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Gehalt Deutsche Bahn AG

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WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn AG

Hi,

Kann mir jemand sagen wie folgende Stelle eingruppiert ist:

312153

Danke euch

antworten
WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn AG (duales Studium Elektrotechnik bei der DB Kommunikationstechnik in Düsseldorf)

Hallo,

Ich wollte fragen wie es mit dem Gehalt aussieht, wenn man sein duales Studium bei der DB erfolgreich abgeschlossen hat und was für eine Einstufung mich erwarten kann?
Werde den Bachelore in Elektrotechnik machen und dann in Düsseldorf arbeiten?

antworten
WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn AG (duales Studium Elektrotechnik bei der DB Kommunikationstechnik in Düsseldorf)

Hallo,

Kann mir jemand sagen, was für eine Eingruppierung auf mich nach dem dualem Studium erwarten kann?
Die Jobref.: 231495 .

Ich danke im Voraus

antworten
WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn AG (duales Studium Elektrotechnik bei der DB Kommunikationstechnik in Düsseldorf)

WiWi Gast schrieb am 13.03.2024:

Hallo,

Ich wollte fragen wie es mit dem Gehalt aussieht, wenn man sein duales Studium bei der DB erfolgreich abgeschlossen hat und was für eine Einstufung mich erwarten kann?
Werde den Bachelore in Elektrotechnik machen und dann in Düsseldorf arbeiten?

604 mit Glück 603. Hast ja nur einen dualen Bachelor... Das ist wie eine bessere Ausbildung.

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WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn AG (duales Studium Elektrotechnik bei der DB Kommunikationstechnik in Düsseldorf)

WiWi Gast schrieb am 13.03.2024:

Hallo,

Ich wollte fragen wie es mit dem Gehalt aussieht, wenn man sein duales Studium bei der DB erfolgreich abgeschlossen hat und was für eine Einstufung mich erwarten kann?
Werde den Bachelore in Elektrotechnik machen und dann in Düsseldorf arbeiten?

Zwischen 604-602. kenne Leute die haben nach dem Studium eine 602 erhalten, die meisten aber nur 603/604

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WiWi Gast

Einstieg - Und Bewerbung

Gilt das mit dem Dienstwagen in der DB AG generell und pauschal, oder nur für zB Systel?

Gehalt passt nach meinen Infos, von dem Dienstwagen wusste ich bisher aber noch gar nichts.

Ich soll demnächst ein Angebot für eine AT Stelle erhalten, die genauen Konditionen haben wir aber nicht besprochen, sondern lediglich das grobe Gehalt.

Was gibt es dazu noch für Benefits?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2024:

AT ist aktuell bei 89.450€ Basis plus Bonus (Ziel: 20%) plus bAV, Netzkarte und Dienstwagen über 1% Regel, wenn gewollt.

Ab August dann 91.970€ aufgrund Abstandsgebot und EVG Tariferhöhung.

Beste Grüße aus dem AT Bereich.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2024:

DB-User schrieb am 30.01.2024:

Kann hier jemand was dazu sagen ?
Leider fehlt mir die Übersicht bei den AT ÜT Gehältern
Pauschal würde ich mit 120k + 20% Bonus ins Rennen gehen.

Da der Einstieg bei 601 bei ~75K liegt.
Kann einer aufschlüsseln womit man rechnen kann bei:
AT
ÜT

Gibt es ein unterschied zwischen LFK ÜT und non LFk ?

255620 - sind hier 150K all-in realistisch ?

Du bewirbst dich bei der Bahn und nicht im Automobilkonzern. 85-90k und 10-15% Bonus (eher 10%) sind realistisch.

Naja das Gehaltsbandende der 601 sollte es ja schon sein. Also sagen wir mal AT startet bei 95k + Bonus.

In einer anderen Diskussionsrunde hier im Forum stand dass das AT Band bei rund 87000 + Bonus beginnt.

antworten
WiWi Gast

Einstieg - Und Bewerbung

Steht alles im Personalportal - Mobilität AT oder so heißt auch der Flyer - so wie ich es verstanden habe, ist es pauschal - alternativ eben das Mobilitätsbudget.

Unterschied ist nur, ob du eine Zusage für den Dienstwagen bekommst (DB AG übernimmt jeden Cent, also auch anfallende Versteuerung) vs. Arbeitnehmerfinanzierung per 1% Regel, die pauschal jeder ATEler haben sollte —> hier ist nur wichtig, dass du ATE bist und nicht einfach nur außertariflich in einer Tochtergesellschaft.

WiWi Gast schrieb am 14.03.2024:

Gilt das mit dem Dienstwagen in der DB AG generell und pauschal, oder nur für zB Systel?

Gehalt passt nach meinen Infos, von dem Dienstwagen wusste ich bisher aber noch gar nichts.

Ich soll demnächst ein Angebot für eine AT Stelle erhalten, die genauen Konditionen haben wir aber nicht besprochen, sondern lediglich das grobe Gehalt.

Was gibt es dazu noch für Benefits?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2024:

AT ist aktuell bei 89.450€ Basis plus Bonus (Ziel: 20%) plus bAV, Netzkarte und Dienstwagen über 1% Regel, wenn gewollt.

Ab August dann 91.970€ aufgrund Abstandsgebot und EVG Tariferhöhung.

Beste Grüße aus dem AT Bereich.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2024:

DB-User schrieb am 30.01.2024:

Kann hier jemand was dazu sagen ?
Leider fehlt mir die Übersicht bei den AT ÜT Gehältern
Pauschal würde ich mit 120k + 20% Bonus ins Rennen gehen.

Da der Einstieg bei 601 bei ~75K liegt.
Kann einer aufschlüsseln womit man rechnen kann bei:
AT
ÜT

Gibt es ein unterschied zwischen LFK ÜT und non LFk ?

255620 - sind hier 150K all-in realistisch ?

Du bewirbst dich bei der Bahn und nicht im Automobilkonzern. 85-90k und 10-15% Bonus (eher 10%) sind realistisch.

Naja das Gehaltsbandende der 601 sollte es ja schon sein. Also sagen wir mal AT startet bei 95k + Bonus.

In einer anderen Diskussionsrunde hier im Forum stand dass das AT Band bei rund 87000 + Bonus beginnt.

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WiWi Gast

Einstieg - Und Bewerbung

Nicht ganz. Bei einer Arbeitnehmerfinanzierung kommt noch eine Bruttoentgeldumwandlung zu den 1% und den 0,03% je km/Fahrstrecke zur 1. Tätigkeitsstätte dazu. Ist dann eine Art "Leasingmodell".

WiWi Gast schrieb am 14.03.2024:

Steht alles im Personalportal - Mobilität AT oder so heißt auch der Flyer - so wie ich es verstanden habe, ist es pauschal - alternativ eben das Mobilitätsbudget.

Unterschied ist nur, ob du eine Zusage für den Dienstwagen bekommst (DB AG übernimmt jeden Cent, also auch anfallende Versteuerung) vs. Arbeitnehmerfinanzierung per 1% Regel, die pauschal jeder ATEler haben sollte —> hier ist nur wichtig, dass du ATE bist und nicht einfach nur außertariflich in einer Tochtergesellschaft.

WiWi Gast schrieb am 14.03.2024:

Gilt das mit dem Dienstwagen in der DB AG generell und pauschal, oder nur für zB Systel?

Gehalt passt nach meinen Infos, von dem Dienstwagen wusste ich bisher aber noch gar nichts.

Ich soll demnächst ein Angebot für eine AT Stelle erhalten, die genauen Konditionen haben wir aber nicht besprochen, sondern lediglich das grobe Gehalt.

Was gibt es dazu noch für Benefits?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2024:

AT ist aktuell bei 89.450€ Basis plus Bonus (Ziel: 20%) plus bAV, Netzkarte und Dienstwagen über 1% Regel, wenn gewollt.

Ab August dann 91.970€ aufgrund Abstandsgebot und EVG Tariferhöhung.

Beste Grüße aus dem AT Bereich.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2024:

DB-User schrieb am 30.01.2024:

Kann hier jemand was dazu sagen ?
Leider fehlt mir die Übersicht bei den AT ÜT Gehältern
Pauschal würde ich mit 120k + 20% Bonus ins Rennen gehen.

Da der Einstieg bei 601 bei ~75K liegt.
Kann einer aufschlüsseln womit man rechnen kann bei:
AT
ÜT

Gibt es ein unterschied zwischen LFK ÜT und non LFk ?

255620 - sind hier 150K all-in realistisch ?

Du bewirbst dich bei der Bahn und nicht im Automobilkonzern. 85-90k und 10-15% Bonus (eher 10%) sind realistisch.

Naja das Gehaltsbandende der 601 sollte es ja schon sein. Also sagen wir mal AT startet bei 95k + Bonus.

In einer anderen Diskussionsrunde hier im Forum stand dass das AT Band bei rund 87000 + Bonus beginnt.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo zusammen,

bin sehr froh auf diesen Austausch gestoßen zu sein, um eine Einschätzung zum erwartbaren Gehalt einzelner Stellen zu bekommen. Kann mir jemand sagen wie folgende Stellen eingruppiert sind:

315888
253273
288641

Danke vorab!

