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KPMG Firmenleasing bei Kündigung

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Mich würde interessieren, ohne dass ich jetzt bei HR oder CarFleet nachfragen will, was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsel, aber mein Leasingvertrag noch läuft. Kann ich den privat mitnehmen, oder muss ich den Vertrag "auslösen", indem ich erhöhte Raten für die Zeit zahle, die ich ihn hatte?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen hierzu, eventuell ja "Voice of Reason"?

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Ich gehe davon aus, dass

  • a) der Vertrag für Dich einfach endet
  • b) der Vertrag für Dich gar nicht attraktiv wäre. Firmen werden da Flexibilität und Wartung über günstige Kosten priorisiert haben, was Du als Privatmensch aber eher nicht tun würdest - und die Raten, die Du siehst, dürften zudem auch noch netto sein.
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Voice of Reason

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Du kannst den Wagen mitnehmen, allerdings zu deutlich höheren Kosten - u.a. weil du dann schon Zweitbesitzer bist und sich das negativ auf den Restwert auswirkt.

Du kannst den Wagen aber auch einfach zurückgeben, hast allerdings das Delta zwischen den Leasingfaktoren für normale Vertragslaufzeit und Austrittsdatum bezahlen.
Das kann teuer werden.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Voice of Reason schrieb am 28.05.2021:

Du kannst den Wagen mitnehmen, allerdings zu deutlich höheren Kosten - u.a. weil du dann schon Zweitbesitzer bist und sich das negativ auf den Restwert auswirkt.

Du kannst den Wagen aber auch einfach zurückgeben, hast allerdings das Delta zwischen den Leasingfaktoren für normale Vertragslaufzeit und Austrittsdatum bezahlen.
Das kann teuer werden.

Wenn man kündigt und den Arbeitgeber wechselt, dann muss man doch nicht das Delta zahlen, weil man vor Leasinglaufzeit aussteigt. Stelle mir das vor, dass ich nach 3 Jahren ein neues Auto kriege und bei 3 Jahren Laufzeit bei uns im Unternehmen dann auf einmal richtig viel zahlen muss, weil mich jemand anders haben will. Der Arbeitgeber muss dann gucken wer das Auto nach mir übernimmt.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Die Klausel, dass du dem AG eine Art "Erstattung" zahlen musst wenn du kündigst und der Leasingvertrag noch weiter läuft, wurde mittlerweile mehrfach vor Gerichten als ungültig zurückgewiesen.

Voice of Reason schrieb am 28.05.2021:

Du kannst den Wagen mitnehmen, allerdings zu deutlich höheren Kosten - u.a. weil du dann schon Zweitbesitzer bist und sich das negativ auf den Restwert auswirkt.

Du kannst den Wagen aber auch einfach zurückgeben, hast allerdings das Delta zwischen den Leasingfaktoren für normale Vertragslaufzeit und Austrittsdatum bezahlen.
Das kann teuer werden.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Dazu gibt es doch gesetzliche Regelungen!? Normalerweise sollte es die betreffende Person gar nicht jucken was mit dem Auto passiert bei einer Kündigung. Einfach abgeben und fertig. Es gibt diverse Grundsatzurteile bei denen die Kosten dem Mitarbeiter nicht zur Last gelegt werden dürfen. Dies würde ein Kündigungshemmnis seitens Arbeitnehmer bedeuten und ist nichtig. Selbst wenn so eine Klausel explizit im Vertrag drin steht, ist sie zu ignorieren. Habe mich mit dem Thema auch mal beschäftigt, da ich den AG gewechselt habe und noch ein Firmenwagenleasing laufen hatte.

Voice of Reason schrieb am 28.05.2021:

Du kannst den Wagen mitnehmen, allerdings zu deutlich höheren Kosten - u.a. weil du dann schon Zweitbesitzer bist und sich das negativ auf den Restwert auswirkt.

Du kannst den Wagen aber auch einfach zurückgeben, hast allerdings das Delta zwischen den Leasingfaktoren für normale Vertragslaufzeit und Austrittsdatum bezahlen.
Das kann teuer werden.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Und noch ergänzend: Das ist ganz klar unternehmerisches Risiko! Das ist ganz klar das Problem des Arbeitgebers wenn ein Mitarbeiter vor Leasingende geht.

