Hallo kee_sa!
Ich habe selbst an der FH Nürtingen-Geislingen studiert und vor 3 Jahren meinen Abschluss gemacht.
Ob Deine Noten für die Aufnahmebedingungen ausreichend sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Denn die Auswahl hängt nicht zuletzt auch stark von der Anzahl der Bewerbungen um einen Studienplatz ab. Die FH hat nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen und es kam schon vor, dass ein Jahrgang mehrfach "überzeichnet" war. Die Auswahlkriterien waren dementsprechend strenger...
Aber viel entscheidender ist meines Erachtens, ob Du Dir von Deinen Fähigkeiten und Neigungen insgesamt vorstellen kannst, diesen Studiengang zu wählen.
Allgemein kann ich sagen, dass von den ca. 30 Absolventen meines Jahrganges fast alle unmittelbar nach dem Studium oder kurz darauf eine Anstellung hatten.
Folgende Vorteile sprechen für mich für eine Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen, insbesondere an der HfWU:
1.) Vergleichsweise kleine Jahrgänge,wobei man dazu sagen muss, dass eine Jahrgangsgröße zwischen 35 und 50 Personen schwanken kann, je nach Anzahl der Bewerbungen.
2.) Das Betreuungsverhältnis Professor - Studenten ist vergleichsweise sehr gut im Vergleich zu den Massenuniversitäten. Darüber hinaus ist auch die räumliche und sonstige Ausstattung passabel, wenn auch nicht überragend. Aber das ist an einer der bekannten Unis definitiv auch nicht besser. Die Wege sind sehr kurz und der Kontakt zu den Profs ist - wenn man es wünscht - sehr einfach.
3.) Gegen Ende des Studiums wählt man Schwerpunktbereiche aus, in denen man dann intensiv ausgebildet wird. Wenn Du also schon jetzt absehen kannst, dass Dich einer der Schwerpunkte anspricht, dann spricht nichts gegen ein Studium dort. Wer z. B. den Bereich Rechnungslegung/Wirtschaftsprüfung wählt, wird von exzellenten Dozenten ausgebildet, darunter Herr Prof. Reinhard Heyd. Wer bei ihm gut aufpasst, kann es ohne weiteres mit einem Uni-BWL aufnehmen in Bilanzierung ;-)
Der pauschalen Meinung, ein Wirtschsftsjurist sei per se nichts Halbes und nichts Ganzes, kann ich so nicht zustimmen. Es kommt vielmehr darauf an, welche beruflichen Ziele man verfolgt. Denn richtig ist aus meiner Sicht Folgendes:
1.) Wer z. B. eine Beamtenlaufbahn im höheren Dienst anstrebt, sollte wohl besser einen Universitätsabschluss anstreben, denn FH-Studiengänge sind unter Umständen schon aus formalen Gründen nicht ausreichend! Nur akkreditierte FH-Studiengänge können zum höheren Dienst befähigen. Hier ist einiges im Wandel, also unbedingt informieren.
2.) Ein guter Wirtschaftsjurist (FH) mit exzellenten Zensuren hat ein breites Überblickswissen über alle Bereiche der BWL und wichtige Bereiche des (Wirtschafts-)Rechts. Insofern sind die späteren Einsatzmöglichkeiten wiet gestreut.
3.) Der Studiengang ist noch nicht sehr bekannt, man muss ihn noch häufig erklären, aber inzwischen gibt es schon einige Stellenangebote, die speziell an Wirtschaftsjuristen (FH) gerichtet sind.
Wichtig ist noch:
1.) Mit einem FH-Abschluss kannst Du nicht so ohne weiteres promovieren, falls Du Dir das vorstellen könntest.
2.) Du darfst nicht ohne Weiteres rechtsberatend tätig werden.
3.) War was kann, kommt auch unter, und zwar auf guten Positionen. Aber trotz allem: Ein Uni-Abschluss macht manches einfacher...
LG
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