Lounge Gast schrieb:
(Ich bin der Fragen-Steller)
Ich muss zugeben, dass schon seit einigen Wochen auf der
Suche nach einer neuen Stelle bin. Jetzt intensiviere ich
natürlich die Bewerbungen, da ich nun ja auch die Zeit dazu
habe.
Da ich ja den März über offiziell noch in der alten Firma
arbeite, frage ich mich eben, ob ich in den Bewerbungen, die
ich im März verschicke, das mit der Kündigung erwähnen soll.
Und falls nicht, ob ich bei der Verfügbarkeit den 01. April
angeben oder meine (recht kurze) Kündigungsfrist von 4 Wochen
zum Monatsende...
Noch mal ein paar wichtige Sachen:
1) Mit der Jobsuche muss Du einige Zeit einrechnen, das geht nicht so schnell!! Nach meinen Erfahrungen dauert das z. Zt. einige Monate. Stell' Dich auch darauf ein, dass Firmen überhaupt nicht reagieren, der Bewerbungsprozess sich hinzieht wie Kaugummi. Der Bewerber ist heute mehr Bittsteller. Du brauchst auf jeden Fall gute Nerven, Ausdauer und eine individuelle, fehlerfreie Bewerbung, besser noch Kontakte und Fürsprecher.
2) Verfügbarkeit/Kündigung: Wie ich annehme, bist Du fristgemäß zum Quartalsende gekündigt worden. Meinst Du, dass Du so schnell und übergangslos eine neue Stelle findest? Wahrscheinlich bist Du betriebsbedingt gekündigt worden (und nicht personenbedingt wegen schlechter Leistung, Unpünktlichkeit, Fehlzeiten o.ä.). Ist das Deine Schuld? Wenn Du in den Bewerbungen aber direkt oder indirekt schreibst/andeutest, dass Du gekündigt worden bist, wird JEDER Arbeitgeber zumindest vorsichtig. Warum? Die Kündigung ist der letzte Schritt zur einseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnis, etwas Endgültiges.
Deshalb muss Du im Anschreiben gut argumentieren, dass die Ursache nicht DU/Dein Verhalten bist, sondern betriebliche/wirtschaftliche, z. B. Wegfall von Stammkunden, Auftragseinbruch, Umstrukturierung im Betrieb,... Diese Ursache würde ich kurz und klar angeben. Weiterhin positive Chancen aus der bisherigen Arbeit ziehen, nicht den Arbeitgeber schlecht machen, frei sein für Neues, kein Bittstellen, keine Rechtfertigung, kein Klagen ...
(Das es den Jüngsten/mit der kürzesten Betriebszuhörigkeit mit der Kündigung getroffen hat, weiß jeder).
Als Eintrittstermin würde ich "kurzfristig" oder 01.04. angeben.
3) Arbeitszeugnis: Achte auf Formulierungen im Arbeitzeugnis! Insbesondere auf den Grund des Ausscheidens, steht nichts Konkretes sieht es nach einer personenbedingten Kündigung aus. Wie ist die Leistungsbeurteilung? Bedauert man Dein Ausscheiden? Dankt man für Deine Mitarbeit?
4) Bewerbung=Werbung in eigener Sache, klar, strukturiert, übersichtlich, fehlerfrei
Gruß Dieter
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