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Annehmbares Jobangebot?

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WiWi Gast

Annehmbares Jobangebot?

Servus,

ich habe ein Jobangebot (int. Konzern aus Asien, >25.000MA, ~8 Mrd. Umsatz) und würde gerne wissen was ihr dazu sagt:

48.000 fix auf 13,2 Gehälter (12 + UG +WG)
2.400 ? steuerfrei Benzingeld (0,40cent pro KM, max. 200?/Monat)

Arbeitszeit: Vertrauensabreitszeit, keine Arbeitsstunden vereinbart stattdessen "Arbeitszeit soweit erforderlich. Mehr oder Sonntag/Feiertagsarbeit mit Entgelt abgegolten.

Dazu kommen regelmässige Auslandsreisen, ca. 20% der Arbeitszeit. Dafür soll es die "rechtlich zustehenden Aufwands- und Verpflegungspauschen" ausbezahlt. Weiß einer wie da gesetzliche Regelungen aussehen?

De Facto würde es auf 50.000? rauslaufen plus eben die Aufwandspauschlen für Auslandsreisen.

Aktuell bin ich bei nem Personaldienstleister für 45.000? p.a. ohne Reisetätigkeiten etc.

Würdet Ihr an meiner Stelle wechseln?
An sich ist die Stelle super (Verantwortung, Tätigkeit an sich, Ausland) aber Gehalt habe ich schon das max. rausgeholt.

Die Arbeitszeitregelung erscheint mir schon.. nun ja.. aber sonst will ich den Job.

Was würdet ihr tun? Und welche Pauschalen stehen mir generell zu bei Auslands Dienstreisen?

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WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Grundsätzlich klingt das ANgebot erstmal ganz ok - nur die Arbeitszeit ist etwas was sicherlich durch die Regelung ausgenutzt werden kann. Da hängt es stark an dir ob du auch mal NEIN sagst und sagen kannst wenn es ausufert oder ob die Firma das schon einkalkuliert dass Mehrarbeit anfällt.
Ich hatte solch einen Vertrag selbst mal gehabt und Überstunden waren an der Tagesordnung. Zwar noch im Rahmen aber du warst selbst für verantwortlich darauf zu achten dass die Firma dich nicht komplett ausnimmt.

Die gesetzliche Regelung findest du über Goggle. Da es sich bei 20% in einem Rahmen von unter 3 Monaten bewegen wird, bekommst du ganz normal Spesen wie andere in der Beratung z.B. auch. Deutschland max 24? bei 24 Stunden Abwesenheit. Tokio waren glaub 72? pro Tag usw. Suchst du dir selbst eine Unterkunft gibt es noch dafür eine Entschädigungspauschale (lohnt sich aber nur in bestimmten Ländern).
Insgesamt ist es abhängig vom Land wieviel es gibt.

Der Gehaltssprung an sich ist ersteinmal nicht sonderlich groß. Ich schätze die weitere Entwicklung aber viel besser ein. Auch wenn du nochmals wechseln solltest.

Von mir ein "Go for it".

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WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Lounge Gast schrieb:

[...]
Dazu kommen regelmässige Auslandsreisen, ca. 20% der
Arbeitszeit. Dafür soll es die "rechtlich zustehenden
Aufwands- und Verpflegungspauschen" ausbezahlt. Weiß
einer wie da gesetzliche Regelungen aussehen?

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der AG dem AN die Kosten für Verpflegung (und theoretisch auch für Unterbringung/Hotel) auf Dienstreisen pauschal erstatten darf (also anstelle der Abrechnung des tatsächlichen Aufwands, nachgewiesen durch Restaurantrechnungen etc.). Die pauschale Erstattung ist bis zu definierten Höchstbeträgen steuerfrei, d.h. kommt komplett zur Auszahlung. Ebenso werden hier keine SV-Beiträge fällig.
Diese Höchstbeträge sind durch das Bundesfinanzministerium vorgegeben (Link zur Liste der Pauschbeträge für 2012: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/026_a.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Die Beträge hängen einerseits von der Länge der Dienstreise und auch dem Ziel (Land, manchmal noch zusätzlich der Stadt) ab.

Als Beispiel China/Hongkong. Der Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen ist laut Tabelle:

24h : 62 EUR
14-124h: 41 EUR
8-14h: 21 EUR

Die Länge der Dienstreise wird pro Kalendertag bestimmt. Bist du einen kompletten Tag (24h) vor Ort, darf der AG für diesen Tag 62 EUR steuerfrei erstatten. An An- und Abreisetagen gelten dann meist die anteiligen Sätze (8-14 oder 14-24h).