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Frage an die bahner
Ich bin aktuell auf einer 602 Stelle und mein Chef möchte das ich mich intern auf eine 601 bewerbe die aktuell ausgeschrieben wird. Allerdings soll ich dann mit einer zielvereinbarung erst nächstes Jahr auch Gehaltsmäßig entsprechend einer 601 verdienen.

Hattet ihr sowas schon mal?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 17.03.2024:

Hallo zusammen,

bin sehr froh auf diesen Austausch gestoßen zu sein, um eine Einschätzung zum erwartbaren Gehalt einzelner Stellen zu bekommen. Kann mir jemand sagen wie folgende Stellen eingruppiert sind:

315888 -----> 602 / 64K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
253273 -----> 601 / 77K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
288641 -----> ÜT / 120K (+ Bonus ~ 20%)

12 Tage mehr Urlaub im Austausch für ~3k brutto

Danke vorab!

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 17.03.2024:

Hallo zusammen,

bin sehr froh auf diesen Austausch gestoßen zu sein, um eine Einschätzung zum erwartbaren Gehalt einzelner Stellen zu bekommen. Kann mir jemand sagen wie folgende Stellen eingruppiert sind:

315888 -----> 602 / 64K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
253273 -----> 601 / 77K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
288641 -----> ÜT / 120K (+ Bonus ~ 20%)

12 Tage mehr Urlaub im Austausch für ~3k brutto

Danke vorab!

Ich habe den zusätzlichen Urlaub nicht genommen und würde es such keinem empfehlen.
Einfach zwischendurch krankschreiben lassen und gut ist :)

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

bin sehr froh auf diesen Austausch gestoßen zu sein, um eine Einschätzung zum erwartbaren Gehalt einzelner Stellen zu bekommen. Kann mir jemand sagen wie folgende Stellen eingruppiert sind:

315888 -----> 602 / 64K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
253273 -----> 601 / 77K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
288641 -----> ÜT / 120K (+ Bonus ~ 20%)

12 Tage mehr Urlaub im Austausch für ~3k brutto

Danke vorab!

Ich habe den zusätzlichen Urlaub nicht genommen und würde es such keinem empfehlen.
Einfach zwischendurch krankschreiben lassen und gut ist :)

Genau, oder Bildungsurlaub nehmen.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 17.03.2024:

Frage an die bahner
Ich bin aktuell auf einer 602 Stelle und mein Chef möchte das ich mich intern auf eine 601 bewerbe die aktuell ausgeschrieben wird. Allerdings soll ich dann mit einer zielvereinbarung erst nächstes Jahr auch Gehaltsmäßig entsprechend einer 601 verdienen.

Hattet ihr sowas schon mal?

Ja Entwicklungsvereinbarungen sind ziemlich üblich. Wenn du intern dich weiterentwickeln willst ist es trotzdem eine ganz gute Chance.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

bin sehr froh auf diesen Austausch gestoßen zu sein, um eine Einschätzung zum erwartbaren Gehalt einzelner Stellen zu bekommen. Kann mir jemand sagen wie folgende Stellen eingruppiert sind:

315888 -----> 602 / 64K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
253273 -----> 601 / 77K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
288641 -----> ÜT / 120K (+ Bonus ~ 20%)

12 Tage mehr Urlaub im Austausch für ~3k brutto

Danke vorab!

Ich habe den zusätzlichen Urlaub nicht genommen und würde es such keinem empfehlen.
Einfach zwischendurch krankschreiben lassen und gut ist :)

Naja wäre halt Lohnfortzahlungsbetrug und ist nicht zu empfehlen. Die flexiblen Arbeitsmodelle mit wahlweise 6 oder 12 Tage Urlaub im Tarifbereich sind schon ziemlich gut. Wer sie nicht braucht okay... andere - ich selbst habe sie gerne genommen.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

bin sehr froh auf diesen Austausch gestoßen zu sein, um eine Einschätzung zum erwartbaren Gehalt einzelner Stellen zu bekommen. Kann mir jemand sagen wie folgende Stellen eingruppiert sind:

315888 -----> 602 / 64K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
253273 -----> 601 / 77K (+ JAL ~10%)ab Oktober 24
288641 -----> ÜT / 120K (+ Bonus ~ 20%)

12 Tage mehr Urlaub im Austausch für ~3k brutto

Danke vorab!

Ich habe den zusätzlichen Urlaub nicht genommen und würde es such keinem empfehlen.
Einfach zwischendurch krankschreiben lassen und gut ist :)

Das erkärt dann auch mit die hohe Krankenstandsrate im Konzern. Es gibt Monate und Bezirke, da liegt der Krankenstand bei 25%, um dann wieder auf 10% abzuebben.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee, mit wieviel Gehalt man bei der Stellenausschreibung 316211 erwarten kann? Auch hier das Buzzwort "Expert" frage mich, ob das schon Hinweis auf eine Gruppierung gibt.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee, mit wieviel Gehalt man bei der Stellenausschreibung 316211 erwarten kann? Auch hier das Buzzwort "Expert" frage mich, ob das schon Hinweis auf eine Gruppierung gibt.

602, also gut 60k +JAL

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 12.03.2024:

Tach zusammen,

findet ihr, eine Projektleiterstelle ist gut datiert mit einer 602?

Wie ist an sich der Stresspegel, Druck etc.? Geht eher in Richtung technischer Bereich.

Kommt halt ggf. wirklich auf die Größe des Projektes drauf an. Klar, wenn es jetzt im kleinen ist, wie du beschreibst in einer Halle, dann sollte es passen.

Ist es größer, z.B. Erneuerung einer Strecke dann gilt eher:

603 Junior Projektingenieur
602 Projektingenieur
601 Projektleiter

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee, mit wieviel Gehalt man bei der Stellenausschreibung 316211 erwarten kann? Auch hier das Buzzwort "Expert" frage mich, ob das schon Hinweis auf eine Gruppierung gibt.

602, also gut 60k +JAL

Geht die Expertenlaufbahn jetzt schon bei 602 los oder hat da wieder jemand nicht mitbekommen, dass dieser Begriff eine bestimmte Bedeutung in der DB hat?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 17.03.2024:

Frage an die bahner
Ich bin aktuell auf einer 602 Stelle und mein Chef möchte das ich mich intern auf eine 601 bewerbe die aktuell ausgeschrieben wird. Allerdings soll ich dann mit einer zielvereinbarung erst nächstes Jahr auch Gehaltsmäßig entsprechend einer 601 verdienen.

Hattet ihr sowas schon mal?

Ja so etwas gibt es. Da versuchen sie bis dahin noch ein wenig zu sparen.
Bzw. argumentieren es ja so, dass du noch Einweisungszeit benötigst, oder
irgendwelche Lehrgänge bis dahin.

Aber im Ernst. Wenn du schon mit dem Glück gesegnet bist, das du einen Vorgesetzten hast, welcher zu dir kommt und dich fördert, überleg nicht lange, wenn dir die 101er Stelle ein wenig zusagt.

Hier kommt von den Vorgesetzten überhaupt nichts. Die ignorieren sogar ein Masterstudium und lassen die Leute auf den jetzigen Positionen mutwillig sitzen.
Da kommt keiner auf die Idee bei einer Ausschreibung mal im eigenen Kreis zu schauen und die bereits frustrierten Mitarbeiter mal ein wenig nach Vorne zu bringen.
Die stellen lieber Externe mit 0 Bahn-Erfahrung ein.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Und die Stelle: 312851 ?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee, mit wieviel Gehalt man bei der Stellenausschreibung 316211 erwarten kann? Auch hier das Buzzwort "Expert" frage mich, ob das schon Hinweis auf eine Gruppierung gibt.

602, also gut 60k +JAL

Geht die Expertenlaufbahn jetzt schon bei 602 los oder hat da wieder jemand nicht mitbekommen, dass dieser Begriff eine bestimmte Bedeutung in der DB hat?

Welche Bedeutung hat er denn?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Hallo zusammen,

hat jemand eine Idee, mit wieviel Gehalt man bei der Stellenausschreibung 316211 erwarten kann? Auch hier das Buzzwort "Expert" frage mich, ob das schon Hinweis auf eine Gruppierung gibt.

602, also gut 60k +JAL

Geht die Expertenlaufbahn jetzt schon bei 602 los oder hat da wieder jemand nicht mitbekommen, dass dieser Begriff eine bestimmte Bedeutung in der DB hat?

Fachexperte = 601/602
Expert = ATE
Chief expert = ÜT
So meine Erfahrung

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WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

PING 602??? ernsthaft??

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Tach zusammen,

findet ihr, eine Projektleiterstelle ist gut datiert mit einer 602?

Wie ist an sich der Stresspegel, Druck etc.? Geht eher in Richtung technischer Bereich.

Kommt halt ggf. wirklich auf die Größe des Projektes drauf an. Klar, wenn es jetzt im kleinen ist, wie du beschreibst in einer Halle, dann sollte es passen.

Ist es größer, z.B. Erneuerung einer Strecke dann gilt eher:

603 Junior Projektingenieur
602 Projektingenieur
601 Projektleiter

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Und die Stelle: 312851 ?

