WiWi Gast schrieb am 18.03.2021:
1) Ja, es wird immer negativ bewertet, wenn jemand nach 6 Monaten geht und dann arbeitssuchend ist. Jedem ist klar, dass da jemand in der Probezeit gegangen wurde.
2) Du kannst es mit dem "betriebsbedingt" versuchen. Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, ist halt auch wieder so eine Frage.
3) Ich würde es aber nicht machen, weil dann jeder Leser spätestens nach der Betrachtung des Zeitraumes weiß, dass das "betriebsbedingt" Fake ist. Also ist auch der Rest des Zeugnisses "Fake" und du schießt dir ein Eigentor.
Zu der oberen Fragen des anderen Users :
Das wäre auch eine Option (auf eigenen Wunsch) aber ich glaub, das zu verlangen ist noch krasser als betriebsbedingt. Es scheint aber so, dass viele meinen, dass es keine gute Idee im Allgemeinen wäre.
Zu deinen Punkten:
2-3: Also du meinst, dass sich aus dem Zeitraum sofort auf eine Kündigung in der Probezeit schließen lässt? Verstehe nicht warum Personaler das negativ auffassen, kann doch sein dass sich die Person erstmal an etwas probieren wollte und es sollte am Ende nicht sein? Muss jeder sofort nach dem Studium die perfekte Stelle finden und dort bleiben? Was ist das für ein Mindset...
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