Ein Dauer-homeoffice gibt es sowieso nicht, aber auch die Chance auf einen tageweisen Telearbeitsplatz hast Du leider nicht. Diese werden nach einer Vereinbarung zwischen Amtsleitung und GPR alle drei Jahre ausgeschrieben, gerade im Moment läuft die Frist und es gibt aktuell 146 Plätze für ein Amt mit 6000 Mitarbeitern. Es wird zwar geprüft ob es mehr geben kann, aber das ist in etwa so wahrscheinlich, wie die Ansage, dass auf jeden Fall bis 31.1. alle Bescheid wissen wegen Entfristung (und JA, ich weiß es ist Februar :))
Die Kappung hat der Kollege ja schon genannt, wichtiger ist jedoch, dass Du am 1.4.2019 alle Überstunden verlierst, die über 40 hinausgehen. Das führt dazu, dass manchen Entscheider in diesem Jahr 24 zusätzliche Tage Gleitzeit(Urlaub) nehmen müssen um bis 31.3.19 gerade so unter die Grenze zu kommen. Individuelle Abbaupläne gibt es ebenfalls in manchen Referaten.
Im Übrigen gilt aber, der Bedarf an Arbeitskräften ist nun da und wer flexibel genug ist, in 2 Jahren wieder neu zu suchen, der findet einen Job vor, der mittlerweile auf Entscheiderebene recht lässig ist, die dicken Zahlen sind abgearbeitet. Prozessbereich oder Sekretariat ist nur etwas für Masochisten, da kommt das dicke Ende erst noch im Jahresverlauf...
WiWi Gast schrieb am 02.02.2018:
WiWi Gast schrieb am 02.02.2018:
PS Home Office als Entscheider gibt es nicht. Anhörungen kann man schlecht zuhause machen. Ob in den EZ's Bescheidschreiben von zuhause aus geht, weiß ich nicht. Einige Prozessachbearbeiter arbeiten aber im Home Office. Voraussetzen, dass Homeoffice bewilligt wird, würde ich nicht.
Danke für die Rückmeldung!
Wie ist es mit einem Zehn-Stunden-Tag? Darf dieser überschritten werden oder ist nur ein 8-Stunden-Tag zulässig? Ich meine, Regelungen in der Gleitzeit sind das Eine, die Realität sieht meistens etwas anders aus. Deswegen meine Frage in Bezug auf die Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Gruß
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