DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtAV

Arbeitsvertrag & AGG: Altersdiskriminierung durch Konzept „60+“ für Führungskräfte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass durch das Konzept 60+ von Automobilkonzern Daimler keine Altersdiskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt. Führungskräfte hätten die Wahl vom Konzept „60+“ Gebrauch zu machen und gegen Zahlung eines Kapitalbetrages in Rente zu gehen.

Ein Senior mit Brille, einem grauen Haarkranz und einem grünen Pullover über den Schultern.

Gilt die Abfindung für Ruhestand mit 60 als Altersdiskriminierung nach dem AGG?
Unter Voraussetzung der Wahlfreiheit verstößt ein Arbeitgeberangebot an Führungskräfte, gegen Zahlung einer Abfindung früher in den Ruhestand zu gehen, nicht gegen die vorliegenden Gesetze des AGG. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BAG).

Sachverhalt: Ist das Konzept „60+“ als Altersdiskriminierung zu verstehen?
Der im Oktober 1952 geborene Kläger war in der Zeit von August 1985 bis Oktober 2012 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit dem Jahr 1995 als Verkaufsleiter PKW in einer der Niederlassungen der Beklagten beschäftigt. Als Verkaufsleiter gehörte er dem Kreis der leitenden Führungskräfte an. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart. Im Jahr 2003 führte die Beklagte das Konzept „60+“ für leitende Führungskräfte ein, das die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres u.a. gegen Zahlung eines Kapitalbetrages vorsah.

Im Juli 2003 unterbreitete die Beklagte dem Kläger ein entsprechendes Angebot auf Änderung seines Arbeitsvertrages, das der Kläger bis zum 31. Dezember 2005 annehmen konnte. Der Kläger nahm das Angebot im Dezember 2005 an. Im Jahr 2012 trat an die Stelle des Konzepts „60+“ das Konzept „62+“. Alle leitenden Führungskräfte, die einen Vertrag auf der Grundlage des Konzepts „60+“ hatten und im Jahr 2012 das 57. Lebensjahr vollendeten, erhielten ab November 2012 ein Angebot, einen Vertrag auf der Grundlage des neuen Konzepts abzuschließen. Der Kläger schied mit Ablauf des 31. Oktober 2012 aus dem Arbeitsverhältnis aus und erhielt einen Kapitalbetrag i.H.v. 123.120,00 Euro.

Die Befristung seines Arbeitsverhältnisses auf den 31. Oktober 2012 hat der Kläger nicht mit einer Entfristungsklage angegriffen. Der Kläger sieht sich u.a. sowohl durch die Vereinbarung der Befristung seines Arbeitsverhältnisses auf die Vollendung des 60. Lebensjahres als auch dadurch wegen des Alters benachteiligt, dass die Beklagte es unterlassen hat, ihm eine Umstellung seines Arbeitsverhältnisses auf das Konzept „62+“ anzubieten und verlangt die Feststellung, dass die Beklagte ihm nach § 15 Abs. 1 AGG den aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen hat, sowie Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Klage abgewiesen: Abfindung für Ruhestand mit 60 ist keine Altersdiskriminierung
Die Ansprüche des Klägers scheitern bereits daran, dass dieser durch die Beklagte keine weniger günstige Behandlung erfahren hat, als eine andere Person in vergleichbarer Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (§ 3 Abs. 1 AGG). Dies gilt zunächst, soweit die Beklagte dem Kläger ein Vertragsangebot nach dem Konzept „60+“ unterbreitet hat, das vom Kläger angenommen wurde. Sofern in die Vergleichsbetrachtung nur die anderen leitenden Führungskräfte einbezogen werden, wurde der Kläger nicht anders als diese behandelt. Sofern die maßgebliche Vergleichsgruppe die Gruppe der Mitarbeiter unterhalb der Ebene der leitenden Führungskräfte sein sollte, wurde der Kläger nicht ungünstiger als diese behandelt. Ihm wurde durch das Angebot der Beklagten lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet, wobei er frei darüber entscheiden konnte, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollte. Im Hinblick auf die ihm nicht angebotene Umstellung seines Arbeitsvertrages auf das Konzept „62+“ ist der Kläger mit den Arbeitnehmern, die dieses Angebot im November/Dezember 2012 erhalten haben, nicht vergleichbar, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausgeschieden war.

Informationen zum Urteil Altersdiskriminierung durch das Konzept „60+“ für Führungskräfte

 

Im Forum zu AV

13 Kommentare

Was im Arbeitsvertrag alles festhalten?