WiWi Gast schrieb am 28.05.2021:

Dazu gibt es doch gesetzliche Regelungen!? Normalerweise sollte es die betreffende Person gar nicht jucken was mit dem Auto passiert bei einer Kündigung. Einfach abgeben und fertig. Es gibt diverse Grundsatzurteile bei denen die Kosten dem Mitarbeiter nicht zur Last gelegt werden dürfen. Dies würde ein Kündigungshemmnis seitens Arbeitnehmer bedeuten und ist nichtig. Selbst wenn so eine Klausel explizit im Vertrag drin steht, ist sie zu ignorieren. Habe mich mit dem Thema auch mal beschäftigt, da ich den AG gewechselt habe und noch ein Firmenwagenleasing laufen hatte.

Voice of Reason schrieb am 28.05.2021:

Du kannst den Wagen mitnehmen, allerdings zu deutlich höheren Kosten - u.a. weil du dann schon Zweitbesitzer bist und sich das negativ auf den Restwert auswirkt.

Du kannst den Wagen aber auch einfach zurückgeben, hast allerdings das Delta zwischen den Leasingfaktoren für normale Vertragslaufzeit und Austrittsdatum bezahlen.
Das kann teuer werden.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Der Vertrag bei Firmenwagen läuft doch normalerweise auf die Firma und die stellen dir das Auto nur zur Verfügung?
Wenn du dann kündigst, ist das deren Problem und nicht deins. Die können dann versuchen das Auto gegen Zahlung vorzeitig zurückzugeben oder an jemand anderes weitergeben.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Hier der TE. Hatte auch mehr mit dem gerechnet was Voice of Reason gesagt hat. (Wie hast Du es denn gemacht?)
Vielleicht sollte ich erwähnen: Es handelt sich nicht klassisch um einen Dienstwagen, sondern um eine Bruttogehaltsumwandlung (wenn auch über ein kompliziertes System), bei dem ich grundsätzlich alle Fahrzeugkosten aus dem Brutto zahle und dafür GWV versteuere.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Leute es geht hier doch nicht um den klassischen Firmenwagen. KPMG hat da ein bisschen ein anderes Modell (wie soviel ich weiß Accenture auch), da kann es schon sein, dass man das Auto bei Kündigung mitnehmen muss.

Einen richtigen Firmenwagen (zugelassen auf die Firma, alle Kosten werden durch die Firma getragen außer GWV Versteuerung wie bei MBB+T2) stellt man natürlich am letzten Tag einfach auf den Hof und fertig

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Voice of Reason

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Ich hatte zum Zeitpunkt meiner Kündigung das erste Mal überhaupt gerade keinen Firmenwagen, hatte aber einen im Bestellungsprozess (BMW X5 45e).

Der Bestellprozess wurde unmittelbar automatisch gestoppt.
Tatsächlich war der allererste, der mich zu der Kündigung kontaktiert hat (noch bevor vieler enger Kollegen), der BMW Großkundenbetreuer.

Er wollte wissen, ob mein neuer AG auch ein Firmenwagenmodell hat und ich den Wagen dort mitnehmen will. (Spoiler: Google hat kein FW-Modell).

WiWi Gast schrieb am 30.05.2021:

Hier der TE. Hatte auch mehr mit dem gerechnet was Voice of Reason gesagt hat. (Wie hast Du es denn gemacht?)
Vielleicht sollte ich erwähnen: Es handelt sich nicht klassisch um einen Dienstwagen, sondern um eine Bruttogehaltsumwandlung (wenn auch über ein kompliziertes System), bei dem ich grundsätzlich alle Fahrzeugkosten aus dem Brutto zahle und dafür GWV versteuere.

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know-it-all

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Voice of Reason schrieb am 31.05.2021:

[...]
Der Bestellprozess wurde unmittelbar automatisch gestoppt.
Tatsächlich war der allererste, der mich zu der Kündigung kontaktiert hat (noch bevor vieler enger Kollegen), der BMW Großkundenbetreuer.

[...]

Wäre ja eine witzige Situation: während man noch auf die Eingangsbestätigung der eigenen Kündigung von der Personalabteilung wartet, ruft schon der BMW-Großkundenbetreuer und bedauert das Ausscheiden aus dem Unternehmen :)

antworten
Voice of Reason

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Ohne Witz - es war TAGGLEICH mit dem Eingang meiner Kündigung bei HR.

Das war schon "beeindruckend".

know-it-all schrieb am 31.05.2021:

Voice of Reason schrieb am 31.05.2021:

[...]
Der Bestellprozess wurde unmittelbar automatisch gestoppt.
Tatsächlich war der allererste, der mich zu der Kündigung kontaktiert hat (noch bevor vieler enger Kollegen), der BMW Großkundenbetreuer.

[...]

