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Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

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WiWi Gast

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

Hallo zusammen,

angenommen ich habe ein paar Jahre einen ETF monatlich bespart und möchte mir jetzt so viele Anteile auszahlen lassen, damit am Ende 25.000€ netto auf meinem Konto landen.

Gibt es hier eine Möglichkeit herauszufinden, wie viele Anteile ich dafür verkaufen müsste?

Zum Einen gibt es ja noch Transaktionskosten (die kann ich ja leicht selbst ermitteln), aber wie genau berechnen sich die Steuern?

Jeder einzelne Anteil hat ja je nach Kaufzeitpunkt andere Einstiegskosten, weswegen sich ja auch der zu versteuernde Gewinn (oder sogar Verlust) deutlich unterscheiden kann.
So wie ich das sehe, kann ich beim Verkaufen auch gar nicht auswählen, welche Anteile ich genau verkaufen möchte, sondern kann nur die Anzahl angeben.
Werden dann automatisch die Anteile verkauft, die ich zuerst gekauft habe (sozusagen FIFO-Methode :D )? Oder wird einfach nur ein Durchschnittskurs über alle Anteile verwendet? Wie wird hier der zu versteuernde Gewinn ermittelt? Vorabpauschale gibt es ja auch noch.

Irgendwie muss man das doch im Voraus verlässlich bestimmen können, wie viel mir am Ende abzgl. Steuern noch übrig bleibt.
Also ich gehe mal davon aus, dass die Bank die Steuern direkt automatisch abführt nach Verkauf? Oder bekomme ich erst mal den vollen Betrag ausgezahlt und muss die Steuern erst im Nachhinein bei der Steuererklärung angeben und begleichen?

Ich hoffe ihr könnt mir da ein bisschen auf die Sprünge helfen. Vielen Dank schon mal!

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know-it-all

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2022:

Hallo zusammen,

angenommen ich habe ein paar Jahre einen ETF monatlich bespart und möchte mir jetzt so viele Anteile auszahlen lassen, damit am Ende 25.000€ netto auf meinem Konto landen.

Gibt es hier eine Möglichkeit herauszufinden, wie viele Anteile ich dafür verkaufen müsste?

Zum Einen gibt es ja noch Transaktionskosten (die kann ich ja leicht selbst ermitteln), aber wie genau berechnen sich die Steuern?

Jeder einzelne Anteil hat ja je nach Kaufzeitpunkt andere Einstiegskosten, weswegen sich ja auch der zu versteuernde Gewinn (oder sogar Verlust) deutlich unterscheiden kann.
So wie ich das sehe, kann ich beim Verkaufen auch gar nicht auswählen, welche Anteile ich genau verkaufen möchte, sondern kann nur die Anzahl angeben.
Werden dann automatisch die Anteile verkauft, die ich zuerst gekauft habe (sozusagen FIFO-Methode :D )? Oder wird einfach nur ein Durchschnittskurs über alle Anteile verwendet? Wie wird hier der zu versteuernde Gewinn ermittelt? Vorabpauschale gibt es ja auch noch.

Um die Antwort kurz zu machen: ja bei Veräußerungen wird deine Depotbank tatsächlich das FIFO-Prinzip anwenden und die "ältesten" Anteile zuerst verkaufen. Um dein Vorhaben exakt zu realisieren, musst du also in chronologischer Reihenfolge die Zugänge mit Anschaffungskursen kennen und auflisten.
Weil das nicht schon aufwendig genug ist, hängt die Besteuerung der Kursgewinne bei Veräußerung auch noch vom Zugangszeitpunkt ab.

1) Anteile, die du möglicherweise schon vor dem 01.01.2008 bessen hast (?), gelten als "Altbestand" d.h. Kursgewinne bis 31.12.2017 sind steuerfrei; Kursgewinne seit dem 01.01.2018 sind bis einem Freibetrag von 100.000€ ebenfalls steuerfrei. Allerdings wird das bei Veräußerung erstmal versteuert und eventuell gezahlte Steuer bekommst du bei der Steuererklärung erstattet, wobei das Finanzamt nachhält wieviel von dem Freibetrag du verbrauchst hast.
2) Anteile, die du ab dem 01.01.2008 bis 31.12.2017 gekauft hast, werden wieder anders behandelt: Der Kursgewinn bis 31.12.2017 ist voll zu versteuern (keine Teilfreistellung), Kursgewinn ab 01.01.2018 ganz normal mit Teilfreistellung bei Aktienfonds/ETFs.
3) Kursgewinne von Anteilen, die du ab dem 01.01.2018 gekauft hast, werden bei Veräußerung normal versteuert (30% Teilfreistellung).