607, ist ja ne Werkstudentenstelle

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Frage an die bahner
Ich bin aktuell auf einer 602 Stelle und mein Chef möchte das ich mich intern auf eine 601 bewerbe die aktuell ausgeschrieben wird. Allerdings soll ich dann mit einer zielvereinbarung erst nächstes Jahr auch Gehaltsmäßig entsprechend einer 601 verdienen.

Hattet ihr sowas schon mal?

Ja so etwas gibt es. Da versuchen sie bis dahin noch ein wenig zu sparen.
Bzw. argumentieren es ja so, dass du noch Einweisungszeit benötigst, oder
irgendwelche Lehrgänge bis dahin.

Aber im Ernst. Wenn du schon mit dem Glück gesegnet bist, das du einen Vorgesetzten hast, welcher zu dir kommt und dich fördert, überleg nicht lange, wenn dir die 101er Stelle ein wenig zusagt.

Hier kommt von den Vorgesetzten überhaupt nichts. Die ignorieren sogar ein Masterstudium und lassen die Leute auf den jetzigen Positionen mutwillig sitzen.
Da kommt keiner auf die Idee bei einer Ausschreibung mal im eigenen Kreis zu schauen und die bereits frustrierten Mitarbeiter mal ein wenig nach Vorne zu bringen.
Die stellen lieber Externe mit 0 Bahn-Erfahrung ein.

Wie wärs damit, nicht alles anteilnahmelos über sich ergehen zu lassen und selber bei Ausschreibungen im eigenen Bereich seinen Hut in den Ring zu werfen?

Ne, da müsste man ja Verantwortung für sich selber übernehmen. Stattdessen heult man sich darüber aus, dass einem nicht alles hinterhergetragen wird.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 18.03.2024:

Frage an die bahner
Ich bin aktuell auf einer 602 Stelle und mein Chef möchte das ich mich intern auf eine 601 bewerbe die aktuell ausgeschrieben wird. Allerdings soll ich dann mit einer zielvereinbarung erst nächstes Jahr auch Gehaltsmäßig entsprechend einer 601 verdienen.

Hattet ihr sowas schon mal?

Ja so etwas gibt es. Da versuchen sie bis dahin noch ein wenig zu sparen.
Bzw. argumentieren es ja so, dass du noch Einweisungszeit benötigst, oder
irgendwelche Lehrgänge bis dahin.

Aber im Ernst. Wenn du schon mit dem Glück gesegnet bist, das du einen Vorgesetzten hast, welcher zu dir kommt und dich fördert, überleg nicht lange, wenn dir die 101er Stelle ein wenig zusagt.

Hier kommt von den Vorgesetzten überhaupt nichts. Die ignorieren sogar ein Masterstudium und lassen die Leute auf den jetzigen Positionen mutwillig sitzen.
Da kommt keiner auf die Idee bei einer Ausschreibung mal im eigenen Kreis zu schauen und die bereits frustrierten Mitarbeiter mal ein wenig nach Vorne zu bringen.
Die stellen lieber Externe mit 0 Bahn-Erfahrung ein.

Wie wärs damit, nicht alles anteilnahmelos über sich ergehen zu lassen und selber bei Ausschreibungen im eigenen Bereich seinen Hut in den Ring zu werfen?

Ne, da müsste man ja Verantwortung für sich selber übernehmen. Stattdessen heult man sich darüber aus, dass einem nicht alles hinterhergetragen wird.

Was hat das mit heulen zu tun, wenn man Erfahrungen und Beobachtungen schildert?
Sieht man ja an diesem Beispiel das es geht. Und andere lässt man fallen.

Zum anderen wie würdest du es nennen, wenn die gleichen Vorgesetzten zu Internen im Vorfeld sagen, dass sie sich eigentlich gar nicht bewerben brauchen, weil sie für die besseren Stellen Externe wollen und die Entscheidung im Grunde feststeht.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 21.03.2024:

Frage an die bahner
Ich bin aktuell auf einer 602 Stelle und mein Chef möchte das ich mich intern auf eine 601 bewerbe die aktuell ausgeschrieben wird. Allerdings soll ich dann mit einer zielvereinbarung erst nächstes Jahr auch Gehaltsmäßig entsprechend einer 601 verdienen.

Hattet ihr sowas schon mal?

Ja so etwas gibt es. Da versuchen sie bis dahin noch ein wenig zu sparen.
Bzw. argumentieren es ja so, dass du noch Einweisungszeit benötigst, oder
irgendwelche Lehrgänge bis dahin.

Aber im Ernst. Wenn du schon mit dem Glück gesegnet bist, das du einen Vorgesetzten hast, welcher zu dir kommt und dich fördert, überleg nicht lange, wenn dir die 101er Stelle ein wenig zusagt.

Hier kommt von den Vorgesetzten überhaupt nichts. Die ignorieren sogar ein Masterstudium und lassen die Leute auf den jetzigen Positionen mutwillig sitzen.
Da kommt keiner auf die Idee bei einer Ausschreibung mal im eigenen Kreis zu schauen und die bereits frustrierten Mitarbeiter mal ein wenig nach Vorne zu bringen.
Die stellen lieber Externe mit 0 Bahn-Erfahrung ein.

Wie wärs damit, nicht alles anteilnahmelos über sich ergehen zu lassen und selber bei Ausschreibungen im eigenen Bereich seinen Hut in den Ring zu werfen?

Ne, da müsste man ja Verantwortung für sich selber übernehmen. Stattdessen heult man sich darüber aus, dass einem nicht alles hinterhergetragen wird.

Was hat das mit heulen zu tun, wenn man Erfahrungen und Beobachtungen schildert?
Sieht man ja an diesem Beispiel das es geht. Und andere lässt man fallen.

Zum anderen wie würdest du es nennen, wenn die gleichen Vorgesetzten zu Internen im Vorfeld sagen, dass sie sich eigentlich gar nicht bewerben brauchen, weil sie für die besseren Stellen Externe wollen und die Entscheidung im Grunde feststeht.

Es geht um die Erwartungshaltung, die aus dem Beitrag trieft: mein Vorgesetzter soll zu mir kommen und meine Karriere vorantreiben. Wenn das das Mindset ist, wundert mich eine solche Aussage nicht.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Ist euch die JAL bekannt ?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 22.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gähn, nicht schon wieder - es gibt hier eine seitenlange extra Diskussion nur zu diesem Thema, bitte nicht hier auch noch uns damit zumüllen

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 22.02.2024:

Liebe Kollegen, ich weiß nicht, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann. Ich möchte kündigen, habe aber keine Vereinbarung dazu in meinem Vertrag, da dort nur auf den Tarifvertrag verwiesen wird.

Jetzt habe ich mal geschaut und einen BasisTV gefunden, der mir sagt, dass ich bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann.
Ist das richtig?

Bitte nicht in irgendeinen BasisTV aus dem Internet schauen, sondern in die aktuelle Fassung. Die Kündigungsfristen wurden beim letzten Tarifabschluss verlängert.

Die in deinem Unternehmen aktuellen Tarifverträge findest du im Personalportal unter "Tarifwerk". Dort unter dem Namen deines Arbeitgebers schauen.

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

Lustig was die EVG da gemacht hat. Ist halt nicht rechtens aber streiten für einen Monat?! Echt blöd. Bei anderen Tarifen zählt dass immer nur für Neueinstellungen. Weiß jemand wie das Personal das intern sieht wenn man kündigt und reinschreibt dass die den zum Vertragsschluss gültigen Tarifvertrag anziehen sollen und dem Arbeitnehmer gegenüber schlechtere und vor allem sittenwidrige Reglungen nicht wirksam ohne Zustimmung vereinbar sind? Verdoppelte BGB Fristen im laufenden Verträgen. Die Bahn ist so krass…

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Verdoppelte BGB Fristen im laufenden Verträgen. Die Bahn ist so krass…

Die DB geht halt am Stock. Management und EVG versuchen den Laden irgendwie noch mit der verbliebenen Rumpfmannschaft am Laufen und zusammen zu halten.
Ansonsten gilt, wo kein Richter, da kein Kläger und vom Eigentümer gab es freies Geleit.
Aktuell hat aber der Eigentümer eingelenkt, sieht man dass die GDL durch ihre Streikerei ihren teuren Tarifvertrag durchbekommt. Aber auch nur, weil der Eigentümer Angst vor den kommenden Wahlen hat.
Die ganze Misere der DB fußt auf der Unterfinanzierung seitens des Eigentümers.
Die GDL hat durch ihre Streiks diesen notgedrungen zum Umdenken bewegt - vorerst jedenfalls. Nach der Bundestagswahl könnte ich mir vorstellen, dass sie ihre schon jetzt angedachten Streikeinschränkungen in Gesetze gießen, um die GDL, nachdem alles andere nicht geklappt hat, endlich zu entmachten und dann das DB-Management wieder die ganz harten Bandagen auffahren kann, ohne dass die Öffentlichkeit davon was merkt. Nur die Bahner werdens merken.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 22.03.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gähn, nicht schon wieder - es gibt hier eine seitenlange extra Diskussion nur zu diesem Thema, bitte nicht hier auch noch uns damit zumüllen

Mir ist die JAL nicht bekannt.
Weiß sie jemand?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 22.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Liebe Kollegen, ich weiß nicht, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann. Ich möchte kündigen, habe aber keine Vereinbarung dazu in meinem Vertrag, da dort nur auf den Tarifvertrag verwiesen wird.

