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Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Hallo, eine hypothetische Frage...Ich habe ein Angebot vom Unternehmen A vorliegen, das ich bis nächster Woche unterschreiben sollte. Und das wollte ich auch. Aber jetzt plötzlich melden sich zwei andere Unternehmen B und C (größer und attraktiver als Unternehmen A), die mich zum VG einladen wollen. Ich will auf jeden Fall zu den beiden VG gehen und schauen, was es sich so ergibt. Bei dem vorliegenden Angebot von A muss ich schon nächste Woche unterschreiben, ich kann nicht so lange zögern und das Ergebnis von den Gesprächen bei B und C werde ich sowieso nächste Woche noch nicht kennen...

Was würde mir drohen, falls ich den Vertrag bei dem Unternehmen A unterschreibe, aber bekomme ich ein besseres Angebot von Unternehmen B oder C? Im Vertrag von A steht nichts dazu...

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bwlnothx

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Selbstverständlich wird bei A etwas zur Kündigung stehen. Sofern kein expliziter Kündigungsausschluss vor Antritt vereinbart wurde, gilt auch im Vorfeld schon die reguläre verträgliche Kündigungsfrist.

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

bwlnothx schrieb am 29.03.2018:

Selbstverständlich wird bei A etwas zur Kündigung stehen. Sofern kein expliziter Kündigungsausschluss vor Antritt vereinbart wurde, gilt auch im Vorfeld schon die reguläre verträgliche Kündigungsfrist.

Aber ich glaube nicht, dass das so praktiziert wird... Ich habe schon ein paar mal gehört, dass einige Personen ein besseres Angebot bekommen haben und sie haben abgesprungen. Seitens des Arbeitgebers passiert so was auch.

Kann jemand hier aus eigener Erfahrung berichten?

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Jemand den ich kenne hatte einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und das dann zurückgezogen als er die Zulassung zu seiner Wunsch-Uni bekommen hat. War kein Problem. Ich habe genau die Situation die der TE beschreibt, nur das ich direkt am Telefon absagen musste, da ich nach Ostern anfange und nicht direkt in der ersten Woche Urlaub für ein Bewerbungsgespräch nehmen kann/will.

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bwlnothx

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

bwlnothx schrieb am 29.03.2018:

Selbstverständlich wird bei A etwas zur Kündigung stehen. Sofern kein expliziter Kündigungsausschluss vor Antritt vereinbart wurde, gilt auch im Vorfeld schon die reguläre verträgliche Kündigungsfrist.

Aber ich glaube nicht, dass das so praktiziert wird... Ich habe schon ein paar mal gehört, dass einige Personen ein besseres Angebot bekommen haben und sie haben abgesprungen. Seitens des Arbeitgebers passiert so was auch.

Kann jemand hier aus eigener Erfahrung berichten?

Ich glaube, du hast meine Antwort nicht verstanden. Wenn im Vertrag kein Kündigungsausschluss vor Antritt vereinbart wurde, kannst du entsprechend der vertraglichen Kündigungsfrist (i.d.R. Probezeitfrist) den Vertrag ganz formal wieder kündigen. Selbst wenn er noch gar nicht begonnen / angetreten wurde.

Und dass von beidseitig unterschriebenen Verträgen tatsächlich so häufig abgesprungen wird, halte ich für ein Gerücht. Fakt ist, dass wenn eine solche vorzeitige Kündigungssperre vertraglich vereinbart wurde, die Wahrscheinlichkeit auch hoch ist, dass das Unternehmen zumindest auf den Antritt besteht (rein aus Prinzip und Vertragstreue).

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Du wirst in der Regel in Unternehmen A geblacklisted und brauchst dich da nie mehr bewerben.

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Du wirst in der Regel in Unternehmen A geblacklisted und brauchst dich da nie mehr bewerben.

so so...

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Nehmen wir an dass das Vertragsverhältnis erst ab Juli beginnt, kannst du bis dahin durch eine schriftliche Kündigung davon zurücktreten.

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Ist schon ok. Wir machen das auch, also als Arbeitgeber. Kommt ja schon mal vor, dass kurz vor Schluss noch ein besserer Kandidat kommt, und so ist halt das Leben.

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Nehmen wir an dass das Vertragsverhältnis erst ab Juli beginnt, kannst du bis dahin durch eine schriftliche Kündigung davon zurücktreten.

Ist das irgendwie durch das Gesetz bestimmt? oder keine Klausel dazu in meinem neuen Vertrag bewirkt, dass ich das machen kann?

