliche Konsequenzen. Ist mittlerweile Abteilungsleiter. Ist dann einfach ein Monat eingetreten und dann wieder ausgetreten. Aber hier hat man Angst wegen einem Brief der auf Arbeit zugestellt wird. Aha.

antworten
WiWi Gast

Interner Stellenmarkt

Wir haben bei uns einen GDL Tarif. Fast alle die ich bisher kennengelernt habe sind in der EVG. Die "neuen" Kollegen sind entweder nicht in der Gewerkschaft oder selten in der GDL.

Die älteren Kollegen sind seit der Wende in der EVG (oder deren Vorgänger) und nicken alles Blind ab.

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WiWi Gast

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Wie stehen die Chancen auf eine zeitnahe Beförderung in 602, wenn man bei der DB InfraGo als Trainee in der Zentrale in Ffm einsteigt? Bzw. mit wie vielen Jahren kann man etwa rechnen bis zum Wechsel in 602?

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Wer in Städten lebt und arbeitet, bekommt mehr Gehalt - das stimmt zumindest im Fall München. Fach- und Führungskräfte aus München verdienen durchschnittlich über 3.200 Euro mehr im Jahr als außerhalb der bayrischen Hauptstadt. Das gilt jedoch nicht für alle Bundesländer. Das Online-Portal Gehalt.de hat die Durchschnittsgehälter aller Bundesländer - ohne die Stadtstaaten - mit und ohne Hauptstadt analysiert.

Gehaltsübersicht 2017: Buchhalter und Einkäufer verzeichnen Gehaltszuwachs

Die Gehälter im Finance-, Assistenz- und kaufmännischen Bereich steigen im Jahr 2017 erneut. Besonders profitieren Lohnbuchhalter, Gehaltsbuchhalter sowie Einkäufer von den steigenden Gehältern. Lohnbuchhalter und Gehaltsbuchhalter erwarten einen Zuwachs von 5,9 Prozent, bei Einkäufern sind es 4,3 Prozent. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse der neuen Gehaltsübersicht 2017 von Personaldienstleister Robert Half.

Gehaltsstudie 2015: Das verdienen Diplom-Kaufleute und Diplom-Betriebswirte

Ein Lego-Männchen im Anzug mit vielen 50 Euro Scheinen symoblisiert das Thema Gehalt.

Diplom-Kaufleute verdienen in Deutschland im Durchschnitt 4.851 Euro im Monat. Das Einkommen der Diplom-Kaufleute steigt dabei mit der Dauer der Berufserfahrung von durchschnittlichen Einstiegsgehältern von gut 4.100 Euro bis hin zu etwa 6.000 Euro bei mehr als 20 Jahren Berufserfahrung. Auch Diplom-Kaufleute profitieren in tarifgebundenen Unternehmen von höheren Gehältern. Sie liegen 17,4 Prozent über dem Gehalt ihrer Kollegen in Betrieben ohne Tarifvertrag, so das aktuelle Ergebnis der LohnSpiegel Einkommensstudie für die Berufsgruppe „Diplom-Kaufmann/-frau, Diplom-Betriebswirt/in“.

Gehaltsstudie 2016: Gehälter in Marketing und Vertrieb steigen um 2,6 Prozent

Geldscheine und kleine Buchstabenwürfel zum Thema Gehälter liegen zusammen.

Die Gehälter im Marketing und Vertrieb wurden in Deutschland in 2016 um durchschnittlich 2,6 Prozent angehoben. Führungskräfte in Marketing und Vertrieb verdienen durchschnittlich 113.000 Euro jährlich, Spezialisten 73.000 Euro und Sachbearbeiter 49.000 Euro. Im Vertrieb ist die variable Vergütung Standard. Fast alle Vertriebsleiter, Außendienstleiter und Außendienstmitarbeiter erhalten etwa 20 Prozent vom Gehalt als leistungsabhängige Vergütung. Das zeigt die Gehaltsstudie 2016 der Managementberatung Kienbaum.

StepStone Gehaltsreport 2016: Das verdienen Fach- und Führungskräfte mit Wirtschaftsstudium

Ein Legomännchen mit Geldscheinen zum Thema Gehalt.

Durchschnittlich 52.000 Euro verdienen Fach- und Führungskräfte in Deutschland. Akademiker verdienen im Schnitt 28 Prozent mehr. Mit einem Wirtschaftsstudium beträgt das Brutto-Jahresgehalt inklusive variablem Anteile in "BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften" im Schnitt 58.871 Euro, in Wirtschaftsinformatik 62.382 Euro und in Wirtschaftsingenieurwesen 62.231 Euro.

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