Jetzt habe ich mal geschaut und einen BasisTV gefunden, der mir sagt, dass ich bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann.
Ist das richtig?

Bitte nicht in irgendeinen BasisTV aus dem Internet schauen, sondern in die aktuelle Fassung. Die Kündigungsfristen wurden beim letzten Tarifabschluss verlängert.

Die in deinem Unternehmen aktuellen Tarifverträge findest du im Personalportal unter "Tarifwerk". Dort unter dem Namen deines Arbeitgebers schauen.

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

Lustig was die EVG da gemacht hat. Ist halt nicht rechtens aber streiten für einen Monat?! Echt blöd. Bei anderen Tarifen zählt dass immer nur für Neueinstellungen. Weiß jemand wie das Personal das intern sieht wenn man kündigt und reinschreibt dass die den zum Vertragsschluss gültigen Tarifvertrag anziehen sollen und dem Arbeitnehmer gegenüber schlechtere und vor allem sittenwidrige Reglungen nicht wirksam ohne Zustimmung vereinbar sind? Verdoppelte BGB Fristen im laufenden Verträgen. Die Bahn ist so krass…

Natürlich ist das rechtens. Es ist der ganze Sinn und Zweck eines Tarifvertrags, dass auch solche Änderungen vorgenommen werden können. Da gewährt der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien weitgehende Freiheit. Sittenwidrig ist daran gar nichts. Im Übrigen ist die Rechtsprechung der Meinung, dass beidseitige längere Kündigungsfristen vorteilhaft für den Arbeitnehmer sind.

Natürlich wird der Arbeitgeber nicht akzeptieren, wenn du einseitig erklärst, dass du damit nicht einverstanden bist. In deinem Arbeitsvertrag wird auch stehen, dass die jeweiligen Tarifverträge angewendet werden. Wenn du mit einem solchen dynamischen Verweis nicht einverstanden bist, hättest du das von vornherein nicht unterschreiben dürfen.

Aber Verbesserungen in Tarifverträgen werden natürlich immer gerne gesehen. So einseitig funktioniert das nicht.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 22.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Dazu gibt es ein anderen Thread bitte den nutzen danke !!!

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Was ein Quatsch. Streik hat nichts mit den Zielwerten fürs LETZTE Jahr zu tun.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Blöd nur dass es dieses dashboard nicht gibt

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Danke für die Info!
Welche Seite genau auf DB Planet

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

Es gibt ein Schreiben was aber erst ende April auf db Planet veröffentlicht wird.
Vorher gibt es nur den Brief für die beteiligten, außer es gibt Kontakte die die Höhe schon kennen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Und du gehörst zum erlauchten Kreis der Eingeweihten?

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

Es gibt ein Schreiben was aber erst ende April auf db Planet veröffentlicht wird.
Vorher gibt es nur den Brief für die beteiligten, außer es gibt Kontakte die die Höhe schon kennen.

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WiWi Gast

Gehalt Deutsche Bahn AG (duales Studium Elektrotechnik bei der DB Kommunikationstechnik in Düsseldorf)

WiWi Gast schrieb am 14.03.2024:

Hallo,

Ich wollte fragen wie es mit dem Gehalt aussieht, wenn man sein duales Studium bei der DB erfolgreich abgeschlossen hat und was für eine Einstufung mich erwarten kann?
Werde den Bachelore in Elektrotechnik machen und dann in Düsseldorf arbeiten?

604 mit Glück 603. Hast ja nur einen dualen Bachelor... Das ist wie eine bessere Ausbildung.

Ich habe doch auch einen vollwertigen Bachelor und verstehe nicht wieso du schreibst, dass ich "nur einen dualen Bachelor... Das ist wie eine bessere Ausbildung" habe. Ich studiere doch wie die anderen und haben ein vollwertiges Bachelor und die Stelle ist nicht mit einer Ausbildung verknüpft sondern es ist ein Studium mit Praxisphasen. Hängt die Eingruppierung mit meinem Abschlussschnitt zusammen oder ist es nur Glück wie ich eingruppiert werde?

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 21.03.2024:

Was hat das mit heulen zu tun, wenn man Erfahrungen und Beobachtungen schildert?
Sieht man ja an diesem Beispiel das es geht. Und andere lässt man fallen.

Zum anderen wie würdest du es nennen, wenn die gleichen Vorgesetzten zu Internen im Vorfeld sagen, dass sie sich eigentlich gar nicht bewerben brauchen, weil sie für die besseren Stellen Externe wollen und die Entscheidung im Grunde feststeht.
Es geht um die Erwartungshaltung, die aus dem Beitrag trieft: mein Vorgesetzter soll zu mir kommen und meine Karriere vorantreiben. Wenn das das Mindset ist, wundert mich eine solche Aussage nicht.

Dann hast du die Aussage einfach falsch verstanden. Klar muss sich jeder selbst um die Karriere kümmern, damit er auch die Stellen bekommt, welche ihm zusagen usw.

Aber es gibt trotzedem zwei Arten von Vorgesetzen bei der Bahn. (oder auch anderen Unternehmen)
Die beste Art hat halt der Fragesteller, wenn Vorgesetzte bei ausgeschrieben Stellen zuerst an die eigene Mannschaft denken und hier die Leute weiterkommen lassen wollen.

Und so wird es übrigens auch bei Personalfächern im Masterstudium und MBA gelehrt.
Dass ein guter Vorgesetzter sehr wohl die eigenen Mitarbeitenden voranbringt, um sie halten zu können.

Und die zweite Art, welche anscheinend überhand hat, sind Vorgesezte, welche die Mitarbeitenden mit aller Macht am gleichen Arbeitsplatz belassen wollen, ja auch wenn sie bereits wissen, dass die Stelle nicht mehr zu den Qualifikationen passt.

Da werden im Hintergrund sogar Telefonate geführt, dass denjenigen bei Bewerbungen abgesagt wird, weil sie ja angeblich dringend auf der Stelle gebraucht werden.

Und dass man Internen bereits sagt, dass sie sich nicht bewerben brauchen, weil man Externe bevorzugt ist noch eine Aufbaustufe.

Nicht mehr und nicht weniger sollte die Schilderung andeuten.

Und dass so immer mehr Interne die Schnauze voll haben, welche täglich ihr Bestes geben, immer Bestnoten haben und sich Weiterqualifizieren, aber nicht vorankommen, sollte dann auch klar sein, oder?

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Was ein Quatsch. Streik hat nichts mit den Zielwerten fürs LETZTE Jahr zu tun.

Eher müsste es heißen, da die EVG letztes Jahr schlecht abgeschlossen hat, gibt es analog dazu, um die Homogenität im integrierten Konzern zu wahren, auch weniger JAL.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Es gibt natürlich keine 15 Prozent dieses Jahr. Es wurde so gut wie kein Ziel auch nur annähernd erreicht.

Daher die 7,5 Prozent

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

Es gibt ein Schreiben was aber erst ende April auf db Planet veröffentlicht wird.
Vorher gibt es nur den Brief für die beteiligten, außer es gibt Kontakte die die Höhe schon kennen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Da sieht man dass du ziemlich wenig Ahnung hast.
Wie lauten die Ziele denn?
Frauen in Führungspositionen - Übererfüllung.
Um nur ein Ziel zu nennen.

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Es gibt natürlich keine 15 Prozent dieses Jahr. Es wurde so gut wie kein Ziel auch nur annähernd erreicht.

Daher die 7,5 Prozent

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

Es gibt ein Schreiben was aber erst ende April auf db Planet veröffentlicht wird.
Vorher gibt es nur den Brief für die beteiligten, außer es gibt Kontakte die die Höhe schon kennen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Da sieht man dass du ziemlich wenig Ahnung hast.
Wie lauten die Ziele denn?
Frauen in Führungspositionen - Übererfüllung.
Um nur ein Ziel zu nennen.

Es gibt natürlich keine 15 Prozent dieses Jahr. Es wurde so gut wie kein Ziel auch nur annähernd erreicht.

Daher die 7,5 Prozent

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

Es gibt ein Schreiben was aber erst ende April auf db Planet veröffentlicht wird.
Vorher gibt es nur den Brief für die beteiligten, außer es gibt Kontakte die die Höhe schon kennen.

Frauen ist der Grund für meine Kündigung und halt das eine lächerliche Ziel was halt auch noch peinlich ist. Nicht bereit für Nichtskönner und neuerdings Nichtskönnerinnen alles zu tun damit die schon Boni kassieren. Ansonsten sind die Ziele zu 95% erfüllt. Lutz sagte ja sogar die sind immer gleich nur die € hinter jedem Ziel unterscheiden sich.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Und die zweite Art, welche anscheinend überhand hat, sind Vorgesezte, welche die Mitarbeitenden mit aller Macht am gleichen Arbeitsplatz belassen wollen, ja auch wenn sie bereits wissen, dass die Stelle nicht mehr zu den Qualifikationen passt.