Was sollte man dann am besten als Grund nennen? Die Wahrheit?

antworten
WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 01.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Nehmen wir an dass das Vertragsverhältnis erst ab Juli beginnt, kannst du bis dahin durch eine schriftliche Kündigung davon zurücktreten.

Ist das irgendwie durch das Gesetz bestimmt? oder keine Klausel dazu in meinem neuen Vertrag bewirkt, dass ich das machen kann?

Was sollte man dann am besten als Grund nennen? Die Wahrheit?

Wenn nichts im Vertrag steht sind es in der Probezeit 2 Wochen. Wenn etwas anderes im Vertrag vereinbart ist gilt das.

Dann gibt es noch die Möglichkeit das man die Kündigung vor Antritt ausschließt dann läuft die Frist zur Kündigung am ersten Arbeitstag los.

antworten
WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 01.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 01.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 30.03.2018:

Bei mir geht es eher darum 3 Monate vor dem Arbeitsbeginn zu kündigen.

Zu der Kündigung vor Antritt steht nichts in dem Vertrag.

Kann ich also dann einfach nur Bescheid geben, dass ich den Job doch nicht annehmen kann und sie müssten das so hinnehmen?

Nehmen wir an dass das Vertragsverhältnis erst ab Juli beginnt, kannst du bis dahin durch eine schriftliche Kündigung davon zurücktreten.

Ist das irgendwie durch das Gesetz bestimmt? oder keine Klausel dazu in meinem neuen Vertrag bewirkt, dass ich das machen kann?

Was sollte man dann am besten als Grund nennen? Die Wahrheit?

Wenn nichts im Vertrag steht sind es in der Probezeit 2 Wochen. Wenn etwas anderes im Vertrag vereinbart ist gilt das.

Dann gibt es noch die Möglichkeit das man die Kündigung vor Antritt ausschließt dann läuft die Frist zur Kündigung am ersten Arbeitstag los.

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Wenn in dem Vertrag eine Kündigung vor Arbeitsbeginn _nicht_ vereinbart Ist, kann du den Vertrag mit der üblichen Frist auch vor Antritt schon kündigen.

In den meisten Arbeitsverträgen dürfte eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen sein. Gilt nämlich für beide Seiten.

antworten
WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Würde im Vertrag dann explizit stehen, dass eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

Wenn in dem Vertrag eine Kündigung vor Arbeitsbeginn _nicht_ vereinbart Ist, kann du den Vertrag mit der üblichen Frist auch vor Antritt schon kündigen.

In den meisten Arbeitsverträgen dürfte eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen sein. Gilt nämlich für beide Seiten.

antworten
WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 31.03.2018:

Ist schon ok. Wir machen das auch, also als Arbeitgeber. Kommt ja schon mal vor, dass kurz vor Schluss noch ein besserer Kandidat kommt, und so ist halt das Leben.

So sehe ich das auch. Das unterschreiben kannst du ja 2 Wochen rauszögern, aber einmal unterschrieben hält man sich dran.

antworten
WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 31.03.2018:

Ist schon ok. Wir machen das auch, also als Arbeitgeber. Kommt ja schon mal vor, dass kurz vor Schluss noch ein besserer Kandidat kommt, und so ist halt das Leben.

So sehe ich das auch. Das unterschreiben kannst du ja 2 Wochen rauszögern, aber einmal unterschrieben hält man sich dran.

Also ihr kündigt dem Kandidaten VOR dessen Arbeitsantritt??

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

Würde im Vertrag dann explizit stehen, dass eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2018:

Wenn in dem Vertrag eine Kündigung vor Arbeitsbeginn _nicht_ vereinbart Ist, kann du den Vertrag mit der üblichen Frist auch vor Antritt schon kündigen.

In den meisten Arbeitsverträgen dürfte eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen sein. Gilt nämlich für beide Seiten.

Der gesetzliche Regelfall Ist, dass man einen Arbeitsvertrag vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn kündigen kann. Deshalb muss es ausdrücklich anders vereinbart werden, richtig.

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WiWi Gast

Was droht bei dem Zurücktreten vom neuen Arbeitsvertrag, den man bereits unterschrieben hat?

Alle spielen hier die High Performer, aber keiner kann sich einen Arbeitsvertrag durchlesen?
Wenn keine Vertragsstrafe drinnen steht gibt es auch keine offizielle. Der Arbeitsvertrag gilt bereits ab Unterzeichnung, d.h. auch bevor die offizielle Stelle angetreten wird kann von beiden Seiten gekündigt werden.

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