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Spesen

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WiWi Gast

Spesen

Hallo auf wieviel Spesen pro Jahr kommt man im Schnitt bei den BIG4 (Industrieprüfung). Wieviel hat man davon netto übrig? Gibts da Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen?

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WiWi Gast

Re: Spesen

1359 Euro genau!

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WiWi Gast

Re: Spesen

gibt kaum Unterschiede...Verpflegungspauschale ist gesetzlich geregelt, da kannst du bei einem normalen Arbeitstag von ca 10St. mit 12€ rechnen. Beim Kilometergeld ist das ein wenig differenzierter i.d.R zwischen 0,4 und 0,45 pro Kilometer. Kommt dann auch drauf an wie oft und wie weit du fahren musst. Bei vielen Kilometer kommst du mit dem Essengeld auf ca. 700-1000Euro pro Monat (eigener Erfahrungswert)

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WiWi Gast

Re: Spesen

Das kann man so pauschal gar nicht sagen.
Wenn Du die Mandanten in der direkten Umgebung hast (bis 20km) oder vorwiegend mit dem ÖPNV bzw. der Bahn reist, ist es nicht so viel (Bahntickets sind durchlaufende Posten, bei unter 20 km gibt es geringere Tagespauschalen und km sammelt man da auch wenig). Bist Du jedoch viel auf Mandaten, die zw. 20 und 120 km weg sind (Pendelmandate), dann bekommst Du zum einen das volle Tagegeld, sofern Du nicht zum Essen eingeladen wurdest, dazu noch die Kilometergelder, die zu dem 30 ct überstigendem Teil versteuert werden müssen (macht netto aber immer noch 38-40 ct, je nach Einkommen und Kilometergeld brutto).
Im Sommer, wo man vielleicht weniger fährt und öfter im Büro sitzt oder Urlaub hat, sind die Spesen natürlich niedriger als im Winter, wo man sein Büro vielleicht 1x die Woche sieht.
Ich würde speziell als Berufsanfänger die Spesen noch nicht fest beim Einkommen einplanen. Schon gar nicht, wen es um Fixe Kosten wie MIete oder Auto geht, freu Dich lieber auf das Plus am Monatsende. Wenn Du dann die Probezeit doch nciht packst oder es Dir schlichtweg keinen Spaß macht oder Du öfter als erwartet im Büro sitzt, gerätst Du danach nicht so schnell in finanzielle Probleme.

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Vertriebsmensch

Re: Spesen

Wie ist das gemeint mit "Wieviel hat man davon Netto übrig ??"

Die Spesen sind, sofern sie dem steuerlichen Rahmen entsprechen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. D.h. wenn Du z.B. 15 Stunden ausser Haus auf Dienstreise bist, bekommst Du entweder vom Arbeitgeber 12 EUR Spesen oder Du kannst 12 EUR von der Steuer absetzen.

Im Endeffekt musst Du halt wissen, ob Du jeden Tag schön Essen gehen willst, oder ob Dir ein Wurtsbrötchen reicht. Somit rechnte sich das netto so aus:

Aufwendungsentschädigung - Kosten für Verpflegung = Netto

Gruß

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WiWi Gast

Re: Spesen

Das ist so nicht richtig. Es gibt für alles einen steuerlichen Höchstsatz und wenn dein Arbeitgeber dir mehr zahlt, dann musst du das als geldwerten Vorteil versteuern und dementsprechend hast du hier sehr wohl eine Unterscheidung zwischen brutto und netto.

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insight

Re: Spesen

Immer noch nicht ganz richtig. Wenn die Spesen die gesetzlichen Grenzen des § 4 Abs. 5 Nr. 5 um nicht mehr als 100% übersteigen, kann der AG nach § 40 EStG Abs. 2 den den Freibertag übersteigenden Teil mit 25% pauschal versteuern. Sozialabgaben fallen dann auch nicht an.

Sollten die Spesen mehr als 100% über den Freibeträgen liegen,bleibt noch die Möglichkeit einen Antrag nach § 40 Abs. 1 zu stellen...

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WiWi Gast

Re: Spesen

@Thread-Starter
Definier mal Spesen genauer! Ich versuche derweil mal die Verpflegungspauschalen genauer zu erklären:

Die Verpflegungspauschalen orientieren sich an den vom Finanzministerium vorgegebenen Maximal-Beträgen die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei höchstens zahlen darf. Das richtet sich einerseits nach der Dauer der Dienstreise aber auch nach dem Einsatzland.

Für Deutschland gelten hier folgende Werte:
Dienstreise zwischen 8 und 14 Stunden: 6 EUR
Dienstreise zwischen 14 und 24 Stunden: 12 EUR
Dienstreise 24 h: 24 EUR

In die erste Kategorie fällt man beispielsweise bei täglichen Fahrten von der Wohnung oder vom Büro zum Kunden
In die zweite Kategorie fällt man entweder an richtig langen Arbeitstagen oder aber bspw. bei Hoteljobs an den An- und Abreisetagen
Die dritte Kategorie sind in der Regel Hoteljobs, also wenn du von 00:00 bis 24:00 komplett auf Dienstreise bist.

Für Dienstreisen außerhalb Deutschland gibt es andere Werte, die sich (zumindest bei EY, denke aber auch bei den anderen BIG4) an den Tabellen vom Finanzministerium orientieren. Für USA bekommt man bspw. 36 EUR für den kompletten Tag, für UK sind es 42 EUR (mit Ausnahme London - da bekommt man sogar 60 EUR pro Tag).