Die Sätze für Dienstreisen in Deutschland sind dagegen eher bescheiden:
24 EUR für 24h, 12 EUR für 14-24h und 6 EUR für 8-14h.
Bei Tagesdienstreisen in Deutschland (bspw. Dienstreise von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) darfst du auch nur den Satz für 8-14h ansetzen, denn die Dauer der Dienstreise beträgt in diesem Fall nur 11 Stunden und bekommst folglich nur 6 EUR erstattet.

Die Tabelle definiert auch Höchstbeträge für Übernachtungskosten. Sofern der AG es zulässt, dass du diese Pauschbeträge verwendet, kannst du diese ansetzen, sofern die tatsächlichen Hotelkosten geringer sind. Also wenn du in Hongkong ein Hotel findest, welches weniger als 170 EUR (=Pauschbetrag) kostet, dann könntest du theoretisch die 170 EUR als Pauschalaufwand ansetzen und den Differenzbetrag in die eigene Tasche stecken :-)..
Die allermeisten AG erstatten allerdings nur die Hotelrechnung nicht aber pauschal.
Sofern das Frühstück mit über die Hotelrechnung abgerechnet wird, wird die Erstattung, unabhängig von der Verpflegungspauschale, um 1,57 EUR pro Tag/Frühstück reduziert (=amtl. Sachbezugswert eines Frühstücks im Jahr 2012)

Das alles definiert nur die steuerrechtliche Seite von Reisekostenerstattungen, d.h. welche Leistungen maximal steuerfrei sind. Ein AG ist normal nicht daran gebunden und kann sich auch entscheiden weniger als die gesetzlichen Pauschbeträge zu erstatten oder auch mehr, wobei dann auf den Mehrbetrag eine pauschale Lohnsteuer von 25% (wenn ich mich recht erinnere) fällig wird.

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WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Was für ein Job denn mit welcher Berufserfahrung? Sonst kann man auch ins Blaue raten.

antworten
WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Aufwands/Freepauschalen sind standardisiert nach Gesetz.

Je noch Land, wo du dich befindest, in Deutschland gibt's für 24h Unterwegssein z.B. 24? für den Tag. In UK ist es ca. das Doppelte. Wenn du Frühstück im Hotel hast, wird davon was abgezogen.

antworten
WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Du "musst" 20% deiner Zeit im Ausland reisen.

Du armer.

Im Ernst: viele würden sich um so einen Job reis(s)en.

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WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Ja, an sich ist der Job toll.

Nur wie gesagt, die Arbeitszeitregelung macht mir ein mulmiges Gefühl.

Reisen wären vorallem in unsere Nachbarländer (PL, FRA), nach GB und nach Japan.

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WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

die Regelung, dass die Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind, ist rechtswidrig. wurde doch erst höchstrichterlich entschieden. kann nicht verstehen, dass es noch Arbeitgeber gibt, die solche Verträge rausgeben...

antworten
WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Rechtswidrig oder nicht. Hinterher musst du dich halt mit dem AG gerichtlich herumschlagen und damit ist auch das Jobklima tödlich. Überstunden werden egal was im Vertrag steht in manchem Unternehmen stillschweigend akzeptiert oder aber man wird dort nicht glücklich.
Man muss halt die Eier haben auch mal Nein zu sagen und damit die Arbeitszeit möglichst einzuhalten.
Das heisst nicht das ich das gut finde oder verteidigen möchte aber die Praxis lehrt es nunmal anders als das Lehrbuch.

Ich hscätze generell ein, dass hier in jedem Falle Überstunden zu leisten sind, für die es weder Freizeitausgleich noch Bezahlung geben wird.

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WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Bei AT sind Überstunden doch immer inklusive, bei Beamten werden sie nur bezahlt, wenn sie ausdrücklich angeordnet wurden. Ansonsten ist das Privatvergnügen.

Lounge Gast schrieb:

die Regelung, dass die Überstunden pauschal mit dem Gehalt
abgegolten sind, ist rechtswidrig. wurde doch erst
höchstrichterlich entschieden. kann nicht verstehen, dass es
noch Arbeitgeber gibt, die solche Verträge rausgeben...

antworten
WiWi Gast

Re: Annehmbares Jobangebot?

Leider steht im Vertrag keine Sollarbeitszeit und somit ist es auch schwierig Überstunden zu identifizieren.

Bin echt zwiegespalten..

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