Lehrer vs IGM
Aha, für was argumentiere ich denn?
Das Thema des Threads ist ein Vergleich zwischen den Bedingungen im IGM und bei Lehrern. Daher finde ich es nicht sinnvoll, nur die Bezahlung bei einem Vergleich zu betrachten. Deswegen habe ich ein paar Beispiele für andere Unterschiede gegeben, die viele nicht auf dem Schirm haben. Wenn du das Thema rein auf Bezahlung reduzieren möchtest, ignorier doch einfach meinen Beitrag.
WiWi Gast schrieb am 16.06.2023:
antwortenSorry, deine Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen. Jetzt sprichst du über den Workload? Hingegen ich nur über die Homogenität der Besoldung auf länderebene gesprochen habe. Hingegen das Entgelt eines IGM MA innerhalb eines Bundeslandes nicht homogen ist. Also bitte hör auf irgendwelche Unterschiede am Thema vorbei zu googeln.
WiWi Gast schrieb am 16.06.2023:
WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:
WiWi Gast schrieb am 15.06.2023:
Genau und wir haben festgestellt, dass diese keine objektive Vergleichbarkeit darstellt.
Es fängt schon damit an, dass IGM nicht gleich IGM ist. Nicht jedes UN bezahlt das, was in der IGM-Broschüre drin steht. Hier werden EG Stufen abgesenkt, BAV gekürzt, keine Gewinnbeteiligung oder LZ herabgesetzt. Hingegen die Lehrerbesoldung ländertechnisch komplett homogen ist. [...]Das ist schlicht und ergreifend falsch. Die Lehrerbesoldung soll "komplett homogen" sein?
Dann schauen wir uns doch mal an, welche Lehrer es gibt:Fachlehrer (A9/10), Technischer Lehrer an beruflichen Schulen (A11), Grundschullehrer (A12), Sonderschullehrer/Realschullehrer/Gemeinschaftsschullehrer (A13), Studienrat (A13Z), Konrektor einer Grundschule (A13), Rektor einer Grundschule (A13Z oder A14), Konrektor einer Sonderschule/Realschule/Gemeinschaftsschule (A14), Oberstudienrat am Gymnasium oder beruflicher Schule (A14) , Rektor einer Sonderschule/Realschule/Gemeinschaftsschule (A15), Studiendirektor als Abteilungsleiter am Gymnasium oder einer beruflichen Schule (A15), Studiendirektor als stellvertretender Schulleiter am Gymnasium oder einer beruflichen Schule (A15Z), Oberstudiendirektor als Schulleiter am Gymnasium oder beruflicher Schule (A16).
Die Lehrerbesoldung ist genauso "komplett homogen" wie die EG/AT-Stufen im IGM-Unternehmen.
Um noch etwas hinzufügen:
- Auch die Anzahl an Unterrichtsstunden ist nicht gleich.
- In manchen Ländern müssen alle Lehrkräfte einer Schulform jeweils die gleiche Anzahl an Stunden leisten. In anderen Ländern ist das fächerabhängig (Sprachen und Naturwissenschaften-Lehrer müssen weniger Stunden halten, da sie mehr Zeit zur Korrektur / Versuchsvorbereitung benötigen).
- Die Menge an Deputatstunden (Unterrichtsstunden, die man aufgrund der Übernahme anderer Aufgaben erlassen bekommt) ist verschieden. Im einen Land gibt es für mind. 8 Stunden pro Woche in der Oberstufe eine dieser Stunden, sonst nichts. Im Nachbarland kommt bei 12 Stunde pro Woche in der Oberstufe eine zweite Deputatstunden dazu.
- Auch was die Beihilfe zur PKV alles zahlt ist unterschiedlich.
- Weihnachtsgeld gibt es in einigen Ländern nicht mehr.
- Auch was der Schulleiter mit einem alles machen darf als Beamter ist unterschiedlich. Während Überstunden im einen Land die Zustimmung des betroffenen Beamten benötigen, werden sie im Nachbarland angeordnet.