Artikel zu Home-Office
Einem Heimarbeitsverhältnis im Home-Office kann einen befristeten Arbeitsvertrag - kalendermäßig bis zu zwei Jahren - auch ohne sachlichem Grund folgen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Durch die Corona-Krise hat vor allem das Home-Office sehr an Bedeutung gewonnen. Viele Firmen haben ihre Mitarbeiter ins häusliche Büro entsandt und nicht alle werden ihren kompletten Mitarbeiterstamm in die firmeneigenen Geschäftsräume zurückholen. Die Arbeit von Zuhause aus ist zu einem festen Bestandteil der Arbeitskultur geworden und der Trend zum Home-Office ist weiter im Aufwind.
Die Mehrheit der Teilnehmer einer Monster-Jobumfrage in Deutschland und Österreich meint, zu Hause adäquat arbeiten zu können. Jedoch nur drei von zehn der deutschen Großunternehmen glauben, Mitarbeiter seien im Home-Office produktiver als im Büro. Monster gibt Tipps für den richtigen Umgang mit der Home-Office Regelung.
Das Home Office und externe Spezialisten gewinnen gegenüber den klassischen Büroarbeitsplätzen an Bedeutung. Deutlich wichtiger werden auch virtuelle Meetings, vor allem mit Hilfe von Videokonferenzen. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter 1.500 Geschäftsführern und Personalleitern im Auftrag des Digitalverbands BITKOM.
Von zu Hause aus kann leicht etwas Geld dazu verdient werden. Das hat den Vorteil, dass das Haus nicht verlassen werden muss. Zudem lässt sich die Zeit frei einteilen. Außerdem sind keine großen Kosten mit dem Einstieg verbunden, denn oft wird lediglich ein Computer mit einem Internetanschluss und ein Telefon benötigt.
Auf den ersten Blick scheint das Homeoffice eine bequeme Lösung, vom Bett an den Schreibtisch, keine Business-Kleidung und kein Gedränge in der U-Bahn. Doch eine aktuelle Homeoffice-Studie zeigt, dass der Traum von der Unabhängigkeit auch seine Schattenseiten hat.
Längst ist die Arbeitsform Home-Office nicht mehr nur auf wenige Berufe beschränkt - Fakt ist, immer mehr Erwerbstätige arbeiten von Zuhause aus – sei es als Selbständiger oder als Angestellter. Einige Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern sogar die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob sie einen Tag die Woche von Zuhause aus arbeiten wollen.
Das Erledigen der beruflichen Arbeit von zu Hause aus praktizieren in den USA bereits 10 Prozent der Beschäftigten. In Deutschland steckt diese Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Home Office sind jedoch vergleichbar.
Der Podcast "Kinderwunschzeit" informiert zu den kleinen und großen Themen rund um den Kinderwunsch. Die Kinderwunschberatung, die Behandlung und finanzielle Förderungen sind Schwerpunkte des Podcasts.
Die kostenlose Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Schwangere und Stillende ausführlich über wesentliche Aspekte zum Mutterschutz. Der kostenlose Leitfaden wurde im Januar 2023 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und lässt sich bestellen oder herunterladen. Die Broschüre umfasst 112 Seiten und enthält eine nützliche Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.
Manager sind es gewohnt, die Dinge im Griff zu haben. Beruf, Gesundheit, Freundschaften, die Entwicklung der Kinder – oft bleibt dabei jedoch eine Beziehung auf der Strecke: die zum Lebenspartner. Viele Ehen von besonders erfolgreichen Unternehmern und Führungskräften sind kaputt.
Die Internetplattform vaeter.de richtet sich an Männer, die Familie und Beruf besser vereinbaren möchten.
Die Voraussetzungen für erwerbstätige Mütter haben sich in Deutschland verbessert. Aus der OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf geht hervor: 70 Prozent der Mütter sind erwerbstätig, davon arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist.
Möchte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Jahr die vereinbarte Elternzeit verlängern, muss dem der Arbeitgeber zustimmen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nach billigem Ermessen entscheiden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Die Vereinbarkeit von Kind und Karriere spielt eine immer größere Rolle auf dem Stellenmarkt. Die Unternehmen reagieren daher verstärkt auf die Ansprüche von Eltern, die ihre Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Wie der Adecco Stellenindex zeigt, werden insbesondere für die Bereiche Office Management und Verwaltung, die Gesundheitsberufe und das Finanz- und Versicherungswesen geeignete Kandidaten zur Elternzeitvertretung gesucht.