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Steuerliche behandlung GKV / PKV

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WiWi Gast

Steuerliche behandlung GKV / PKV

Hi, war die ersten 6 Monate diesen Jahres in der GKV und danach in der PKV.

Ich habe die GKV zwar immer in meinem Steuer Tool angegeben aber an der Zurückerstattung hat das nichts geändert (ich denke mal der Arbeitgeber hat bereits das Brutto vermindert und für mich versteuert, nein?).

Wie ist das in der PKV, ich weiß man kann die Beiträge absetzen. Aber ist das dann auch schon gemacht worden oder bekomme ich wirklich mit der Steuer dann Geld zurück?

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Ceterum censeo

Steuerliche behandlung GKV / PKV

Ich versuche es mal ganz einfach: Die Lohnsteuer berücksichtigt bereits die KV-Beiträge als Sonderausgaben (diese werden ja in einem Rutsch ermittelt). Wechselst du zur privaten Krankenversicherung, ändern sich deine Beiträge zur KV. Diese kennt dein Arbeitgeber nicht und kann sie daher auch nicht berücksichtigen. Infolgedessen gibst du diese Werte in deiner privaten Steuererklärung an. Ob du nun eine Erstattung oder nicht erhältst, lässt sich hier nicht beantworten, da hier noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Liebe Grüße

antworten
know-it-all

Steuerliche behandlung GKV / PKV

Ceterum censeo schrieb am 06.12.2019:

Ich versuche es mal ganz einfach: Die Lohnsteuer berücksichtigt bereits die KV-Beiträge als Sonderausgaben (diese werden ja in einem Rutsch ermittelt). Wechselst du zur privaten Krankenversicherung, ändern sich deine Beiträge zur KV. Diese kennt dein Arbeitgeber nicht und kann sie daher auch nicht berücksichtigen. Infolgedessen gibst du diese Werte in deiner privaten Steuererklärung an. Ob du nun eine Erstattung oder nicht erhältst, lässt sich hier nicht beantworten, da hier noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Liebe Grüße

Bist du eigentlich Steuerberater? Von dir kommen immer gute und detaillierte Informationen zu Steuerthemen u.ä. :-)

Was ich noch zum Thema ergänzen kann: Die private Krankenversicherung gibt ohnehin nach Jahresende eine elektronische Meldung an das Finanzamt ab, in der die gezahlten Beiträge bescheinigt werden und auch eventuell gezahlte Beitragsrückerstattungen.
Eine Kopie dieser Meldung sollte man auch selbst per Post bekommen, damit man diese in die private Steuererklärung übernehmen kann.
Alternativ kann man per Elster.de (mit Zertifikat) die für die eigene Steuer-ID gemeldeten Informationen auch beim Finanzamt selbst elektronisch abrufen (das gilt bspw. auch für die Lohnsteuermeldung des AG an das Finanzamt).

Im Gegensatz zur gesetzlichen KV sind bei der PKV allerdings nicht die gesamten gezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwand abzugsfähig, sondern nur der steuerlich "relevante" Vorsorgeaufwand (Basisprämie). Das ist sozusagen der Anteil der Beiträge, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht. Die auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt etc.) entfallenen Beitragsanteile können somit nicht als Vorsorgeaufwand abgezogen werden. Diesen Betrag ermittelt die PKV selbst - da hat man keinen Einfluss drauf.

Von diesem durch die PKV bescheinigten abzugsfähigen Vorsorgeaufwand wird dann noch der AG-Anteil (i.d.R. 50% der Beiträge) abgezogen sowie erhaltene Beitragsrückerstattungen. Den Rest darfst du dann in der Steuererklärung ansetzen.
In Jahren mit einer hohen Beitragsrückerstattung, bleibt da manchmal gar nicht mehr viel übrig :(

Um zu verstehen, wie das Personalabrechnungsprogramm bereits beim Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn rechnet und PKV-Beiträge berücksichtigt, kann man sich bspw. das hier durchlesen: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?vorpausch10.htm oder auch einfach mit dem Lohn- und Gehaltsrechner die eigenen Werte eingegeben und dann "Berechnungsschritte anzeigen" http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjavamitb

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WiWi Gast

Steuerliche behandlung GKV / PKV

Ceterum censeo schrieb am 06.12.2019:

Ich versuche es mal ganz einfach: Die Lohnsteuer berücksichtigt bereits die KV-Beiträge als Sonderausgaben (diese werden ja in einem Rutsch ermittelt). Wechselst du zur privaten Krankenversicherung, ändern sich deine Beiträge zur KV. Diese kennt dein Arbeitgeber nicht und kann sie daher auch nicht berücksichtigen. Infolgedessen gibst du diese Werte in deiner privaten Steuererklärung an. Ob du nun eine Erstattung oder nicht erhältst, lässt sich hier nicht beantworten, da hier noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Liebe Grüße

Vielen Dank!
Ich habe meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung überreicht und er überweist mir 50% der PKV. Ich habe einen PKV Basis Tarif, also wenn dieser zb 200 € im Monat nach allen Abzügen ist, kann ich 6x200 steuerlich absetzten. Bei der GKV ist das bereits alles schon verrechnet worden, nach deiner erklärung.

Heißt folglich würde man "generell" unter dem Jahr in der GKV mehr netto bekommen als in der PKV wo man es erst nach Rückerstattung bekommt, richtg?

