WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:
Hallo zusammen,
ich habe an der Börse etwas Pech gehabt und Aktien mit Verlust verkauft. Jetzt werden Verluste aus Aktiengeschäften ja mit Gewinnen verrechnet, bevor sie versteuert werden. Deshalb hatte ich jetzt überlegt andere Aktien, mit denen ich gerade im Plus bin, dieses Jahr zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen. Mit einem Volumen, dass die Gewinne die vorhandenen Verluste ausgleichen. Auf diese Weise würde ich zwar zwei mal Gebühren plus den Spread zahlen, aber dafür die Gewinne steuerfrei mitnehmen.
Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler? Oder gibt es Klügere Optionen?
Ja man kann das so machen. Man muss sich aber auch nicht hetzen lassen - der Verlustverrechnungstopf, in dem die Aktienverluste fortgeschrieben werden, verfällt nicht am Jahresende, sondern wird ins nächste Jahr fortgeschrieben.
Man sollte dabei beachten in welcher Reihenfolge und Priorität Verluste mit Gewinnen verrechnet werden...
Aktiengewinne werden zuerst mit Aktienverlusten verrechnet (sofern du noch verrechenbare Verluste hast), dann mit Verlusten allgemein (bspw. realisierte Verluste aus Fonds-Verkäufen) und zuletzt mit dem Sparerpauschbetrag.
Diese Reihenfolge kann sich ungünstig auswirken, da der Sparerpauschbetrag der einzige der 3 genannten Verrechnungstöpfe ist, dessen Restbetrag am Jahresende verfällt, während die Verlustverrechnungstöpfe fortgeschrieben werden. Insofern sollte man die Gewinne (Verkauf, Dividenden. Ausschüttungen) so steuern, dass in jedem Fall der Sparerpauschbetrag verbraucht wird.
Die Frage ob es klügere Varianten gibt, lässt sich also pauschal nicht beantworten. Denn es hängt davon ab, welche sonstigen Erträge das Jahr über bei dir so auflaufen, und ob du genug andere Gewinne hast, die deinen Sparerpauschbetrag voll verbrauchen.
Das geht beispielsweise mit realisierten Gewinne aus Fondsverkäufen, Dividenden oder auch Fondsausschüttungen. Denn keine dieser Ertragsarten darf (derzeit, s.u.) mit Aktienverlusten verrechnet werden, d.h. diese würden in der folgenden Reihenfolge verrechnet werden:
1) Verluste allgemein
2) Sparerpauschbetrag
Und last but not least ist beim BFH ein Verfahren anhängig (Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerungen VIII R 11/18), in dem jemand dagegen klagt, dass Aktienverluste ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechenbar sind. Ich hoffe das wird bald mal und zum Gunsten des Klägers entschieden. In der Folge würden nämlich auch Dividenden mit Aktienverlusten verrechnet werden dürfen. Das wäre in deinem Fall ja auch günstiger, weil man dann die Transaktionskosten für Verkauf/Kauf und den Spread spart.
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