Imoen

Das Unternehmen hat ca. 4000+ Mitarbeiter, meine Abteilung hat 80 Mitarbeiter. Einen Tarifvertrag gibt es nicht, die Gehälter werden jährlich in den Mitarbeitergesprächen festgelegt.

13 Kommentare

Arbeitsverträge Unterlagen Frage

WiWi Gast

Gute Entscheidung! Finde die Website allein schon dubios...

9 Kommentare

Anderes Angebot angenommen. Trotzdem zum Interview gehen?

WiWi Gast

Bin der TE, hier mal ein Follow-Up: Ich habe mich entschieden beide ACs abzusagen. Von der einen IC kam eine sehr freundliche Mail mit der Frage, für welche Firma ich mich denn entschieden hätte und ...

3 Kommentare

Arbeitsvertrag - was ist zu beachten?

WiWi Gast

Zuvor prüfen, Dein Unternehmen tarifgebunden ist. Tarifverträge beinhalten Mindeststandarts, welche nicht unterboten werden dürfen. Beispiel: Wenn lt. TV 28 Werktage als Urlaubstage gelten, denn kann ...

15 Kommentare

Vertragliche Gehaltserhöhung nicht erhalten - was tun?

WiWi Gast

Sobald du dein Zeugnis hast, krank machen...

10 Kommentare

Dienstwagenvereinbarung zum Arbeitsvertrag wie läufst bei euch?

WiWi Gast

die klausel der übernahme ist in aller regel unwirksam. wenn du das unternehmen verlässt und den wagen nicht übernimmst, wird dich das unternehmen nicht verklagen können. hinsichtlich schäden bei rück ...

6 Kommentare

Arbeitsvertrag erklären - Arbeitszeit, Arbeitsort

WiWi Gast

Standardvertrag der Beratung... Du wirst nirgendwo finden: Arbeit nur am Stammsitz bei 40h ohne Überstunden.

Artikel kommentieren

Als WiWi Gast oder Login

Zum Thema AV

Zwei Taxidächer, die warten.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Der kunstvolle Eingang eines Amtsgerichtes mit in Stein gehauenen Engeln.

Ab wann beauftrage ich einen Strafverteidiger?

Egal, ob jemand schuldig oder unschuldig ist: In den Bereich des Strafrechts verwickelt zu werden, belastet sehr. In diesem Bereich ist mit hohen Strafen und sogar mit Freiheitsstrafen zu rechnen. Das Strafrechtssystem in Deutschland ist relativ komplex. Daher ist es oft schwer herauszufinden, welche Möglichkeiten bestehen, um sich gegen eine strafrechtliche Anklage zu verteidigen oder sich in einem Strafrechtsprozess begleiten zu lassen. In Großstädten gibt es verhältnismäßig viele Anwälte, die auf Strafverteidigung spezialisiert sind. Daher kann es dort schwierig sein, den richtigen Anwalt zu finden. Doch wann wird überhaupt ein Strafverteidiger benötigt und wie kann der passende Anwalt gefunden werden?

Weiteres zum Thema Arbeitsvertrag & -recht

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Lehrbuch Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht

Literatur-Tipp: Lehrbuch »Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht«

Das neue Lehrbuch Arbeitsrecht aus der Reihe »Kiehl Wirtschaftsstudium« erläutert wesentliche Regularien im Bereich Wirtschaftsrecht für das BWL-Studium und die Praxis. Das kostenlose Online-Training »Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht« ermöglicht ein einfaches Üben an Klausuraufgaben und bietet Muster-Lösungen zur Prüfungsvorbereitung.

BMAS-Broschüre Kündigung

E-Book: BMAS-Broschüre »Kündigungsschutz«

Die kostenlose Broschüre »Kündigungsschutz -Alles was Sie wissen sollten« informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und vieles mehr. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Broschüre im Januar 2016 neu aufgelegte. Sie informiert auf gut 80 Seiten umfassend zum deutschen Kündigungsschutz.

Kostenlose Broschüre Arbeitsrecht

E-Book: Kostenlose Broschüre »Arbeitsrecht«

Die Broschüre »Arbeitsrecht« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über das Arbeitsvertragsrecht, die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Broschüre ist in fünf Kapitel unterteilt und informiert auf 105 Seiten umfassend zum deutschen Arbeitsrecht.