Ahhängig von der Struktur deines ETF-Bestands (bezogen auf die 3 oben angegebenen Möglichkeiten) wird also nicht nur recht kompliziert, sondern nahezu unmöglich so zu verkaufen, dass exakt 25.000€ Veräußerungserlös nach Steuern übrig bleiben.

Und last but not least: beim Verkauf bekommst du noch die seit 2018 gezahlten Vorabpauschalen angerechnet, die dadurch die zu zahlende Kapitalerstragssteuer reduzieren. Das dürfte bei einem thesaurierenden ETF noch einen kleinen Unterschied ausmachen...

Irgendwie muss man das doch im Voraus verlässlich bestimmen können, wie viel mir am Ende abzgl. Steuern noch übrig bleibt.

Nein, leider geht das nichts so einfach, Siehe oben.

Also ich gehe mal davon aus, dass die Bank die Steuern direkt automatisch abführt nach Verkauf? Oder bekomme ich erst mal den vollen Betrag ausgezahlt und muss die Steuern erst im Nachhinein bei der Steuererklärung angeben und begleichen?

Ja die Bank (zumindest eine Deutschland ansässige Depotbank) behält die Steuern direkt bei Verkauf ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Dabei werden aber zuerst noch Freibeträge oder Verrechnungstöpfe angerechnet bzw, aufgebraucht (Sparerpauschbetrag und ggf. zuvor realisierte und noch nicht verrechnete Verluste)

Ich hoffe ihr könnt mir da ein bisschen auf die Sprünge helfen. Vielen Dank schon mal!

Viel Erfolg beim Rechnen ;-)

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WiWi Gast

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

100k€ Freibetrag für Kursgewinne, hab ich was verpasst?

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bwlnothx

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

Wenn das wirklich so genau im Vorfeld berechnet werden muss (wieso überhaupt?) könnte man noch überlegen, zunächst Teile vom Depotbestand auf ein Depot bei einem anderen Broker oder ein Unterdepot zu übertragen. So kann man letztlich auch neuere Anteile vor älteren Anteilen verkaufen und ggf auch den Steuerbetrag unter Berücksichtigung der Teilfreistellung besser berechnen.

Die ING zeigt z.B. die Wertentwicklung auf Basis der steuerlichen Anschaffungswerte an. So kann man relativ einfach auch die Steuer daraus berechnen. Bei Brokern, die Wertentwicklung nicht auf Basis der steuerlichen Anschaffungsdaten ausweisen (z.B. Smartbroker), ist das schon deutlich komplizierter.

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WiWi Gast

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

100k€ Freibetrag für Kursgewinne, hab ich was verpasst?

genau lesen - vor 2008

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know-it-all

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

100k€ Freibetrag für Kursgewinne, hab ich was verpasst?

Anscheinend schon ;-)
Das gilt ausschließlich für Fonds/ETF-Anteile, die am 31.12.2008 schon im Depot waren. Die galten bis 31.12.2017 steuerlich gesehen als Altbestand wonach für Veräußerung gar keine Steuer fällig geworden wäre. Das hat der Gesetzgeber aber im Zuge des Investmentsteuergesetzes kassiert und seit dem 01.01.2018 sind alle Kursgewinne - bezogen auf den Kurs am 31.12.2017 - bei Veräußerung steuerpflichtig. Als vermeintliche Kompensation für den Entfall des Status "Altbestand" wurde der persönliche Freibetrag von 100.000 € eingeführt., den das Finanzamt für dich fortschreibt.

