Ich denke es ist immer sehr situationsabhängig. Wenn ich mit meiner Situation grundlegend zufrieden bin, dann sind die langen Fristen sicherlich zum Vorteil des Arbeitnehmers.
Wenn ich aber raus will, dann kann es schon extrem nerven wenn man so lange notice periods hat. Ich meine 3 Monate sind noch ok in meinen Augen, aber bei einer gewissen Zugehörigkeit steigt das ja auf 6 teilweise 12 Monate (besonders im IGM). Das ist dann manchmal vom Timing her echt bescheiden. Klar, man kann kündigen und dann was suchen. Bei vielen, die das Risiko scheuen ist es aber oftmals so, dass es ein komisches Gefühl ist ohne was neues zu haben zu kündigen. Und ja, es gibt Arbeitgeber, die bereit sind 6 Monate auf dich zu warten, aber 12 Monate habe ich bisher kaum erlebt.
Also ich denke es gibt immer 2 Seiten. Ich denke 3 Monate sind normalerweise ok. Finde 6 oder 12 Monate aber schon zu lange, selbst bei langer Zugehörigkeit. Aber in den USA hat man ja "at will" employment was vll auch ein bisschen zu extrem ist.
Aber es gibt auch oftmals kulante Betriebe, die einen dann freistellen (oftmals auch aus Eigeninteresse z.B. im R&D etc).
Aber grundsätzlich ist Deutschland schon sehr arbeitnehmerfreundlich.
Voice of Reason schrieb am 16.12.2023:
Interessante Interpretation.
D.h., dass man von heute auf Morgen in den USA kündigen kann, ist Arbeitnehmerfreundlich?
Du kannst damit auch von heute auf Morgen kündigen - ohne Grund.
Immer noch Arbeitnehmerfreundlich?
DE ist Arbeitgeberfreundlich? Wäre das erste Mal, dass ich sowas irgendwo lese... von dieser einen Ausnahme der Big4s während der Busy Season mal ausgenommen.
Und dann lese ich hier einige Beiträge nach dem Motto “werd doch einfach vertragsbrüchig”. Wie verkommen kann man eigentlich sein?!
Sorry, die Kündigungsfristen im deutschen Recht sind nun mal extrem arbeitgeberfreundlich. In den USA kannst du von heute auf morgen kündigen, damit endet morgen deine Arbeitspflicht und morgen deine Bezahlung. Als nette Geste gibt es die 14 Day Notice, da kündigt man freiwillig 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses.
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