Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert
Hallo zusammen,
ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.
Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.
Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.
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