Wäre ja eine witzige Situation: während man noch auf die Eingangsbestätigung der eigenen Kündigung von der Personalabteilung wartet, ruft schon der BMW-Großkundenbetreuer und bedauert das Ausscheiden aus dem Unternehmen :)

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Hier der TE: Hast Du vielleicht eine ungefähre Ahnung, wie stark die Leasingrate steigen wird? Die Ausgangsrate ist super niedrig gewesen, deshalb wäre auch moderate Steigerung kein Problem. Eigentlich geht bei mir nur aber auch nur mitnehmen und darauf hoffen, dass das mit der Bafa irgendwie regelbar ist :-)

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Bin in einer ähnlichen Situation und habe mal recherchiert. Das KPMG die Kosten aus dem Nettogehalt einbehält (effektiv und steuerlich zwar aus dem Brutto, aber die Regelung ist kompliziert), ist im rechtlichen Sinne irrelevant.

Als Arbeitnehmer sollte ich entsprechend (egal was die Klausel in der Dienstwagenvereinbarung sagt), den Wagen ohne Mehrkosten zurückgeben dürfen.

Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen bei Euch?

antworten
WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

WiWi Gast schrieb am 05.12.2021:

Bin in einer ähnlichen Situation und habe mal recherchiert. Das KPMG die Kosten aus dem Nettogehalt einbehält (effektiv und steuerlich zwar aus dem Brutto, aber die Regelung ist kompliziert), ist im rechtlichen Sinne irrelevant.

Als Arbeitnehmer sollte ich entsprechend (egal was die Klausel in der Dienstwagenvereinbarung sagt), den Wagen ohne Mehrkosten zurückgeben dürfen.

Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen bei Euch?

Meine Erfahrung im Consulting war folgende. Hatte noch Resturlaub und währenddessen sollte ich den Wagen zurück bringen. War grundsätzlich kein Problem, brauchte den Wagen nicht unbedingt.
Das Gesetz war grundsätzlich auf meiner Seite, sprich kostenneutral für mich.
Dann hat der Arbeitgeber den Wagen mal ordentlich durchchecken lassen und jedes Manko wurde aufgeschrieben. Kleine Kratzer, leichte Verunreinigungen etc. Als Angestellter nie ein Problem, wurde alles bezahlt (auch Reinigung).
Durch meine Kündigung wollten sie noch ein paar Kosten reinholen. Den Wagen hat erst kein Kollege gekommen und später wurde er ohne Reparatur dann doch an einen Neueinsteiger gegeben, wie nur meine ex Kollegen berichteten.

Für mich ist das extrem kleinkariert.

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Wie ist den Big4 Firmenwagenregelung > FANG > IB/PE?

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Voice of Reason

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Big4 haben bis Partner/Directorlevel kein echtes Firmenwagenmodell.
Es ist ein Leasingmodell, das gewisse Vor- und Nachteile hat und im Rahmen sehr spezifischer Parameter entweder attraktiv oder extrem unattraktiv sein kann.

Bzgl. FANG: zumindest das "G" hat überhaupt kein Firmenwagenmodell oder sonstiges Modell für Mobilität (auch kein "Leasingrad" oder sonstwas...)
Vielleicht kommt das noch... wir stellen ja auch immer mehr sehr seniore Führungskräfte von aussen ein, häufig kommen die von Unternehmen in denen das Usus ist (SAP, Microsoft, ...) daher ist das immer wieder ein Thema für das es aber aktuell keine Lösung gibt.

WiWi Gast schrieb am 06.12.2021:

Wie ist den Big4 Firmenwagenregelung > FANG > IB/PE?

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

Hi,

und was ist aus der Geschichte geworden? Bin in einer ähnlichen Situation. Ich habe gekündigt und der AG will das ich das Delta bezahle?

MFG

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WiWi Gast

KPMG Firmenleasing bei Kündigung

WiWi Gast schrieb am 05.12.2021:

Bin in einer ähnlichen Situation und habe mal recherchiert. Das KPMG die Kosten aus dem Nettogehalt einbehält (effektiv und steuerlich zwar aus dem Brutto, aber die Regelung ist kompliziert), ist im rechtlichen Sinne irrelevant.

Als Arbeitnehmer sollte ich entsprechend (egal was die Klausel in der Dienstwagenvereinbarung sagt), den Wagen ohne Mehrkosten zurückgeben dürfen.

Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen bei Euch?

Bin auch in einer ähnlichen Situation. Für mich wäre der Fall klar. Der AN hat für Mehrkosten nicht aufzukommen. Wie siehts eure Erfahrung da aus?

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