Also man ein Beispiel:

Du hast am 31.12.2017 Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 gekauft worden sind.
Diese waren zu diesem Zeitpunkt 200.000 € wert (unerheblich wieviel davon Kursgwinn sind, denn dieser Wert ist bei Veräußerung generell steuerfrei). Diesen Wert hat die Depotbank am 31.12.2017 festgeschrieben.
Heute sind die Anteile 400.000 € wert und du willst verkaufen, d.h. du hast seit dem 01.01.2018 nochmal zusätzlich 200.000 € steuerpflichtigen Kursgewinn erzielt. Wie geschrieben ist der Wert, den die Anteile am 31.12.2017 hatten (200.000 €) hingegen bei Veräußerung steuerfrei.

Da kommt dann zunächst die Teilfreistellung für Aktienfonds (30%) zum Tragen --> Bemeesungsgrundlage für die Kapitelertragssteuer = 140.000 € --> Kapitalertragssteuer (25%) = 35.000 €.
Diese werden vom Veräußerungserlös 400.000 € abgezogen, d.h. du bekommst 365.000 € gutgeschrieben. Gleichzeitig bescheinigt dir deine Bank in der Jahressteuerbescheinigung aber, dass du 140.000 € Kursgewinn durch den Verkauf von "Altbestand" versteuert hast.
Diese gibst du in deiner Steuererklärung an, das Finanzamt rechnet diesen Gewinn gegen deinen persönlichen Freibetrag (100.000 €) an und erstattet dir die darauf schon abgeführte Kapitalertragssteuer von 25.000 € zurück. Dein Freibetrag ist damit endgültig verbraucht und beim nächsten Verkauf von Altbestand wird der Kursgewinn ab 01.01.2018 voll steuerpflichtig.
Aufgrund der Beträge ist das für die meisten Kleinsparer wohl unproblematisch. Anlegen mit großen Fondsaltbeständen, die darauf vertraut haben, dass diese zukümftig steuerfrei veräußert werden können, schauen hingegen in die Röhre ;-)

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know-it-all

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

bwlnothx schrieb am 26.03.2022:

Die ING zeigt z.B. die Wertentwicklung auf Basis der steuerlichen Anschaffungswerte an. So kann man relativ einfach auch die Steuer daraus berechnen. Bei Brokern, die Wertentwicklung nicht auf Basis der steuerlichen Anschaffungsdaten ausweisen (z.B. Smartbroker), ist das schon deutlich komplizierter.

Das gilt für alles, was seit 01.01.2018 passiert ist, wohl schon. Hast du aber Altbestand von vor dem 01.01.2018 wird es definitiv kompliziert(er), Irgendwo in den Details der Depotpositionen siehst du auch den fiktiven Veräußerungsgewinn am 31.12.2017, der ebenfalls bei Veräußerung noch zu versteuern ist, außer für Altbestand von vor 2009.
Und der Einstandswert, den die ING anzeigt ist auch nur ein Durchschnittswert aus allen Zugängen ab 2018 sowie den Kurswert des Altbestands am 01.01.2018. Wenn du also nur ein Teil einer Depotposition veräußern willst, siehst du auch bei der ING erst mit der Verkaufsabrechnung wieviel Veräußerungsgewinn du tatsächlich erzielt hast.

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max93

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

Hallo zusammen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten, v.a. an know-it-all.

Das mit der FIFO-Methode war das Puzzlestück, das mir gefehlt hat. Kannte das bislang nur von der Vorratsbewertung aus der Bilanzierungsvorlesung.

Wenn ich also für jeden Anteil rechne (Annahme: alle ab 01.01.2018):
(Verkaufswert - jeweiliger Einkaufswert) * 0,7 * 26,375%

Sollte ich ja relativ nah an der tatsächlichen Steuerlast sein? Nicht berücksichtigt wären hier Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag und ein eventueller Verlusttopf.

Fände es an der Stelle praktisch, wenn einem die Depotbank eine Steuersimulation vor dem tatsächlichen Verkauf zur Verfügung stellen würde. Zumindest bei meinem Broker habe ich aber keine Option dafür gefunden. Ich meine, die Bank muss es ja am Ende sowieso ausrechnen können...

antworten
WiWi Gast

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

das Thema ist super komplex. Weiß man bei nem thesaurienden etf überhaupt noch ob man gewinn macht oder nicht? Ich zahle monatlich fleißig ein. Unter Umständen habe ich in 20 Jahren ja auch 50% Verluste erlitten und kriege es nicht mit. Die Kursveränderungen bei DKB sind ja auch nicht selbsterklärend - ist das seit Jahresbeginn oder seit meinem Kauf (der monatlich neu kommt)

antworten
WiWi Gast

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

Wenn im Depot ne grüne zahl steht, hast du Gewinn gemacht. Bei Rot Verlust. So einfach (bei thesaurierend). Ist ja egal ob der Gewinn durch Kursgewinne oder thesauriende Anteile kam.