Für die Dienstreisen innerhalb Deutschlands gibt es dagegen bei einzelnen WP-Gesellschaften noch individuelle Sonderregelungen.
EY legt beispielsweise auf die 6 EUR für die 8-14h Dienstreise nochmal 6 EUR oben drauf, so dass man dann auf insgesamt 12 EUR kommt. Diese zusätzlichen 6 EUR dürfen allerdings nicht steuerfrei gezahlt werden - im Falle von EY zahlt die Steuer aber der Arbeitgeber, so dass letztlich auch 12 EUR im Geldbeutel des Arbeitnehmers ankommen.

Die steuerfreie Erstattung tatsächlicher Verpflegungsaufwendungen (Restaurantrechnung o.ä.) ist in Deutschland meines Wissens nach nicht erlaubt. Solche Belege müssten dann höchstens als Geschäftsessen "getarnt" werden, um steuerfrei erstattungsfähig zu sein.

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Vertriebsmensch

Re: Spesen

@ insight und den Antworter davor:

Ich hatte geschrieben, dass man, wenn der Arbeitgeber den normalen Satz (Abwesenheit voll 24 Stunden = 24 EUR) erhält dieser steuerfrei ist. Bin ich da falsch informiert ?
Ich weis vom Ex-Arbeitgeber, der hat jeden Tag mit Hotelübernachtung mit 24 EUR "honoriert", also von Mo. 07:00 Uhr bis Dienstag 16:30 Uhr auf Dienstreise gabs 48 EUR, dafür wurde dann der dem steurelichen teil übersteigende (2x 12 EUR) Betrag als geldwerter Vorteil versteuert.

Gruß

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WiWi Gast

Re: Spesen

Ich gebe euch 1 Jahr, dann redet Ihr anders über Spesen (dann geht es nur noch um Reisezeitminimierung!)

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insight

Re: Spesen

@vertiebsmensch

Zu deinem Absatz: Das hast du komplett richtig verstanden.
Zum zweiten Absatz: Den Zusatzbonus hätte der Arbeitgeber auch pauschal versteuern können. Dann ist der AN aus der Geschichte raus.

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WiWi Gast

Re: Spesen

"Ich hatte geschrieben, dass man, wenn der Arbeitgeber den normalen Satz (Abwesenheit voll 24 Stunden = 24 EUR) erhält dieser steuerfrei ist. Bin ich da falsch informiert ?"
Für Deutschland: Richtig (das ist der Maximalsatz, der steuerfrei gezahlt werden darf; der AG darf natürlich auch weniger zahlen...). Für Dienstreisen in alle Länder gibt es landesindividuelle Werte, die man irgendwo beim Bundesfinanzministerium auch einsehen kann.

"Ich weis vom Ex-Arbeitgeber, der hat jeden Tag mit Hotelübernachtung mit 24 EUR "honoriert", also von Mo. 07:00 Uhr bis Dienstag 16:30 Uhr auf Dienstreise gabs 48 EUR, dafür wurde dann der dem steurelichen teil übersteigende (2x 12 EUR) Betrag als geldwerter Vorteil versteuert."

Mag sein, das sind individuelle Regelungen des Arbeitgebers. EY zahlt zum Beispiel eine sogenannte Out-of-Town Compensation, d.h. für jede Hotelübernachtung 25 EUR brutto, allerdings auch erst ab der 41. Hotelübernachtung pro Geschäftsjahr. Bringt also nur wirklich was für Leute, die regelmäßig kein Heimschläfer sind.
Korrekterweise sind solche Leistungen aber kein geldwerter Vorteil, sondern das wird ganz normal als zu versteuerndes Einkommen betrachtet. Geldwerter Vorteil sind immer nur Sachleistungen o.ä., die der AG dem AN zur Verfügung stellt, die aber nicht als Geld ausgezahlt werden.
Beispiel für geldwerten Vorteil: Die Examensförderung bei den BIG4.
Da erhält man zur Examensförderung ein zinslosen Darlehen, von welchem der AG dem AN im Anschluss jeden Monat 1/24 erlässt, solange man der Firma treut bleibt. Somit musst du jeden Monat 1/24 dieses Darlehensbetrages als geldwerten Vorteil versteuern.

Klingt doch logisch, oder? ;-)

"Ich gebe euch 1 Jahr, dann redet Ihr anders über Spesen (dann geht es nur noch um Reisezeitminimierung!)"

Toller Kommentar. Die Projekte und damit die Reisezeiten kann man sich nicht immer aussuchen. Wenn man also auf längeren Dienstreisen unterwegs ist, ist es doch legitim, sich mal mit solchen Fragen auseinanderzusetzen.

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WiWi Gast

Re: Spesen

Was man noch im Auge behalten sollte (und was zum Glück derzeit gar nicht versteuert werden muss) sind dienstlich erfolgene Meilen sowie Vielfliegerstatus (habe selbst einige Kollegen, die sich mit ihrer dienstlich erflogenen Frequent Traveller Karte auch gerne vor und nach privaten LH-Eco-Flügen in die Business Lounges setzen).
Außerdem gibts dann noch die Programme der großen Hotelketten (HiltonHHonors usw.) wo man auch fleißig Punkte sammeln kann, die man dann für private Hotelübernachtungen einlösen kann.

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insight

Miles&More Bonusmeilen geldwerter Vorteil

Sind ein geldwerter Vorteil... es gibt sogar ein Urteil des BAG wonach die Bonusmeilen eindeutig dem Arbeitgeber gehören.

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WiWi Gast

Re: Spesen

Außer Spesen nix gewesen, zumindest bei den Neueinsteigern bei den Big4

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WiWi Gast

Re: Spesen

Ein geldwerter Vorteil, der nicht versteuert werden muss. Insbesondere Beratungen überlassen die Meilen ausdrücklich dem privaten Gebrauch.

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