Da werden im Hintergrund sogar Telefonate geführt, dass denjenigen bei Bewerbungen abgesagt wird, weil sie ja angeblich dringend auf der Stelle gebraucht werden.

So traurig das auch ist, doch leider muss ich dieser Aussage voll zustimmen! Genauso habe ich es erlebt und noch viel krasser. Manches kann man hier gar nicht schreiben was das so abgeht. Das mit den Telefonaten hintenrum wollte ich mir auch erst nicht vorstellen bis ich es einmal selbst erlebt habe. Ich wollte wechseln von einem RB zum anderen, hatte mir gerade mit dem neuen Bezirksleiter das zukünftige Stellwerk angeschaut und er war so freundlich mich noch zum Bahnhof zu bringen. Da der neue RB alles für den Wechsel notwendige sehr schnell in die Wege geleitet hatte bekam ich dann auf der Fahrt zum Bahnhof zufällig und unbeabsichtigt eines dieser Telefonat mit, denn es ging beim Bezirksleiter ein (kam vom alten RB) und er nahm es über freisprechen beim Autofahren an. So wurde ich Zeuge dieses Gesprächs und wollte am liebsten im Autositz versinken. Hat dann dazu geführt dass ich nicht den geplanten Zug genommen habe sondern noch ein langes Gespräch anhängte mit dem neuen Bezirksleiter (auf seinen Vorschlag) - der Wechsel klappte trotzdem aber seitdem glaube ich niemanden mehr der über mir steht, sei es HR, persönliche Führungskraft oder auch nur Diensteinteiler. Einfach zu krass mit welchen Mitteln dort gearbeitet wird...

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WiWi Gast

Eingruppierung

Frauen ist der Grund für meine Kündigung und halt das eine lächerliche Ziel was halt auch noch peinlich ist. Nicht bereit für Nichtskönner und neuerdings Nichtskönnerinnen alles zu tun damit die schon Boni kassieren. Ansonsten sind die Ziele zu 95% erfüllt. Lutz sagte ja sogar die sind immer gleich nur die € hinter jedem Ziel unterscheiden sich.

werde demnächst auch kündigen, habe eine sehr merkwürdige Mitarbeiterbewertung bekommen... die haben Kritikpunkte geschrieben, die decken sich überhaupt nicht mit dem Alltags-Feedback von den Führungskräften / vom Team. Es stehen sachen in meiner Bewertung, die schreibt man eher Berufsanfängern, aber nicht nach 10 Jahren BE. Ich werde für Sachen zur Verantwortung gezogen, die ich als kleines Zahnrad im Konzern gar nicht retten kann. Mir scheint das so nach dem Motto zu laufen: Schlechte Bewertung --> wenn er geht - sehr gut, dann besetzen wir mit niedrigerer Lohngruppe nach und sparen Geld

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Da sieht man dass du ziemlich wenig Ahnung hast.
Wie lauten die Ziele denn?
Frauen in Führungspositionen - Übererfüllung.
Um nur ein Ziel zu nennen.

EBIT 1 Milliarde minus
Mit 964 mio minus erfüllt

Mitarbeiterzufriedenheit 50
50 erreicht

Kundenzufriedenheit auch erreicht

Es gibt natürlich keine 15 Prozent dieses Jahr. Es wurde so gut wie kein Ziel auch nur annähernd erreicht.

Daher die 7,5 Prozent

Ist euch die JAL bekannt ?

Gibt dieses Jahr nur 7,5 Prozent, siehe JAL-Dashboard.

Hauptgrund ist der GDL Streik, stand zumindest so gestern im DB Planet.

Wo steht denn das auf DB Planet? In dem Thread für die JAL wird von 15% gesprochen.

Es gibt ein Schreiben was aber erst ende April auf db Planet veröffentlicht wird.
Vorher gibt es nur den Brief für die beteiligten, außer es gibt Kontakte die die Höhe schon kennen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Frauen ist der Grund für meine Kündigung und halt das eine lächerliche Ziel was halt auch noch peinlich ist. Nicht bereit für Nichtskönner und neuerdings Nichtskönnerinnen alles zu tun damit die schon Boni kassieren. Ansonsten sind die Ziele zu 95% erfüllt. Lutz sagte ja sogar die sind immer gleich nur die € hinter jedem Ziel unterscheiden sich.

werde demnächst auch kündigen, habe eine sehr merkwürdige Mitarbeiterbewertung bekommen... die haben Kritikpunkte geschrieben, die decken sich überhaupt nicht mit dem Alltags-Feedback von den Führungskräften / vom Team. Es stehen sachen in meiner Bewertung, die schreibt man eher Berufsanfängern, aber nicht nach 10 Jahren BE. Ich werde für Sachen zur Verantwortung gezogen, die ich als kleines Zahnrad im Konzern gar nicht retten kann. Mir scheint das so nach dem Motto zu laufen: Schlechte Bewertung --> wenn er geht - sehr gut, dann besetzen wir mit niedrigerer Lohngruppe nach und sparen Geld

Das krasse ist dass ich von 02 auf 01 gestuft wurde und sich meine Bewertung verschlechtert hat. Kompletter Psychopath mein Chef.

Mir wurden auch Bewerbungen abgeblockt. Per Gentlemans agreement im Nachhinein nach Zusage doch nicht. Man muss extern wechseln…

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Einfach zu krass mit welchen Mitteln dort gearbeitet wird...

Das ist der Personalmangel. Dein Ex-RB wusste, es wird schwierig, für dich Ersatz zu bekommen.
Da man denen inoffiziell immer mehr Personalverantwortung gegeben hat oder sich dazu berufen fühlen, wofür eigentlich die Personalabteilung zuständig ist, drehen einige durch den Druck oder ihre Allmachtsphantasie ab. Dazu kommt bei manchen, dass sie glauben, die Eisenbahn im Alleingang retten zu müssen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

Bin gerade nicht am Arbeitsrechner. Wird sicher wer anders übernehmen. Du kannst in jedem Band egal ob bis 603 oder 01/02 unabhängig von deinen Berufsjahren ganz vorne oder ganz ganz hinten eingruppiert werden. Die DB zählt nur Personen, nicht Euro. Jede Verhandlung von deinem Chef ist nur Schein. Ein mal drin gibt es nie wieder was, wenn du keine automatische Anpassung drin hast. Viel Erfolg!

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

zweitere stelle eine 604

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

Bin gerade nicht am Arbeitsrechner. Wird sicher wer anders übernehmen. Du kannst in jedem Band egal ob bis 603 oder 01/02 unabhängig von deinen Berufsjahren ganz vorne oder ganz ganz hinten eingruppiert werden. Die DB zählt nur Personen, nicht Euro. Jede Verhandlung von deinem Chef ist nur Schein. Ein mal drin gibt es nie wieder was, wenn du keine automatische Anpassung drin hast. Viel Erfolg!

Bin erst letztes Jahr in der 601 5k nach rechts gerutscht (+ Tariferhöhung). Kann ich also nicht bestätigen.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo zusammen,
Wie wäre die Stelle 162850 eingruppiert?
Vielen Dank für die Auskunft.

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Emo62

Eingruppierung

Hi, kann mir einer was zu der Gruppierung dieser Stelle sagen: 316920
Danke im Voraus

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

Bin gerade nicht am Arbeitsrechner. Wird sicher wer anders übernehmen. Du kannst in jedem Band egal ob bis 603 oder 01/02 unabhängig von deinen Berufsjahren ganz vorne oder ganz ganz hinten eingruppiert werden. Die DB zählt nur Personen, nicht Euro. Jede Verhandlung von deinem Chef ist nur Schein. Ein mal drin gibt es nie wieder was, wenn du keine automatische Anpassung drin hast. Viel Erfolg!

Das erinnert mich an folgende Situarion, hatte schon mal jemand Erfahrungen damit:
Ich habe mich im Januar für eine Stelle beworben, die 602 gelistet war (das habe ich aber erst nach dem 1. Vorstellungsgespräch herausgefunden) und dann hat man mir nach dem 2. Gespräch vor Ort die Gruppierung 603 zu 55k angeboten, weil mir eben 6 Jahre Berufserfahrung angerechnet werden.

Ich hatte glücklicherweise ein anderes Angebot von einer anderen Firma, die 68k geboten haben zu besseren Arbeitszeiten und HO-Konditionen, welches ich angenommen habe. Aber rückblickend wundert mich das immer noch. Hatte schon mal jemand diese Situation, dass die DB einen sogar eine ganze Stufe runterdrücken wollte als die Stelle angegeben ist? Ich bin dann auch nicht in die Verhandlung gegangen, weil ich mich recht schnell für das 68k Angebot entschieden habe. TG 602 wäre ja auch nur maximal 62k gewesen. Von daher war die Entscheidung recht einfach und ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass die DB von 55k auf mindestens 68k gleichziehen würden.

