Zuerst einmal solltest du dich mal über die Bedeutungen der Begriffe "unwirksam", "nichtig" etc informieren.
als nächstens soll nicht die Probezeit verlängert werden, wie du geschrieben hast, sondern die Kündigungsfrist!!!
Außerdem wäre dann auch nicht der ganze Vertrag unwirksam, sondern, wenn überhaupt, dann lediglich diese Klausel.
Aber auch dies ist definitiv nicht der Fall, denn dann wären vermutlich mind. 25% aller Arbeitsverträge in Deutschland unwirksam...
Ich habe schon geschrieben, dass du dir den §622 BGB mal genauer angucken sollst, vor allem Absatz 5 und hier der letzte Satz, der da lautet:
"Die einzelvertragliche Vereinbarung LÄNGERER als in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt."
Die Probezeit ist übrigens in Absatz 3 geregelt, also trifft das auch hierauf zu!
Und falls dir das immer noch nicht reicht, hier noch ein Link zur Bestätigung:
www.arbeitsrecht.org/vertraege/probezeit/artikel07127.html#
--> ich zitiere: "Längere Kündigungsfirsten während der vorgeschalteten Probezeit können Sie einzelvertraglich reglen. Eine kürzere als die 14-tägige Kündigungsfrist dürfen Sie jedoch nur vereinbaren, wenn das nach dem für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag zulässig ist"
Wie oft muss ich mich eigentlich noch wiederholen???
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