Die Kursgewinne bei DKB sind seit Kauf. Unterschiedliche kaufzeitpunkte werden dabei natürlich berücksichtigt. Insgesamt bietet der dkb Broker aber echt wenig Optionen.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

das Thema ist super komplex. Weiß man bei nem thesaurienden etf überhaupt noch ob man gewinn macht oder nicht? Ich zahle monatlich fleißig ein. Unter Umständen habe ich in 20 Jahren ja auch 50% Verluste erlitten und kriege es nicht mit. Die Kursveränderungen bei DKB sind ja auch nicht selbsterklärend - ist das seit Jahresbeginn oder seit meinem Kauf (der monatlich neu kommt)

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WiWi Gast

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

Wenn im Depot ne grüne zahl steht, hast du Gewinn gemacht. Bei Rot Verlust. So einfach (bei thesaurierend). Ist ja egal ob der Gewinn durch Kursgewinne oder thesauriende Anteile kam.

Die Kursgewinne bei DKB sind seit Kauf. Unterschiedliche kaufzeitpunkte werden dabei natürlich berücksichtigt. Insgesamt bietet der dkb Broker aber echt wenig Optionen.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

das Thema ist super komplex. Weiß man bei nem thesaurienden etf überhaupt noch ob man gewinn macht oder nicht? Ich zahle monatlich fleißig ein. Unter Umständen habe ich in 20 Jahren ja auch 50% Verluste erlitten und kriege es nicht mit. Die Kursveränderungen bei DKB sind ja auch nicht selbsterklärend - ist das seit Jahresbeginn oder seit meinem Kauf (der monatlich neu kommt)

Danke für die Info. Also seit Beginn meiner Einzahlung in 2020. Schwankt aber doch ganz schön stark :-D

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know-it-all

Verkauf von ETF-Anteilen - Besteuerung

max93 schrieb am 26.03.2022:

Wenn ich also für jeden Anteil rechne (Annahme: alle ab 01.01.2018):
(Verkaufswert - jeweiliger Einkaufswert) * 0,7 * 26,375%

So auf den ersten Blick scheint deine Rechnung richtig zu sein, sofern du nicht kirchensteuerpflichtig bist. Solltest du hingegen Kirchensteuer bezahlen, ist der effektive Steuersatz der Kapitalertragssteuer etwas geringer (24,45% da die Kirchensteuer wiederum als Sonderausgaben den zu versteuernden Betrag leicht reduziert), dazu kommt wie gehabt SolZ und dann eben noch die Kirchensteuer.

Sollte ich ja relativ nah an der tatsächlichen Steuerlast sein? Nicht berücksichtigt wären hier Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag und ein eventueller Verlusttopf.

Ja, so sollte es sein. Wobei, sofern beides vorhanden ist, zuerst gegen den Verlustverrechnungstopf und dann wenn dieser verbraucht ist gegen den Sparerpauschbetrag verrechnet wird. Auch das sollte man ggf. auch dem Schirm haben, denn am Jahresende übrig gebliebener Sparerpauschbetrag verfällt und wird nicht auf das Folgejahr fortgeschrieben, nicht verrechnete Verluste verfallen hingegen nicht.

Fände es an der Stelle praktisch, wenn einem die Depotbank eine Steuersimulation vor dem tatsächlichen Verkauf zur Verfügung stellen würde. Zumindest bei meinem Broker habe ich aber keine Option dafür gefunden. Ich meine, die Bank muss es ja am Ende sowieso ausrechnen können...

Das kannst du ja mal der Bank vorschlagen. Wenn die das Product Management für ihr Internetbanking bzw. Banking-App ernsthaft betreiben, nehmen sie sicher auch Feedback der Kunden mit Verbesserungsvorschlägen entgegen.
Aber bei der ING gibt es eine solche Simulation auch nicht, weil das vermutlich auch nicht ganz so trivial ist.

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