Beliebtes zum Thema Berufseinstieg

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2020: Top 15 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 15 Managementberatungen erzielen 2019 mit 12.600 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,8 Milliarden Euro Umsatz. Ihre Umsätze in Deutschland stiegen im Schnitt um 6,2 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 650 Millionen Euro Umsatz erneut die klare Nummer eins. Es folgt Simon-Kucher & Partners mit fast 360 Millionen Euro. Q_Perior aus München zählt mit 214 Millionen Euro Umsatz erstmals zu den Top 3. Die Top-Themen der deutschen Managementberatungen sind Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Gründungsradar 2018: Eine keimende grüne Pflanze symbolisert die Gründung eines Startup-Unternehmens.

Gründungsradar: TU München, Oldenburg und HHL Leipzig sind "Gründerunis"

Studenten, die eine Zukunft als Gründer oder Gründerin einschlagen wollen, sollten hier studieren: An der Technischen Universität München, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und HHL Leipzig Graduate School of Management wird am besten für eine Unternehmensgründung ausgebildet. Das zeigt der aktuelle vierte Gründungsradar des Stifterverbandes zur Gründungskultur an Hochschulen in Deutschland.

Jobbörsen-Kompass 2018: Das Foto zeigt einen Wirtschaftswissenschaftler im Anzug der die Jobbörse für WiWis von Staufenbiel.de auf dem Smarthone aufruft.

Jobbörsen-Kompass 2018: StepStone beste Jobbörse für WiWis

Jobbörsen-Kompass hat die besten deutschen Jobbörsen 2018 gekürt. Bei den Jobbörsen mit der Zielgruppe Wirtschaftswissenschaften gewann StepStone, gefolgt von Staufenbiel und Xing. Bei den Generalisten-Jobbörsen liegt StepStone ebenfalls auf Platz eins vor den Business-Netzwerken Indeed und Xing. Bei den Spezialisten-Jobbörsen stehen Staufenbiel und Unicum für die Jobsuche zum Berufseinstieg an der Spitze. Shooting Star mobileJob.com erzielt Platz drei. Die führenden Jobsuchmaschinen sind Kimeta.de, Jobbörse.de und Jobrapido.

Studien-Cover »Recruiting Trends 2018«

Recruiting Trends 2018: Jobbörsen sind Shooting Star

Online-Jobbörsen profitieren bei den Recruiting-Budgets in 2018 mit einem Anstieg von 28 auf 45 Prozent am meisten. Durch den Fachkräftemangel wird das Recruiting von Berufserfahrenen zum wichtigsten Thema im Recruiting. Es verdrängt damit das Arbeitgeberimage von Rang eins. Für fast 80 Prozent der Unternehmen gehörten Social Media Recruiting und Active Sourcing zudem zu den Top Themen. Shooting Stars der Recruiting Technologie sind Mitarbeiterempfehlungsplattformen, Videointerviewlösungen und Talentsuchmaschinen. Dies sind Ergebnisse der Studie "Recruiting Trends 2018" vom Institute for Competitive Recruiting.

EXIST-Gründerstipendium: Eine Möwe fliegt über dem blauen Meer und symolisiert die Freiheit eines selbstständigen Unternehmers.

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST Gründerstipendium fördert innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Maximal für die Dauer eines Jahres werden die Lebenshaltungskosten mit bis zu 2.500 Euro monatlich finanziert. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studierende.

Cover Steuer-Tipps für die Existenzgründung

E-Book: Steuer-Tipps für die Existenzgründung

Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind steuerliche Aspekte wichtig. Der Steuerwegweiser "Steuer-Tipps für die Existenzgründung" für junge Unternehmerinnen und Unternehmer beantwortet steuerliche Fragen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Broschüre ist im März 2018 erschienen und kann im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums NRW kostenlos heruntergeladen werden.

Ein Team von IT-Beratern und Kundenmitarbeitern sitzt in einem Meeting.

Einblicke in den Beratungsalltag der viadee

Die Digitalisierung boomt - nicht erst seit Corona. In vielen Unternehmen und Berufen spielt IT heute eine zentrale Rolle. Das zeigt sich auch im Wirtschaftsstudium. Immer mehr BWL-Studiengänge integrieren IT-Module. Extrem gefragt ist zudem ein Studium der Wirtschaftsinformatik. Ein klassisches Berufsziel für Wirtschaftsinformatiker ist der Beruf des IT Beraters. Doch was macht ein IT Berater eigentlich? Die viadee Unternehmensberatung AG gibt Einblick in ihre Projekte.