WiWi Gast schrieb am 02.07.2022:
Weil diese kein Gehaltsbestandteil sind zum Beispiel.
Was passiert denn, wenn du länger krank bist, der AG die Ü-Stunden Regel ändert, dein Manager dir es nicht erlaubt alle Stunden zu schreiben, du Ü-Stunden zukünftig abfeiern musst?
Richtig, du hast das Geld nicht. Daher solltest du auch nicht damit rechnen. Andernfalls belügst du dich selbst oder versuchst dir, ein vermeintlich niedriges Gehalt schön zu rechnen
Wenn mein AG die Regel ohne Ausgleich zu meinem Nachteil ändern würde, wäre ich zum Ende des Quartals weg. Gleiches gilt für den Fall, dass mir ein Vorgesetzter "nicht erlaubt" Überstunden aufzuschreiben. Falls er mir das sogar freundlicherweise schriftlich bestätigt, hat er ein ziemlich fettes arbeitsrechtliches Problem. Mit abfeiern hab ich kein Problem, da ich dann ja auch Gegenwert in Form von Freizeit habe. Bei den Big4 ist das aber keine Option, da die lieber das Geld auszahlen als das alle zum GJ-Ende mehrere Wochen in den in ÜS-Abbau gehen. Wenn ich länger krank wäre, würde ich ja auch keine ÜS leisten und auch keinen flexiblen Bonus erwarten, daher wäre das für mich absolut fair.
ÜS-Ausgleich ist für mich wie (flexibler) Bonus. Natürlich plane ich die Einnahmen nicht für meine mtl. Fixkosten ein, mache ich mit meinem flexiblen Bonus auch nicht. Wenn aber am Ende des Jahres die Kohle auf meinem Konto ist, freue ich mich trotzdem.
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