Wie ist da eure Erfahrung mit der DB und wie hättet ihr da reagiert? Hätte ich vielleicht doch nachfragen sollen, ob die DB mir die TG 601/2 anbietet, damit ich ansatzweise über 60k komme? Um ehrlich zu sein, hätte ich aber auch erst bei 70k überlegt, bei der DB zu unterschreiben. Dafür war das andere Angebot zu gut. Arbeite jetzt in der Industrie und habe 4 Tage HO bei 68k.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Meine Hochstufung von 603 auf 602 ist jetzt mehr als 1 Jahr her und ich habe demnächst das obligatorische MA-Gespräch. Ist es legitim und realistisch, eine Gehaltserhöhung anzusprechen? Habe 1-2 Aufgaben übernommen, die nicht zu meiner Stellenbeschreibung gehören.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

Bin gerade nicht am Arbeitsrechner. Wird sicher wer anders übernehmen. Du kannst in jedem Band egal ob bis 603 oder 01/02 unabhängig von deinen Berufsjahren ganz vorne oder ganz ganz hinten eingruppiert werden. Die DB zählt nur Personen, nicht Euro. Jede Verhandlung von deinem Chef ist nur Schein. Ein mal drin gibt es nie wieder was, wenn du keine automatische Anpassung drin hast. Viel Erfolg!

Das erinnert mich an folgende Situarion, hatte schon mal jemand Erfahrungen damit:
Ich habe mich im Januar für eine Stelle beworben, die 602 gelistet war (das habe ich aber erst nach dem 1. Vorstellungsgespräch herausgefunden) und dann hat man mir nach dem 2. Gespräch vor Ort die Gruppierung 603 zu 55k angeboten, weil mir eben 6 Jahre Berufserfahrung angerechnet werden.

Ich hatte glücklicherweise ein anderes Angebot von einer anderen Firma, die 68k geboten haben zu besseren Arbeitszeiten und HO-Konditionen, welches ich angenommen habe. Aber rückblickend wundert mich das immer noch. Hatte schon mal jemand diese Situation, dass die DB einen sogar eine ganze Stufe runterdrücken wollte als die Stelle angegeben ist? Ich bin dann auch nicht in die Verhandlung gegangen, weil ich mich recht schnell für das 68k Angebot entschieden habe. TG 602 wäre ja auch nur maximal 62k gewesen. Von daher war die Entscheidung recht einfach und ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass die DB von 55k auf mindestens 68k gleichziehen würden.

Wie ist da eure Erfahrung mit der DB und wie hättet ihr da reagiert? Hätte ich vielleicht doch nachfragen sollen, ob die DB mir die TG 601/2 anbietet, damit ich ansatzweise über 60k komme? Um ehrlich zu sein, hätte ich aber auch erst bei 70k überlegt, bei der DB zu unterschreiben. Dafür war das andere Angebot zu gut. Arbeite jetzt in der Industrie und habe 4 Tage HO bei 68k.

Sie haben Dich (als Frau?) im Gespräch runtergewertet. Ist meiner Kollegin exakt so passiert. Habe noch nie von einem Mann gehört den sie eine andere Lohnstufe gegeben haben, außer totale Einsteiger. Weil es wird nicht nach Budget gesteuert, sondern nach Anzahl.

Sei froh dass du den Job nicht genommen hast! Ich kann das nicht verstehen wieso sie Frauen nachweislich falsch einstellen und dann hinterher bemerken dass Frauen falsch verdienen und dann Volldeppinnen zu FK machen und gute Jungs vergraulen. Als ob man sich es in seinem Kopf beweisen will dass die Vorurteile stimmen.

In anderen DAX Konzernen kenne ich das so dass Ladies ohne Externe Schikane direkt losstarten und damit im Schnitt bessere Lohnstufen haben. Das ist bei der Bahn nicht der Fall. Man muss die Einstufung vorher kennen und dann auf eine Geldsumme nah an der rechten Seite bestehen, eine Lohnstufe mehr habe ich damals versucht, aber das ging nicht. Nur ein Fantasiebetrag ohne Sinn und Verstand im Band.

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WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Meine Hochstufung von 603 auf 602 ist jetzt mehr als 1 Jahr her und ich habe demnächst das obligatorische MA-Gespräch. Ist es legitim und realistisch, eine Gehaltserhöhung anzusprechen? Habe 1-2 Aufgaben übernommen, die nicht zu meiner Stellenbeschreibung gehören.

Klar musst du das ansprechen! Aber bekommen wirst Du nix. :-) Versuch Kohle zu holen für die Aufgaben und ein Kommittent was Du tun musst für die 601. Dann denken DIe sie halten Dich an der kurzen Leine. Musst intern hoppen, so schnell wie möglich die 601 schaffen damit Du Dich von da aus auf AT bewerben kannst.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Noch einmal eine kurze Anmerkung zur ggf. falsch verstandenen Aussage wegen der Karriere.
Vielleicht tut man sich da auch besonders schwer, wenn man noch die "alte Bahnzeit" also die "familiäre Bahnzeit" kennt.
Da war es normal, weil ja bei der Bahn alles technisch ist, dass immer von unten nach oben intern aufgestiegen worden ist. Und unten kamen dann sozusagen wieder neue Azubis auf die Stellen, welche dann wieder hineingewachsen sind.
Oder halt auch die dualen Studenten usw. welche eben so in die Bahnwelt direkt hineingewachsen sind.

Aber durch die ganzen Externen, welche scheinbar nur noch bevorzugt werden und dann die angesprochenen Faktoren wie Frauenquote usw. welche am Ende dann scheinbar nur noch Frauen einstellen ist doch klar, dass die Stimmung besonders in kleineren Standorten mit weniger gut bezahlten Stellen nur noch kippt.
Die Leute welche sich bis in die Mitte hochgearbeitet haben (so um die 103) stehen nur noch, weil dann die Stellen überhalb mit Fremden aufgefüllt werden.

Und diese sind halt dann oft noch ahnungslos. Sieht man ja auch wie sich manche Projektingenieure verhalten. Die wälzen am liebsten alle Arbeit und Planung auf die
Instandhaltung und auch Bezirksleiter ab, weil sie selbst sofort an der Grenze vom Wissen sind.

Das mit den Anrufen und Co. kenne ich seit zig Jahren und war ab einer bestimmten Ebene dann auch kein großes Geheimnis. Unter vorgehaltener Hand war es dann schon immer der Trick B, dass sich Leute von DB Netz, welche hängen dann bei Station und Service und Co. bewerben und umgekehrt.
Jetzt mit der Zusammenlegung zu InfraGo sollte das natürlich noch komplizierter werden.
Weil dann bleibt halt nur noch Cargo, Energie und Co.

Das bei einem Vorstellungsgespräch eine schlechtere Lohngruppe genannt wird, als ausgeschrieben wird gibt es auch.
Ich schätze aber, dass du ein Externer bist, oder? Weil da spekulieren sie natürlich, dass ein Externer keinen Zugriff hat und probieren es mal.
Hättest du dich geoutet, dass du von der 102 weißt, dann hätten sie sich wohl rausgeredet, dass dass natürlich nur für einen Bahn-Erfahrenen Internen gilt.

Wie gesagt, wenn es viele auch nicht wahrhaben wollen, aber seit ein paar Jahren wird getrickst und gemauschelt wo es nur geht. Mitarbeitende sind einfach nur Spielbälle. Wenige Mitarbeitende werden täglich überfüllt mit Aufgaben und Verantwortung, werden auch vom Lohn her klein gehalten und das soll halt solange wie möglich gut gehen. Und dann wird halt die oder der Nächste gesucht. Sei es mit Vitamin B. Sei es mit massiv vom Gehalt her verschlechterten Stellen.
Was natürlich auch dazu führt, dass ein älterer Mitarbeiter mit altem Vertrag dann auch hängt. Weil er mit einer Bewerbung auf eine höhere Stellenstufe dann vom Gehalt her ggf. gleich bleiben würde, wenn die Stelle früher 102 war und jetzt 103.

Und ja auch ich finde diese Maßstäbe für die Bonis einfach lächerlich.
Frauenquote, Umweltauflagen usw.

Was kommt als Nächstes für die erfolgreiche Ausschüttung? Eine Einsparung der Toilettenspülung?

Ich meine nicht böse gemeint, aber man sieht doch zu was diese Auflagen führen.
Frauenquote, Migrantenquote, ggf. Externenquote.
Und dann werden allen anderen, auch wenn sie mehr Wissen hätten abgesagt, nur damit die Vorgesetzen die Quote für die Boni erreichen.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo,
weiß jemand wie hoch die JAL in diesem Jahr wird?
Ich habe gehört, dass es nur 7 Prozent geben soll wegen dem Streik. Stimmt das?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Stellen 293708 oder 294557 eingruppiert sind? Mit 5 Jahren relevanter Berufserfahrung.

Bin gerade nicht am Arbeitsrechner. Wird sicher wer anders übernehmen. Du kannst in jedem Band egal ob bis 603 oder 01/02 unabhängig von deinen Berufsjahren ganz vorne oder ganz ganz hinten eingruppiert werden. Die DB zählt nur Personen, nicht Euro. Jede Verhandlung von deinem Chef ist nur Schein. Ein mal drin gibt es nie wieder was, wenn du keine automatische Anpassung drin hast. Viel Erfolg!