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WiWi Gast

Steuerliche behandlung GKV / PKV

Soweit ich weiß ist Ceterum censeo Dreifach-Bänder: RA/StB/WP sowie tätig im akademischen Bereich.
Insofern gibt es wohl vermutlich nur wenige Personen, die die Rechts- und Wirtschaftsordnung dieses Landes in ihrer Gänze besser nachvollziehen können.

know-it-all schrieb am 06.12.2019:

Ceterum censeo schrieb am 06.12.2019:

Ich versuche es mal ganz einfach: Die Lohnsteuer berücksichtigt bereits die KV-Beiträge als Sonderausgaben (diese werden ja in einem Rutsch ermittelt). Wechselst du zur privaten Krankenversicherung, ändern sich deine Beiträge zur KV. Diese kennt dein Arbeitgeber nicht und kann sie daher auch nicht berücksichtigen. Infolgedessen gibst du diese Werte in deiner privaten Steuererklärung an. Ob du nun eine Erstattung oder nicht erhältst, lässt sich hier nicht beantworten, da hier noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Liebe Grüße

Bist du eigentlich Steuerberater? Von dir kommen immer gute und detaillierte Informationen zu Steuerthemen u.ä. :-)

Was ich noch zum Thema ergänzen kann: Die private Krankenversicherung gibt ohnehin nach Jahresende eine elektronische Meldung an das Finanzamt ab, in der die gezahlten Beiträge bescheinigt werden und auch eventuell gezahlte Beitragsrückerstattungen.
Eine Kopie dieser Meldung sollte man auch selbst per Post bekommen, damit man diese in die private Steuererklärung übernehmen kann.
Alternativ kann man per Elster.de (mit Zertifikat) die für die eigene Steuer-ID gemeldeten Informationen auch beim Finanzamt selbst elektronisch abrufen (das gilt bspw. auch für die Lohnsteuermeldung des AG an das Finanzamt).

Im Gegensatz zur gesetzlichen KV sind bei der PKV allerdings nicht die gesamten gezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwand abzugsfähig, sondern nur der steuerlich "relevante" Vorsorgeaufwand (Basisprämie). Das ist sozusagen der Anteil der Beiträge, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht. Die auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt etc.) entfallenen Beitragsanteile können somit nicht als Vorsorgeaufwand abgezogen werden. Diesen Betrag ermittelt die PKV selbst - da hat man keinen Einfluss drauf.

Von diesem durch die PKV bescheinigten abzugsfähigen Vorsorgeaufwand wird dann noch der AG-Anteil (i.d.R. 50% der Beiträge) abgezogen sowie erhaltene Beitragsrückerstattungen. Den Rest darfst du dann in der Steuererklärung ansetzen.
In Jahren mit einer hohen Beitragsrückerstattung, bleibt da manchmal gar nicht mehr viel übrig :(

Um zu verstehen, wie das Personalabrechnungsprogramm bereits beim Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn rechnet und PKV-Beiträge berücksichtigt, kann man sich bspw. das hier durchlesen: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?vorpausch10.htm oder auch einfach mit dem Lohn- und Gehaltsrechner die eigenen Werte eingegeben und dann "Berechnungsschritte anzeigen" http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjavamitb

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know-it-all

Steuerliche behandlung GKV / PKV

WiWi Gast schrieb am 06.12.2019:

Heißt folglich würde man "generell" unter dem Jahr in der GKV mehr netto bekommen als in der PKV wo man es erst nach Rückerstattung bekommt, richtg?

Trag doch deine Werte mal in den Netto-Rechner ein, für den ich den Link geschickt habe. Nach meiner Erfahrung rechnet der sehr genau - ich bin auch PKV-versichert und die Werte dieses Rechners stimmen exakt mit meiner Gehaltsabrechnung überein. Du wirst sehen, dass der AG im Zuge der Abrechnung zumindest die Vorsorgepauschale zum Ansatz bringt (die ja nach Steuerklasse unterschiedlich ist. normal 1.900 oder auch 3.000 EUR bei Steuerklasse III). Effektiv reduziert das also schon deinen monatlichen Lohnsteuerabzug bereits etwas, aber die genaue Rechnung erfolgt - im Gegensatz zur GKV - erst im Zuge der Steuererklärung und anhand der durch die PKV bescheinigten Werte.

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Ceterum censeo

Steuerliche behandlung GKV / PKV

Welch warmen Worte hier im WiWi-Treff, sowas ist man ja gar nicht gewohnt. *lach*
Aber vielen Dank für das Lob an euch beide, ich nehme es hocherfreut auf.

Dem Beitrag von know-it-all kann ich - wie gewohnt - auch nur zustimmen.
Den anonymen Kollegen muss ich jedoch leider etwas korrigieren (und damit die aufgeworfene Vorfrage beantworten): Obgleich ausgebildeter Jurist, bin ich derzeit nur bestellter WP und StB. Das StBerG und die WPO (§ 57 StBerG/ § 43a WPO) sehen meine Tätigkeit als Lehrer an einer Universität ausdrücklich als mit der beruflichen Tätigkeit vereinbar an. Die BRAO (§ 7 und § 14 BRAO) hingegen versagt in solchen Fällen - erst kürzlich vom BGH bestätigt - gerne einmal die Zulassung als Rechtsanwalt bzw. ordnet den Widerruf an. Daher erfülle ich (zumindest derzeit) nicht die formellen Voraussetzungen um mich Rechtsanwalt zu nennen.

Liebe Grüße

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