Ceterum censeo schrieb am 06.12.2019:
Ich versuche es mal ganz einfach: Die Lohnsteuer berücksichtigt bereits die KV-Beiträge als Sonderausgaben (diese werden ja in einem Rutsch ermittelt). Wechselst du zur privaten Krankenversicherung, ändern sich deine Beiträge zur KV. Diese kennt dein Arbeitgeber nicht und kann sie daher auch nicht berücksichtigen. Infolgedessen gibst du diese Werte in deiner privaten Steuererklärung an. Ob du nun eine Erstattung oder nicht erhältst, lässt sich hier nicht beantworten, da hier noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Liebe Grüße
Bist du eigentlich Steuerberater? Von dir kommen immer gute und detaillierte Informationen zu Steuerthemen u.ä. :-)
Was ich noch zum Thema ergänzen kann: Die private Krankenversicherung gibt ohnehin nach Jahresende eine elektronische Meldung an das Finanzamt ab, in der die gezahlten Beiträge bescheinigt werden und auch eventuell gezahlte Beitragsrückerstattungen.
Eine Kopie dieser Meldung sollte man auch selbst per Post bekommen, damit man diese in die private Steuererklärung übernehmen kann.
Alternativ kann man per Elster.de (mit Zertifikat) die für die eigene Steuer-ID gemeldeten Informationen auch beim Finanzamt selbst elektronisch abrufen (das gilt bspw. auch für die Lohnsteuermeldung des AG an das Finanzamt).
Im Gegensatz zur gesetzlichen KV sind bei der PKV allerdings nicht die gesamten gezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwand abzugsfähig, sondern nur der steuerlich "relevante" Vorsorgeaufwand (Basisprämie). Das ist sozusagen der Anteil der Beiträge, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht. Die auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt etc.) entfallenen Beitragsanteile können somit nicht als Vorsorgeaufwand abgezogen werden. Diesen Betrag ermittelt die PKV selbst - da hat man keinen Einfluss drauf.
Von diesem durch die PKV bescheinigten abzugsfähigen Vorsorgeaufwand wird dann noch der AG-Anteil (i.d.R. 50% der Beiträge) abgezogen sowie erhaltene Beitragsrückerstattungen. Den Rest darfst du dann in der Steuererklärung ansetzen.
In Jahren mit einer hohen Beitragsrückerstattung, bleibt da manchmal gar nicht mehr viel übrig :(
Um zu verstehen, wie das Personalabrechnungsprogramm bereits beim Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn rechnet und PKV-Beiträge berücksichtigt, kann man sich bspw. das hier durchlesen: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?vorpausch10.htm oder auch einfach mit dem Lohn- und Gehaltsrechner die eigenen Werte eingegeben und dann "Berechnungsschritte anzeigen" http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjavamitb
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