WiWi Gast schrieb am 21.02.2022:
Ohne Heirat: zusammen ca 76k netto
Mit Heirat: ca 79k netto
Kannst du auch selber auf Nettolohn .de ausrechnen mit Steuerklasse 3/5.
Falscher Ansatz, denn mit den Steuerklassen rechnest du _nicht_ die tatsächliche Einkommenssteuer aus, sondern nur den Vorabzug der Steuer von den beiden Gehältern.
Die Frage, die hier aber zu beantworten ist, ist, ob die Summe der beiden Einkommenssteuen bei jeweiliger Anwendung des Einzeltarifs höher ist, als die (gemeinsame) Lohnsteuer bei Anwendung des Splittingtarifs auf die Summe der zu versteuernden Einkommen.
Dazu musst du für beide Gehälter zunächst mal die zu versteuernden Einkommen ausrechnen, also vereinfacht von den Bruttoeinkommen die Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen.
Da die individuell recht unterschiedlich sein können, hilft ein pauschaler Netto-Rechner schonmal nicht weiter.
Wenn sich das Gehalt im Vorjahresvergleich nicht groß geändert hat, kann man das zu vom Finanzamt festgesetzte zu versteuernde Einkommen auch einfach in den Steuerbescheiden des Vorjahres nachschauen.
Wie der Steuerexperte Ceterum censeo bereits geschrieben hat, ist der Splittingtarif v.a. dann vorteilhaft, wenn die Einkommen weit auseinander liegen, und (das müsste man noch ergänzen) eines der Einkommen noch in der Progressionszone des Steuertarifs (oder gar unterhalb) liegt. Denn in einem Zweiverdienerhaushalt würden Einkommen von 0,5 und 2 Mio EUR p.a. auch das genannte Kriterium "weichen weit voneinander ab" erfüllen, aber der Splittingtarif trotzdem würde zu keinem Steuervorteil mehr führen ;-)
Hier im Beispiel scheint es so zu sein, dass The Heir mit seinem Einkommen unterhalb des Spitzensteuersatzes liegt (jedoch nicht allzu weit) und daraus resultiert der insgesamt nur geringe von Ceterum censeo geschätzte Steuervorteil des Splittingtarifs.
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