Das erinnert mich an folgende Situarion, hatte schon mal jemand Erfahrungen damit:
Ich habe mich im Januar für eine Stelle beworben, die 602 gelistet war (das habe ich aber erst nach dem 1. Vorstellungsgespräch herausgefunden) und dann hat man mir nach dem 2. Gespräch vor Ort die Gruppierung 603 zu 55k angeboten, weil mir eben 6 Jahre Berufserfahrung angerechnet werden.

Ich hatte glücklicherweise ein anderes Angebot von einer anderen Firma, die 68k geboten haben zu besseren Arbeitszeiten und HO-Konditionen, welches ich angenommen habe. Aber rückblickend wundert mich das immer noch. Hatte schon mal jemand diese Situation, dass die DB einen sogar eine ganze Stufe runterdrücken wollte als die Stelle angegeben ist? Ich bin dann auch nicht in die Verhandlung gegangen, weil ich mich recht schnell für das 68k Angebot entschieden habe. TG 602 wäre ja auch nur maximal 62k gewesen. Von daher war die Entscheidung recht einfach und ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass die DB von 55k auf mindestens 68k gleichziehen würden.

Wie ist da eure Erfahrung mit der DB und wie hättet ihr da reagiert? Hätte ich vielleicht doch nachfragen sollen, ob die DB mir die TG 601/2 anbietet, damit ich ansatzweise über 60k komme? Um ehrlich zu sein, hätte ich aber auch erst bei 70k überlegt, bei der DB zu unterschreiben. Dafür war das andere Angebot zu gut. Arbeite jetzt in der Industrie und habe 4 Tage HO bei 68k.

Du hast alles richtig gemacht! Mit 6 Jahren Berufserfahrung in der 603 ist nichts als eine Frechheit! Das ist nicht selten bei der Deutschen Bahn! Ich kenne Kollegen, die trotz Studiums und etliche Fortbildung und dazu über 20 Jahren Berufserfahrung immer noch bei 103 also unter 65k! verdienen!

antworten
DB-User

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Hallo,
weiß jemand wie hoch die JAL in diesem Jahr wird?
Ich habe gehört, dass es nur 7 Prozent geben soll wegen dem Streik. Stimmt das?

Bitte das andere Forum nutzen, danke.
Egal wie ich rechne es kommen keine 7% raus.
Der Streik hat kaum Einfluss auf das Ergebnis.
Und der gdl Streik hat gar keinen Einfluss. Auch wenn es manche hier sich wünschen.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Hallo,
weiß jemand wie hoch die JAL in diesem Jahr wird?
Ich habe gehört, dass es nur 7 Prozent geben soll wegen dem Streik. Stimmt das?

7,5%. Eigentlich wären es 15% gewesen, aber um zu den Kosten des Tarifabschlusses beizutragen, wurde es um die Hälfte gekürzt.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

[...]

Und ja auch ich finde diese Maßstäbe für die Bonis einfach lächerlich.
Frauenquote, Umweltauflagen usw.

Was kommt als Nächstes für die erfolgreiche Ausschüttung? Eine Einsparung der Toilettenspülung?
[...]

Es sind keine Boni sondern es ein variabler Bestandteil vom Gehalt. Ich glaube jede Führungskraft oder x01 wäre froh wenn man Statt der variablen Vergütung ein entsprechend höheres und angemessenes Grundgehalt hätte. Ich finde es falsch es immer als eine Art "Bonus" zu verkaufen.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Hi,
hab ne 602 und eine tolle Stelle gefunden, die passt - leider ebenfalls ne 602. Kann man da bzgl. einer Höherstufung in die 601 was machen? Frage ist, ob ich mich überhaupt bewerben soll oder früher das Gespräch suche und diesbezüglich frage.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 27.03.2024:

Hi,
hab ne 602 und eine tolle Stelle gefunden, die passt - leider ebenfalls ne 602. Kann man da bzgl. einer Höherstufung in die 601 was machen? Frage ist, ob ich mich überhaupt bewerben soll oder früher das Gespräch suche und diesbezüglich frage.

Der Tarif hat wenig Sinn aber natürlich sind alle Tätigkeiten mit den Lohnstufen codiert. Du kannst nur maximal ganz rechts oder Leistungsbereich holen wenn du assi bist und die Klappe hältst und dann am Ende sagst du machst es aber nur für Leistungsbereich.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 27.03.2024:

Hi,
hab ne 602 und eine tolle Stelle gefunden, die passt - leider ebenfalls ne 602. Kann man da bzgl. einer Höherstufung in die 601 was machen? Frage ist, ob ich mich überhaupt bewerben soll oder früher das Gespräch suche und diesbezüglich frage.

Der Tarif hat wenig Sinn aber natürlich sind alle Tätigkeiten mit den Lohnstufen codiert. Du kannst nur maximal ganz rechts oder Leistungsbereich holen wenn du assi bist und die Klappe hältst und dann am Ende sagst du machst es aber nur für Leistungsbereich.

Angesichts der Tatsache, dass gleiche Tätigkeiten je nach Gesellschaft unterschiedlich eingruppiert werden, gibt es da an sich durchaus Spielraum.

Ohne Neuausschreibung mit geändertem Text wird das hier aber nichts.

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

Eine Stelle, dich mich bei der DB AG interessiert, ist mit ATE (AT §2 (2) KBV AT) eingestuft.

Verstehe ich richtig, dass das ja 15% über der letzten Stufe von 601 (siehe Abstandsgebot im Manteltarifvertrag DB AG beschrieben)- also mindestens ca. 106.000 Jahresbrutto sein müssten?

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 28.03.2024:

Eine Stelle, dich mich bei der DB AG interessiert, ist mit ATE (AT §2 (2) KBV AT) eingestuft.

Verstehe ich richtig, dass das ja 15% über der letzten Stufe von 601 (siehe Abstandsgebot im Manteltarifvertrag DB AG beschrieben)- also mindestens ca. 106.000 Jahresbrutto sein müssten?

Irgendwo hat mal jemand geschrieben, dass ATE bei 90K + Bonus Jahresbrutto startet.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Weiß einer, wie die Übernahmechancen nach einer langen Tätigkeit als Werkstudent bei der DB stehen?

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WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Liebe Kollegen, ich weiß nicht, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann. Ich möchte kündigen, habe aber keine Vereinbarung dazu in meinem Vertrag, da dort nur auf den Tarifvertrag verwiesen wird.

Jetzt habe ich mal geschaut und einen BasisTV gefunden, der mir sagt, dass ich bei unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann.
Ist das richtig?

Bitte nicht in irgendeinen BasisTV aus dem Internet schauen, sondern in die aktuelle Fassung. Die Kündigungsfristen wurden beim letzten Tarifabschluss verlängert.

Die in deinem Unternehmen aktuellen Tarifverträge findest du im Personalportal unter "Tarifwerk". Dort unter dem Namen deines Arbeitgebers schauen.

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

Lustig was die EVG da gemacht hat. Ist halt nicht rechtens aber streiten für einen Monat?! Echt blöd. Bei anderen Tarifen zählt dass immer nur für Neueinstellungen. Weiß jemand wie das Personal das intern sieht wenn man kündigt und reinschreibt dass die den zum Vertragsschluss gültigen Tarifvertrag anziehen sollen und dem Arbeitnehmer gegenüber schlechtere und vor allem sittenwidrige Reglungen nicht wirksam ohne Zustimmung vereinbar sind? Verdoppelte BGB Fristen im laufenden Verträgen. Die Bahn ist so krass…

Nennt sich Tarifautonomie. Sofern es keine Öffnungsklausel gibt kann man sowas abschließen und nicht nur bei der Bahn. Krass was?

Ansonsten kann man auch den Weg über einen Aufhebungsvertrag gehen

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WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo zusammen,

könnt Ihr mir schreiben, wie die Stelle 249392 eingruppiert ist?

Vielen Dank

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User16541313

Eingruppierung

Guten Morgen und frohe Ostern !
Könnte mir jemand die Eingruppierungen für die folgenden Stellen (Projektsteuerung DBInfraGO) nennen?
316782
312606
297129
159242
Grüße !

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

hatte mich dazu mal mit dem BR ausgetauscht... die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur, wenn dich der AG kündigt. Wenn du selbst kündigst, hast du die 28 Tage gem. BGB, es sei denn es steht etwas anderes im Arbeitsvertrag.

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

hatte mich dazu mal mit dem BR ausgetauscht... die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur, wenn dich der AG kündigt. Wenn du selbst kündigst, hast du die 28 Tage gem. BGB, es sei denn es steht etwas anderes im Arbeitsvertrag.
->

Das stimmt grundsätzlich aber nicht bei der DB. Dort verweist der Arbeitsvertrag ohnhine auf die Tarifverträge. Und es wurde in dem riesigen Block an Blättern der EVG eben auch dies geregelt. Fristen gelten mittlerweile für beide Seiten, nicht schön aber eben von der Mehrheit der Mitglieder so gewollt.

Sollte der BR sich besser informieren.

Ansonsten habe ich gehört das man auch mit FK reden kann und es sowas wie Aufhebungsverträge geben soll..

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

hatte mich dazu mal mit dem BR ausgetauscht... die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur, wenn dich der AG kündigt. Wenn du selbst kündigst, hast du die 28 Tage gem. BGB, es sei denn es steht etwas anderes im Arbeitsvertrag.

