Lounge Gast schrieb:
[...]
Dazu kommen regelmässige Auslandsreisen, ca. 20% der
Arbeitszeit. Dafür soll es die "rechtlich zustehenden
Aufwands- und Verpflegungspauschen" ausbezahlt. Weiß
einer wie da gesetzliche Regelungen aussehen?
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der AG dem AN die Kosten für Verpflegung (und theoretisch auch für Unterbringung/Hotel) auf Dienstreisen pauschal erstatten darf (also anstelle der Abrechnung des tatsächlichen Aufwands, nachgewiesen durch Restaurantrechnungen etc.). Die pauschale Erstattung ist bis zu definierten Höchstbeträgen steuerfrei, d.h. kommt komplett zur Auszahlung. Ebenso werden hier keine SV-Beiträge fällig.
Diese Höchstbeträge sind durch das Bundesfinanzministerium vorgegeben (Link zur Liste der Pauschbeträge für 2012: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/026_a.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die Beträge hängen einerseits von der Länge der Dienstreise und auch dem Ziel (Land, manchmal noch zusätzlich der Stadt) ab.
Als Beispiel China/Hongkong. Der Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen ist laut Tabelle:
24h : 62 EUR
14-124h: 41 EUR
8-14h: 21 EUR
Die Länge der Dienstreise wird pro Kalendertag bestimmt. Bist du einen kompletten Tag (24h) vor Ort, darf der AG für diesen Tag 62 EUR steuerfrei erstatten. An An- und Abreisetagen gelten dann meist die anteiligen Sätze (8-14 oder 14-24h).
Die Sätze für Dienstreisen in Deutschland sind dagegen eher bescheiden:
24 EUR für 24h, 12 EUR für 14-24h und 6 EUR für 8-14h.
Bei Tagesdienstreisen in Deutschland (bspw. Dienstreise von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) darfst du auch nur den Satz für 8-14h ansetzen, denn die Dauer der Dienstreise beträgt in diesem Fall nur 11 Stunden und bekommst folglich nur 6 EUR erstattet.
Die Tabelle definiert auch Höchstbeträge für Übernachtungskosten. Sofern der AG es zulässt, dass du diese Pauschbeträge verwendet, kannst du diese ansetzen, sofern die tatsächlichen Hotelkosten geringer sind. Also wenn du in Hongkong ein Hotel findest, welches weniger als 170 EUR (=Pauschbetrag) kostet, dann könntest du theoretisch die 170 EUR als Pauschalaufwand ansetzen und den Differenzbetrag in die eigene Tasche stecken :-)..
Die allermeisten AG erstatten allerdings nur die Hotelrechnung nicht aber pauschal.
Sofern das Frühstück mit über die Hotelrechnung abgerechnet wird, wird die Erstattung, unabhängig von der Verpflegungspauschale, um 1,57 EUR pro Tag/Frühstück reduziert (=amtl. Sachbezugswert eines Frühstücks im Jahr 2012)
Das alles definiert nur die steuerrechtliche Seite von Reisekostenerstattungen, d.h. welche Leistungen maximal steuerfrei sind. Ein AG ist normal nicht daran gebunden und kann sich auch entscheiden weniger als die gesetzlichen Pauschbeträge zu erstatten oder auch mehr, wobei dann auf den Mehrbetrag eine pauschale Lohnsteuer von 25% (wenn ich mich recht erinnere) fällig wird.
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