Ojejeje. Der Betriebsrat soll dringend mal ganz aufmerksam den Tarifvertrag lesen. Weil es da oft zu Missverständnissen kam, ist jetzt neuerdings ganz eindeutig klargestellt, was schon immer vereinbart war: die Fristen gelten für beide Seiten.

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WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

Das stimmt grundsätzlich aber nicht bei der DB. Dort verweist der Arbeitsvertrag ohnhine auf die Tarifverträge. Und es wurde in dem riesigen Block an Blättern der EVG eben auch dies geregelt. Fristen gelten mittlerweile für beide Seiten, nicht schön aber eben von der Mehrheit der Mitglieder so gewollt.

Sollte der BR sich besser informieren.

Ansonsten habe ich gehört das man auch mit FK reden kann und es sowas wie Aufhebungsverträge geben soll..

Wo steht das, dass es für beide Seiten gilt?

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen --> da stehen auch unterschiedl. Fristen je nach Seite drin

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Das stimmt grundsätzlich aber nicht bei der DB. Dort verweist der Arbeitsvertrag ohnhine auf die Tarifverträge. Und es wurde in dem riesigen Block an Blättern der EVG eben auch dies geregelt. Fristen gelten mittlerweile für beide Seiten, nicht schön aber eben von der Mehrheit der Mitglieder so gewollt.

Sollte der BR sich besser informieren.

Ansonsten habe ich gehört das man auch mit FK reden kann und es sowas wie Aufhebungsverträge geben soll..

Wo steht das, dass es für beide Seiten gilt?

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen --> da stehen auch unterschiedl. Fristen je nach Seite drin

§ 622 (4) BGB solltest du dir vielleicht mal genauer ansehen. Damit gilt nämlich was im TV steht.

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WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Das stimmt grundsätzlich aber nicht bei der DB. Dort verweist der Arbeitsvertrag ohnhine auf die Tarifverträge. Und es wurde in dem riesigen Block an Blättern der EVG eben auch dies geregelt. Fristen gelten mittlerweile für beide Seiten, nicht schön aber eben von der Mehrheit der Mitglieder so gewollt.

Sollte der BR sich besser informieren.

Ansonsten habe ich gehört das man auch mit FK reden kann und es sowas wie Aufhebungsverträge geben soll..

Wo steht das, dass es für beide Seiten gilt?

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen --> da stehen auch unterschiedl. Fristen je nach Seite drin

Im Tarifvertrag. In der aktuellen Fassung sogar explizit.

Was geht wegen Abs. 4, den man auch lesen sollte.

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

hatte mich dazu mal mit dem BR ausgetauscht... die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur, wenn dich der AG kündigt. Wenn du selbst kündigst, hast du die 28 Tage gem. BGB, es sei denn es steht etwas anderes im Arbeitsvertrag.

Ojejeje. Der Betriebsrat soll dringend mal ganz aufmerksam den Tarifvertrag lesen. Weil es da oft zu Missverständnissen kam, ist jetzt neuerdings ganz eindeutig klargestellt, was schon immer vereinbart war: die Fristen gelten für beide Seiten.

„Missverständnis“ ist halt übel. IGM gilt 2 Monate für Arbeitnehmer, immer! Die Bahn blockiert bei Sachbearbeitern den nächsten Job für 6 Monate! Die sind völlig verrückt bei der EVG. Wir sind doch kein Bodyleasing.

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

Kann mir jemand sagen wie die Stelle 315300 eingruppiert ist?
Vielen Dank im Voraus!

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

hatte mich dazu mal mit dem BR ausgetauscht... die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur, wenn dich der AG kündigt. Wenn du selbst kündigst, hast du die 28 Tage gem. BGB, es sei denn es steht etwas anderes im Arbeitsvertrag.

Ojejeje. Der Betriebsrat soll dringend mal ganz aufmerksam den Tarifvertrag lesen. Weil es da oft zu Missverständnissen kam, ist jetzt neuerdings ganz eindeutig klargestellt, was schon immer vereinbart war: die Fristen gelten für beide Seiten.

„Missverständnis“ ist halt übel. IGM gilt 2 Monate für Arbeitnehmer, immer! Die Bahn blockiert bei Sachbearbeitern den nächsten Job für 6 Monate! Die sind völlig verrückt bei der EVG. Wir sind doch kein Bodyleasing.

Früher gabs das Missverständnis das die tarifvertraglichen Fristen nicht für beide gelten sollten, obwohl das schon immer so war.

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 29.03.2024:

Falls der aktuelle EVG-BasisTV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, dann ist die Frist bei einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate.

hatte mich dazu mal mit dem BR ausgetauscht... die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur, wenn dich der AG kündigt. Wenn du selbst kündigst, hast du die 28 Tage gem. BGB, es sei denn es steht etwas anderes im Arbeitsvertrag.

Ojejeje. Der Betriebsrat soll dringend mal ganz aufmerksam den Tarifvertrag lesen. Weil es da oft zu Missverständnissen kam, ist jetzt neuerdings ganz eindeutig klargestellt, was schon immer vereinbart war: die Fristen gelten für beide Seiten.

„Missverständnis“ ist halt übel. IGM gilt 2 Monate für Arbeitnehmer, immer! Die Bahn blockiert bei Sachbearbeitern den nächsten Job für 6 Monate! Die sind völlig verrückt bei der EVG. Wir sind doch kein Bodyleasing. >

Nochmal die Mehrheit der Mitglieder hat für den Vorschlag gestimmt. Klar er war fraglich aber es war alles zu lesen, abern man gierig ist und nur das Geld seiht.

Und IGM kann man ohnehin nciht mir normalen Verhältnissen vergliehcen

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

Hallo zusammen,

frohe Ostern euch allen!

Wie ist denn die folgende Stellenanzeige eingruppiert?
315300

Vielen Dank euch im Voraus.

antworten
WiWi Gast

Gruppe

Guten Tag,

Wäre jemand so nett mir die Eingruppierungen zu nennen?

Job-Ref.: 312602
Job-Ref.: 317294
Job-Ref.: 312983
Job-Ref.: 207610

Vielen Dank und frohe Ostern.

antworten
WiWi Gast

JOB DB Energie Job-Ref.: 185911

WiWi Gast schrieb am 30.03.2024:

Hallo zusammen,

frohe Ostern euch allen!

Wie ist denn die folgende Stellenanzeige eingruppiert?
315300

602

antworten
WiWi Gast

316920

Hi könnte mir einer die Eingruppierung fûr die Stelle 316920 sagen?
Vielen Dank!

antworten
WiWi Gast

316920

WiWi Gast schrieb am 02.04.2024:

Hi könnte mir einer die Eingruppierung fûr die Stelle 316920 sagen?
Vielen Dank!

603

antworten
WiWi Gast

316920

Hallo zusammen,
wie ist denn die Stimmung im IT Bereich, vor allem Security?
Ich überlege mich auf die Stelle 287348 zu bewerben, nach 10 Jahren wäre mal wieder was neues fällig.
Wie sind die Gehälter und Rahmenbedinungen? (mobiles Arbeite, Firmenwagen/Bahncard/Mobilitätsbudget etc.). Kann das bei den Angeboten der "freien" Wirtschaft mithalten?

Gruß Jens

antworten
WiWi Gast

JN7 Eingruppierung

Hallo zusammen,

weiß jemand hier wie hoch das Jahresgehalt in der Entgeltgruppe JN7 (DB E&C) mit 0 - <5 Tätigkeitsjahren ist?

Vielen Dank im Voraus

antworten
WiWi Gast

Gruppe

WiWi Gast schrieb am 30.03.2024:

Guten Tag,

Wäre jemand so nett mir die Eingruppierungen zu nennen?

Job-Ref.: 312602
Job-Ref.: 317294
Job-Ref.: 312983
Job-Ref.: 207610

Vielen Dank und frohe Ostern.

Job-Ref.: 312602 - 603
Job-Ref.: 317294 - 603
Job-Ref.: 312983 - 603
Job-Ref.: 207610 - 602

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WiWi Gast

Eingruppierung

Niemand ? Bitte um Hilfe !

User16541313 schrieb am 29.03.2024:

Guten Morgen und frohe Ostern !
Könnte mir jemand die Eingruppierungen für die folgenden Stellen (Projektsteuerung DBInfraGO) nennen?
316782
312606
297129
159242
Grüße !

antworten
WiWi Gast

Eingruppierung

WiWi Gast schrieb am 03.04.2024:

Niemand ? Bitte um Hilfe !

User16541313 schrieb am 29.03.2024:

Guten Morgen und frohe Ostern !
Könnte mir jemand die Eingruppierungen für die folgenden Stellen (Projektsteuerung DBInfraGO) nennen?
316782
312606
297129
159242
Grüße !

Alle 603, also aktuell 55.177€ und ab August 57.577€.

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WiWi Gast

Eingruppierung

Hallo zusammen,

kann mir jemand bitte die Eingruppierung der folgenden Stelle nennen?
Job-Ref.: 310278

Vielen Dank und Grüße :-)

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